Regelwerk, Bau und Planung

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Vorbemerkung

1 Rechtliche Grundlagen

2 Adressatenkreis

2.1 Bestimmung des Adressatenkreises: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

2.2 Benachbarte Gemeinden als Träger öffentlicher Belange

2.3 Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)

3 Beteiligungsverfahren

3.1 Allgemeines

3.2 Beteiligung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

3.3 Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange vor dem formellen Verfahren

3.4 Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

3.5 Förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

3.6 Beteiligung einer Behörde in mehrfacher Hinsicht

3.7 Zeitpunkt der förmlichen Beteiligung und Zusammenfassung von Verfahrensschritten

3.8 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange über die Öffentlichkeitsbeteiligung

4 Sonderthemen

4.1 Eingeschränkte Beteiligung nach § 33 Absatz 3 BauGB

4.2 Einschaltung eines Dritten

4.3 Innergemeindliche Abstimmung

4.4 Vereinfachtes Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB

5 Stellungnahme

5.1 Form der Stellungnahme

5.2 Inhalt der Stellungnahme

5.3 Frist für die Stellungnahme

5.4 Keine Gebührenerhebung für Abgabe einer Stellungnahme

6 Nutzung elektronischer Informationstechnologien

6.1 Nutzung einer kommunalen IT-Lösung

6.2 Nutzung des zentralen Landesportals (Planungsportal Brandenburg)

7 Wirkung des Beteiligungsverfahrens

7.1 Bindung der Gemeinde

7.2 Verspätete oder ausgebliebene Stellungnahmen

7.3 Folgen der Nichtbeteiligung eines Trägers öffentlicher Belange

8 Informationspflicht nach Abschluss des Verfahrens

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange

Anlage 2
Formblatt: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs für die Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB)

Anlage 3