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Regelwerk

ETAG 031 - Teil 2: Dämmung mit Schutzbeschichtung
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern

Fassung November 2010

Vom 18. Oktober 2012
(eBAnz vom 15.11.2012 B6)


Diese Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung wird in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie als eine Grundlage für die Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Artikel 9 (1) der Bauproduktenrichtlinie erstellt und veröffentlicht.

Europäische Technische Zulassungen werden von Zulassungsstellen erteilt, die gemäß Artikel 10 der Bauproduktenrichtlinie ermächtigt und notifiziert sind. Diese Stellen sind in der EOTa zusammengeschlossen.

Die Europäische Technische Zulassung ist nach der Bauproduktenrichtlinie eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts sowie die technische Spezifikation des beurteilten Produkts, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dieses Produkts dient, wenn eine harmonisierte Norm nach der Richtlinie nicht bzw. noch nicht vorliegt.

Aufgrund technischer Innovationen und dem Fortschritt des Stands der Technik kann es sein, dass Leitlinien für die technische Zulassung nicht den letzten Stand der Entwicklungen und der in den Zulassungsverfahren gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln. Der Leser dieser Leitlinie sollte sich daher bei einem EOTA-Mitglied erkundigen, ob es weitere Bestimmungen gibt, die in der Anwendung der Leitlinie zu berücksichtigen sind.

Copyright: EOTA

Anmerkung: Das Urheberrecht bezieht sich auf die durch die EOTa erstellte englische Bezugsfassung. Für Veröffentlichungen nach Artikel 11 (3) der Bauproduktenrichtlinie gelten die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Vorwort

- Hintergrundinformation zum Thema

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 04.01/02, Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern, erarbeitet.

Diese ETAG 031 - Teil 2, Dämmung mit Schutzbeschichtung, ist in Verbindung mit Teil 1 - "Allgemeines" anzuwenden. Der vorliegende Ergänzungsteil erweitert und/oder ändert unter Berücksichtigung der speziellen Produktfamilie, für die dieser Teil gilt, die in Teil 1 -"Allgemeines" angegebenen Anforderungen.

- Bezugsdokumente

Innerhalb der ETAG wird auf Bezugsdokumente verwiesen. Sie unterliegen den darin genannten besonderen Bedingungen.

Die Liste der Bezugsdokumente (2006) für diesen ETAG-Ergänzungsteil ist in Anhang a aufgeführt. Bedingungen für die Aktualisierung

Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTa für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe. Erscheint eine neue Fassung, tritt diese nur dann an die Stelle der in der Liste genannten Fassung, wenn die EOTa ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).

Technische Berichte der EOTa enthalten Details zu einigen Aspekten und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern drücken den gemeinsamen Standpunkt zu den vorliegenden Kenntnissen und Erfahrungen der EOTA-Stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Wenn sich das Wissen und die Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.

Zusatzdokumente der EOTa nehmen ständig alle zweckdienlichen Informationen zum allgemeinen Verständnis des vorliegenden Ergänzungsteils der ETAG in der jeweiligen Fassung auf, wenn im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern ETAs erteilt werden. Lesern und Anwendern des vorliegenden Ergänzungsteils der ETAG wird geraten, den aktuellen Stand dieser Dokumente bei einem EOTA-Mitglied zu prüfen.

Es kann erforderlich sein, dass die EOTa im Laufe der Zeit Änderungen/Korrekturen an diesem Ergänzungsteil und Teil 1 der ETAG vornehmen muss. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA-Website www.eota.be aufgenommen; jede Ausführung einer Änderung wird in der zugehörigen Progress File katalogisiert und mit Datum versehen.

Lesern und Anwendern des vorliegenden Ergänzungsteils und des Teils 1 der ETAG wird empfohlen, den aktuellen Status des Inhalts dieser Dokumente mit dem auf der EOTA-Website zu vergleichen. Aus dem Deckblatt geht hervor, ob und wann Änderungen erfolgt sind.

Abschnitt 1:
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage dieser ETAG ist in Abschnitt 1.1 von ETAG 031 - Teil 1 angegeben. Bestehende Leitlinien für europäische technische Zulassungen bleiben gültig.

1.2 Status von ETA-Leitlinien

Der Status dieser ETAG ist in Abschnitt 1.2 von ETAG 031 - Teil 1 angegeben.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Diese ETA-Leitlinie, Teil 2: Dämmung mit Schutzbeschichtung - gilt für Umkehrdachbausätze aus einer Dämmung mit Schutzbeschichtung, je nach technischer Lösung in Kombination mit einer Trennschicht.

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(Stand: 16.06.2018)

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