umwelt-online: DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 (4)

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6.4 Festlegung für Standardbeton

Standardbeton ist durch folgende Angaben festzulegen:

Standardbeton darf nur verwendet werden für

Hinsichtlich Einschränkungen bei der Zusammensetzung des Standardbetons siehe 5.2.1.

7 Lieferung von Frischbeton

7.1 Informationen vom Verwender an den Betonhersteller 2)

Der Verwender muss mit dem Hersteller

vereinbaren und den Hersteller gegebenenfalls über Folgendes informieren:

7.2 Informationen vom Betonhersteller für den Verwender 2)

Der Verwender kann Angaben zur Betonzusammensetzung verlangen, die sowohl sachgerechtes Einbringen und Nachbehandeln des Frischbetons als auch die Abschätzung der Festigkeitsentwicklung erlauben. Solche Angaben muss der Hersteller auf Anfrage vor der Lieferung in zweckmäßiger Form zur Verfügung stellen. Folgende Angaben müssen auf Anfrage für Beton nach Eigenschaften erteilt werden:

  1. Art und Festigkeitsklasse des Zements und Art der Gesteinskörnung;
  2. Art der Zusatzmittel, Art und ungefährer Gehalt der Zusatzstoffe, falls welche verwendet werden; Die Angabe des Gehaltes der Zusatzstoffe hat in Dosiergenauigkeit zu erfolgen.
  3. Zielgröße des Wasserzementwertes;
  4. Ergebnisse einschlägiger, vorangegangener Prüfungen des Betons, z.B. aus der Produktionskontrolle oder von Erstprüfungen;
  5. Festigkeitsentwicklung;
  6. Herkunft der Ausgangsstoffe.
  7. Bei Fließbeton Konsistenzklasse oder Zielwert der Konsistenz vor Zugabe des Fließmittels;

Bei Transportbeton dürfen diese Angaben, falls verlangt, auch durch Verweis auf das Sortenverzeichnis des Herstellers ersetzt werden, in dem Angaben über die Festigkeitsklassen, die Konsistenzklassen, Einwaagen und andere wichtige Einzelheiten enthalten sind.

Für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer darf die Information über die Festigkeitsentwicklung des Betons entweder durch Werte nach Tabelle 12 oder durch eine Festigkeitsentwicklungskurve bei 20°C zwischen 2 und 28 Tagen angegeben werden.

Tabelle 12 - Festigkeitsentwicklung von Beton bei 20°C

Festigkeitsentwicklung Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses
fcm, 2/fcm, 28
Schnell > 0,5
Mittel > 0,3 bis < 0,5
Langsam > 0,15 bis< 0,3
Sehr langsam < 0,15


Das Festigkeitsverhältnis zur Bezeichnung der Festigkeitsentwicklung ist das Verhältnis der mittleren Druckfestigkeit nach 2 Tagen (fcm, 2) zur mittleren Druckfestigkeit nach 28 Tagen (fcm, 28) aus der Erstprüfung oder auf der Grundlage des bekannten Verhaltens von Beton mit vergleichbarer Zusammensetzung. Für die jeweiligen Erstprüfungen sind die Probekörper zur Festigkeitsermittlung nach EN 12350-1, EN 12390-1, EN 12390-2 und prEN 12390-3:1999 zu entnehmen, herzustellen, nachzubehandeln und zu prüfen.

Der Hersteller muss den Verwender auf Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Frischbeton aufmerksam machen, wie es die Vorschriften am Ort der Verwendung des Frischbetons erfordern.

7.3 Lieferschein für Transportbeton

Vor Entladen des Betons muss der Hersteller dem Verwender einen Lieferschein für jede Betonladung übergeben, auf dem mindestens folgende Angaben gedruckt, gestempelt oder handschriftlich eingetragen sind:

Für Fließbeton sind bei Zugabe von Fließmittel auf der Baustelle handschriftlich auf dem Lieferschein einzutragen:

Zusätzlich muss der Lieferschein folgende Einzelheiten enthalten:

  1. Für Beton nach Eigenschaften:
  2. Für Beton nach Zusammensetzung:
  3. Für Standardbeton:
  4. Für hochfesten Beton muss der Lieferschein alle Wägedaten einschließlich der Daten in a) oder b), automatisch aufgedruckt, enthalten. Nachträglich sind anzugeben:

7.4 Lieferangaben für Baustellenbeton

Ausreichende Angaben, wie nach 7.3 auf dem Lieferschein erforderlich, sind auch für Baustellenbeton maßgebend, wenn die Baustelle groß ist oder wenn mehrere Betonarten verwendet werden oder wenn der Betonhersteller nicht für das Einbringen des Betons verantwortlich ist.

7.5 Konsistenz bei Lieferung

Im Allgemeinen ist jede Zugabe von Wasser oder Zusatzmitteln bei Lieferung verboten. In besonderen Fällen darf die Konsistenz unter der Verantwortung des Herstellers durch die Zugabe von Wasser und/ oder Zusatzmitteln auf den festgelegten Wert gebracht werden unter der Voraussetzung, dass die Grenzwerte, die nach der Festlegung erlaubt sind, nicht überschritten werden und dass die Zugabe von Zusatzmitteln im Entwurf des Betons vorgesehen ist. Die Mengen des jeweils in den Fahrmischer zugegebenen Wassers oder Zusatzmittels müssen in jedem Fall auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für nochmaliges Mischen siehe 9.8.

Anmerkung: Falls dem Beton im Fahrmischer auf der Baustelle mehr Wasser oder Zusatzmittel zugegeben werden, als nach der Festlegung zulässig, sollte die Betoncharge oder -Ladung im Lieferschein als "nicht konform" bezeichnet werden. Der Beteiligte, der diese Zugabe veranlasste, ist für die Konsequenzen verantwortlich und sollte im Lieferschein angegeben werden.

Eine nachträgliche Wasserzugabe ist nicht erlaubt, es sei denn, diese ist planmäßig vorgesehen. In diesem Fall gelten die folgenden Bedingungen:

7.6 Transport von Beton zur Baustelle

Frischbeton steifer Konsistenz darf mit Fahrzeugen ohne Mischer oder Rührwerk transportiert werden. Das Material der Ladeflächen darf nicht mit dem Beton reagieren.

Frischbeton anderer als steifer Konsistenz darf nur in Fahrmischern oder Fahrzeugen mit Rührwerk zur Verwendungsstelle transportiert werden. Unmittelbar vor dem Entladen ist der Beton nochmals so durchzumischen, dass er auf der Baustelle gleichmäßig durchmischt übergeben wird.

Fahrmischer oder Fahrzeuge mit Rührwerk sollten 90 min nach der ersten Wasserzugabe zum Zement, Fahrzeuge ohne Mischer oder Rührwerk für die Beförderung von Beton steifer Konsistenz 45 min nach der ersten Wasserzugabe zum Zement vollständig entladen sein. Beschleunigtes oder verzögertes Erstarren infolge von Witterungseinflüssen ist zu berücksichtigen. Wenn durch Zugabe von Zusatzmitteln die Verarbeitbarkeitszeit des Betons um mindestens 3 h verlängert wurde, gilt die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton).

8 Konformitätskontrolle und Konformitätskriterien *)

*) Hinsichtlich des Begriffes Konformität siehe Anmerkung zu 3.1.46

8.1 Allgemeines

Die Konformitätskontrolle umfasst die Kombination von Handlungen und Entscheidungen, die entsprechend zuvor angenommener Regeln über die Konformität durchgeführt und getroffen werden müssen, um die Übereinstimmung des Betons mit der Festlegung nachzuprüfen. Die Konformitätskontrolle ist integraler Bestandteil der Produktionskontrolle (siehe Abschnitt 9).

Anmerkung: Die Betoneigenschaften, die bei der Konformitätskontrolle berücksichtigt werden, sind mit genormten Prüfverfahren gemessene Eigenschaften. Die tatsächlichen Werte der Betoneigenschaften im Bauwerk können von den anhand der Prüfungen ermittelten abweichen, abhängig von z.B. Abmessungen des Bauwerks, Einbringen, Verdichten, Nachbehandeln und klimatischen Bedingungen.

Der Probenahme- und Prüfplan und die Konformitätskriterien müssen den Verfahren nach 8.2 oder 8.3 entsprechen. Diese Regelungen gelten auch für Betonfertigteile, sofern in der entsprechenden Produktnorm keine anderen Regelungen angegeben sind. Falls der Verfasser der Festlegung größere Probenahmehäufigkeiten fordert, muss dies im Voraus vereinbart werden. Für Eigenschaften, die in diesen Abschnitten nicht behandelt werden, müssen der Probenahme- und Prüfplan und die Konformitätskriterien zwischen Hersteller und Verfasser der Festlegung vereinbart werden.

Der Ort der Probenahme für Konformitätsprüfungen muss so gewählt werden, dass sich die maßgebenden Betoneigenschaften und die Betonzusammensetzung zwischen dem Ort der Probenahme und dem Ort der Übergabe nicht wesentlich ändern. Für Leichtbeton mit nicht wassergesättigten Zuschlägen sind die Proben am Ort der Übergabe zu entnehmen.

Sind Prüfungen der Produktionskontrolle dieselben wie die für die Konformitätskontrolle geforderten, dann dürfen sie für die Beurteilung der Konformität herangezogen werden. Der Hersteller darf für den Nachweis der Konformität auch andere am gelieferten Beton ermittelten Prüfdaten verwenden.

Die Konformität oder Nichtkonformität ist nach den Konformitätskriterien zu beurteilen. Nichtkonformität kann zu weiteren Maßnahmen am Ort der Herstellung und auf der Baustelle führen (siehe 8.4).

8.2 Konformitätskontrolle für Beton nach Eigenschaften

8.2.1 Konformitätskontrolle für die Druckfestigkeit

8.2.1.1 Allgemeines

Für Normalbeton und Schwerbeton der Festigkeitsklassen von C8/10 bis C55/67 oder Leichtbeton der Festigkeitsklassen von LC8/9 bis LC55/60 müssen Probenahme und Prüfung entweder an einzelnen Betonzusammensetzungen oder an Betonfamilien mit festgestellter Eignung (siehe 3.1.14), wie vom Hersteller bestimmt, durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Prinzip der Betonfamilien darf nicht auf Betone mit höheren Festigkeitsklassen angewendet werden. Leichtbeton darf nicht in Betonfamilien einbezogen werden, die Normalbeton enthalten. Für Leichtbeton mit nachweisbar ähnlicher Gesteinskörnung darf eine eigene Betonfamilie gebildet werden.

Anhang K ist im Sinne dieser Anwendungsregeln normativ.

Bei der Anwendung von Betonfamilien muss der Hersteller die Kontrolle über alle Betone der Familie sicherstellen, und die Probenahme muss sich über den gesamten Bereich der Betonzusammensetzungen, die innerhalb dieser Familie hergestellt werden, erstrecken.

Wenn die Konformitätskontrolle auf eine Betonfamilie angewendet wird, ist als Referenzbeton entweder der am häufigsten hergestellte Beton oder ein Beton aus dem Mittelfeld der Betonfamilie auszuwählen. Um Ergebnisse aus Druckfestigkeitsprüfungen jeder einzelnen Betonprüfung auf den Referenzbeton übertragen zu können, werden Zusammenhänge zwischen jeder einzelnen Betonzusammensetzung einer Familie und dem Referenzbeton aufgestellt. Der Zusammenhang ist anhand von Originalwerten der Druckfestigkeitsprüfung bei jedem Nachweis und bei erheblichen Änderungen der Herstellbedingungen erneut zu überprüfen. Zusätzlich ist beim Nachweis der Konformität der Betonfamilie zu bestätigen, dass jeder einzelne Beton zur Betonfamilie gehört (siehe 8.2.1.3).

Für den Probenahme- und Prüfplan und die Konformitätskriterien von einzelnen Betonzusammensetzungen oder Betonfamilien wird zwischen Erstherstellung und stetiger Herstellung unterschieden.

Die Erstherstellung beinhaltet die Herstellung bis zum Erreichen von mindestens 35 Prüfergebnissen.

Stetige Herstellung ist erreicht, wenn innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 12 Monaten mindestens 35 Prüfergebnisse erhalten wurden.

Wenn die Herstellung einer einzelnen Betonzusammensetzung oder einer Betonfamilie für mehr als 6 Monate unterbrochen wurde, muss der Hersteller die Kriterien sowie den Probenahme- und Prüfplan für die Erstherstellung übernehmen.

Während der fortlaufenden Produktion darf der Hersteller auch den Probenahme- und Prüfplan und die Kriterien für die Erstherstellung anwenden.

Ist die Festigkeit für ein abweichendes Alter festgelegt, ist die Konformität an Probekörpern zu beurteilen, die im festgelegten Alter geprüft werden.

Wenn die Identität eines definierten Betonvolumens mit einer Gesamtheit nachzuweisen ist, die als übereinstimmend mit den Anforderungen an die charakteristische Festigkeit beurteilt wurde, muss dies nach DIN 1045-3:2001-07, Anhang A.2, erfolgen.

8.2.1.2 Probenahme- und Prüfplan

Betonproben müssen zufällig ausgewählt und nach EN 12350-1 entnommen werden. Die Probenahme muss für jede Betonfamilie (siehe 3.1.14) durchgeführt werden, die unter als einheitlich geltenden Bedingungen hergestellt wurde. Die Mindesthäufigkeit der Probenahme und der Prüfung für die Erstherstellung und die stetige Herstellung von Beton müssen mit derjenigen Häufigkeit nach Tabelle 13 übereinstimmen, die die größte Probenanzahl ergibt. Abweichend von DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 13, ist für Leichtbeton und für Beton der Druckfestigkeitsklassen ab C55/67 die Mindesthäufigkeit der Probenahme bei Erstherstellung 1 je 100m3 oder 1 je Produktionstag und bei stetiger Herstellung 1 je 200m3 oder 1 je Produktionswoche.

Tabelle 13 - Mindesthäufigkeit der Probenahme zur Beurteilung der Konformität

Herstellung Mindesthäufigkeit der Probenahme
Erste 50 m3 der Produktion Nach den ersten 50m3 der Produktiona
Beton mit Zertifizierung der Produktionskontrolle Beton ohne Zertifizierung der Produktionskontrolle
Erstherstellung (bis mindestens 35 Ergebnisse erhalten wurden) 3 Proben 1/200 m3 oder 2/Produktionswoche 1/150 m3 oder 1/Produktionstag
Stetige Herstellungb (wenn mindestens 35 Ergebnisse verfügbar sind)   1/400 m3 oder 1/Produktionswoche


a Die Probenahme muss über die Herstellung verteilt sein und für je 25 m3 sollte höchstens eine Probe genommen werden.
b Wenn die Standardabweichung der letzten 15 Prüfergebnisse 1,37σ überschreitet, ist die Probenahmehäufigkeit für die nächsten 35 Prüfergebnisse auf diejenige zu erhöhen, die für die Erstherstellung gefordert wird.

Unbeschadet der Anforderungen an die Probenahme nach 8.1 müssen die Proben nach der Zugabe von Wasser oder von Zusatzmitteln unter der Verantwortung des Herstellers entnommen werden; eine Probenahme vor der Zugabe von Betonverflüssiger oder Fließmittel zum Angleichen der Konsistenz (siehe 7.5) ist zulässig, wenn durch Erstprüfung nachgewiesen wurde, dass der Betonverflüssiger oder das Fließmittel in der verwendeten Menge keine negativen Auswirkungen auf die Festigkeit des Betons hat. Bei Leichtbeton muss die Probenahme am Ort der Verwendung erfolgen.

Das Prüfergebnis muss von einem einzelnen Probekörper genommen werden oder als Mittelwert der Ergebnisse, wenn zwei oder mehr aus einer Probe hergestellte Probekörper im selben Alter geprüft werden.

Wenn zwei oder mehr Probekörper aus einer Probe hergestellt werden und die Spannweite der Prüfwerte mehr als 15 % des Mittelwertes beträgt, müssen die Ergebnisse außer Betracht bleiben, falls nicht eine Untersuchung einen annehmbaren Grund für das Verwerfen eines einzelnen Prüfwertes ergibt.

8.2.1.3 Konformitätskriterien für die Druckfestigkeit

Der Nachweis der Konformität muss auf Grundlage von Prüfergebnissen erfolgen, die während eines Nachweiszeitraums erhalten wurden, der die letzten zwölf Monate nicht überschreiten darf.

Die Konformität der Betondruckfestigkeit wird an Probekörpern nachgewiesen - geprüft nach 5.5.1.2 im Alter von 28 Tagen 3) - für

Anmerkung: Die Konformitätskriterien wurden auf der Grundlage nicht überlappender Prüfergebnisse entwickelt. Die Anwendung der Kriterien auf überlappende Prüfergebnisse erhöht das Risiko der Zurückweisung.

Die Konformität ist nachgewiesen, wenn die beiden, in Tabelle 14 angegebenen Kriterien für die Erstherstellung oder die stetige Herstellung erfüllt sind.

Für hochfesten Beton gilt abweichend von DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 14:

für die Erstherstellung:

Kriterium 1:fcm>fck + 5,

Kriterium 2:fci>fck - 5

und für die stetige Herstellung:

Kriterium 1:fcm>fck + 1,48σ,σ> 5N/mm2,

Kriterium 2:fci> 0,9fck.

Tabelle 14 - Konformitätskriterien für die Druckfestigkeit

Herstellung Anzahl "n" der Prüfergebnisse für die Druckfestigkeit in der Reihe Kriterium 1 Kriterium 2
Mittelwert von "n" Ergebnissen (fcm) N/mm2 Jedes einzelne Prüfergebnis (fci) N/mm2
Erstherstellung 3 >fck + 4 >fck - 4
Stetige Herstellung 15 >fck + 1,48σ
σ> 3N/mm2
>fck - 4


Wenn die Konformität auf der Grundlage einer Betonfamilie nachgewiesen wird, ist Kriterium 1 auf den Referenzbeton unter Berücksichtigung aller umgerechneten Prüfergebnisse der Familie anzuwenden; Kriterium 2 ist auf die ursprünglichen Prüfergebnisse anzuwenden.

Zum Nachweis, dass jeder einzelne Beton zur Familie gehört, ist der Mittelwert aller nicht umgerechneten Prüfergebnisse (fcm) für einen einzelnen Beton gegenüber dem Kriterium 3 nach Tabelle 15 nachzuweisen. Jeder Beton, der dieses Kriterium nicht erfüllt, ist aus der Betonfamilie zu entfernen, und seine Konformität ist gesondert nachzuweisen.

Tabelle 15 - Bestätigungskriterium für einen Beton aus einer Betonfamilie

Anzahl "n" der Prüfergebnisse für die Druckfestigkeit eines einzelnen Betons Kriterium 3
Mittelwert von "n" Ergebnissen (fcm) für einen einzelnen Beton der Betonfamilie N/mm2
2 >fck - 1,0
3 >fck + 1,0
4 >fck + 2,0
5 >fck + 2,5
6 bis 14 >fck + 3,0
> 15 >fck + 1,48σ


Zu Beginn ist die Standardabweichung aus mindestens 35 aufeinander folgenden Prüfergebnissen zu berechnen, die in einem Zeitraum entnommen sind, der länger als drei Monate ist und der unmittelbar vor dem Herstellungszeitraum liegt, innerhalb dessen die Konformität nachzuprüfen ist. Dieser Wert ist als der Schätzwert der Standardabweichung (σ) der Gesamtheit anzunehmen. Die Gültigkeit des übernommenen Wertes ist während der nachfolgenden Herstellung zu beurteilen. Zwei Verfahren zur Ermittlung des Schätzwertes fürσ sind zulässig, wobei die Wahl des Verfahrens im Voraus zu treffen ist:

-Verfahren 1 Der Anfangswert der Standardabweichung darf für den nachfolgenden Zeitraum angewandt werden, innerhalb dessen die Konformität zu überprüfen ist, vorausgesetzt, dass die Standardabweichung der letzten 15 Ergebnisse (s15) nicht signifikant von der angenommenen Standardabweichung abweicht. Dies wird unter folgender Voraussetzung als gültig angesehen:

0,63σ<s15< 1,37σ

Falls der Wert vons15 außerhalb dieser Grenzen liegt, muss ein neuer Schätzwertà aus den letzten 35 verfügbaren Prüfergebnissen ermittelt werden.

-Verfahren 2 Der neue Wert fürσ darf nach einem kontinuierlichen Verfahren geschätzt werden, und dieser Wert ist zu übernehmen. Die Empfindlichkeit des Verfahrens muss mindestens der des Verfahrens 1 entsprechen.

Der neue Schätzwert fürσ ist für die nächste Nachweisperiode anzuwenden.

8.2.2 Konformitätskontrolle für die Spaltzugfestigkeit

8.2.2.1 Allgemeines

Es gilt 8.2.1.1; das Konzept der Betonfamilien ist jedoch nicht anwendbar. Jede Betonzusammensetzung muss getrennt nachgewiesen werden.

8.2.2.2 Probenahme- und Prüfplan

Es gilt 8.2.1.2.

8.2.2.3 Konformitätskriterien für die Spaltzugfestigkeit

Wenn die Spaltzugfestigkeit von Beton festgelegt ist, muss der Nachweis der Konformität anhand von Prüfergebnissen während eines Nachweiszeitraumes durchgeführt werden, der die letzten zwölf Monate nicht überschreiten darf.

Die Konformität der Spaltzugfestigkeit des Betons wird an Probekörpern nachgewiesen - geprüft nach 5.5.1.3 im Alter von 28 Tagen, sofern nicht ein anderes Alter festgelegt wurde - für

Die Konformität mit der charakteristischen Spaltzugfestigkeit (ftk) wird bestätigt, wenn die Prüfergebnisse beide Kriterien nach Tabelle 16 entweder für Erstherstellung oder für stetige Herstellung erfüllen.

Tabelle 16 - Konformitätskriterien für die Spaltzugfestigkeit

Herstellung Anzahl "n" der Ergebnisse in der Reihe Kriterium 1 Kriterium 2
Mittelwert von "n" Ergebnissen (ftm)
N/mm2
Jedes einzelne Prüfergebnis (fti)
N/mm2
Erstherstellung 3 >ftk + 0,5 >ftk - 0,5
Stetige Herstellung 15 >ftk + 1,48σ >ftk - 0,5

Die in 8.2.1.3 angegebenen Regeln für die Standardabweichung müssen entsprechend angewandt werden.

8.2.3 Konformitätskontrolle für andere Eigenschaften als die Festigkeit

8.2.3.1 Probenahme- und Prüfplan

Betonproben müssen zufällig ausgewählt und nach EN 12350-1 entnommen werden. Die Probenahme muss für jede Betonfamilie durchgeführt werden, die unter als einheitlich geltenden Bedingungen hergestellt wurde. Die Mindestanzahl der Proben und die Prüfverfahren müssen mit den Tabellen 17 und 18 übereinstimmen.

8.2.3.2 Konformitätskriterien für andere Eigenschaften als die Festigkeit

Wenn andere Betoneigenschaften als die Festigkeit festgelegt sind, muss der Nachweis der Konformität bei laufender Herstellung während des Nachweiszeitraumes durchgeführt werden, der die letzten zwölf Monate nicht überschreiten darf.

Die Konformität des Betons beruht auf dem Zählen der Anzahl der Ergebnisse, die während des Nachweises erzielt wurden und außerhalb der festgelegten Grenzwerte, Klassengrenzen oder zulässigen Abweichungen eines Zielwerts liegen, und dem Vergleich dieser Gesamtzahl mit der höchstzulässigen Anzahl (Attributverfahren).

Die Konformität mit der geforderten Eigenschaft wird bestätigt, wenn

Tabelle 17 - Konformitätskriterien für andere Eigenschaften als die Festigkeit

Eigenschaft Prüfverfahren oder Bestimmungsverfahren Mindestanzahl von Proben oder Bestimmungen Annahmezahl Grenzabweichung einzelner Prüfergebnisse von den Grenzen der festgelegten Klasse oder von den Toleranzen des Zielwertes
Untergrenze Obergrenze
Rohdichte von Schwerbeton EN 12390-7 wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit siehe Tabelle 19a -30 kg/m3 keine Beschränkunga
Rohdichte von Leichtbeton EN 12390-7 wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit Tabelle siehe 19a - 30 kg/m3 + 30 kg/m3
Wasserzementwert siehe 5.4.2 1 Bestimmung pro Tag siehe Tabelle 19a keine Beschränkunga + 0,02
Zementgehalt siehe 5.4.2 1 Bestimmung pro Tag siehe Tabelle 19a - 10 kg/m3 keine Beschränkunga
Luftgehalt von Luftporenbeton EN 12350-7 für Normal- und Schwerbeton und ASTM C 173 für Leichtbeton 1 Probe pro Herstellungstag nach Stabilisierung siehe Tabelle 19a - 0,5 % Absolutwert + 1,0 % Absolutwert
Chloridgehalt von Beton siehe 5.2.7 die Bestimmung muss für jede Betonzusammensetzung gemacht werden und muss wiederholt werden, wenn der Chloridgehalt irgendeines Ausgangsstoffes ansteigt 0 keine Beschränkunga kein höherer Wert erlaubt


a Falls keine Grenzen festgelegt sind.

Tabelle 18 - Konformitätskriterien für die Konsistenz

Prüfverfahren Mindestanzahl von Proben oder Bestimmungen Annahmezeit Grenzabweichunga einzelner Prüfergebnisse von den Grenzen der festgelegten Klasse oder von den Toleranzen der Zielwerte
Untergrenze Obergrenze
Augenscheinprüfung Vergleich des Aussehens mit dem normalen Aussehen von Beton mit der festgelegten Konsistenz jede Mischung; bei Transportbeton: jede Lieferung - - -
Setzmaß EN 12350-2 i) wie Häufigkeit nach Tabelle 13 für Druckfestigkeit

ii) wenn der Luftgehalt geprüft wird

iii) in Zweifelsfällen nach der Augenscheinprüfung

siehe Tabelle 19b - 10mm + 20 mm
- 20mmb +30 mmb
Setzzeit (Vébé) EN 12350-3 siehe Tabelle 19b - 4s + 2s
- 6sb + 4sb
Verdichtungsmaß EN 12350-4 siehe Tabelle 19b - 0,05 + 0,03
- 0,07b + 0,05b
Ausbreitmaß EN 12350-5 siehe Tabelle 19b - 15mm + 30mm
- 25mmb +40mmb


a Wenn es in der betreffenden Konsistenzklasse keine Unter- oder Obergrenze gibt, sind diese Abweichungen nicht anwendbar.
b Nur anwendbar auf die Konsistenzprüfung an Proben, die zu Beginn des Entladens eines Fahrmischers entnommen werden (siehe 5.4.1).

8.3 Konformitätskontrolle für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton

Für jede Charge eines vorgeschriebenen Betons muss die Konformität mit dem Zementgehalt, mit dem Nennwert des Größtkorns, mit der Kornverteilung oder mit der Sieblinie der Gesteinskörnung, falls zutreffend, sowie mit dem Wasserzementwert und mit dem Gehalt an Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen, falls maßgebend, nachgewiesen werden. Der Gehalt an Zement, Gesteinskörnung (jede festgelegte Korngröße), Zusatzmittel und Zusatzstoff, wie in den Produktionsaufzeichnungen oder im Protokollausdruck an der Mischanlage ausgewiesen, muss innerhalb der in Tabelle 21 angegebenen Toleranzen liegen. Der Wasserzementwert darf den festgelegten Wert um nicht mehr als 0,02 überschreiten. Bei Standardbeton können die entsprechenden Toleranzen in der diesbezüglichen Norm angegeben sein.

Wenn die Konformität der Betonzusammensetzung durch Prüfung des Frischbetons nachgewiesen wird, müssen die Prüfverfahren und die Konformitätsgrenzen zwischen dem Verwender und dem Hersteller unter Berücksichtigung obiger Grenzen und der Genauigkeit der Prüfverfahren vorher vereinbart werden.

Die Prüfung der Eigenschaften von Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton ist in DIN 1045-3 festgelegt.

Für den Konformitätsnachweis der Konsistenz gelten die einschlägigen Absätze von 8.2.3 und Tabelle 18.

Für die

muss die Konformität durch Vergleich der Produktionsaufzeichnungen und der Lieferscheine für die Ausgangsstoffe mit den festgelegten Anforderungen nachgewiesen werden.

Tabelle 19a - Annahmezahlen für Konformitätskriterien für andere Eigenschaften als die Festigkeit

Tabelle 19a AQL = 4 %
Anzahl der Prüfergebnisse Annahmezahl
1-12 0
13-19 1
20-31 2
32-39 3
40-49 4
50-64 5
65-79 6
80-94 7
95-100 8
Ist die Anzahl der Prüfergebnisse größer als 100, dürfen geeignete Annahmewerte aus ISO 2859-1:1999, Tabelle 2-A, genommen werden.


Tabelle 19b - Annahmezahlen für Konformitätskriterien für andere Eigenschaften als die Festigkeit

Tabelle 19b AQL = 15 %
Anzahl der Prüfergebnisse Annahmezahl
1-2 0
3-4 1
5-7 2
8-12 3
13-19 5
20-31 7
32-49 10
50-79 14
80-100 21

8.4 Maßnahmen bei Nichtkonformität des Produktes

Die folgenden Maßnahmen muss der Hersteller im Fall der Nichtkonformität ergreifen:

Wenn die Nichtkonformität des Betons auf der Zugabe von Wasser oder Zusatzmitteln auf der Baustelle beruht (siehe 7.5), muss der Hersteller nur Maßnahmen ergreifen, wenn er diese Zugabe veranlasst hat.

Anmerkung: Wenn der Hersteller die Nichtkonformität des Betons angezeigt hat oder wenn die Ergebnisse der Konformitätsprüfungen die Anforderungen nicht erfüllen, können zusätzliche Prüfungen nach EN 12504-1 an Kernen erforderlich werden, die dem Bauwerk oder den Bauteilen entnommen wurden, oder eine Kombination von Prüfungen an Kernen sowie zerstörungsfreie Prüfungen am Bauwerk oder den Bauteilen, z.B. nach EN 12504-2 oder prEN 12504-4:1999. Bis zum Vorliegen von als Technische Baubestimmungen eingeführten Regeln kann die Beurteilung der Festigkeit am Bauwerk oder an Bauteilen nach DIN 1048-4 erfolgen. Mangels abweichender Vereinbarungen kann wie folgt verfahren werden:

9 Produktionskontrolle *)

*) Die in DIN EN 206-1 und in dieser Norm enthaltenen Bestimmungen für die Produktionskontrolle gelten als Bestimmungen für die werkseigene Produktionskontrolle nach den Landesbauordnungen.

9.1 Allgemeines

Jeder Beton ist unter der Verantwortung des Herstellers einer Produktionskontrolle zu unterziehen.

Die Produktionskontrolle umfasst alle Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Konformität des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Sie beinhaltet:

Dieser Abschnitt enthält die Anforderungen an andere Aspekte der Produktionskontrolle. Diese Anforderungen müssen unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Herstellung, der Tätigkeit, der jeweiligen Ausstattung, der Verfahren und Regeln am Ort der Herstellung und der Verwendung des Betons berücksichtigt werden. Zusätzliche Anforderungen können in Abhängigkeit von der besonderen Lage des Herstellungsortes und den festgelegten Anforderungen für bestimmte Bauwerke oder Bauteile notwendig sein.

Anmerkung: Abschnitt 9 berücksichtigt die Grundsätze der Norm EN ISO 9001.

9.2 Systeme der Produktionskontrolle

Die Verantwortung, die Weisungsbefugnis und das Einbeziehen des gesamten Personals, das die Tätigkeiten leitet, verrichtet und überprüft, welche die Qualität des Betons beinflussen, müssen in einem dokumentierten System der Produktionskontrolle (Handbuch der Produktionskontrolle) beschrieben werden. Dies betrift besonders das Personal, welches organisatorische Ungebundenheit und Weisungsbefugnis benötigt, um das Risiko der Nichtkonformität von Beton zu vermindern und jegliches Qualitätsproblem zu erkennen und aufzuzeichnen.

Das System der Produktionskontrolle muss mindestens alle zwei Jahre von der Geschäftsführung des Herstellers erneut überprüft werden, um die Eignung und die Wirksamkeit des Systems sicherzustellen. Aufzeichnungen dieser Überprüfungen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, wenn nicht gesetzliche Auflagen einen längeren Zeitraum erfordern.

Das System der Produktionskontrolle muss angemessen dokumentierte Verfahren und Anweisungen enthalten. Diese Verfahren und Anweisungen müssen gegebenenfalls im Hinblick auf die in den Tabellen 22, 23 und 24 angegebenen Kontrollanforderungen eingeführt sein. Die beabsichtigten Häufigkeiten der Prüfungen und Überwachungen durch den Hersteller müssen dokumentiert werden. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Überwachungen müssen aufgezeichnet werden.

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