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Regelwerk

ETAG 002 - Teil 2: Beschichtete Aluminiumsysteme -1
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (SSGS)

Vom 30. April 2002
(BAnz. vom 19.07.2002 Nr. 132a S. 3)


Einleitende Bemerkungen

Dieser teil der Leitlinie behandelt beschichtetes Aluminium, dessen Oberfläche für die tragende Verklebung geklebter Glaskonstruktionen verwendet wird.

Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte wie in Teil 1 verwendet. Die in diesem Dokument aufgeführten Abschnitte ergänzen diejenigen von Teil 1. Ist ein Abschnitt im vorliegendem Dokument nicht erwähnt, gilt Teil 1 der Leitlinie ohne Änderung.

2. Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich von Teil 2

Dieser Teil der Leitlinie deckt die allgemeinen Anforderungen zur Systembewertung und die spezifischen Anforderungen für gestützte (Typen I und II) und ungestützte (Typen III und IV) Systeme (siehe 2.2 Teil 1 der Leitlinie) ab, bei denen eine der tragenden Oberflächen der Verklebung beschichtetes Aluminium ist

5. Nachweisverfahren

Tabelle 3 Teil 2 Nachweis der Leistung - ergänzende Tabelle

  Bezug (siehe Anhang 3) Zustand
(1)
Betroffenes
Element (2)
5.1.4 Nutzungssicherheit      
5.1.4.2.6 Filiformkorrosion - LT SF
5.1.4.2.7 Mechanische Ermüdung der Beschichtung ETAG 002 Teil 1 LT SF
5.2 Nachweisverfahren zur Produktidentifizierung      
5.2.5 Oberflächenhaftung von beschichtetem Aluminium      
5.2.5.1 Legierung des Aluminiums EN 573-3 ST SF
5.2.5.2 Vorbehandlung - Gewicht der Vorbehandlungsschicht prEN 12206-1/2 ST SF
5.2.5.3 Organische Beschichtung prEN 12206-1/2    
5.2.5.3.1 Aussehen der Oberfläche - ST SF
5.2.5.3.2 Farbe ISO 3668-ISO 7724-3 ST  SF
5.2.5.3.3 Glanzgrad EN ISO 2813 ST SF
5.2.5.3.4 Dicke ISO 2360 ST SF
5.2.5.4 Geeignete Beschichtungen prEN 12206-1/2 ST SF
5.2.5.5 Bewertung der Eignung - - SF
5.2.5.6 Beschreibung des Verfahrens - - SF
5.2.5.7 Regeln der Extrapolation - - SF
(1) ST: Kurzzeit- oder Anfangszustand; LT Langzeit- oder gealterter Zustand
(2) SF Tragrahmen der Verklebung

5.1.4 ER4 Nutzungesicherheit

Allgemeines

Der Antragsteller einer ETa muss die Toleranzbreite für die Dicke der Beschichtung angeben.

Dicke

Der Versuch nach Abschnitt 5.1.4.2.1 "Eintauchen in Wasser bei hoher Temperatur" ist an Prüfkörper mit maximaler Beschichtungsdicke ohne Bestrahlung durchzuführen; die Prüfung nach Abschnitt 5.1.4.2.6 erfolgt an der Mindestdicke. Für die anderen Versuche hat jeder Wert der Dicke innerhalb der vom Hersteller erklärten Toleranzbreite zu liegen. Im Prüfbericht jedes mit beschichtetem Aluminium durchgeführten Versuchs muss die Beschichtungsdicke der Prüfkörper enthalten sein.

Farbe

Die Farbstoffe sind inerte Bestandteile, die in Harz eingebettet sind. Für jede der erforderlichen, verschiedenen Verklebungs-/Haftungsprüfungen ist eine andere Farbe zu wählen, Abschnitte 5.1.4.1, 5.1.4.2.1, 5.1.4.2.2, 5.1.4.2.3, 5.1.4.2.6, 5.1.4.2.7 (z.B. rot, grün, blau, gelb, weiß, schwarz).

5.1.4.2.6 Filiformkorrosion

Zusätzlich zur Übereinstimmung mit den einschlägigen Teilen der prEN 12206/1 ist der Nachweis erforderlich, dass das Haftvermögen der Beschichtung und somit das Tragverhalten der Verklebung keiner Gefahr durch Filiformkorrosion ausgesetzt ist. Die Prüfungen gelten für Beschichtungen, die aus Pulver zubereitet sind sowie für flüssige Stoffe.

Prüfkörper

Profilabschnitte mit einer Mindestlänge von 200 mm sind von dem Strangpressprofil abzutrennen. Die Prüfkörper sind vom Hersteller oder gemäß deren Anleitung unter Verwendung der gleichen Werkstoffe vorzubereiten, wie sie für das System vorgegeben sind. Dies muss die Verklebung, das Glas, die Aluminiumlegierung und Beschichtung und die Vorbehandlung der Oberfläche (Säubern und! oder Grundierung) mit einschließen. (Anmerkung: Zu Farbe und Dicke der Beschichtung, siehe Abschnitt 5.1.4 - Allgemeines.)

Zur Bewertung der ursprünglichen mechanischen Festigkeit werden vier Prüfkörper gebraucht und weitere vier zur Bewertung der Restfestigkeit.

Die Schnittenden der Prüfkörper sind mit einer geeigneten Beschichtung, z.B. Wachs, zu schützen.

Prüfverfahren

Die Haftungsoberfläche des Profils wird, wie in Bild 1a dargestellt, an bestimmten Stellen eingeschnitten. Die Einschnitte müssen 50 mm lang und 1 - 2 mm breit sein. Sie müssen zu dem Untergrund des Aluminiums vordringen und frei von Kantrillen sein.

Bild 1 Erg 1 -Prüfkörper für versuche zur Filiformkorrosion

Auf jeden Aluminium-Prüfkörper sind zwei Glasplatten mit 50 mm im Quadrat gemäß Abschnitt 5.1.4 Teil 1 unter Verwendung des Klebstoffs zu verkleben. Siehe Bilder 1b und 1c.

Nach der Vorbereitung werden die acht Prüfkörper bei 23 °C ± 2 °C und relativer Feuchte von 50 ± 5 % für 28 Tage ausgehärtet.

Prüfverfahren

Ursprüngliche mechanische Festigkeit

Vier der geklebten Glasteile werden dann dem Zugversuch gemäß Abschnitt 5.1.4 Teil 1 der Leitlinie unterzogen. Mechanische Festigkeit nach künstlicher Alterung Die restlichen vier Prüfkörper werden in einer korrosiven Umgebung gemäß Abschnitt 5.14.3 prEN 12206 Teil 1 konditioniert. Nach dem korrosiven Konditionieren sind die Proben noch für weitere 48 ± 4 Stunden bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relative Feuchte zu konditionieren. Die geklebten Glasteile sind dann dem Zugversuch gemäß Abschnitt 5.1.4 Teil 1 der Richtlinie zu unterziehen. Nach dem Zugversuch sind die Aluminiumteile auf Anzeichen von Korrosion durch Sichtprüfung (Sichtabstand normal/korrigiert] zu untersuchen.

Die Prüfergebnisse müssen umfassen:

5.1.4.2.7 Mechanische Ermüdung der Beschichtung

Ziel dieses Versuchs ist die Prüfung der Auswirkung der Ermüdungsbeanspruchung auf die verbleibende mechanische Haftfestigkeit der Beschichtung auf dem Aluminium.

Zehn Prüfkörper gemäß Bild 6, Teil 1 sind für 28 Tage bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Feuchte zu konditionieren.

Die Prüfkörper sind dann wiederholten Zuglasten mit einer Zyklusdauer von 4 bis 8 Sekunden (Bild 2 Erg 1) zu unterziehen:

100 Mal von 0,1 σdes bis zum Bemessungswert der Spannung σ des
250 Mal von 0,1 σ des bis zum 0,8fachen Bemessungswert der Spannung σ des
5000 Mal von 0,1 σ des , bis zum 0,6fachen Bemessungswert der Spannung σ des

dabei ist σ des = Ru5/ 6 (siehe Abschnitt 6.1.4.1.1, Teil 1, mit Ru,5 bei 23 °C)

Bild 2 Erg 1 - Zyklus der Beanspruchung für Ermüdungsversuch mit "t1" Dauer der Höchstlast, "t2": Ruhezeit, "t3": Gesamtdauer des Zyklus

Nach den Zyklen sind die Klebverbindungen einer Sichtprüfung zu unterziehen.

Die zehn Prüfkörper sind danach für weitere 24 ± 4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °G und 50 ± 5 % relativer Feuchte zu konditionieren und dann dem Zugversuch gemäß 5.1.4.1, Teil 1 zu unterziehen.

5.2 Nachweisverfahren zur Produktidentifizierung

5.2.5 Haftoberfläche von beschichtetem Aluminium

Die Haftoberfläche von beschichtetem Aluminium für die Verklebung, auf der die Bewertungsprüfungen durchzuführen sind wird wie folgt identifiziert: (siehe Tabelle 8.8 hinsichtlich der möglichen Verwendung des "Qualicoat"-Zeichens):

5.2.5.1 Aluminiumlegierung

Die Vorgabe für die Aluminiumlegierung ist auf Eignung für geklebte Glaskonstruktionen zu untersuchen (siehe Tabelle 3 und Tabelle 8.6 Teil 2)

5.2.5.2 Vorbehandlung

5.2.5.3 Organische Beschichtung

Die Art und die Form der organischen Beschichtung sind anzugeben.

Form: Flüssig oder Pulver  
Beschichtungstyp: z.B. Polyester SP (ohne TGIC)
Silikon-Polyester SP-SI
Polyvinylidenfluorid PVDF
Acrylharz AY
Polyurethan PUR
Epoxidharz EP
Alkydharz AK
Polyamid-modifiziertes Polynrethan PUR-PA
Modifiziertes Polyamid-Polyester SP-PA
Farbpigment: Art (chemisch).  

5.2.5.3.1 Aussehen der Oberfläche

Das Aussehen der Oberfläche ist durch Sichtprüfung aus einer Entfernung von 3 Metern (Sichtweite normal/korrigiert) zu überwachen.

5.2.5.3.2 Farbe

Folgende Verfahren können angewandt werden:

5.2.5.3.3 Glanzgrad

Glanzgrad: ISO 2813 mit einem Einfallwinkel von 60° (nicht anwendbar für bestimmte metallische Beschichtungen)

5.2.5.3.4 Dicke

Dicke: ISO 2360

5.2.5.4 Geeignete Beschichtungen

Geeignete Beschichtungen sind die organischen Beschichtungen, die dem Entwurf der Europäischen Norm prEN 12206-1 und -2 entsprechen: Beschichten von Aluminium und Aluminiumlegierungen für Bauzwecke. Teil 1: Beschichtungen aus Pulverbeschichtungswerkstoffen - Teil 2: Beschichtungen aus flüssigen Beschichtungswerkstoffen.

Schreibt prEN 12206 einen Versuch mit Lösungsmitteln vor, ist dieser mit dem Lösungsmittel zum Reinigen der Verklebung, das zur Vorbereitung der tragenden Oberfläche für die Verklebung benutzt wird, durchzuführen.

Das Entfernen der organischen Beschichtung und die Haftung der Vorbehandlungsschicht sind durch diese ETAG nicht abgedeckt.

5.2.5.5 Eignungsbewertung der Haftung auf der Beschichtung

Ein beschichtetes Aluminiumsystem zur Anwendung der Verklebung wird anhand folgender Parameter definiert:

Für jedes beschichtete Aluminiumsystem ist nachzuweisen, dass die Haftung zwischen Aluminium und Beschichtung, zwischen Klebstoff und Beschichtung und zwischen irgendeiner Zwischenschicht ausreichend fest ist. Für diesen Nachweis sind Haftungsversuche und eine Bewertung gemäß der folgenden Kapitel dieser Leitlinie Teile 1 und 2 erforderlich:


5.1.4.1 Ursprüngliche mechanische Festigkeit
5.1.4.1.1 Zugversagen und Steifigkeit
5.1.4.1.2 Schubversagen
5.1.4.2 Restfestigkeit nach künstlicher Alterung
5.1.4.2.1 Wasserlagerung bei hoher Temperatur, ohne UV-Bestrahlung
5.1.4.2.3 Feuchte und NaCl
5.1.4.2.4 Feuchte und SO2
5.1.4.2.5 Reinigungsmittel für Fassaden
5.1.4.2.6 Filiformkorrosion
5.1.4.2.7 Mechanische Ermüdung der Beschichtung

5.2.5.6 Beschreibung des Verfahrens

Der Antragsteller hat der Zulassungsstelle folgende Angaben zu machen:

5.2.5.6.1 Vorbehandlung

Die Art (Chromat, phosphorchromatkombinierte Schicht oder anderes), das Verfahren (Vorbehandlung erfolgte laufend in einer Kabine oder durch Eintauchen) und die unterschiedlichen Schritte (z.B. Reinigen, Spülen, Scheuern, Sondervorgang) der Vorbehandlung sind im Einzelnen zu beschreiben (z.B. Produkte, die verwendet wurden, Dauer, Temperatur).

5.2.5.6.2 Aufbringen der Beschichtung

Die Art des Harzes (z.B. PVDF, SP, SP-Si), die Anzahl der Bestandteile und ihr Mischungsverhältnis, wie relevant, die chemische Art des Farbpigments, das Verfahren (z.B. Beschichtung in Pulverform oder flüssige Beschichtung, eine Schicht oder mehrere) und der Auftragungsprozess (z.B. Sprühen, elektrostatischer Prozess, besondere Vorgänge) der Beschichtung sind im Einzelnen zu beschreiben (z.B. Temperatur, Aushärtungszeit der Beschichtung).

5.2.5.7 Extrapolationsregeln

Auf heutigem Stand des Wissens ist zu vermuten, dass die einzigen Parameter, die sich im Rahmen dieser Leitlinie extrapolieren lassen, die Farbe und der Glanzgrad sind, vorausgesetzt, die Beschreibung des beschichteten Systems für eine tragende Verklebung wird ansonsten beachtet (siehe Abschnitt 5.2.5.5).

Andere Extrapolationsregeln z.B. aufgrund des Dickenbereichs, dem Beschichtungstyp oder der Art der Farbpigmente sind nicht zulässig.

6. Beurteilung der Brauchbarkeit des Produkts für einen vorgesehenen Verwendungszweck

6.1 Allgemeines - Statistische Bewertung der Prüfergebnisse

Tabelle 8.3 - ER 4 Ergänzende Tabelle


Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien
ER4 Nutzungssicherheit
5.1.4.2 Restfestigkeit nach künstlicher Alterung
5.1.4.2.6 Filiformkorrosion 6.1.4.2.6 - Versagen 90 % kohäsiv
- Zugfestigkeit : ΔXmean,c / Xmean,n ≥ 0,75
- Keine Filiformkorrosion
- Verwendung des beschichteten Aluminiums ist UNEINGESCHRÄNKT
- Korrosion bemerkt (maximale Filiformgesamtlänge = 3 mm) neben dem Silikon oder in den kreuzförmigen Einschnitten, aber NICHT UNTER DEM SILIKON - Beschichtung zulässig, aber nicht für Küstennähe
- Korrosion bemerkt UNTER DEM SILIKON (wenn auch nur begrenzt) - die Beschichtung ist NICHT FÜR TRAGENDE VERKLEBUNG GEEIGNET
5.1.4.2.7 Ermüdungsversuch 6.1.4.2.7 ΔXmean ≥ 0,75; Bruch ≥ 90 % kohäsiv

Tabelle 8.6 - Ergänzende Tabelle


Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien
Nachweisverfahren zur Identifizierung des Produkts
5.2.5 Oberflächenhaftung von beschichtetem Aluminium

Anmerkung: Trägt die Beschichtung auf dem Aluminium ein "QUALICOAT-Zeichen gemäß den untenstehenden Anforderungen, kann es die Zulassungsstelle berücksichtigen:

5.2.5.1 Legierung des Aluminiums 6.2.5.1 Chemische Zusammensetzung: Legierungen von Aluminium, die gewöhnlich im Fassadenbau für diese Art der Anwendung benutzt werden, sind Legierungen EN AW-6060 and EN AW-6063 gemäß EN 573-3 Teil 3. Andere Legierungen dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die einschlägige Anforderung dieser Leitlinie.
5.2.5.2 Vorbehandlung Gewicht der Vorbehandlungsschicht 6.2.5.2 Chromat-Schicht 0,4 g/m2W ≤ 1 g/m2
Phosphorchromat-Schicht 0,4 g/m2W ≤ 1,2 g/m2. Andere Vorbehandlungen können zur Zulassung beantragt werden. Die Zulassungsstelle berücksichtigt das Gesamtergebnis der Prüfungen zur Erstellung der Bewertung der Brauchbarkeit.
5.2.5.3 Organische Beschichtung 6.2.5.3 Die Art der organischen Beschichtung (Harz und Farbpigment) sind anzugeben.
5.2.5.3.1 Aussehen der Oberfläche 6.2.5.3.1 Keine Blasen, Mulden, Nadeltücher oder Kratzer.
5.2.5.3.2 Farbe 6.2.5.3.2 Kein Kriterium, Identifikationsparameter
5.2.5.3.3 Glanzgrad 6.2.5.3.3 Kein Kriterium, Identifikationsparameter (*) Anmerkung siehe unten
Kategorie 1 - Reflexion 0 bis 30 %
Kategorie 2 - Reflexion 31 bis 70 %
Kategorie 3 - Reflexion 71 bis 100 %
5.2.5.3.4 Dicke 6.2.5.3.4 Die Toleranzbreite der Dicke ist vom ETA-Antragsteller anzugeben.
Mindestdicke der Beschichtung:
In Pulverform: einschichtig 60 µm
zweischichtig 110 µm
Farben und Lacke: PVDF zweischichtig 35 µm
PVDF metallisch, dreischichtig 45 µm
Silikon-Polyester ohne Grundierung (mindestens 20 % Silikon-Harz)  30 µm
wasserlösliche Anstrichfarben 30 µm
andere hitzehärtende Anstrichfarben 50 µm
Zweikomponenten-Farbe 50 µm
Andere Beschichtungen können andere Mindestdicken erfordern. Die Zulassungsstelle berücksichtigt das Gesamtergebnis der Prüfungen zur Erstellung der Bewertung der Brauchbarkeit.
5.2.5.4 Geeignete Beschichtungen 6.2.5.4 Die Beschichtung muss prEN 12206 Teil 1 oder Teil 2 entsprechen.
5.2.5.5 Eignungsbewertung 6.2.5.5 Kein Kriterium, Liste prüfen
5.2.5.6 Beschreibung des Ablaufs 6.2.5.6 Kein Kriterium. Beschreibung
Anmerkung (*) Das vorgeschriebene Verfahren eignet sich nicht für metallische Farben. Die 60° Geometrie gilt für alle Farbschichten, aber für Hochglanz- und fast matte Schichten können 20° oder 85° besser geeignet sein.

8. Bewertung der Konformität

8.3.2.4 Prüfplan als Teil der werkseigenen Produktionskontrolle

- Prüfungen des eingehenden Materials

(vii) beschichtetes Aluminium

Eine spezifische Prüfung wird vom Inhaber der ETa nicht verlangt.

Allerdings muss er die Erklärung, die vom beschichtenden Unternehmen bereitgestellt wurde, weitergehen, die besagt, dass das für das Projekt gelieferte beschichtete Aluminium-Produkt mit dem in der ETa beschriebenen identisch ist hinsichtlich der Legierung, der Oberflächenbehandlung sowie der Extrapolationsregeln (siehe 5.2.5.5, 5.2.5.7).

Die technischen Dokumente, die die Erklärung zur Profilauslieferung begleiten, müssen enthalten:

Tabelle 9.1 - Qualitätsbeschaffenheit - Kriterien und Toleranzen


Prüfungen Spezifikationen Häufigkeit Qualitätsbeschaffenheit Kriterien und Toleranzen
Optisches Erscheinungsbild - (*) Keine Blasen, Mulden, Nadellöcher oder Schrammen
Dicke EN ISO 2360 (*) Die gemessene Dicke muss im Bereich der vom Antragsteller der ETa angegebenen Dicke liegen.
Farbpigment Chemischer Art entfällt Chemischer Art
Glanzgrad ISO 2813 Einmal alle 8 Stunden der Herstellung und Minimum einmal pro Beschichtungsaktion Die maximale Abweichung beim in der ETa angegebenen Nennwert für eine festgestellte Kategorie beträgt
±5 Einheiten für Kategorie 1
(Reflexion 0 bis 30 %)
±7 Einheiten für Kategorie 2
(Reflexion 31 bis 70 %)
±10 Einheiten für Kategorie 3
(Reflexion 71 bis 100 %)
Gitterschnittprüfung EN ISO 2409 Einmal alle 8 Stunden der Herstellung und Minimum einmal pro Beschichtungsaktion Nur Klasse 0 wird akzeptiert
Lösungsmitteltest
(Lösungsmittel zum Reinigen der Verklebung zur Vorbereitung der tragenden Oberfläche für die Verklebung)
prEN 12206-2 Einmal alle 8 Stunden der Herstellung und Minimum einmal pro Beschichtungsaktion prEN 12206-2 Abschnitt 4.5.7
Tiefungsprüfung EN ISO 1520 Einmal alle 8 Stunden der Herstellung und Minimum einmal pro Beschichtungsaktion Weder Rissbildung der Anstrichfläche noch Ablösung zwischen der Beschichtung und den Substraten
Dornbiegeversuch (zylindrischer Dorn) EN ISO 1519 Einmal alle 8 Stunden der Herstellung und Minimum einmal pro Weder Rissbildung der Anstrichfläche noch Ablösung zwischen der Beschichtung Beschichtungsaktion und den Substraten
*) Dicke und optisches Erscheinungsbild

Erforderliche Prüfungen als Funktion der hergestellten Menge

Anzahl der Stücke pro Los Anzahl der geprüften Prüfkörper
1 - 10 alle
11 - 200 10
201 - 300 15
301 - 500 20
501 - 800 30

Falls nötig, kann die zugelassene Stelle den passenden Bericht über die Leistung der Erstprüfung erbitten

Tabelle 10 - Erforderliche Überprüfungen über einen Herstellungszyklus von zwei Tagen Ergänzende Tabelle gültig für beschichtete Aluminium-Systeme


Firma:     Projektname:   Herstellung
  1. Tag; 3. Tag; 5. Tag
2. Tag; 4. Tag,
6. Tag
Datum:
  Morgens Nachmittags Morgens Nachmittags Verpackungswechsel
6. Beschichtetes Aluminium      
Farbe Mit bloßem Auge: ununter-
brochen
Mit bloßem Auge ununter-
brochen
Vergleich des Prüfkörpers der Standardfarbe mit bloßem Auge
7. Zusätzlicher Haftungsversuch an H-Stöcken, nur wenn beschichtetes Aluminium (7) H-Stücke (4) Schälversuch (6) Schälversuch (6) Schälversuch (6) H-Stücke (4)
  Wert     Wert
Zeit der Adhäsionsentwicklung:
Option 1
         
• Prüfkörper 4, 5, 6
nach 24 Std. im Wasser 95 ± 2 °C
Wert       Wert
Bruch ≥ 90 % kohäsiv
Zugfestigkeit (N)
Bestehen/ Versagen entfällt entfällt entfällt Bestehen/Versagen
Option 2          
• Prüfkörper 4, 5, 6
nach 7 Tagen im Wasser 23 °C
Wert       Wert
Bruch ≥ 90 % kohäsiv
Zugfestigkeit (N)
Bestehen/ Versagen       Bestehen/Versagen
• Prüfkörper 7, 8, 9
nach 7 Tagen im Ofen bei 100 °C
 Wert       Wert
Bruch ≥ 90 % kohäsiv
Zugfestigkeit
Bestehen/ Versagen       Bestehen/ Versagen
(4) und (6) sind in der ETAG 002 Teil 1 Tabelle 10
(7) Adhäsions-/Kohäsionsversuch an beschichtetem Aluminium

Adhäsion-Kohäsion unter Zug bis zum Bruch, mit im Projekt konkret verwendeten beschichteten Aluminium und Glas. Diese Prüfkörper ergänzen diejenigen, die in der ETAG Teil 1, Tabelle 10, Zeile "5. Prüfung der Haftung an H-Stücken" gefordert werden.

Die Entwicklung der Haftung an den Substraten hängt nicht nur vom Grad der Aushärtung des Klebstoffs, sondern unter anderem auch von der Oberflächenspannung der Beschichtung ab. Da diese vom Beschichtungssystem abhängt, liegt es in der Verantwortung des ETA-Inhabers, die für Konditionierung und Prüfung erforderliche Wartezeit festzulegen.

Option 1
Drei Prüfkörper werden für 24 Stunden bei 95 ± 2 °C in Wasser gelagert. Dann werden sie für 48 ± 4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Feuchte konditioniert. Diese Prüfkörper werden dann dem Zugversuch bis zum Bruch unterzogen.
Option 2
Drei Prüfkörper werden 7 Tage im Ofen bei 100 ± 2 °C konditioniert. Dann werden sie für 48 ± 4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Feuchte konditioniert. Diese Prüfstücke werden dann dem Zugversuch bis zum Bruch unterzogen.

9. Inhalt der ETA

9.1 Inhalt der HA

9.1.2.2 Bestandteile und Zubehör

Aluminium und Beschichtung

9.2 Zusätzliche Angaben

9.2.1.14 Beschichtetes Aluminium

Bezüglich des Aluminiums, mit dem Versuche, wie in Abschnitt 5 beschrieben, durchgeführt werden, müssen die Dokumente folgende Angaben enthalten:

Anhang 3 - Bezugsdokument

prEN 12206-1/2: Lacke und Anstrichstoffe - Beschichten von Aluminium und Aluminiumlegierungen für Bauzwecke
Teil 1 - Beschichtungen aus Pulverbeschichtungswerkstoffen 10/95
Teil 2 - Beschichtungen aus flüssigen organischen Beschichtungswerkstoffen 01/95
ISO 3668:1998: Lacke und Anstrichstoffe - Visueller Vergleich der Farbe von Beschichtungsstoffen (Farbabmusterung)
ISO 7724-1:1984: Lacke und Anstrichstoffe; Farbmessung; Teil 1: Grundlagen
ISO 7724-2:1984: Lacke und Anstrichstoffe; Farbmessung; Teil 2: Bestimmung von Farbmaßzahlen
ISO 7724-3:1984: Lacke und Anstrichstoffe; Farbmessung; Teil 3: Berechnung von Farbabständen
ISO 2813:1994: Lacke und Anstrichstoffe - Bestimmung des Reflektormeterwertes von Beschichtungen (außer Metallic-Beschichtungen) unter 20°, 60° und 85°
ISO 2360:1992: Nichtleitende Überzüge auf nichtmagnetischen Grundmetallen; Messung der Überzugsdicke; Wirbelstrom-Methode
ISO 2409:1992: Lacke und Anstrichstoffe; Gitterschnittprüfung
ISO 1520:1973: Lacke und Anstrichstoffe: Tiefungsprüfung
ISO 2815:1973: Beschichtungsstoffe - Eindruckversuch nach Buchholz
ISO 1519:1973: Lacke und Anstrichstoffe - Dornbiegeversuch (zylindrischer Dorn)
ISO 2409:1992: Lacke und Anstrichstoffe; Gitterschnittprüfung

Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung
für geklebte Glaskonstruktionen (SSGS)

Teil 2: Beschichtete Aluminiumsysteme -1

Vom 30. April 2002
(BAnz. vom 19.07.02 Nr. 132a S. 3)



Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812) wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für Geklebte Glaskonstruktionen (SSGS) erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.

BS 31 -83 04 02-3.1.1
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

ENDE

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