Regelwerk, Bau- & Planungsrecht

BbgPrüfSV
- Inhalt =>

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgaben

§ 2 Fachbereiche

§ 3 Pflichten

§ 4 Führung der Bezeichnung Prüfsachverständiger

§ 5 Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 6 Prüfungsausschuss

§ 7 Aufsicht und Anerkennungsverfahren

§ 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 9 Gegenseitige Anerkennung

Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen für einzelne Fachbereiche und Fachrichtungen

§ 10 Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung

§ 11 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

§ 12 Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 13 Vergütung

§ 14 Ordnungswidrigkeiten

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Prüfungsverfahren für die Erstellung des Fachgutachtens gemäß § 5 Absatz 4 zur Anerkennung von Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung

Anlage 2