Regelwerk, Bau- & Planungsrecht
Fliegende Bauten
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1. Einführung der Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten, Fassung Juni 2010
2. Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch
3. Fristen für Ausführungsgenehmigungen, Verlängerung der Geltungsdauer
4. Anzeige, Gebrauchsabnahme
5. Sachverständige
6. Bericht über Unfälle
7. Schlussbestimmung
Anhang 1 Fristen von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
Anhang 2 Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR)
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Begriffe
2. Allgemeine Bauvorschriften
2.1 Standsicherheit und Brandschutz
2.2 Rettungswege in Räumen, Tribünen und Bühnen
2.3 Balkone, Emporen, Galerien, Podien
2.4 Rampen, Treppen und Stufengänge
2.5 Beleuchtung
2.6 Feuerlöscher
2.7 Anforderungen an Aufenthaltsräume
2.8 Hinweisschilder und -zeichen
3. Bauvorschriften für Tribünen
4. Bauvorschriften für Fahrgeschäfte
5. Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucher
5.1 Rettungswege
5.2 Lüftung
5.3 Rauchabzüge
5.4 Beheizung
5.5 Beleuchtung
5.6 Bestuhlung
5.7 Manegen
5.8 Sanitätsraum
6. Allgemeine Betriebsvorschriften
6.1 Verantwortliche Personen
6.2 Überprüfungen
6.3 Rettungswege, Beleuchtung
6.4 Brandverhütung
6.5 Brandsicherheitswache
6.6 Benutzungseinschränkungen für Benutzer und Fahrgäste
6.7 Hinweisschilder
7. Besondere Betriebsvorschriften
7.1 Fahrgeschäfte allgemein
7.2 Achterbahnen, Geisterbahnen
7.3 Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen
7.4 Schaukeln
7.5 Karusselle
7.6 Riesenräder
7.7 Belustigungsgeschäfte
7.8 Schießgeschäfte
Anlage 1 Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege
Anlage 2 Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien