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Regelwerk

ETAG 031 - Teil 1: Allgemeines
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern

- Fassung November 2010 -

Vom 12. September 2011
(BAnz. Nr. 183a vom 06.12.2011 S. 1)



Diese Leitlinie für die europäische technische Zulassung wird in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie als eine Grundlage für die Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Artikel 9 (1) der Bauproduktenrichtlinie erstellt und veröffentlicht.

Europäische technische Zulassungen werden von Zulassungsstellen erteilt, die gemäß Artikel 10 der Bauproduktenrichtlinie ermächtigt und notifiziert sind. Diese Stellen sind in der EOTa zusammengeschlossen.

Die europäische technische Zulassung ist nach der Bauproduktenrichtlinie eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts sowie die technische Spezifikation des beurteilten Produkts, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dieses Produkts dient, wenn eine harmonisierte Norm nach der Richtlinie nicht bzw. noch nicht vorliegt.

Aufgrund technischer Innovationen und dem Fortschritt des Stands der Technik kann es sein, dass Leitlinien für die technische Zulassung nicht den letzten Stand der Entwicklungen und der in den Zulassungsverfahren gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln. Der Leser dieser Leitlinie sollte sich daher bei einem EOTA-Mitglied erkundigen, ob es weitere Bestimmungen gibt, die in der Anwendung der Leitlinie zu berücksichtigen sind.

Copyright: EOTa

Anmerkung: Das Urheberrecht bezieht sich auf die durch die EOTa erstellte englische Bezugsfassung. Für Veröffentlichungen nach Artikel 11 (3) der Bauproduktenrichtlinie gelten die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates.

Vorwort

- Hintergrundinformation zum Thema

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 04.01/02, Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern, erarbeitet.

Die AG setzte sich zusammen aus Mitgliedern aus zehn EU-Staaten [Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien und Großbritannien (Sekretariat)] und einem korrespondierenden EU-Mitglied [Polen] sowie zwei europäischen Industrieverbänden [EXIBa und EUMEPS].

Hinsichtlich der bei Umkehrdächern verwendeten Dämmung ist zwischen der EOTA- und der CEN-Beteiligung zu unterscheiden. Die EOTa befasst sich mit den Komponenten zusammengesetzter Bausätze gemäß Beschreibung im Geltungsbereich dieser Leitlinie. CEN hingegen befasst sich mit den Dämmmaterialen. Es wurde so weit wie möglich auf vorhandene CEN-Prüfverfahren zurückgegriffen.

Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der verschiedenen Leistungsaspekte, die Beurteilungskriterien zur Bewertung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die angenommenen Bedingungen für die Bemessung und die Ausführung.

Das allgemeine Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf einschlägigen vorliegenden Kenntnissen und Erfahrungen mit Prüfungen.

Diese ETA-Leitlinie, Teil 1, Allgemeines, ist entweder als Einzeldokument bei der Beurteilung von Bausätzen mit einfachen Dämmplatten oder in Verbindung mit Teil 2, Dämmung mit Schutzbeschichtung, zu verwenden.

- Bezugsdokumente

Innerhalb der ETAG wird auf Bezugsdokumente verwiesen. Sie unterliegen den darin genannten besonderen Bedingungen.

Die Liste der Bezugsdokumente (2006) für die vorliegende ETAG ist in Anhang A * aufgeführt. Später verfasste zusätzliche Teile zur vorliegenden ETAG können Änderungen hinsichtlich der Liste der Bezugsdokumente beinhalten, die für den betreffenden Teil gelten.

- Bedingungen für die Aktualisierung

Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTa für ihre spezifische Verwendung angewendete Ausgabe. Erscheint eine neue Fassung, tritt diese nur dann an die Stelle der in der Liste genannten Fassung, wenn die EOTa ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).

Technische Berichte der EOTA enthalten Details zu einigen Aspekten und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern drücken den gemeinsamen Standpunkt zu den vorliegenden Kenntnissen und Erfahrungen der EOTA-Stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Wenn sich das Wissen und die Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.

Zusatzdokumente der EOTA nehmen ständig alle zweckdienlichen Informationen auf zum allgemeinen Verständnis der vorliegenden ETAG in der jeweiligen Fassung, wenn im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern ETAs erteilt werden. Lesern und Anwendern dieser ETAG wird geraten, den aktuellen Stand dieser Dokumente bei einem EOTA-Mitglied zu prüfen.

Es kann erforderlich sein, dass die EOTa im Laufe der Zeit Änderungen/Korrekturen an der ETAG vornehmen muss. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA-Website www.eota.eu aufgenommen; jede Ausführung einer Änderung wird in der zugehörigen Progress File katalogisiert und mit Datum versehen.

Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen, den aktuellen Status des Inhalts dieses Dokuments mit dem auf der EOTA-Website zu vergleichen. Aus dem Deckblatt geht hervor, ob und wann Änderungen erfolgt sind.

Abschnitt 1:
Einleitung

1 Vorbemerkungen

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