umwelt-online: DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 (2)
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Tabelle 1 - Expositionsklassen
Klassen | Beschreibung der Umgebung | Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen |
1 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
Für Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall in nicht betonangreifender Umgebung kann die Expositionsklasse X0 zugeordnet werden |
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X0 | Für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall: alle Expositionsklassen, ausgenommen Frostangriff mit und ohne Taumittel, Abrieb oder chemischen Angriff | Fundamente ohne Bewehrung ohne Frost Innenbauteile ohne Bewehrung |
2 Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung | ||
Wenn Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes Metall enthält, Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden:
Anmerkung 1: Die Feuchtigkeitsbedingung bezieht sich auf den Zustand innerhalb der Betondeckung der Bewehrung oder anderen eingebetteten Metalls; in vielen Fällen kann jedoch angenommen werden, dass die Bedingungen in der Betondeckung den Umgebungsbedingungen entsprechen. In diesen Fällen darf die Klasseneinteilung nach der Umgebungsbedingung als gleichwertig angenommen werden. Dies braucht nicht der Fall zu sein, wenn sich zwischen dem Beton und seiner Umgebung eine Sperrschicht befindet. |
||
XC1 | trocken oder ständig nass | Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden);
Beton, der ständig in Wasser getaucht ist |
XC2 | nass, selten trocken | Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile |
XC3 | mäßige Feuchte | Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.B. offene Hallen, Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z.B. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen |
XC4 | wechselnd nass und trocken | Außenbauteile mit direkter Beregnung |
3 Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser | ||
Wenn Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes Metall enthält, chloridhaltigem Wasser, einschließlich Tausalz, ausgenommen Meerwasser, ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden: | ||
XD1 | mäßige Feuchte | Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen |
XD2 | nass, selten trocken | Solebäder:
Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind |
XD3 | wechselnd nass und trocken | Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung;
Fahrbahndecken;
|
4 Korrosion, ausgelöst durch Chloride aus Meerwasser | ||
Wenn Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes Metall enthält, Chloriden aus Meerwasser oder salzhaltiger Seeluft ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden: | ||
XS1 | salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser | Außenbauteile in Küstennähe |
XS2 | unter Wasser | Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen |
XS3 | Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche | Kaimauern in Hafenanlagen |
5 Frostangriff mit oder ohne Taumittel | ||
Wenn durchfeuchteter Beton erheblichem Angriff durch Frost-Tau-Wechsel ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden: | ||
XF1 | mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel | Außenbauteile |
XF2 | mäßige Wassersättigung, mit Taumittel | Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4;
Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser |
XF3 | hohe Wassersättigung, ohne Taumittel | offene Wasserbehälter;
Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser |
XF4 | hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser | Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden;
Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone |
6 Chemischer Angriff | ||
Wenn Beton chemischem Angriff durch natürliche Böden, Grundwasser, Meerwasser nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2, und Abwasser ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden:
Anmerkung 2: Bei XA3 und unter Umgebungsbedingungen außerhalb der Grenzen von DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2, bei Anwesenheit anderer angreifender Chemikalien, chemisch verunreinigtem Boden oder Wasser, bei hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Einwirkung von Chemikalien nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2, sind Anforderungen an den Beton oder Schutzmaßnahmen in diesen Anwendungsregeln nach 5.3.2 vorgegeben. |
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XA1 | chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2 | Behälter von Kläranlagen;
Güllebehälter |
XA2 | chemisch mäßig angreifende Umgebung nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2, und Meeresbauwerke | Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen;
Bauteile in betonangreifenden Böden |
XA3 | chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2 | Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern;
Gärfuttersilos und Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung |
7 Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
Wenn Beton einer erheblichen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist, muss die Expositionsklasse wie folgt zugeordnet werden: |
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XM1 | mäßige Verschleißbeanspruchung | Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge |
XM2 | starke Verschleißbeanspruchung | Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler |
XM3 | sehr starke Verschleißbeanspruchung | Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler;
Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z.B. Tosbecken |
Tabelle 2 - Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischem Angriff durch natürliche Böden und Grundwasser
Die folgende Klasseneinteilung chemisch angreifender Umgebungen gilt für natürliche Böden und Grundwasser mit einer Wasser-/Boden-Temperatur zwischen 5 °C und 25 °C und einer Fließgeschwindigkeit des Wassers, die klein genug ist, um näherungsweise hydrostatische Bedingungen anzunehmen.
Anmerkung: Hinsichtlich Vorkommen und Wirkungsweise von chemisch angreifenden Böden und Grundwasser siehe DIN 4030-1. Der schärfste Wert für jedes einzelne chemische Merkmal bestimmt die Klasse. Wenn zwei oder mehrere angreifende Merkmale zu derselben Klasse führen, muss die Umgebung der nächsthöheren Klasse zugeordnet werden, sofern nicht in einer speziellen Studie für diesen Fall nachgewiesen wird, dass dies nicht erforderlich ist. Auf eine spezielle Studie kann verzichtet werden, wenn keiner der Werte im oberen Viertel (bei pH im unteren Viertel) liegt. |
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Chemisches Merkmal | Referenzprüfverfahren | XA1 | XA2 | XA3 |
Grundwasser | ||||
SO2-4 mg/l | EN 196-2 | > 200 und < 600 |
> 600 und < 3000 |
> 3000 und < 6000 |
pH-Wert | ISO 4316 | < 6,5 und > 5,5 |
< 5,5 und > 4,5 |
< 4,5 und > 4,0 |
CO2 mg/l angreifend | prEN 13577:1999 | > 15 und < 40 |
> 40 und < 100 |
> 100 bis zur Sättigung |
NH+4d mg/l | ISO 7150-1 oder ISO 7150-2 |
> 15 und < 30 |
> 30 und < 60 |
> 60 und< 100 |
Mg2+ mg/l | ISO 7980 | > 300 und < 1000 |
> 1000 und < 3000 |
> 3000 bis zur Sättigung |
Boden | ||||
SO2-4 mg/kga insgesamt | EN 196-2b | > 2000 und < 3000c |
> 3000c und < 12000 |
> 12000 und < 24000 |
Säuregrad | DIN 4030-2 | > 200 Bauman-Gully | in der Praxis nicht anzutreffen |
a | Tonböden mit einer Durchlässigkeit von weniger als 10-5m/s dürfen in eine niedrigere Klasse eingestuft werden. |
b | Das Prüfverfahren beschreibt die Auslaugung von SO2-4 durch Salzsäure; Wasserauslaugung darf stattdessen angewandt werden, wenn am Ort der Verwendung des Betons Erfahrung hierfür vorhanden ist. |
c | Falls die Gefahr der Anhäufung von Sulfationen im Beton - zurückzuführen auf wechselndes Trocknen und Durchfeuchten oder kapillares Saugen - besteht, ist der Grenzwert von 3000 mg/kg auf 2000 mg/kg zu vermindern. |
d | Gülle kann, unabhängig vom NH+4 -Gehalt, in die Expositionsklasse XA1 eingeordnet werden. |
4.2 Frischbeton
4.2.1 Konsistenzklassen
Wird die Konsistenz von Beton in Klassen eingeteilt, gilt Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5 oder Tabelle 6.
Anmerkung: Die Konsistenzklassen in den Tabellen 3 bis 6 sind nicht direkt vergleichbar. In besonderen Fällen darf die Konsistenz auch durch einen Zielwert angegeben werden. Für erdfeuchten Beton, d.h. Beton mit geringem Wassergehalt, der für besondere Verdichtungsverfahren entworfen wurde, wird die Konsistenz nicht klassifiziert.
Tabelle 3 - Setzmaßklassen
Klasse | Setzmaß in mm |
S1 | 10 bis 40 |
S2 | 50 bis 90 |
S3 | 100 bis 150 |
S4 | 160 bis 210 |
S5a | > 220 |
a Siehe Anmerkung zu 5.4.1 |
Tabelle 4 - Setzzeitklassen (Vébé)
Klasse | Setzzeit in s |
V0a | > 31 |
V1 | 30 bis 21 |
V2 | 20 bis 11 |
V3 | 10 bis ~6 |
V4a | 5 bis 3 |
a Siehe Anmerkung zu 5.4.1 |
Tabelle 5 - Verdichtungsmaßklassen
Klasse | Verdichtungsmaß | Konsistenzbeschreibungen |
C0a | > 1,46 | sehr steif |
C1 | 1,45 bis 1,26 | steif |
C2 | 1,25 bis 1,11 | plastisch |
C3 | 1,10 bis 1,04 | weich |
a Siehe Anmerkung zu 5.4.1 |
Tabelle 6 - Ausbreitmaßklassen
Klasse | Ausbreitmaß (Durchmesser) in mm |
Konsistenzbeschreibungen |
F1a | < 340 | steif |
F2 | 350 bis 410 | plastisch |
F3 | 420 bis 480 | weich |
F4 | 490 bis 550 | sehr weich |
F5 | 560 bis 620 | fließfähig |
F6a | > 630 | sehr fließfähig |
a Siehe Anmerkung zu 5.4.1 |
4.2.2 Klassen, bezogen auf das Größtkorn der Gesteinskörnung
Wird Beton nach dem Größtkorn der Gesteinskörnung in Klassen eingeteilt, muss für die Klasseneinteilung der Nennwert des Größtkorns der gröbsten Fraktion im Beton (Dmax) nach DIN 4226-1 und DIN 4226-2 verwendet werden.
Anmerkung: D ist die oberste Siebgröße, durch die die Größe der Gesteinskörnung nach prEN 12620:2000 festgelegt wird.
4.3 Festbeton
4.3.1 Druckfestigkeitsklassen
Wird Beton nach seiner Druckfestigkeit in Klassen eingeteilt, gilt Tabelle 7 für Normal- und Schwerbeton oder Tabelle 8 für Leichtbeton. Für die Klassifizierung darf die charakteristische Festigkeit von Zylindern mit 150mm Durchmesser und 300mm Länge nach 28 Tagen (fck, cyl) oder die charakteristische Festigkeit von Würfeln mit 150 mm Kantenlänge nach 28 Tagen (fck, cube) verwendet werden.
Anmerkung: In besonderen Fällen dürfen Zwischenwerte der Festigkeit von Tabelle 7 oder Tabelle 8 verwendet werden, wenn dies nach der entsprechenden Bemessungsnorm zulässig ist.
Tabelle 7 - Druckfestigkeitsklassen für Normal- und Schwerbeton
Druckfestigkeitsklasse | Charakteristische Mindestdruckfestigkeit von Zylindern fck, cyl N/mm² |
Charakteristische Mindestdruckfestigkeit von Würfeln fck, cube N/mm² |
C8/10 | 8 | 10 |
C12/15 | 12 | 15 |
C16/20 | 16 | 20 |
C20/25 | 20 | 25 |
C25/30 | 25 | 30 |
C30/37 | 30 | 37 |
C35/45 | 35 | 45 |
C40/50 | 40 | 50 |
C45/55 | 45 | 55 |
C50/60 | 50 | 60 |
C55/67 | 55 | 67 |
C60/75 | 60 | 75 |
C70/85 | 70 | 85 |
C80/95 | 80 | 95 |
C90/105 | 90 | 105 |
C100/115 | 100 | 115 |
Tabelle 8 - Druckfestigkeitsklassen für Leichtbeton
Druckfestigkeitsklasse | Charakteristische Mindestdruckfestigkeit von Zylindern fck, cyl N/mm² |
Charakteristische Mindestdruckfestigkeit von Würfeln fck, cube N/mm² |
LC8/9 | 8 | 9 |
LC12/13 | 12 | 13 |
LC16/18 | 16 | 18 |
LC20/22 | 20 | 22 |
LC25/28 | 25 | 28 |
LC30/33 | 30 | 33 |
LC35/38 | 35 | 38 |
LC40/44 | 40 | 44 |
LC45/50 | 45 | 50 |
LC50/55 | 50 | 55 |
LC55/60 | 55 | 60 |
LC60/66 | 60 | 66 |
LC70/77 | 70 | 77 |
LC80/88 | 80 | 88 |
a | Es dürfen andere Werte verwendet werden, wenn das Verhältnis zwischen diesen Werten und der Referenzfestigkeit von Zylindern mit genügender Genauigkeit festgestellt und dokumentiert worden ist. |
4.3.2 Rohdichteklassen für Leichtbeton
Wird Leichtbeton nach seiner Rohdichte in Klassen eingeteilt, ist Tabelle 9 anzuwenden.
Tabelle 9 - Klasseneinteilung von Leichtbeton nach der Rohdichte
Rohdichteklasse | D1,0 | D1,2 | D1,4 | D1,6 | D1,8 | D2,0 |
Rohdichtebereich kg/m3 | > 800 und < 1000 |
> 1000 und < 1200 |
> 1200 und < 1400 |
> 1400 und <1600 |
> 1600 und < 1800 |
> 1800 und < 2000 |
Anmerkung: Die Rohdichte von Leichtbeton darf auch durch einen Zielwert festgelegt werden.
5 Anforderungen an Beton und Nachweisverfahren
5.1 Grundanforderungen an die Ausgangsstoffe
5.1.1 Allgemeines
Die Ausgangsstoffe dürfen schädliche Bestandteile nicht in derartigen Mengen enthalten, dass diese sich auf die Dauerhaftigkeit des Betons nachteilig auswirken können oder eine Korrosion der Bewehrung verursachen. Sie müssen für die Verwendung in Beton geeignet sein.
Ist die allgemeine Eignung eines Ausgangsstoffes nachgewiesen, bedeutet dies nicht die Eignung für jeden Anwendungsfall und für jede Betonzusammensetzung.
Es dürfen nur Ausgangsstoffe mit festgestellter Eignung für die festgelegte Anwendung in Beton nach EN 206-1 verwendet werden.
Anmerkung: Wenn keine Europäische Norm für einen bestimmten Ausgangsstoff vorhanden ist, die sich ausdrücklich auf die Verwendung dieses Ausgangsstoffes in Beton nach EN 206-1 bezieht, oder wenn eine bestehende Europäische Norm diesen Ausgangsstoff nicht beinhaltet oder wenn der Ausgangsstoff wesentlich von der Europäischen Norm abweicht, darf der Eignungsnachweis erbracht werden durch
ausdrücklich auf die Verwendung des Ausgangsstoffes in Beton nach EN 206-1 bezieht.
5.1.2 Zement
Als allgemein geeignet gilt Zement nach DIN EN 197-1 und nach DIN 1164.
5.1.3 Gesteinskörnung
Bis zum Vorliegen von als Technische Baubestimmungen eingeführten Europäischen Normen oder Richtlinien gelten als geeignet normale Gesteinskörnungen und schwere Gesteinskörnungen mit Regelanforderungen nach DIN 4226-1 und leichte Gesteinskörnungen nach DIN 4226-2.
5.1.4 Zugabewasser
Abschnitt wird ersetzt durch: Bis zum Vorliegen von als Technische Baubestimmungen eingeführten Europäischen Normen oder Richtlinien gilt als geeignet: Trinkwasser sowie im Allgemeinen in der Natur vorkommendes Wasser, soweit es nicht Bestandteile enthält, die das Erhärten oder andere Eigenschaften des Betons ungünstig beeinflussen oder den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen. Im Zweifelsfall ist die Eignung des Wassers zur Betonherstellung zu untersuchen.
Als geeignet gilt auch Restwasser nach der DAfStb-Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel.
5.1.5 Zusatzmittel
Abschnitt wird ersetzt durch: Bis zum Vorliegen von als Technische Baubestimmungen eingeführten Europäischen Normen oder Richtlinien gelten als geeignet Zusatzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.
5.1.6 Zusatzstoffe (einschließlich Gesteinsmehl und Pigmente)
Abschnitt wird ersetzt durch: Bis zum Vorliegen von als Technische Baubestimmungen eingeführten Europäischen Normen oder Richtlinien ist die Eignung als Zusatzstoff des Typs 1 für Gesteinsmehl nach DIN 4226-1, für Pigmente nach DIN EN 12878 und für Zusatzstoffe mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder einer Europäischen Technischen Zulassung nachgewiesen.
Die Eignung als Zusatzstoff Typ II ist nachgewiesen für Flugasche nach DIN EN 450 und für Trass nach DIN 51043 sowie Zusatzstoffe mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.
5.2 Grundanforderungen an die Zusammensetzung des Betons
5.2.1 Allgemeines
Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe für Beton nach Eigenschaften oder Beton nach Zusammensetzung müssen so ausgewählt werden (siehe 6.1), dass unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens und des gewählten Ausführungsverfahrens für die Betonarbeiten die festgelegten Anforderungen für Frischbeton und Festbeton, einschließlich Konsistenz, Rohdichte, Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Schutz des eingebetteten Stahls gegen Korrosion, erfüllt werden.
Sofern in den Festlegungen keine Einzelheiten angegeben sind, muss der Hersteller Art und Klasse der Ausgangsstoffe mit nachgewiesener Eignung für die festgelegten Umweltbedingungen auswählen.
Anmerkung 1: Sofern nicht anders festgelegt, sollte der Beton so entworfen werden, dass Entmischen und Bluten des Frischbetons möglichst gering gehalten werden.
Anmerkung 2 Die erforderlichen Betoneigenschaften im Tragwerk werden für gewöhnlich nur erreicht, wenn bestimmte Ausführungsabläufe, die den Frischbeton betreffen, am Ort der Verwendung des Betons erfüllt sind. Deswegen sollten in Ergänzung zu den Anforderungen dieser Norm Anforderungen an Transport, Einbau, Verdichten, Nachbehandlung und weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, bevor der Beton festgelegt wird (siehe ENV 13670-1 oder andere relevante Normen). Viele dieser Anforderungen sind oft voneinander abhängig. Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, werden Unterschiede der Betongüte zwischen Bauwerk und genormten Probekörpern durch den Teilsicherheitsbeiwert des Baustoffes angemessen abgedeckt (siehe ENV 1992-1-1).
Für Standardbeton gelten folgende Beschränkungen:
5.2.2 Wahl des Zements
Der Zement muss aus den Zementen ausgewählt werden, deren allgemeine Eignung nachgewiesen wurde, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
5.2.3 Verwendung von Gesteinskörnungen
5.2.3.1 Allgemeines
Die Art der Gesteinskörnung, die Korngröße und die Kategorien, z.B. plattige Kornform, Frostwiderstand, Widerstand gegen Abrieb, Feinstoffe, sind auszuwählen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
Das Nennmaß des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der kleinsten Querschnittsmaße auszuwählen.
Anmerkung: Die Kornzusammensetzung der Gesteinskörnunkungen wird durch die in Anhang L beschriebenen Sieblinien oder Kennwerte gekennzeichnet.
5.2.3.2 Natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung
Natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung nach prEN 12620:2000 darf nur für Beton der Druckfestigkeitsklasse< C12/15 verwendet werden.
5.2.3.3 Wiedergewonnene Gesteinskörnung
Aus Restwasser oder aus Frischbeton wiedergewonnene Gesteinskörnung darf für Beton verwendet werden.
Nicht getrennt aufbereitete wiedergewonnene Gesteinskörnung darf mit höchstens 5 % der Gesamtmenge der Gesteinskörnung zugefügt werden. Wenn die Mengen der wiedergewonnenen Gesteinskörnung mehr als 5 % der Gesamtgesteinskörnung betragen, müssen sie von der gleichen Art wie der Primärzuschlag sein, und die wiedergewonnene Gesteinskörnung muss in Grob- und Feinkorn getrennt sein und die Anforderungen nach prEN 12620:2000 erfüllen.
Bei der Verwendung von wiedergewonnenen Gesteinskörnungen ist die DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel zu beachten.
5.2.3.4 Widerstand gegen Alkali-Kieselsäure-Reaktion
Enthält der Zuschlag Arten von Kieselsäure, die empfindlich auf den Angriff von Alkalien (Na2O und K2O aus dem Zement oder anderen Quellen) reagieren, und ist der Beton Feuchte ausgesetzt, sind Vorsichtsmaßnahmen nachgewiesener Eignung zu ergreifen, um eine schädliche Alkali-Kieselsäure-Reaktion zu verhindern.
Anmerkung: Es sollten Vorsichtsmaßnahmen entsprechend dem geologischen Ursprung der Gesteinskörnung unter Berücksichtigung von Langzeiterfahrungen mit besonderen Kombinationen von Zement und Gesteinskörnung ergriffen werden. Eine Übersicht dieser Vorsichtsmaßnahmen, die in den verschiedenen europäischen Ländern gelten, enthält der CEN Technische Bericht CR 1901.
Für die Beurteilung und Verwendung der Gesteinskörnung, die schädliche Mengen an alkalilöslicher Kieselsäure enthält oder bei der diese nicht sicher auszuschließen sind, sowie für die gegebenenfalls beim Beton zu ergreifenden Maßnahmen ist die DAfStb-Richtlinie Alkalireaktion im Beton anzuwenden.
Für die Herstellung von hochfestem Beton sind hinsichtlich Alkalireaktion unbedenkliche Gesteinskörnungen zu verwenden.
5.2.3.5 Rezyklierte Gesteinskörnungen
Für die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen ist die DAfStb-Richtlinie Beton mit rezykliertem Zuschlag zu beachten.
5.2.3.6 Leichte Gesteinskörnung
Der Abschnitt wird hinzugefügt: Für die Herstellung von Leichtbeton können als leichte Gesteinskörnungen Blähton und Blähschiefer nach DIN 4226-2 verwendet werden.
5.2.4 Verwendung von Restwasser
Bei der Verwendung von Restwasser ist für Betone bis Festigkeitsklasse C50/60 oder LC50/55 die DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel zu beachten.
Für die Herstellung von hochfestem Beton darf Restwasser nicht verwendet werden.
5.2.5 Verwendung von Zusatzstoffen
5.2.5.1 Allgemeines
Zusatzstoffe des Typs I und des Typs II müssen im Beton in gleicher Menge wie bei den Erstprüfungen verwendet werden, siehe jedoch 9.5.
Zusatzstoffe des Typs II nach 5.1.6 dürfen, sofern die Eignung nachgewiesen ist, bei der Betonzusammensetzung auf den Zementgehalt und den Wasserzementwert angerechnet werden.
Die Eignung desk-Wert-Ansatzes gilt für Flugasche und Silikastaub als nachgewiesen.
Bei Verwendung von Zementen, die Silikastaub als Hauptbestandteil enthalten, darf Silikastaub nicht als Zusatzstoff verwendet werden.
Für die Herstellung von Spannbeton, bei dem die Spannstähle im direkten Kontakt zu dem Beton stehen, dürfen als Betonzusatzstoffe nur Flugasche und Silikastaub oder inerte Gesteinsmehle nach DIN 4226-1 und Pigmente mit nachgewiesener Unschädlichkeit auf Spannstahl verwendet werden.
Anmerkung: Für andere Zusatzstoffe kann der Nachweis der Eignung im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erbracht werden.
5.2.5.2k-Wert-Ansatz
5.2.5.2.1 Allgemeines
Der k-Wert-Ansatz erlaubt es, Zusatzstoffe des Typs II zu berücksichtigen
Der tatsächlichek-Wert hängt vom jeweiligen Zusatzstoff ab. Die Anwendung desk-Wert-Ansatzes auf Flugasche nach DIN EN 450 oder mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder auf Silikastaub ist in den folgenden Abschnitten dargestellt.
Der Mindestzementgehalt, der nach 5.3.2 und Anhang F, Tabellen F.2.1 und F.2.2, Zeile 3, für die maßgebende Expositionsklasse gefordert wird, darf bei Anrechnung von Flugasche oder Silikastaub unter den in 5.2.5.2.2 bis 5.2.5.2.4 genannten Bedingungen auf die in den Tabellen F.2.1 und F.2.2, Zeile 4, angegebenen Mindestzementgehalte bei Anrechnung von Zusatzstoffen reduziert werden.
5.2.5.2.2k-Wert-Ansatz für Flugachse nach DIN EN 450
Der Mindestzementgehalt darf bei Anrechnung von Flugasche für alle Expositionsklassen außer XF2 und XF4 auf die in den Tabellen F.2.1 und F.2.2, Zeile 4, angegebenen Mindestzementgehalte bei Anrechnung von Flugasche reduziert werden, wenn eine der folgenden Zementarten verwendet wird:
Dabei darf der Gehalt an Zement und Flugasche (z +f) die in den Tabellen F.2.1 und F.2.2 angegebenen Mindestzementgehalte nach Zeile 3 nicht unterschreiten.
Bei Verwendung von Portlandsilikastaubzement CEM II/A-D ist 5.2.5.2.5 zu beachten.
Für alle Expositionsklassen mit Ausnahme XF2 und XF4 darf anstelle des höchstzulässigen Wasserzementwertes in den Tabellen F.2.1 und F.2.2 der höchstzulässige äquivalente Wasserzementwert (kf = 0,4) verwendet werden.
Die Höchstmenge Flugasche, die auf den Wasserzementwert angerechnet werden darf, muss der Bedingung
f/z< 0,33 in Massenanteilen
genügen. Falls eine größere Menge Flugasche zugeführt wird, darf die Mehrmenge bei der Berechnung des äquivalenten Wasserzementwertes nicht berücksichtigt werden.
Zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand darf anstelle von HS-Zement nach DIN 1164 eine Mischung aus Zement und Flugasche verwendet werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Für die Verwendung von Flugasche in Unterwasserbeton gilt 5.3.4 dieser Anwendungsregeln.
5.2.5.2.3k-Wert-Ansatz für Silikastaub
Der Gehalt an Silikastaub darf 11 % Massenanteil, bezogen auf den Zementgehalt, nicht überschreiten.
Der Mindestzementgehalt darf bei Anrechnung von Silikastaub für alle Expositionsklassen außer XF2 und XF4 auf die in den Tabellen F.2.1 und F.2.2, Zeile 4, angegebenen Mindestzementgehalte bei Anrechnung von Zusatzstoffen reduziert werden, wenn eine der folgenden Zementarten verwendet wird:
Dabei darf der Gehalt an Zement und Silikastaub (z +s) die in den Tabellen F.2.1 und F.2.2, Zeile 3, angegebenen Mindestzementgehalte nicht unterschreiten.
Für alle Expositionsklassen mit Ausnahme XF2 und XF4 darf anstelle des Wasserzementwertes der äquivalente Wasserzementwert (ks = 1,0) verwendet werden.
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(Stand: 16.06.2018)
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