umwelt-online: DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 (6)

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A.4 Prüfbedingungen

Im Allgemeinen müssen Erstprüfungen bei einer Frischbetontemperatur zwischen 15°C und 22°C durchgeführt werden.

Anmerkung: Falls die Betonierarbeiten auf der Baustelle bei stark abweichenden Temperaturbedingungen ausgeführt werden oder falls eine Wärmebehandlung angewandt wird, sollte der Betonhersteller darüber informiert werden, damit er entsprechende Auswirkungen auf die Betoneigenschaften berücksichtigen und die Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen in Betracht ziehen kann.

Bei jeder Erstprüfung eines Betons müssen mindestens drei Probekörper aus jeweils drei Chargen geprüft werden. Wenn die Erstprüfung für Betonfamilien durchgeführt wird, ist die Anzahl der Betone, aus denen Proben entnommen werden, zu vergrößern, um die Bandbreite der Zusammensetzung in der Familie abzudecken. In diesem Fall darf die Anzahl der Chargen je Betonzusammensetzung auf eine vermindert werden.

Als Festigkeit einer Charge oder Ladung gilt der Mittelwert aus den Prüfergebnissen. Als Ergebnis der Erstprüfung des Betons gilt die mittlere Festigkeit der Chargen oder Ladungen.

Die Zeit zwischen Mischen und Konsistenzprüfung sowie die Prüfergebnisse müssen aufgezeichnet werden.

Eine wesentlich größere Anzahl an Prüfungen ist notwendig, um die Zusammensetzung von Standardbeton vorzuschreiben, damit eine Erweiterung auf alle zulässigen Ausgangsstoffe, deren Anwendung auf nationaler Ebene vorgesehen ist, erfolgen kann. Die Ergebnisse der Erstprüfungen müssen bei der zuständigen Normungsorganisation hinterlegt werden.

A.5 Kriterien für die Annahme von Erstprüfungen

Für die Bewertung der Betoneigenschaften insbesondere von Frischbeton müssen die Unterschiede zwischen der Mischerart und dem Mischverfahren während der Erstprüfung und denen während der laufenden Produktion berücksichtigt werden.

Die Druckfestigkeit des Betons mit derjenigen Zusammensetzung, die für den Anwendungsfall übernommen werden soll, muss die Werte vonfck nach Tabelle 7 oder Tabelle 8 um ein gewisses Vorhaltemaß überschreiten. Dieses Vorhaltemaß muss mindestens so sein, wie es zur Erfüllung der Konformitätskriterien nach 8.2.1 notwendig ist. Das Vorhaltemaß sollte ungefähr das Doppelte der erwarteten Standardabweichung sein, das heißt mindestens ein Vorhaltemaß von 6N/mm2 bis 12N/mm2 in Abhängigkeit von der Herstellungseinrichtung, den Ausgangsstoffen und den verfügbaren Angaben über die Schwankungen.

Das Kriterium für die Annahme der Erstprüfungen für Standardbeton lautet:

fcm>fck + 12

Die Konsistenz des Betons muss zum Zeitpunkt, zu dem der Beton voraussichtlich eingebracht wird, oder bei Transportbeton zum Zeitpunkt der Übergabe, innerhalb der Grenzen der Konsistenzklasse liegen.

Bezüglich anderer festgelegter Eigenschaften muss der Beton die festgelegten Werte mit einem entsprechenden Vorhaltemaß erfüllen.

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Identitätsprüfung für die Druckfestigkeit Anhang B


(normativ)

Anstelle der Identitätsprüfung nach Anhang B ist die Überprüfung nach DIN 1045-3:2001-07, A.2, nachzuweisen.

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Regelungen für die Bewertung und die Überwachung der Produktionskontrolle sowie Zertifizierung des Betons Anhang C


(normativ)

C.1 Allgemeines

Falls dies für die Produktionskontrolle gefordert (siehe Abschnitt 9) ist, sind die Regelungen für die Bewertung, die Überwachung und Zertifizierung der Produktionskontrolle durch eine anerkannte Stelle in diesem Anhang angegeben.

C.2 Aufgaben der Überwachungsstelle

C.2.1 Erstbewertung der Produktionskontrolle

Eine Erstüberprüfung der Produktionsanlage und der Produktionskontrolle ist von der anerkannten Überwachungsstelle durchzuführen. Die Erstüberprüfung dient dem Zweck zu überprüfen, ob die Voraussetzungen hinsichtlich des Personals und der Ausstattung für eine ordnungsgemäße Produktion und die zugehörige Produktionskontrolle geeignet erscheinen.

Bei Standortwechsel einer bereits überwachten mobilen Anlage ist im Rahmen der ersten Regelüberwachung zu überprüfen, dass gegenüber der Erstbewertung keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind.

Die Überwachungsstelle muss mindestens überprüfen:

Falls indirekte Prüfungen durchgeführt werden oder wenn die Übereinstimmung für die zu beurteilende Festigkeit auf transformierten Ergebnissen nach dem Prinzip der Betonfamilie beruht, hat der Hersteller die Korrelation oder die gesicherte Wechselbeziehung zwischen direkter und indirekter Überprüfung zur Zufriedenheit der Überwachungsstelle nachzuweisen.

Um Vertrauen in die Ergebnisse der Produktionskontrolle herzustellen, muss die Überwachungsstelle Einzelprüfungen zeitgleich zu denen des Herstellers durchführen. Solche Prüfungen dürfen durch eine eingehende Überwachung der Daten und des Kontrollsystems des Herstellers ersetzt werden, wenn das Prüflabor des Herstellers akkreditiert und unter der Überwachung einer akkreditierten Stelle steht.

Alle einschlägigen Tatsachen der Erstüberprüfung, insbesondere die Ausstattung des Herstellwerks, das vom Hersteller eingesetzte System der Produktionskontrolle und die Bewertung des Systems, müssen in einem Bericht aufgezeichnet werden.

Wenn ein Herstellwerk die Erstüberprüfung zur Zufriedenheit der Überwachungsstelle durchlaufen hat, muss diese einen Bewertungsbericht herausgeben, in dem bestätigt wird, dass die Produktionskontrolle mit Abschnitt 9 übereinstimmt. Dieser Bericht muss dem Hersteller und der anerkannten Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.

Anmerkung: Auf der Grundlage dieses Berichts wird die anerkannte Zertifizierungsstelle über die Zertifizierung des Betons entscheiden (siehe C.3.1).

C.2.2 Laufende Überwachung der Produktionskontrolle

C.2.2.1 Regelüberwachungen

Das Hauptziel von Regelüberwachungen durch die Überwachungsstelle ist es, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Produktion und die akzeptierte Produktionskontrolle aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck dient der Bewertungsbericht der Erstüberprüfung als Dokumentation für die akzeptierte Produktionskontrolle.

Der Hersteller ist für die Aufrechterhaltung des Systems der Produktionskontrolle verantwortlich. Falls signifikante Änderungen an den Einrichtungen am Herstellwerk, dem System der Produktionskontrolle oder dem Handbuch der Produktionskontrolle gemacht werden, muss der Hersteller die Änderungen der Überwachungsstelle bekannt geben, die eine erneute Überwachung fordern kann.

Während der Regelüberwachung muss die Überwachungsstelle mindestens Folgendes bewerten:

Um Vertrauen in die Probenahme und Prüfung der Produktionskontrolle des Herstellers herzustellen, muss die Überwachungsstelle während der Regelüberwachungen Einzelprüfungen parallel zu denen des Herstellers durchführen. Die für diesen Zweck erfolgende Probenahme darf vorher nicht angekündigt werden. Die Überwachungsstelle muss die angemessene Häufigkeit für jede Produktionseinheit bestimmen, in der der Beton geprüft werden soll, wobei die individuellen Umstände zu berücksichtigen sind. Solche Prüfungen dürfen unter bestimmten Umständen durch eine eingehende Überwachung der Daten und des Kontrollsystems des Herstellers ersetzt werden, wenn das Prüflabor des Herstellers akkreditiert ist und unter der Überwachung einer akkreditierten Stelle steht.

Beton nach Eigenschaften ist auf die festgelegten Eigenschaften hin zu prüfen, z.B. Festigkeit, Konsistenz. Bei Beton nach Zusammensetzung sind nur die Konsistenz und Zusammensetzung zu prüfen.

Es ist ein Vergleich zwischen den Prüfergebnissen der Regelüberwachung des Herstellers und den Prüfergebnissen der Überwachungsstelle durchzuführen.

Die Überwachungsstelle muss in regelmäßigen Abständen die sichere Beziehung zwischen der direkten und indirekten Prüfung und die Beziehungen zwischen den Betonen einer Betonfamilie überprüfen. Die Überprüfung ist mindestens einmal im Jahr oder bei wesentlichen Änderungen der Produktionsbedingungen von der Überwachungsstelle durchzuführen.

Die Ergebnisse der Regelüberwachung sind in einem Bericht festzuhalten, der dem Hersteller und der Zertifizierungsstelle vorzulegen ist.

Die Regelüberwachung muss mindestens zweimal pro Jahr durchgeführt werden, außer wenn die Verfahren des Bewertungs- oder Zertifizierungsverfahrens Bedingungen für eine Verringerung oder Erhöhung der Häufigkeit vorsehen.

C.2.2.2 Sonderüberwachung

Eine Sonderüberwachung ist notwendig,

Eine Sonderüberwachung ist auch zu fordern, wenn die Ergebnisse aus der Produktionskontrolle nicht plausibel erscheinen.

Die Druckfestigkeitsprüfergebnisse sind unter drei Gesichtspunkten auf Plausibilität zu prüfen:

Anmerkung: Die formale Durchführung eines Tests auf Normalverteilung sollte immer durch eine Analyse der Daten im Wahrscheinlichkeitsnetz ergänzt werden. Falls der Test auf Normalverteilung zu der Entscheidung kommt, dass die Druckfestigkeitsergebnisse nicht normal verteilt sind, so kann aus der Darstellung im Wahrscheinlichkeitsnetz möglicherweise entnommen werden, welcher Art die Abweichung von der Normalverteilung ist. Hieraus lassen sich unter Umständen Hinweise auf mögliche Ursachen ableiten, die zur Abweichung von der Normalverteilung geführt haben.

Die Konsistenzprüfergebnisse sind plausibel, wenn das Ansteifen über die gesamte zu erwartende Fahrzeit berücksichtigt worden ist und wenn der bei höheren Temperaturen erhöhte Wasseranspruch in der Betonzusammensetzung bei konstantem Wasserzementwert berücksichtigt worden ist.

Der Zweck, die Art und der Zeitpunkt einer Sonderüberwachung hängen von der jeweiligen Situation ab.

C.3 Aufgaben der Zertifizierungsstelle

C.3.1 Zertifizierung des Betons

Die Zertifizierungsstelle zertifiziert den Beton auf der Grundlage eines Berichtes der Überwachungsstelle, in dem angegeben ist, dass die Produktionseinheit die Erstbewertung der Produktionskontrolle zur Zufriedenheit der Überwachungsstelle bestanden hat und der Beton den Anforderungen dieser Norm entspricht.

Die Zertifizierungsstelle muss über die weitere Gültigkeit des Zertifikates auf der Grundlage der Berichte über die laufende Überwachung des Betons entscheiden.

C.3.2 Maßnahmen bei Nichtkonformität

Wenn die Überwachungsstelle Nichtkonformität des Betons mit den Festlegungen festgestellt hat oder wenn sich Mängel im Herstellungsablauf oder in der Produktionskontrolle offenbart haben, auf die der Hersteller nicht in geeigneter Weise in angemessener Zeit reagiert hat (siehe 8.4), muss die Zertifizierungsstelle den Hersteller auffordern, die Mängel innerhalb eines angemessen kurzen Zeitraums zu beheben. Die Maßnahmen des Herstellers müssen von der Überwachungsstelle bestätigt werden.

Eine Sonderüberwachung und zusätzliche Prüfungen müssen, falls angemessen, angeordnet werden im Falle einer Nichtkonformität mit den Anforderungen an

Falls die Sonderüberwachung nicht bestanden wird, muss die Zertifizierungsstelle das Übereinstimmungszertifikat unverzüglich für ungültig erklären; die Überwachungsstelle muss die Überwachung der Produktionskontrolle einstellen. Die Zertifizierungsstelle wird den Hersteller über die Ungültigkeit des Zertifikates in Kenntnis setzen.

Nach Erklärung der Ungültigkeit des Zertifikates darf sich der Hersteller nicht länger auf das Übereinstimmungszertifikat berufen.

Bei anderen Mängeln braucht die Zertifizierungsstelle eine Sonderüberwachung nicht als notwendig anzusehen; sie darf dokumentierte Beweise akzeptieren, dass der Fehler behoben wurde. Solche Beweise müssen während der nächsten Regelüberwachung bestätigt werden.

Die Zertifizierungsstelle muss ein dokumentiertes System zur Bewertung von im Rahmen der Regelüberwachung und der Sonderüberwachung festgestellten Fällen der Nichtkonformität anwenden, welches den Schweregrad von Abweichungen, deren Kumulierung und zeitliche Verteilung berücksichtigt.

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Literaturhinweise Anhang D


(informativ)

ENV 1992-1-1 Eurocode 2: Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Grundlagen und Anwendungsregeln für den Hochbau.
EN 12390-4 Prüfung von Festbeton - Teil 4: Bestimmung der Druckfestigkeit, Anforderungen an Prüfmaschinen.
EN 12390-5 Prüfung von Festbeton - Teil 5: Biegezugfestigkeit von Probekörpern
EN 12390-8 Prüfung von Festbeton - Teil 8: Wassereindringtiefe unter Druck.
EN 12504-1 Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 1: Bohrkernproben, Herstellung, Untersuchung und Prüfung unter Druck.
EN 12504-2 Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 2: Zerstörungsfreie Prüfung, Rückprallzahl.
prEN 12504-3:1999 Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 3: Bestimmung der Ausziehkraft.
prEN 12504-4:1998 Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 4: Bestimmung der Ultraschallgeschwindigkeit.
ENV 13670-1 Ausführung von Betontragwerken - Teil 1: Gemeinsame Regeln.
prEN 13791:1999 Bewertung der Druckfestigkeit von Beton in Bauwerken oder in Bauwerksteilen.
EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme - Modell zur Qualitätssicherung/QM-Darlegung in Design, Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung (ISO 9001:1994).
CR 1901 Regionale Festlegungen zur Vermeidung von schädlichen Alkali-Silika-Reaktionen im Beton.
CR 13901 Anwendung des Konzepts der Betonfamilien bei Herstellung und Konformitätskontrolle von Beton.
CR 13902 Bestimmung des Wasserzementwertes.
Heft 337 des DAfStb Verhalten von Beton bei hohen Temperaturen
Heft 526 des DAfStb Erläuterungen zu DIN EN 206-1, DIN 1045-2, DIN 1045-3 und DIN 1045-4

Anmerkung: Zusätzliche Informationen für die Produktionskontrolle von hochfestem Beton können der entsprechenden Literatur entnommen werden, z.B. CEB Bulletin of Information 197 - FIP, High strength concrete - State of the art report; SR 90/1-1990.

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Leitlinie für die Anwendung des Prinzips der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit Anhang E


(informativ)

Dieser Anhang enthält Einzelheiten des Prinzips der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit nach 5.2.5.1 und 5.2.5.3.

Das Prinzip kann nur im Zusammenhang mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder Europäischen Technischen Zulassungen angewendet werden, siehe 5.2.5.1, Anmerkung 2.


Prüfungen sollten ergeben, dass die Leistung von Beton mit Zusatzstoffen zumindest gleichwertig zu derjenigen des Referenzbetons ist.

Der Referenzbeton sollte

Wenn kein entsprechender Zement verfügbar ist, sollte Zement CEM I verwendet werden.

Das Prüfprogramm sollte alle erforderlichen Prüfungen umfassen, die zeigen, dass sich der Beton mit dem Zusatzstoff gleichwertig wie der Referenzbeton verhält, wenn er dem entsprechenden Angriff der Umgebungsbedingungen der entsprechenden Expositionsklasse ausgesetzt wird.

Die Prüfungen sollten zur selben Zeit und im selben Labor durchgeführt werden, das mit den maßgebenden Prüfungen Erfahrungen hat und dafür akkreditiert ist. Das Prüfergebnis sollte ein ähnliches Maß an Zuverlässigkeit der Leistungsfähigkeit des Betons sicherstellen, wie für einen Beton, der Zement nach EN 197-1 enthält und mit den Anforderungen nach 5.3.2 für die maßgebenden Expositionsklassen übereinstimmt.

Das Prinzip sollte auf Betonzusammensetzungen beschränkt werden, bei denen

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Empfehlungen für Grenzwerte der Betonzusammensetzung Anhang F


(informativ)

Dieser Anhang enthält Empfehlungen für die Wahl der Grenzwerte für Betonzusammensetzungen und -eigenschaften hinsichtlich der Expositionsklassen nach 5.3.2.

Die Werte in Tabelle F.1 beruhen auf der Annahme einer beabsichtigten Nutzungsdauer der Konstruktion von 50 Jahren.

Die Werte in Tabelle F.1 beziehen sich auf die Verwendung von Zement CEM I nach EN 197-1 und Gesteinskörnung mit einem Nenngrößtkorn von 20 mm bis 32 mm.

Die Mindestfestigkeitsklassen ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wasserzementwert und der Festigkeitsklasse von Beton mit Zement mit einer Festigkeitsklasse von 32,5.

Die Grenzwerte für den maximalen Wasserzementwert und den Mindestzementgehalt gelten in jedem Fall, während die Anforderungen an die Betonfestigkeitsklasse zusätzlich festgelegt werden können.

Tabelle F.1 - Empfohlene Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton

entfallen.

Tabelle F.2.1 - Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton

  Kein Angriffsrisiko durch Korrosion Bewehrungskorrosion
durch Karbonatisierung verursachte Korrosion durch Chloride verursachte Korrosion
Chloride außer aus Meerwasser Chloride aus Meerwasser
Nr. Expositionsklassen X0a XC1 XC2 XC3 XC4 XD1 XD2 XD3 XS1 XS2 XS3
1 Höchstzulässigerw/z - 0,75 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 Siehe XD1 Siehe XD2 Siehe XD3
2 Mindestdruckfestigkeitsklassec C8/10 C16/20 C20/25 C25/30 C30/37e C35/45e C35/45e
3 Mindestzementgehaltd in kg/m3 - 240 260 280 300 320b 320b
4 Mindestzementgehaltd bei Anrechnung von Zusatzstoffen in kg/m3 - 240 240 270 270 270 270
5 Mindestluftgehalt in % - - - - - - -
6 Andere Anforderungen - -


a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall.
b Für massige Bauteile (kleinste Bautenabmessung 80 cm) gilt der Mindestzementgehalt von 300kg/m3.
c Gilt nicht für Leichtbeton.
d Bei einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 63 mm darf der Zementgehalt um 30 kg/m3 reduziert werden. In diesem Fall darfb nicht angewendet werden.
e Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger.


Tabelle F.2.2 - Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton

  Betonangriff
Frostangriff Aggressive chemische Umgebung Verschleißangriffh
Nr. Expositionsklassen XF1 XF2 XF3 XF4 XA1 XA2 XA3 XM1 XM2 XM3
1 Höchstzulässiger w/z 0,60 0,559 0,509 0,55 0,50 0,50g 0,60 0,50 0,45 0,55 0,55 0,45 0,45
2 Mindestdruckfestigkeitsklassec C25/30 C25/30 C35/45 C25/30 C35/45 C30/37 C25/30 C35/45e C35/45e C30/37e C30/37 e C35/45e C35/45 e
3 Mindestzementgehaltd in kg/m3 280 300 320 300 320 320 280 320 320 300i 300i 320i 320 i
4 Mindestzementgehaltd bei Anrechnung von Zusatzstoffen in kg/m3 270 g g 270 270 g 270 270 270 270 270 270 270
5 Mindestluftgehalt in % - f - f - fj - - - - - - -
6 Andere Anforderungen Gesteinskörnungen mit Regelanforderungen und zusätzlich Widerstand gegen Frost bzw. Frost und Taumittel (siehe DIN 4226-1) - - l - Oberflächenbehandlung des Betonsk - Hartstoffe nach DIN 1100
F4 MS25 F2 MS18


c Siehe Fußnoten in Tabelle F.2.1.
d Siehe Fußnoten in Tabelle F.2.1.
e Siehe Fußnoten in Tabelle F.2.1.
f Der mittlere Luftgehalt im Frischbeton unmittelbar vor dem Einbau muss bei einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 8 mm> 5,5 % Volumenanteil, 16 mm> 4,5 % Volumenanteil, 32 mm> 4,0 % Volumenanteil und 63 mm> 3,5 % Volumenanteil betragen. Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 % Volumenanteil unterschreiten.
g Zusatzstoffe des Typs II dürfen zugesetzt, aber nicht auf den Zementgehalt oder denw/z angerechnet werden.
h Die Gesteinskörnungen bis 4 mm Größtkorn müssen überwiegend aus Quarz oder aus Stoffen mindestens gleicher Härte bestehen, das gröbere Korn aus Gestein oder künstlichen Stoffen mit hohem Verschleißwiderstand. Die Körner aller Gesteinskörnungen sollen mäßig raue Oberfläche und gedrungene Gestalt haben. Das Gesteinskorngemisch soll möglichst grobkörnig sein.
i Höchstzementgehalt 360kg/m3, jedoch nicht bei hochfesten Betonen.
j Erdfeuchter Beton mitw/z< 0,40 darf ohne Luftporen hergestellt werden.
k Z.B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons
l Schutzmaßnahmen siehe 5.3.2


Tabelle F.3.1 - Anwendungsbereiche für Zemente nach DIN EN 197-1 und DIN 1164 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2a

  Kein Angriffsrisiko durch Korrosion Bewehrungskorrosion Spannstahlverträglichkeit
durch Karbonatisierung verursachte Korrosion durch Chloride verursachte Korrosion
andere Chloride als Meerwasser Chloride aus Meerwasser
XO XC1 XC2 XC3 XC4 XD1 XD2 XD3 XS1 XS2 XS3
CEM I x x x x x x x x x x x x
CEM II A/B S x x x x x x x x x x x x
A D x x x x x x x x x x x xf
A/B P/Q x x x x x x x x x x x O
A V x x x x x x x x x x x x
B x x x x x x x x x x x x
A W x x x O O O O O O O O O
B x O x O O O O O O O O O
A/B T x x x x x x x x x x x x
A LL x x x x x x x x x x x x
B x x x O O O O O O O O x
A L x x x x x x x x x x x x
B x x x O O O O O O O O x
A Me x x x O O O O O O O O O
B x O x O O O O O O O O O
CEM III A x x x x x x x x x x x x
B x x x x x x x x x x x x
C x O x O O O x O O x O O
CEM IVe A x O x O O O O O O O O O
B x O x O O O O O O O O O
CEM Ve A x O x O O O O O O O O O
B x O x O O O O O O O O O


Fü r Expositionsklassen

x =gültiger Anwendungsbereich
O = für die Herstellung nach dieser Norm nicht anwendbar


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