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Regelwerk

ETAG 029 *
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk
Ausgabe Juni 2010

Vom 21. September 2011
(BAnz. Nr. 175 vom 22.11.2011 S. 4122aufgehoben)


Diese Leitlinie für die europäische technische Zulassung wird in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie als eine Grundlage für die Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Artikel 9 (1) der Bauproduktenrichtlinie erstellt und veröffentlicht.

Europäische technische Zulassungen werden von Zulassungsstellen erteilt, die gemäß Artikel 10 der Bauproduktenrichtlinie ermächtigt und notifiziert sind. Diese Stellen sind in der EOTa zusammengeschlossen.

Die europäische technische Zulassung ist nach der Bauproduktenrichtlinie eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts sowie die technische Spezifikation des beurteilten Produkts, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dieses Produkts dient, wenn eine harmonisierte Norm nach der Richtlinie nicht bzw. noch nicht vorliegt.

Aufgrund technischer Innovationen und dem Fortschritt des Stands der Technik kann es sein, dass Leitlinien für die technische Zulassung nicht den letzten Stand der Entwicklungen und der in den Zulassungsverfahren gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln. Der Leser dieser Leitlinie sollte sich daher bei einem EOTA-Mitglied erkundigen, ob es weitere Bestimmungen gibt, die in der Anwendung der Leitlinie zu berücksichtigen sind.

Urheberrecht: EOTa

Anmerkung: Das Urheberrecht bezieht sich auf die durch die EOTa erstellte englische Bezugsfassung. Für Veröffentlichungen nach Artikel 11 (3) der Bauproduktenrichtlinie gelten die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten.

1 Geltungsbereich der ETAG

Die ETAG "Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk" behandelt die Beurteilung von nachträglich in vorgebohrte Bohrlöcher in Mauerwerk eingebauten Injektionsdübeln, die unter Ausnutzung von Verbund und Formschluss verankert sind.

Die Injektionsdübel sind für Verankerungen vorgesehen, bei deren Verwendung die wesentlichen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und die Standsicherheit und Nutzungssicherheit im Sinne der wesentlichen Anforderungen Nr. 1 (ER 1) und Nr. 4 (ER 4) der BPR [1] zu erfüllen sind; bei deren Versagen eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen besteht und erhebliche wirtschaftliche Folgen zu erwarten sind. Die Injektionsdübel werden für die Befestigung und/oder die Lagerung von Konstruktionsteilen (die zur Standsicherheit des Bauwerks beitragen) oder von schweren Bauteilen verwendet.

Das zu verankernde Bauteil kann entweder statisch bestimmt (Verankerung in ein oder zwei Punkten) oder statisch unbestimmt (Verankerung in mehr als zwei Punkten) befestigt sein.

Die folgenden Anhänge sind Bestandteil der ETAG:

Anhang A: Einzelheiten der Versuche
Anhang B: Empfehlungen für die Durchführung von Versuchen am Bauwerk (informativ)
Anhang C: Bemessungsverfahren für Verankerungen

1.1 Beschreibung des Bauprodukts

1.1.1 typen und Wirkungsprinzipien

Diese ETAG gilt für Injektionsdübel, die aus Gewindestangen, gerippten Bewehrungsstählen, Innengewindehülsen oder anderen Formen und dem, Mörtel bestehen. Sie werden in vorgebohrte Bohrlöcher in Mauerwerk eingebaut. Sie sind durch den Verbund des Mörtels mit den Metallteilen und der Bohrlochwand und durch Formschluss verankert (siehe Bild 1.1). Die für die ordnungsgemäße Injektion des Mörtels erforderlichen Siebhülsen aus Metall oder Kunststoff sind ebenfalls in dieser ETAG behandelt (siehe Bild 1.2).

Die Injektionsdübel werden als Befestigungseinheit geliefert und verwendet. Werden jedoch zugelieferte handelsübliche Metallteile eines anderen Herstellers als dem Zulassungsinhaber verwendet (z.B. Hersteller von Gewindestangen), müssen die Bedingungen nach 4.3 erfüllt werden.

1.1.2 Materialien

Diese ETAG gilt für Dübel, bei denen alle direkt im Mauerwerk verankerten und zur Lastübertragung dienenden Metallteile aus Kohlenstoffstahl, nichtrostendem Stahl oder Temperguss bestehen.

Das Verbundmaterial kann aus Zementmörtel (Injektionsmörtel), synthetischem Mörtel oder einer Mischung der beiden einschließlich Füllstoffen und/oder Zusätzen bestehen.

1.1.3 Größen

Diese ETAG gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße von 6 mm (M6). Die Mindestverankerungstiefe des Dübels min hef muss 50 mm betragen.

Diese ETAG gilt für Anwendungsfälle, bei denen die Mindestdicke des Bauteils aus Mauerwerk, in das die Dübel verankert werden, mindestens h = 100 mm beträgt.

Dübel mit Innengewinde sind nur durch die Leitlinie abgedeckt, wenn sie, nach Berücksichtigung von möglichen Toleranzen, eine Gewindelänge von mindestens d + 5 mm aufweisen.

Bild 1.1 Beispiel eines Injektionsdübels

Bild 1.2 Beispiel von Injektionsdübeln

1.1.4 Verankerungsgrund (Mauerwerk)

Diese ETAG gilt für die Verwendung von Injektionsdübeln in Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandstein, Normalbeton, Leichtbeton (Voll- oder Lochsteine), Porenbeton oder ähnliche Materialien. Hinsichtlich der Spezifikation der verschiedenen Steine kann auf die EN 771-1 bis 5:2003+A1:2005 [2] Bezug genommen werden. Die Bemessung und Ausführung von Mauerwerksbauten, in denen die Injektionsdübel zu verankern sind, erfolgt nach EN 1996-1-1:2005 [6] und den einschlägigen nationalen Vorschriften.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Normen für Mauerwerksbauten hinsichtlich der Details von Steinen (z.B. Typ, Größe und Lochanordnung, Anzahl und Dicke von Stegen) nicht sehr restriktiv sind. Die Tragfähigkeit und das Lastverschiebungsverhalten der Dübel hängen aber entscheidend von diesen Einflüssen ab.

Normalerweise habenVollsteine keine Löcher oder Hohlräume, außer den materialeigenen Löchern oder Hohlräumen. Der Querschnitt von Vollsteinen darf jedoch durch eine senkrechte Lochung bis 15 % gemindert sein. Deshalb sind auch Versuche in Vollsteinmauerwerk mit senkrechter Lochung bis 15 % erforderlich.

Mauersteine alsHohl- oder Lochsteine haben einen bestimmten Volumenanteil an Hohlräumen, die durch den Mauerstein verlaufen. Für die Beurteilung der Injektionsdübel, die in Hohl- oder Lochsteinen verankert sind, muss zusätzlich angenommen werden, dass der Dübel im Vollmaterial (z.B. Fugen, Vollsteinanteil ohne Lochung) verankert sein kann, daher sind auch Versuche in Vollsteinmauerwerk erforderlich.

1.2 Vorgesehener Verwendungszweck des Bauprodukts

Die Injektionsdübel sind für Verankerungen vorgesehen, bei deren Verwendung die wesentlichen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und die Standsicherheit und Nutzungssicherheit im Sinne der wesentlichen Anforderungen Nr. 1 (ER 1) und Nr. 4 (ER 4) der BPR zu erfüllen sind; bei deren Versagen eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen besteht und erhebliche wirtschaftliche Folgen zu erwarten sind. Sie werden für die Befestigung und/oder die Lagerung von Konstruktionsteilen (die zur Standsicherheit des Bauwerks beitragen) oder von schweren Bauteilen verwendet.

Diese ETAG gilt für Dübel, die durch statische oder quasistatische Zuglasten, Querlasten oder kombinierten Zug- und Querlasten oder Biegung beansprucht werden; sie gilt nicht für Dübel, die auf Druck, durch Ermüdung, Stoß- oder Erdbebeneinwirkungen beansprucht werden.

Diese ETAG gilt nur für Anwendungen, bei denen die Mauerwerksteile, in denen die Dübel verankert werden, statischen oder quasistatischen Belastungen ausgesetzt sind.

1.3 Angenommene Nutzungsdauer des Bauprodukts

Die Bestimmungen sowie die Nachweis- und Beurteilungsverfahren, die in dieser ETAG enthalten sind oder auf die Bezug genommen wird, wurden auf der Basis der angenommenen Nutzungsdauer der im Bauwerk eingebauten Injektionsdübel für den vorgesehenen Verwendungszweck von 50 Jahren verfasst, unter der Voraussetzung, dass der Einbau und die Nutzung der Injektionsdübel vorschriftsmäßig erfolgen (siehe 4.3). Diese Bestimmungen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Technik sowie dem vorhandenen Kenntnisstand und den vorliegenden Erfahrungen.

"Angenommene Nutzungsdauer" heißt, dass, wenn eine Beurteilung anhand der Bestimmungen der ETAG erfolgt und diese Nutzungsdauer abgelaufen ist, die wirkliche Lebensdauer unter normalen Gebrauchsbedingungen wesentlich länger sein kann, ohne dass größere Mängel auftreten, die die wesentlichen Anforderungen nachteilig beeinflussen.

Die Angaben zur Dauerhaftigkeit (bezogen auf die Nutzungsdauer) des Bauprodukts könneri nicht als Garantie des Herstellers des Produkts oder seines Vertreters oder der die ETa erteilenden Zulassungsstelle ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Produkte im Hinblick auf die erwartete, wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (siehe Abschnitt 5.2.2 der Grundlagendokumente).

1.4 Begriffe

1.4.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit der Bauproduktenrichtlinie

Zur Bedeutung dieser Begriffe siehe EOTA-Dokument "In den Leitlinien für die europäische technische Zulassung verwendete gemeinsame Begriffe", veröffentlicht auf der EOTA-Website.

1.4.2 Besondere, in dieser ETAG verwendete Begriffe

1.4.2.1 Allgemeines

Dübel = industriell hergestelltes, zusammengefügtes Teil, einschließlich Verbundmaterial, das zur Befestigung des Anbauteils am Verankerungsgrund (Mauerwerk) dient
Dübelgruppe = mehrere (miteinander wirkende) Dübel
Anbauteil = am Mauerwerk zu befestigendes Bauteil
Verankerung = Gesamtheit, bestehend aus dem Verankerungsgrund (Mauerwerk), Dübel oder Dübelgruppe und dem am Mauerwerk zu befestigenden Bauteil

1.4.2.2 Dübel

Die Häufig in dieser Leitlinie verwendeten Bezeichnungen und Symbole sind nachstehend aufgeführt. Weitere besondere Bezeichnungen und Symbole sind im Text erläutert.

b = Breite des Bauteils des Verankerungsgrundes
c = Randabstand
ccr,N = Randabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Injektionsdübels (Einzeldübel)
cmin = minimaler zulässiger Randabstand
d = Gewindedurchmesser des Dübelbolzens
d0 = Bohrernenndurchmesser
dcut = Schneidendurchmesser der Bohrer
dcut,m = mittlerer Schneidendurchmesser des Bohrers
df = Durchmesser des Durchgangslochs im Anbauteil
dnom = Außendurchmesser des Dübels
h = Dicke des Bauteils aus Mauerwerk (Wand)
hmin = Mindestbauteildicke des Mauerwerks
h0 = Tiefe des zylindrischen Bohrlochs bis zum Ansatz
h1 = Tiefe des Bohrlochs bis zum tiefsten Punkt
hef = effektive Verankerungstiefe
hnom = Gesamteinbindelänge des Dübels im Mauerwerk
lunit = Länge das Mauersteins
s = Achsabstand der Injektionsdübel
scr,N = Achsabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Injektionsdübels (Einzeldübel)
smin = minimaler zulässiger Achsabstand
scr, test = Achsabstand innerhalb einer Dübelgruppe in dem entsprechenden Test
T = Drehmoment
Tinst = Montagedrehmoment, vom Hersteller festgelegt
Tu = maximales Drehmoment bei Versagen
tfix = Dicke des Anbauteils
t = Dicke des Außenstegs eines Steins

1.4.2.3 Verankerungsgrund (Mauerwerk) und Metallteile des Dübel

ρ = Rohdichte des Mauersteins
fb = normierte mittlere Druckfestigkeit des Mauersteins
fb,test = mittlere Druckfestigkeit des Versuchsmauersteins zum Zeitpunkt des Versuchs
fy,test = Streckgrenze des Stahls beim Versuch
fyk = Nennwert der charakteristischen Streckgrenze des Stahls
fu,test = Stahlzugfestigkeit beim Versuch
fuk = Nennwert der charakteristischen Stahlzugfestigkeit

1.4.2.4 Lasten/Kräfte

F = Kraft im Allgemeinen
N = Normalkraft (+N = Zugkraft)
V = Querkraft
M = Moment
NRk, VRk = charakteristische Tragfähigkeit des Dübels (5%-Fraktile) bei Zug- bzw. Querkraft
NhSd(Vh Sd) = Bemessungswert der Zugkraft (Querkraft) am höchstbeanspruchten Dübel einer Dübelgruppe

1.4.2.5 Versuche

FtRu = Bruchlast (Höchstlast) im Versuch
FtRu,m = Mittelwert der Bruchlasten einer Versuchsserie
FtRk 5%-Fraktile der Bruchlasten einer Versuchsserie
n = Anzahl der Versuche einer Versuchsserie
v = Variationskoeffizient

δ(δNV)
= Verschiebung (Bewegung) des Dübels in Lastrichtung (Zug, Querlast) an der Mauerwerksoberfläche im Verhältnis zur Mauerwerksoberfläche außerhalb des Versagensbereichs. Die Verschiebung schließt Verformungen von Stahl und Mauerwerk sowie einen möglichen Schlupf des Dübels ein.
α = Verhältnis von Testwert zu Referenzwert, bspw.

1.4.2.6 Temperaturbegriffe

Gebrauchstemperaturbereich: Bereich der Umgebungstemperaturen nach der Montage und während der Nutzungsdauer der Verankerung.

Kurzzeit-Temperatur: Temperaturen innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs, die über kurze Zeiträume variieren, z.B. Tag/Nacht-Zyklen und Frost/Tau-Zyklen.

Maximale Kurzzeit-Temperatur: Obere Grenze des Gebrauchstemperaturbereichs.

Langzeit-Temperatur:Temperatur innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs, die über längere Zeiträume nahezu konstant ist. Langzeit-Temperaturen schließen konstante oder nahezu konstante Temperaturen mit ein, wie diese erfahrungsgemäß in kalten Lagerräumen oder in der Nähe von Heizungsinstallationen auftreten.

Maximale Langzeit-Temperatur:Vom Hersteller innerhalb des Bereichs der 0,6-fachen bis 1,0-fachen maximalen Kurzzeit-Temperatur festgelegt.

Normale Umgebungstemperatur:Temperatur von 21 °C ± 3 °C (nur für Versuchsbedingungen)

Verarbeitungszeit: Die maximale Zeit vom Ende des Mischens bis zu dem Zeitpunkt, än dem die Montage des Dübels in das Verbundmaterial abgeschlossen sein soll.

Umgebungstemperaturbereich für die Montage: Der vom Hersteller für die Montage erlaubte Bereich der Umgebungstemperatur des Verankerungsgrundes.

Temperaturbereich für die Montage der Dübelteile: Temperaturbereich des Verbundmaterials und des eingebetteten Teils unmittelbar vor der Montage.

Aushärtezeit:Die minimale Zeit vom Ende des Mischens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Dübel mit dem Drehmoment versehen oder belastet werden kann (je nachdem, welche Zeit länger ist). Die Aushärtezeit hängt von der Umgebungstemperatur ab.

1.5 Vorgehensweise im Fall einer erheblichen Abweichung von der ETAG

Die Bestimmungen dieser ETAG gelten für die Erstellung und Erteilung europäischer technischer Zulassungen gemäß Art. 9 (1) der BPR und Abschnitt 3.1 der Gemeinsamen Verfahrensregeln.

In Fällen, in denen eine bestimmte Anforderung dieser ETAG nicht vollständig oder nur teilweise anwendbar ist oder ein bestimmter Aspekt eines zu bewertenden Produkts und/oder Verwendungszwecks nicht oder nicht ausreichend von den Verfahren und Kriterien der ETAG erfasst wird, kommt das Verfahren nach Art. 9 (2) der BPR und Abschnitt 3.2 der Gemeinsamen Verfahrensregeln hinsichtlich der betreffenden Abweichung oder des betreffenden Aspekts zur Anwendung.

2 Beurteilung der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck

2.1 Bedeutung des Begriffs "Brauchbarkeit für den Verwendungszweck"

"Brauchbarkeit für den (vorgesehenen) Verwendungszweck" heißt für ein Bauprodukt, dass es solche Eigenschaften aufweist, dass

das Bauwerk, in das es eingebaut wird, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung,

  1. die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann, sofern für das Bauwerk Regelungen gelten, die entsprechende Anforderungen enthalten (BPR, Art. 2(1)) und
  2. unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein kann und in diesem Zusammenhang die wesentlichen Anforderungen für eine wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer erfüllen kann, sofern eine normale Instandhaltung gegeben ist (siehe BPR, Anhang 1, Satz 1 und 2).

2.2 Elemente der Beurteilung der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck

Die Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts für seinen vorgesehenen Verwendungszweck schließt Folgendes ein:

2.3 Zusammenhang zwischen den Anforderungen an die Produktmerkmale und den Nachweis- und Beurteilungsverfahren

2.3.1 Verhältnis der Anforderungen an die Produktmerkmale

In Tabelle 2.1 sind die Produktmerkmale, die Nachweisverfahren und die Beurteilungskriterien aufgeführt, die für die Brauchbarkeit von Injektionsdübeln für den in 1.2 genannten vorgesehenen Verwendungszweck relevant sind.

Tabelle 2.1: Produktmerkmale sowie Nachweis- und Beurteilungsverfahren

Nr. Produktmerkmal Option "keine
Leistung
festgestellt"
Nachweis- und
Beurteilungsverfahren
Bezeichnung der Produktleistung
(1) (2) (3) (4) (5)
Wesentliche Anforderung 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
1 Eignung unter normalen Baustellenbedingungen: Anforderungen an ein zulässiges Last/Verschiebungsverhalten, eine bestimmte Höchstlast und begrenzte Streuung nein 2.4.1 und 2.4.2 Einflussfaktoren auf das Tragverhalten des Dübels in Übereinstimmung mit den Kriterien nach 2.4.2
2 Zulässige Anwendungsbedingungen:
  • Tragverhalten des Dübels bei Zug/Querlast/Schrägzug/Biegung
  • Erforderlicher Achs- und Randabstand des Dübels
  • Minimaler Achs- und Randabstand des Dübels
  • Verschiebungen des Dübels im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
nein 2.4.1 und 2.4.2 2.4.2.2.3
  • Charakteristische Tragfähigkeit bei Zug/Querlast/ Schrägzug/Biegung
  • Charakteristischer Achs- und Randabstand des Dübels
  • Minimaler Achs- und Randabstand des Dübels
  • Verschiebungen des Dübels im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Wesentliche Anforderung 2: Brandschutz
3 Brandverhalten nein 2.5.1 Der Dübel erfüllt die Anforderungen der Klasse A1 (siehe 2.5.1)
4 Feuerwiderstand nein 2.5.2 Keine Klassifizierung für den Dübel selbst
Wesentliche Anforderung 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5 Musterbestimmungen Nein 2.6 Musterbestimmungen

Wesentliche Anforderung 4: Nutzungssicherheit

6 Es gelten die gleichen Kriterien wie für die wesentliche Anforderung 1.
Wesentliche Anforderung 5: Schallschutz
Keine
Wesentliche Anforderung 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Keine
Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck)
7 Eignung unter Umweltbedingungen nein 2.7.1 Widerstand gegenüber Umwelteinflüssen
*) Aspekte der Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit des Bauwerks (siehe BPR, Anhang 1, Satz 1 und 2), die nicht unter die wesentlichen Anforderungen 1 und 4 fallen. Diese werden auch als "Aspekte der Gebrauchstauglichkeit" bezeichnet.

2.3.2 Nutzungskategorien

Diese Leitlinie gilt für Verankerungen in Bezug auf folgende Nutzungskategorien:

2.3.2.1 Nutzungskategorien in Bezug auf den Verankerungsgrund:

Nutzungskategorie b: Metalllnjektionsdübel für die Verwendung in Vollsteinen 1
Nutzungskategorie c: Metalllnjektionsdübel für die Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen
Nutzungskategorie d: Metalllnjektionsdübel für die Verwendung in Porenbeton

Die Nutzungskategorie c erfasst auch die Nutzungskategorie b.

2.3.2.2 Nutzungskategorien in Bezug auf Montage und Verwendung:

Nutzungskategorie d/d - Montage und Verwendung in Bauteilen in trockenen Innenräumen
Nutzungskategorie w/d - Montage in nassem Mauerwerk und Verwendung in Bauteilen in trockenen Innenräumen
Nutzungskategorie w/w - Montage und Verwendung in Bauteilen unter anderen Umweltbedingungen (z.B. nass).

Die Nutzungskategorie w/w erfasst auch die Nutzungskategorie w/d.

2.3.2.3 Nutzungskategorien in Bezug auf den Gebrauchstemperaturbereich:

Die Funktionsfähigkeit eines Injektionsdübels, einschließlich seiner Fähigkeit, seine Bemessungslast mit einem angemessenen Sicherheitsfaktor aufzunehmen und Verschiebungen zu begrenzen, darf durch Temperaturen im Mauerwerk nahe der Oberfläche, die innerhalb eines vom Hersteller festzulegenden Temperaturbereichs liegen, nicht negativ beeinflusst werden. Folgende Temperaturbereiche können festgelegt werden:

(Ta) -40 °C bis +40 °C (max. Kurzzeit-Temperatur +40 °C und max. Langzeit-Temperatur +24 °C)

(Tb) -40 °C bis +80 °C (max. Kurzzeit-Temperatur +80 °C und max. Langzeit-Temperatur +50 °C)

(Tc) auf Wunsch des Herstellers mit -40 °C bis T1 (Kurzzeit: T1 > +40 °C, Langzeit: 0,6 T1 bis 1,0T1)

Injektionsdübel werden durch Gebrauchstemperaturen bis -40 °C nicht negativ beeinflusst. Für unbekannte Verbundmaterialien ohne Erfahrungen über deren Verhalten bei -40 °C sind normale Ausziehversuche bei -40 °C durchzuführen.

Die Leistungsfähigkeit darf durch Kurzzeit-Temperaturen innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs oder durch Langzeit-Temperaturen bis zur maximalen Langzeit-Temperatur nicht negativ beeinflusst werden.
Die Leistungsfähigkeit bei der maximalen Langzeit-Temperatur und maximalen Kurzzeit-Temperatur wird durch die unter 2.4.1.1.2 beschriebenen Versuche überprüft.

2.4 Produktmerkmale, die für die Brauchbarkeit in Bezug auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit relevant sind (ER 1)

2.4.1 Nachweisverfahren (allgemein)

Die zur Beurteilung von Injektionsdübeln durchzuführenden Versuche lassen sich in drei Kategorien unterteilen:

(1) Versuche zum Nachweis der Eignung (siehe 2.4.1.1)

(2) Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen (siehe 2.4.1.2)

(3) Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit (siehe 2.7.1)

Die Einzelheiten der Versuche sind im Anhang A angegeben.

Es wird davon ausgegangen, dass es für jede Injektionsdübelgröße nur eine Verankerungstiefe gibt. Sollen die Dübel mit zwei Verankerungstiefen gesetzt werden können, sind Versuche mit beiden Verankerungstiefen durchzuführen.

2.4.1.1 Eignungsversuche

Durch Eignungsversuche soll festgestellt werden, ob sich ein Dübel im Gebrauchszustand sicher und funktionstüchtig verhält. Dabei werden ungünstige Bedingungen sowohl während des Einbaus auf der Baustelle als auch während der Nutzung berücksichtigt.

Versuchsarten, Versuchsbedingungen, Anzahl der erforderlichen Versuche und die auf die Ergebnisse anzuwendenden Kriterien sind in Tabelle 2.4.1 aufgeführt. Genaue Angaben über die speziellen Versuche sind in den Abschnitten nach der Tabelle aufgeführt.

Die Versuche können an Einzelsteinen oder an einer Wand ausgeführt werden. Werden die Versuche an einer Wand ausgeführt, dann müssen die Fugen ungefähr 10 mm dick sein und komplett mit Mörtel der Festigkeitsklasse M2.5 mit einer Festigkeit
≤ 5 N/mm2 gefüllt sein. Wurden die Versuche an Wänden mit einer Mörteldruckfestigkeit größer als M2.5 ausgeführt, ist die Mindestmörteldruckfestigkeit in der Zulassung anzugeben. Bei Mauerwerk aus Porenbeton dürfen die Steine zusammengeklebt sein. Die Wände dürfen zur besseren Handhabung und zum Transport in vertikaler Richtung leicht vorgespannt sein.

Die Eignungsversuche für die Nutzungskategorie b (Verwendung in Vollsteinen) und c (Verwendung in Hohl- und Lochsteinen) müssen in Mauerwerk aus Vollsteinen durchgeführt werden. Eine Ausnahme ist der Versuch nach Zeile 5 der Tabelle 2.4.1 (maximales Drehmoment), der auch in Hohl- und Lochsteinen ausgeführt werden muss. Die Eignungstests für die Nutzungskategorie d (Verwendung in Porenbeton) müssen in Porenbeton durchgeführt werden.

Die Dübel sollen gemäß der Montageanweisung des Herstellers (Ausnahme: Test der Montagesicherheit) waagerecht in die Mitte des Steins gesetzt werden. Bei allen Eignungsversuchen muss das Bohrloch mit einem Bohrer mit dcut,m gebohrt werden. Soll die Zulassung mehr als ein Bohrverfahren beinhalten, dann müssen alle Versuche mit den verschiedenen Bohrverfahren durchgeführt werden.

Tabelle 2.4.1: Eignungsversuche für Injektionsdübel zur Verwendung im Mauerwerk (1)

Zweck der Prüfung Umgebungstemperatur Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (2) Kriterien


Versuchsverfahren Eignungsversuche
s i m i l Last-/Verschiebungsverhalten art. α (9)
1 Montagesicherheit in
(a) trockenem Mauerwerk
normal 5 - 5 - 5 2.4.2 (c)
≥ 0,8
2.4.1.1.1a)
(b) nassem Mauerwerk (3) normal 5 - 5 - 5 2.4.2 (c)
≥ 0,8
2.4.1.1.1b)
2 Funktionsfähigkeit,
Temperatureinfluss (4)
0 °C (5)

+50 °C (6)

+80 °C (6)

5

5

5

2.4.2 (c)
≥ 1,0

≥ 1,0

≥ 0,8 (7)
2.4.1.1.2
3 Funktionsfähigkeit bei wiederholter Belastung normal - - 5 - - 2.4.2 (c)
≥ 1,0
2.4.1.1.3
4 Funktionsfähigkeit bei Dauerlasten normal
+50 °C (6)
- - 5 - - 2.4.2 (c)
≥ 0,9
2.4.1.1.4
5 Maximales Drehmoment normal 5 5 5 5 5 2.4.1.1.5
6 Funktionsfähigkeit bei Frost/Tau-Bedingungen (8) normal - - 5 - - 2.4.2 (c)
≥ 0,9
2.4.1.1.6
7 Überprüfung der Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials siehe 2.7.1.2

Anmerkungen zu Tabelle 2.4.1

(1) Für die Nutzungskategorien b und c sind die Versuche in Vollsteinmauerwerk durchzuführen; jedoch sind Versuche nach Zeile 5 (maximales Drehmoment) auch in Hohlsteinmauerwerk durchzuführen, für die Nutzungskategorie d sind alle Versuche im Porenbeton durchzuführen.

(2) Dübelgrößen: s = kleinste; i = Zwischengröße; m = mittlere; I = größte

(3) Für die Nutzungskategorie d/d (trocken) und für die Nutzungskategorie d (Porenbeton) nicht erforderlich.

(4) Temperaturversuche in Hohlsteinmauerwerk mit enger Abstützung liegen auf der sicheren Seite, deshalb sind auch Versuche mit weiter Abstützung erlaubt, wenn eine genaue Analyse erfolgt und die Zulassungsstelle zustimmt.

(5) Die minimale Montagetemperatur wird vom Hersteller festgelegt; normalerweise zwischen 0 °C und +5 °C.

(6) für Temperaturbereich (Tb), für andere Temperaturbereiche siehe 2.3.2.3

(7) Referenzwerte von den Versuchen mit maximaler Langzeit-Temperatur +50 °C

(8) nur für die Nutzungskategorie w/w

(9) Wird das erforderliche Kriterium nicht erfüllt, ist Abschnitt 2.4.2.1 zu berücksichtigen.

2.4.1.1.1 Montage in trockenem oder nassem Mauerwerk

(a) Montage in trockenem Mauerwerk; diese Versuche sind für alle Nutzungskategorien durchzuführen.

Versuche mit enger Abstützung in trockenem Vollsteinmauerwerk entsprechend Anhang A, A.5.4 a).

(b) Montage in nassem Mauerwerk; diese Versuche müssen nicht für die Nutzungskategorie d/d (trocken) und für die Nutzungskategorie d (Porenbeton) durchgeführt werden.

Versuche mit enger Abstützung in nassem Vollsteinmauerwerk entsprechend Anhang A, A.5.4 b).

2.4.1.1.2 Temperatureinfluss auf die charakteristische Tragfähigkeit

a) Einfluss von erhöhter Temperatur

Die Versuche sind mit enger Abstützung entsprechend Anhang A, A.5.5 a) für die verschiedenen Temperaturbereiche nach 2.3.2.3 durchzuführen.

b) Einfluss von niedriger Montagetemperatur

Die Versuche sind mit enger Abstützung nach der Aushärtezeit des Mörtels durchzuführen; wobei die angegebene niedrige Montagetemperatur ± 2 K des Prüfkörpers beibehalten werden muss. Die Einzelheiten der Versuche sind in Anhang A, A.5.5 b) beschrieben.

c) Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur

Durchführung der Zugversuche nach Anhang A, A.5.5 c) bei normaler Umgebungstemperatur und nach der vom Hersteller angegebenen entsprechenden Mindestaushärtezeit.

2.4.1.1.3 Wiederholte Belastung

Der Injektionsdübel wird mit 1 x 105Lastwechseln bei einer maximalen Frequenz von etwa 6 Hz beansprucht. Im Anschluss an die Lastwechsel wird der Dübel entlastet, die Verschiebung gemessen und ein Zugversuch nach Anhang a durchgeführt. Die Einzelheiten der Versuche sind in Anhang A, A.5.6 beschrieben.

2.4.1.1.4 Dauerlasten

Die Versuche sind bei normaler Umgebungstemperatur (T = +21 °C) für die Temperaturbereiche (Ta), (Tb) und (Tc) und bei maximaler Langzeit-Temperatur für die Temperaturbereiche (Tb) und (Tc) [T = +50 °C für Temperaturbereich (Tb)] durchzuführen.
Der Dübel wird bei normaler Umgebungstemperatur eingebaut und mit einer Zug (Dauer-) Last belastet.

Im Anschluss an die Dauerlasten wird der Dübel entlastet, die Verschiebung gemessen und direkt nach der Entlastung ein Zugversuch durchgeführt. Die Einzelheiten der Versuche sind in Anhang A, A.5.7 beschrieben.

2.4.1.1.5 Maximales Drehmoment

Das Drehmoment ist mit einem geeichten Drehmomentenschlüssel zu messen. Das Drehmoment ist bis zum Versagen des Injektionsdübels zu erhöhen. Die Einzelheiten der Versuche sind in Anhang A, A.5.8 beschrieben.

2.4.1.1.6 Funktionsfähigkeit bei Frost/Tau-Bedingungen

Im Allgemeinen werden diese Versuche nur für Injektionsdübel ausgeführt, die für die Verwendung in nassem Mauerwerk bestimmt sind. Die Versuche werden in einem frostbeständigen Verankerungsgrund durchgeführt. Die Versuche dürfen auch in frostbeständigem Beton C50/60 durchgeführt werden; in diesem Fall sind auch die zugehörigen Referenzversuche unter normalen Bedingungen in Beton durchzuführen.
Während der Temperaturzyklen werden die Verschiebungen gemessen.
Nach Abschluss der 50 Zyklen ist ein Zugversuch bei normaler Umgebungstemperatur durchzuführen. Die Einzelheiten der Versuche sind in Anhang A, A.5.9 beschrieben.

2.4.1.2 Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen

Die Versuche können an Einzelsteinen oder an einer Wand ausgeführt werden. Werden die Versuche an einer Wand ausgeführt, dann müssen die Fugen ungefähr 10 mm dick sein und komplett mit Mörtel der Festigkeitsklasse M2.5 mit einer Festigkeit
≤ 5 N/mm2gefüllt sein. Wurden die Versuche an Wänden mit einer Mörteldruckfestigkeit größer als M2.5 ausgeführt, ist die Mindestmörteldruckfestigkeit in der Zulassung anzugeben. Bei Mauerwerk aus Porenbeton dürfen die Steine zusammengeklebt sein. Die Wände dürfen zur besseren Handhabung und zum Transport in vertikaler Richtung leicht vorgespannt sein.

Zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen sind die Versuche nach Tabelle 2.4.2 durchzuführen. Hat der Hersteller vorhandene Daten zur Verfügung gestellt und der entsprechende Versuchsbericht enthält alle notwendigen Angaben, kann die Zulassungsstelle auf Grundlage der vorliegenden Daten die Anzahl der Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen reduzieren. Die Versuche dürfen jedoch nur für die Auswertung berücksichtigt werden, wenn die vorhandenen Ergebnisse mit denen der Zulassungsstelle übereinstimmen.

Alle Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen müssen nach Anhang a in dem Verankerungsgrund, für den der Dübel vorgesehen ist, bei normaler Umgebungstemperatur (+21 °C ± 3 °C) durchgeführt werden. Die Bohrlöcher müssen mit einem Bohrer mit dcut,m gebohrt werden.

Der minimale Randabstand cminund der minimale Achsabstand smin sind vom Hersteller vorzugeben und durch die entsprechenden Versuche zu bestätigen.

Die für die Zulassung ermittelten charakteristischen Tragfähigkeiten gelten nur für die in den Versuchen verwendeten Steine und Blöcke, bezogen auf den Verankerungsgrund (Mauerwerk oder Porenbeton), das Format der Steine bzw. Blöcke, die Druckfestigkeit und die Anordnung der Hohlräume. Deshalb sind im Prüfbericht und in der Zulassung folgende Angaben zu vermerken:

Verankerungsgrund, Format der Steine, normierte Druckfestigkeit, Gesamtlochanteil (in % des Gesamtvolumens), Einzellochanteil (in % des Gesamtvolumens), minimale Dicke der Löcher und der Außen- und Innenstege, Gesamtdicke der Außen- und Innenstege (in % der Gesamtbreite); Zuordnung zu einer Gruppe aus Tabelle 3.1 des EC 6 [6]. Für die Festlegungen der verschiedenen Mauersteine darf auf EN 771-1 bis 5:2003 +A1:2005 [2] Bezug genommen werden.

Die charakteristische Tragfähigkeit der Dübel kann auch durch Baustellenversuche nach Anhang B ermittelt werden, wenn der Dübel eine Zulassung mit charakteristischen Werten für dengleichen Verankerungsgrund hat, der am Bauwerk tatsächlich vorhanden ist. Baustellenversuche für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk hat. Baustellenversuche für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk hat.

Tabelle 2.4.2: Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen für Injektionsdübel zur Verwendung im Mauerwerk

1 3 4 5 6 7 8
Zweck des Versuchs Lastrichtung Abstände Bauteildicke h Anmerkungen Anzahl der Versuche
(2)
Versuchsablauf beschrieben un Anhang A
s m f
1 Referenz-Zugversuche für Eignungsversuche (1) N s > scr,N

c > ccr,N


≥ hmin
Versuche
mit Einzeldübeln
5 5 5 Anhang A, A.5.1
2 Charakteristischer Widerstand bei Zugbelastung ohne Einfluss von Achs- und Randabstand (2) N s > scr,N(4)

c > ccr,N


≥ hmin
Versuche
mit Einzeldübeln
5 5 5 Anhang A, A.5.2
3 Charakteristischer Widerstand bei Querbelastung ohne Einfluss von Achs- und Randabstand (2) V s > scr,N

c > ccr,N


≥ hmin
Versuche
mit Einzeldübeln
5 5 5 Anhang A, A.5.3
4 Minimaler Randabstand für den charakteristischen Widerstand bei Zugbelastung (3) N s > smin

c = cmin

= hmin Versuche
mit Einzeldübeln
5 5 5 Anhang A

Anmerkungen zu Tabelle 2.4.2

(1) Referenz-Zugversuche zur Ermittlung der Ergebnisse für die Eignungsversuche. Die Versuche müssen in den gleichen Mauersteinen in Bezug auf Material, Abmessungen der Steine und Druckfestigkeit durchgeführt werden wie bei den dazugehörigen Eignungsversuchen. Die Ergebnisse der Referenzversuche dürfen ggf. auch für die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit der Dübel genutzt werden.

(2) Die Versuche werden in der ungünstigsten Setzposition im Stein des Hohl- bzw. Lochsteinmauerwerks ausgeführt, welche die geringste charakteristische Tragfähigkeit der Dübel ergibt.

(3) Zugversuche mit Einzeldübeln am freien Rand der Wand zur Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit abhängig vom minimalen Randabstand cmin

Diese Versuche dürfen entfallen, wenn die Rand- und Achsabstände größer als die folgenden Werte sind:
smin= cmin= ≥ 50 mm ≥ 3 do für Vollsteine
smin= cmin= ≥ 100 mm ≥ 6 do für Hohl- und Lochsteine

(4) Für eine Dübelgruppe mit zwei oder vier Injektionsdübeln können die folgenden Achsabstände benutzt werden:

für Verankerungen in Vollsteinmauerwerk und Porenbeton: scr,N= 20 d
für Verankerungen in Hohl- oder Lochsteinen: scr,N= lunit
lunit= in der Zulassung angegeben (Länge eines Mauersteins im Versuch)

Der Achsabstand scr,Nkann auch durch geeignete Versuche mit einer Dübelgruppe mit zwei Dübeln und Scr,test ermittelt werden.

scr,N = wird in der Zulassung angegeben (Achsabstand einer Dübelgruppe im Versuch)

2.4.2 Verfahren zur Bewertung und Beurteilung (allgemein)

Dieser Abschnitt erläutert die Bewertung und Beurteilung der Injektionsdübel im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck, unter Nutzung der Nachweisverfahren aus 2.4.1.

(a) 5%-Fraktile der Bruchlasten

Die 5%-Fraktile der Bruchlasten in einer Versuchsreihe sind nach statistischen Methoden für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % zu berechnen. Falls keine genauen Nachweise geführt werden, sind im Allgemeinen eine Normalverteilung und eine unbekannte Standardabweichung der Grundgesamtheit anzunehmen.

z.B.: F5% = F (1 ks ⋅ v)
n = 5 Tests: ks = 3,40
n = 10 Tests: ks = 2,57
( 2.4.1.)

(b) Umwandlung der Bruchlasten zur Berücksichtigung der Mauerwerks- und Stahlfestigkeit

Mauerwerksdruckfestigkeit:

In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Ergebnisse einer Versuchsreihe umzurechnen, um die Druckfestigkeit der Mauersteine abweichend von der der Versuchssteine zu berücksichtigen.

Im Fall von Steinversagen, ist diese Umwandlung nach Gleichung ( 2.4.2) durchzuführen.

F Ru(fb) = Ft RU ⋅ (fb / fb,test) α ( 2.4.2)

mit:

FRu(fb) = Versagenslast bei Steindruckfestigkeit
fb = 0,5 für Mauerziegel, Betonsteine und Kalksandvollsteine
α = 0,75 fürKalksandlochsteine (in diesem Zusammenhang ist der Bereich der Druckfestigkeit
beim Versuch begrenzt auf ±100 % der Nennfestigkeit des Mauersteins für die charakteristische Tragfähigkeit)

Im Falle des Versagens durch Herausziehen ist der Einfluss der Steindruckfestigkeit auf die Versagenslast festzustellen. Fehlt eine solche Information, darf Gleichung ( 2.4.2) näherungsweise angewandt werden.

Druckfestigkeit bei Porenbetonsteinen:

Allgemein:
Die Versuchsergebnisse sind hinsichtlich der Druckfestigkeit und der Trockenrohdichte umzurechnen.

Druckfestigkeit:
Für Porenbetonblöcke wird die charakteristische Druckfestigkeit aus den in EN 771-4:2003 + A1:2005 angegebenen Werten der Druckfestigkeit mit dem Faktor 0,9 ermittelt.

fck= 0,9 fc,decl

Trockenrohdichte:
Als Bezugstrockenrohdichte sind die folgenden minimalen Werte der Trockenrohdichte für niederfesten und hochfesten Porenbeton für die Umrechnung der Testergebnisse zu nutzen:

AAC 2: ρmin= 350 kg/m3

AAC 7: ρmin= 650 kg/m3

Umrechnung der Versuchsergebnisse:
Die Versuchswerte sind für niederfesten und hochfesten Porenbeton entsprechend folgender Gleichung zu konvertieren:

( 2.4.3)

Daraus sind die 5%-Fraktile der Bruchlast abzuleiten.

Charakteristische Versagenslast (Bruchlast) der verschiedenen Porenbetonfestigkeiten:
Für Festigkeitsklassen zwischen dem niederfesten und hochfesten Porenbeton sind die charakteristischen Bruchlasten durch lineare Interpolation aus den konvertierten Versuchsergebnissen zu verwenden.

Stahlfestigkeit:
Bei Stahlversagen ist die Bruchlast entsprechend Gleichung ( 2.4.4) auf die Stahl-Nennfestigkeit umzurechnen:

F Ru(fuk) = Ft Ru ⋅ fuk/ fu,test ( 2.4.4)

mit:

F Ru(fuk) = Versagenslast bei Nennwert der charakteristischen Stahlzugfestigkeit

(c) Kriterien für alle Versuche

(1) Die Last/Verschiebungskurven müssen einen stetig ansteigenden Verlauf aufweisen (siehe Bild 2.4); unkontrollierter Schlupf der Injektionsdübel ist nicht erlaubt.

Unkontrollierter Schlupf tritt auf, wenn der Mörtel mit dem eingebetteten Teil aus dem Bohrloch gezogen wird (da in diesem Fall das LastNerschiebungsverhalten signifikant von den Unregelmäßigkeiten des Bohrlochs abhängt). Die entsprechende Last bei Beginn des unkontrollierten Schlupfs wird Last bei Versagen des Verbundes Nu,adh genannt. Für die Anforderungen an die Last/Verschiebungskurven in Bezug auf unkontrollierten Schlupf ist die folgende Bewertung durchzuführen:

Nu,adh ist für jeden Versuch aus der gemessenen Last/Verschiebungskurve zu ermitteln. Im Allgemeinen wird die Last bei Versagen des Verbundes durch eine signifikante Veränderung der Steifigkeit charakterisiert, siehe Bild 2.4 a). Ist die Veränderung der Steifigkeit bei einer definierten Last nicht so offensichtlich, z.B. wenn die Steifigkeit langsam abnimmt, ist die Last bei Verlust des Verbundes wie folgt zu ermitteln:

  1. Es ist die Tangente zur LastNerschiebungskurve bei einer Last von 0,3 Nuzu ermitteln (Nu = Lastspitze beim Versuch). Im Allgemeinen kann die Tangentensteifigkeit als die Sekantensteifigkeit zwischen den Punkten 0/0 und 0,3 Nu0,30,3= Verschiebung bei N = 0,3 Nu) angesetzt werden.
  2. Die Tangentensteifigkeit ist durch den Faktor 1,5 zu teilen.
  3. Mit der nach 2) berechneten Steifigkeit ist eine Gerade durch den Punkt 0/0 zu ziehen.
  4. Der Schnittpunkt zwischen dieser Geraden und der gemessenen LastNerschiebungskurve gibt die Last Nu,adhan, bei der der Verbund versagt, siehe Bild 2.4 b).

Gibt es zur linken Seite dieser Geraden eine Spitze in der Last/Verschiebungskurve, die höher ist als die Last im Schnittpunkt, so ist Nu,adh gleich der Last an der Kurvenspitze zu setzen (siehe Bild 2.4 c).
Beginnt die Last/Verschiebungskurve mit einem sehr steifen Verlauf (δ0,3 ≤ 0,05 mm), kann die Gerade für die Berechnung auf den Punkt (0,3 Nu/ δ0,3) verschoben werden, siehe Bild 2.4 d).

Bei allen Versuchen ist der Faktor α1nach Gleichung ( 2.4.5) zu berechnen:

α1 = Nu,adh/ NRk,p ⋅ γM/ γ4

( 2.4.5)


Nu,adh = Last bei Versagen des Verbundes, wie oben definiert
NRk,p= in der Zulassung angegebene charakteristische Tragfähigkeit bei Versagen durch Herausziehen
γ4 = 1,3
γM = in der Zulassung angegebener Teilsicherheitsbeiwert

Der kleinste Wert für α1 aus allen Versuchen ist maßgebend. Ist der Wert von ai kleiner als 1,0, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,pgemäß 2.4.2.2.3 abzumindern.

Die Beurteilung der Last bei Versagen des Verbundes ist nicht erforderlich, wenn ein Versagen zwischen Mörtel und eingebettetem Teil entlang der gesamten Verankerungstiefe auftritt (siehe Definition für unkontrollierten Schlupf). In diesem Fall ist der Faktor α1 mit 1,0 anzusetzen.

Bild 2.4 Beispiele für Last/Verschiebungskurven

a) Last bei Versagen des Verbundes bei signifikanter Veränderung der Steifigkeit b) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes
c) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes d) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes

(2) Im Allgemeinen sollte in jeder Versuchsreihe der Variationskoeffizient der Bruchlasten kleiner als v = 30 % in den Eignungstests und v = 20 % in den Tests für die zulässigen Anwendungsbedingungen sein.

Ist der Variationskoeffizient der Bruchlast in den Eignungstests größer als 30 %, ist der folgende au-Wert zu berücksichtigen:

αv = 1 / 1 + 0,03 ⋅ (v [%] - 30) ≤ 1,0 ( 2.4.6)

Ist der Variationskoeffizient der Bruchlast in den Tests für die zulässigen Anwendungsbedingungen größer als 20 %, ist der folgende au-Wert zu berücksichtigen:

αv = 1 / 1 + 0,03 ⋅ (v [%] - 20) ≤ 1,0 ( 2.4.7)

2.4.2.1 Zusätzliche Bedingungen für die Eignungsversuche

In den Eignungstests sollte der Faktor a größer sein als der Wert in Tabelle 2.4.1:

α = kleiner Wert von >Nt Ru,m / Nr Ru,m ( 2.4.8)

und

NtRk / NrRk ( 2.4.9)

mit:

NtRu,m; NtRk= Mittelwert bzw. 5%-Fraktile der Bruchlast in einer Versuchsreihe
NrRu,m; NrRk= Mittelwert bzw. 5%-Fraktile der Bruchlast in der Referenz-Versuchsreihe.

Die Referenzversuche müssen in den gleichen Mauersteinen in Bezug auf Material, Abmessungen der Steine und Druckfestigkeit wie in den dazugehörigen Eignungsversuchen durchgeführt werden.

Die Gleichung ( 2.4.9) basiert auf Versuchsreihen mit einer vergleichbaren Anzahl von Versuchen in beiden Versuchsreihen. Ist die Anzahl der Versuche in beiden Reihen sehr verschieden, darf Gleichung ( 2.4.9) entfallen, wenn der Variationskoeffizient der Versuchsreihe kleiner oder gleich dem Variationskoeffizienten der Referenz-Versuchsreihe ist oder wenn der Variationskoeffizient in den Eignungsversuchen v ≤ 15 % ist.

Wenn die Kriterien für den erforderlichen Wert α (siehe Tabelle 2.4.1) in einer Versuchsreihe nicht erfüllt sind, muss der Faktor α2 berechnet werden.

α2 = α 2 / req.α ( 2.4.10)

mit:

α = kleinerer Wert in den Versuchsserien nach Gleichung ( 2.4.8) und ( 2.4.9)
req.α = erforderlicher Wert von α nach Tabelle 2.4.1

2.4.2.1.1 Montage in trockenem oder nassem Mauerwerk

Der erforderliche Wert α in den Versuchen ist ≥ 0,8. Werden die Anforderungen an a nicht erfüllt, muss α nach Gleichung ( 2.4.10) ermittelt werden.

2.4.2.1.2 Einfluss der Temperatur auf die charakteristische Tragfähigkeit

a) Einfluss erhöhter Temperatur

Der erforderliche Wert a für die Versuche für maximale Langzeit-Temperatur ist:

req.α ≥ 1,0 für Temperaturbereich (Tb) (T = +50 °C) und (Tc) (0,6T1 bis 1,0T1, gewählt vom Hersteller)

Der erforderliche Wert a für die maximale Kurzzeit-Temperatur ist:

req.α ≥ 0,8 der Ergebnisse der maximalen Langzeit-Temperatur (24 °C für den Temperaturbereich Ta)
req.α ≥ 0,8 der Ergebnisse der maximalen Langzeit-Temperatur (50 °C für den Temperaturbereich Tb)
req. α ≥ 0,8 der Ergebnisse der maximalen Langzeit-Temperatur (0,6 T1 bis 1,0 T1 mit T1: Temperatur gewählt vom Hersteller für Temperaturbereich Tc)

Sind die Anforderungen an α in den Versuchen für maximale Langzeit-Temperatur oder maximale Kurzzeit-Temperatur nicht erfüllt, muss der Faktor α2nach Gleichung ( 2.4.10) berechnet werden.

b) Einfluss von niedriger Montagetemperatur

Der erforderliche Wert αfür die Versuche bei niedriger Montagetemperatur ist 1,0.

Ist diese Bedingung nicht erfüllt, muss die minimale Montagetemperatur erhöht werden und die Versuche bei minimaler Montagetemperatur müssen wiederholt werden, bis die Bedingung erfüllt ist.

c) Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur

Die in Versuchen bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit gemessenen Mittelwerte und 5%-Fraktile der Bruchlasten müssen mindestens das 0,9-fache der Werte betragen, die in Referenzversuchen mit einer "langen Aushärtezeit" bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen ermittelt wurden. Die "lange Aushärtezeit" ist die maximale Aushärtezeit, die normalerweise bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen verwendet wird (24 Stunden bei Harzen, 14 Tage bei Zementmörteln).

Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur zu erhöhen, und die entsprechenden Versuche sind zu wiederholen oder die in der ETa angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen ist gemäß Gleichung ( 2.4.10) abzumindern.

2.4.2.1.3 Wiederholte Belastung

Die Zunahme der Verschiebungen muss sich während der Lastspiele stabilisieren, so dass ein Versagen nach einigen zusätzlichen Lastspielen nicht zu erwarten ist. Diese Bedingung kann als erfüllt angenommen werden, wenn die Verschiebungen nach den Lastspielen mit max N der Versuche kleiner ist als der Mittelwert der Verschiebungen bei dem der Reibungswiderstand in den Referenzversuchen überschritten wird.

Wenn die erläuterte Verschiebungsbedingung nicht erfüllt ist, müssen die Versuche mit einer geringeren maximalen Last (max N) wiederholt werden, bis diese Bedingung erfüllt ist. Die charakteristische Tragfähigkeit NRk muss dann mit dem Faktor max N (aufgebracht) / max N (erforderlich) reduziert werden.

Der erforderliche Wert a in den nach den Lastspielen durchgeführten Zugversuchen ist 1,0. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss a2 nach Gleichung (2.4.10) ermittelt werden.

2.4.2.1.4 Dauerlast

Die bei den Versuchen gemessenen Verschiebungen sind nach Gleichung (2.4.11) (Findley-Ansatz) auf 50 Jahre (Versuche bei normaler Umgebungstemperatur) bzw. auf 10 Jahre (Versuche bei maximaler Langzeit Temperatur) zu extrapolieren.

Die Kurvenannäherung ist mit der Verschiebung gemessen nach ca. 100 h zu beginnen.

s(t) = so+ a ⋅ tb ( 2.4.11)

so = Anfangsverschiebung unter Dauerlast bei t = 0 (gemessen direkt nach Lastaufbringung)
a,b = Konstanten (Abstimmfaktoren), bewertet durch eine Regressionsanalyse der während der Versuche mit Dauerlasten gemessenen Verformung.

Die extrapolierten Verschiebungen müssen kleiner als die Mittelwerte der Verschiebung der Referenzversuche beim Überschreiten des Reibungswiderstandes in den Referenzversuchen sein.

Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, müssen die Versuche mit einer geringeren Last Np so lange wiederholt werden, bis die Anforderung erfüllt ist. Die charakteristische Tragfähigkeit muss dann mit dem Faktor Np (aufgebracht) / Np (erforderlich) reduziert werden.

Die Versagenslasten, die in den nach der Dauerlast durchgeführten Zugversuchen gemessen wurden, sind mit den in den Referenzversuchen (für Dauerlastversuche bei Normaltemperatur) oder mit den in den Eignungsversuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur (für Dauerlastversuche bei maximaler Langzeit Temperatur) gemessenen Versagenslasten zu vergleichen. Der erforderliche Wert α ist 0,9. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, muss α nach Gleichung ( 2.4.10) ermittelt werden.

2.4.2.1.5 Maximales Drehmoment

Der Einbau des Injektionsdübels muss ohne Stahlversagen, ohne Durchdrehen im Bohrloch und ohne Versagen der Verankerung durchführbar sein.

Diese Forderung ist erfüllt, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden. Für jeden Versuch ist das Verhältnis des maximalen Drehmoments Tu zum Montagedrehmoment Tinstzu bestimmen. Die 5%-Fraktile des Verhältnisses für alle Versuche muss mindestens 2,1 betragen. Die Umrechnung in die normierte Druckfestigkeit der Mauersteine darf für diese Ermittlung entfallen.

2.4.2.1.6 Funktionsfähigkeit bei Frost/Tau-Bedingungen

Der Verschiebungszuwachs muss sich mit einer größer werdenden Anzahl von Frost/Tau-Wechseln auf einen Wert annähernd Null reduzieren.

2.4.2.2 Bedingungen für zulässige Anwendungsbedingungen

2.4.2.2.1 Allgemeines

In allen Zugversuchen müssen die Anforderungen an die Last-Verschiebungskurven, die in 2.4.2 (c) (1) festgelegt sind, erfüllt werden. Die Anforderungen an den Variationskoeffizienten der Bruchlast sind in 2.4.2 (c) (2) angegeben.

2.4.2.2.2 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln unter verschiedenen Bedingungen

Die charakteristische Tragfähigkeit der Injektionsdübel für die verschiedenen Versagensarten unter Zug- und Querlasten muss durch die zugehörigen Versuche ermittelt werden, um die erforderlichen Werte für das Bemessungsverfahren nach Anhang C zu erhalten.

2.4.2.2.3 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln in der ETA

Die charakteristische Tragfähigkeit für Einzeldübel ohne Einfluss des Rand- und Achsabstands unter Zuglast ist wie folgt zu berechnen:

NRk = NRk,0 ⋅min1 (min α 1 ; min α2, Zeile 1, 3, 4, 6) ⋅ min α2, Zeile 2 ⋅ minα 3 ⋅ min αv ( 2.4.12)
1) Der kleinere Wert von min α 1 bzw. min α2, Zeile 1, 3, 4, 6 ist maßgebend


mit:
NRk,0 = charakteristische Tragfähigkeit aus den Versuchen nach Tabelle 2.4.2, Zeile 2
minα 1 = kleinster Wert ai (Abminderungsfaktor aus Last-/Verschiebungsverhalten) gemäß Gleichung ( 2.4.5) aller Versuche 1,0)
minα2, Zeile 2 = kleinster Wert α 2 (Abminderungsfaktor aus den Bruchlasten der Eignungsversuche) gemäß Gleichung ( 2.4.10) der Eignungsversuche nach Tabelle 2.4.1, Zeile 2 (Temperatur) 1,0)
minα2, Zeile 1,3,4,6 = kleinster Wert α 2(Abminderungsfaktor aus den Bruchlasten der Eignungsversuche) gemäß Gleichung ( 2.4.10) der Eignungsversuche nach Tabelle 2.4.1, Zeile 1, 3, 4 und 6 (
≤ 1,0)
minαv = kleinster Wert av zur Berücksichtigung eines Variationskoeffizienten der Bruchlasten größer als 30 % bzw. 20 % in den Eignungsversuchen bzw. in den Versuchen zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen, Gleichungen ( 2.4.6) und ( 2.4.7)
minα 3 = kleinster Wert α 3(Abminderungsfaktor aus Dauerhaftigkeitsverhalten) gemäß Gleichung ( 2.7.1) aller Versuche 1,0)

Die Werte der charakteristischen Tragfähigkeit FRk sind auf folgende Werte abzurunden:

0,3 / 0,4 / 0,5 / 0,6 / 0,75 / 0,9 / 1,2/ 1,5 / 2 / 2,5 / 3 / 3,5 / 4 / 4,5 / 5 / 6 / 7,5 / 9 kN

Die für die Zulassung ermittelten charakteristischen Tragfähigkeiten gelten nur für die in den Versuchen verwendeten Steine und Blöcke, bezogen auf denVerankerungsgrund, das Format der Steine bzw. Blöcke, die Druckfestigkeit und die Anordnung der Hohlräume. Deshalb sind im Prüfbericht und in der Zulassung folgende Angaben zu vermerken:

Verankerungsgrund, Format der Steine oder Blöcke, normierte Druckfestigkeit; Gesamtlochanteil (in % des Gesamtvolumen); Einzellochanteil (in % des Gesamtvolumen); minimale Dicke der Löcher und der Außen- und Innenstege; Gesamtdicke der Außen- und Innenstege (in % der Gesamtbreite); Zuordnung zu einer Gruppe aus Tabelle 3.1 des EC 6 /61

Die charakteristische Tragfähigkeit des Injektionsdübels kann durch "Baustellenversuche" nach Anhang B ermittelt werden, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung mit charakteristischen Werten für den gleichen Verankerungsgrund (z.B. Ziegel, Kalksandstein, Leichtbeton oder Porenbeton) hat, der am Bauwerk vorhanden ist. Baustellenversuche für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk hat. Baustellenversuche für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk hat.

2.4.2.2.4 Verschiebungsverhalten

In der Zulassung sind für eine Last F, die dem nach Gleichung ( 2.4.13) ermittelten Wert entspricht, mindestens die Verschiebungen unter Kurz- und Langzeitbelastung durch Zug und Querlast anzugeben.

F = F Rk / γ F⋅ γ M ( 2.4.13)


mit:

F Rk= charakteristische Tragfähigkeit nach 2.4.2.2.3
γF = 1,4
γM = entsprechender Materialteilsicherheitsbeiwert

Die Verschiebungen unter Kurzzeit-Zugbelastung (δNO) werden auf Basis der Versuche mit Einzeldübeln ohne Einfluss des Rand- oder Achsabstands nach Tabelle 2.4.2:, Zeile 2 ermittelt. Der ermittelte Wert entspricht dem 95 %-Fraktil bei einer Aussagewahrscheinlichkeit von 90 %.

Die Verschiebungen unter Langzeit-Zugbelastung δN∞ können mit dem 2,0-fachen des Werts (δNO angenommen werden.

Die Verschiebungen unter Kurzzeit-Querbelastung (δVO) werden auf Basis der entsprechenden Querlastversuche mit Einzeldübeln ermittelt. Der ermittelte Wert entspricht dem 95 %-Fraktil bei einer Aussagewahrscheinlichkeit von 90 %.

Die Verschiebungen unter langzeitiger Querbelastung δV∞ können mit dem 1,5-fachen des Werts δVO angenommen werden.

Unter Querlast können sich die Verschiebungen auf Grund eines Spalts zwischen Anbauteil und Dübel erhöhen. Der Einfluss dieses Spalts ist bei der Bemessung zu berücksichtigen.

2.5 Nachweisverfahren zum Brandschutz (ER 2)

2.5.1 Brandverhalten

Die Metallteile von Injektionsdübeln und der Zementmörtel erfüllen die Anforderungen der Brandverhaltensklasse A1 gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 96/603/EG der Europäischen Kommission (in geänderter Fassung) auf der Grundlage der Auflistung in dieser Entscheidung ohne die Notwendigkeit einer Prüfung.

Das Verbundmaterial (synthetischer Mörtel, Zementmörtel oder eine Mischung der beiden einschließlich Füllstoffen und/oder Zusätzen) liegt bei der Verwendung als Injektionsdübel zwischen Ankerstange und Bohrlochwand. Die Dicke der Mörtelschicht beträgt ca. 1 bis 2 mm und die meisten Anteile des Mörtels sind Materialien, die in Klasse A1 gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 96/603/EG der Europäischen Kommission (in geänderter Fassung) eingestuft werden. Daher kann angenommen werden, dass das Verbundmaterial (synthetischer Mörtel oder eine Mischung von synthetischen Mörtel und Zementmörtel) in Verbindung mit dem Injektionsdübel in der Endanwendung nicht zur Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes beiträgt und keinen Einfluss auf die Gefährdung durch Rauch hat.

Das Verbundmaterial erfüllt bei der Verwendung als Injektionsdübel die Anforderungen an das Brandverhalten.

2.5.2 Feuerwiderstand

Eine Klassifizierung des Dübels hinsichtlich des Feuerwiderstands ist nicht möglich. Die Eignung eines Injektionsdübels für die Nutzung in einem System, für das eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse erforderlich ist, kann unter Bezug auf das vereinfachte Bemessungsverfahren nach Abschnitt 2.2 und die aufgeführten Tabellenwerte im Technischen Bericht TR 020:2004 [7] "Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen in Beton" bestimmt werden. Allerdings kann zu einem früheren Zeitpunkt ein Herausziehen des Dübels auftreten, da die Festigkeit des Verbundmörtels bei erhöhten Temperaturen stark absinken kann. Daher ist auch beim vereinfachten Bemessungsverfahren nach Abschnitt 2.2 die charakteristische Tragfähigkeit gegen Herausziehen immer durch Brandversuche gemäß Abschnitt 2.3.1.1 für das jeweilige Produkt zu ermitteln. Alternativ kann die Funktion des Dübels bei Feuer und seine Eignung für die Verwendung in Konstruktionen, die einen bestimmten Feuerwiderstand aufweisen müssen, durch Versuche nach Kapitel 2.3 des TR 020 bestimmt werden.

2.6 Nachweisverfahren zur Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (ER 3)

Das Produkt muss so beschaffen sein, dass es, wenn es gemäß den Vorschriften der Mitgliedstaaten montiert ist, die wesentliche Anforderung ER 3 der BPR erfüllt, die in den nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten angegeben sind, und im Besonderen schädliche Emissionen von giftigen Gasen, gefährlichen Partikeln oder Strahlung weder in die Innenräume noch in die Umwelt (Luft, Erde und Wasser) verursacht.

2.6.1 Nachweisverfahren (Freisetzung gefährlicher Stoffe)

2.6.1.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt

Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, ob das Produkt gefährliche Stoffe nach europäischen oder nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Der Antragsteller muss diese Stoffe auflisten.

2.6.1.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften

Enthält das Produkt derartige gefährliche Stoffe, wird in der Zulassung das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.

2.6.1.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips

Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht geregelt sind. Über diese Erkenntnisse werden vollständige Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Nach Zustimmung zu diesen Angaben, werden diese in einer EOTA-Datenbank festgehalten und den Diensten der Kommission übermittelt.

Die Angaben, die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem Antragsteller mitgeteilt.

Auf Antrag des Herstellers und Mitwirkung der betreffenden Zulassungsstelle könnte auf Grundlage dieser Angaben ein Protokoll zur Bewertung des Produkts hinsichtlich des Stoffes erstellt werden.

2.6.2 Verfahren zur Bewertung und Beurteilung

Das Produkt muss für die Verwendung, für die es in den Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die Zulassung abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".

2.7 Nachweisverfahren für die Dauerhaftigkeit

2.7.1 Nachweisverfahren

2.7.1.1 Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit der Metallteile (Korrosion)

Es sind keine speziellen Versuche erforderlich.

Die Dauerhaftigkeit der Beschichtung der Metallteile, die die Eignung und das Tragverhalten sicherstellen, muss nachgewiesen werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass Beschichtungen die Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials nicht negativ beeinflussen. In dieser Leitlinie können keine speziellen Prüfbedingungen für die Dauerhaftigkeit der Beschichtung angegeben werden, da diese vom Typ der Beschichtung abhängt. Die notwendigen Versuche müssen von der verantwortlichen Zulassungsstelle festgelegt werden. Zinkbeschichtungen (galvanisch verzinkt oder feuerverzinkt) müssen für die Verwendung unter trockenen Innenraumbedingungen nicht geprüft werden.

2.7.1.2 Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials

Die Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials (mit Ausnahme von Zementmörtel) muss durch Versuche an Scheiben nachgewiesen werden. Mit den Versuchen an Scheiben kann die Empfindlichkeit eingebauter Dübel gegen verschiedene Umweltbeanspruchungen nachgewiesen werden. Im Allgemeinen sind die Versuche an Scheiben in Beton auszuführen. Der Versuch an Scheiben ist in Anhang A, A.5.10 ausführlich beschrieben.

Versuche an Scheiben in alkalischer Flüssigkeit sind nur erforderlich für die Nutzungskategorie w/w gemäß Abschnitt 2.3.2.2, wenn der Injektionsdübel in folgenden Materialien verankert werden soll:

Versuche an Scheiben können für folgende Anwendungen entfallen:

2.7.2 Verfahren zur Bewertung und Beurteilung

2.7.2.1 Dauerhaftigkeit der Metallteile

Die erforderliche Beurteilung/Prüfung der Korrosionsbeständigkeit hängt von der Spezifikation des Injektionsdübels in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck ab. Besondere Nachweise, dass keine Korrosion auftreten kann, sind nicht erforderlich, wenn die Metallteile des Metall-Injektionsdübels, wie nachstehend angegeben, gegen Korrosion geschützt sind:

Injektionsdübel zur Verwendung in Bauteilen, die trockenen Innenraumbedingungen ausgesetzt sind:
Für Stahlteile ist kein besonderer Korrosionsschutz erforderlich. Eine Beschichtung, die zur Vermeidung eines Korrosionsangriffes während der Lagerung der Dübel vor ihrem Einbau sowie zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dient (z.B. Zinkbeschichtung einer Mindestdicke von 5
μm) wird als ausreichend angesehen.

Injektionsdübel zur Verwendung in Bauteilen, die Außenbedingungen (im Freien) oder Feuchtraumbedingungen ausgesetzt sind:

Die Metallteile der Dübel müssen aus nichtrostendem Stahl einer geeigneten Güteklasse bestehen. Die für die verschiedenen Umweltbedingungen (Meeres- und Industrieatmosphäre usw.) geeigneten nichtrostenden Stähle müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Falls keine besonders aggressiven Bedingungen vorherrschen, kann in Innenräumen und im Freien oder unter anderen Umweltbedingungen A4-Stahl nach ISO 3506-1 und 2:2009 [4] verwendet werden.

Injektionsdübel zur Verwendung in Bauteilen, die Außenbedingungen oder Feuchtraumbedingungen oder besonders aggressiver Umgebung ausgesetzt sind:

In besonders aggressiver Umgebung wie z.B. bei ständigem, abwechselnden Eintauchen in Meerwasser oder im Bereich der Spritzzone von Meerwasser, in Schwimmhallen mit chlorhaltiger Atmosphäre oder in Umgebungen mit extremer chemischer Verschmutzung (z.B. bei Rauchgas Entschwefelungsanlagen oder in Straßentunneln, in denen Enteisungsmittel verwendet werden) können nichtrostende Stähle 1.4529, 1.4565 und 1.4547 nach EN 10088-5:2009 [5] verwendet werden.

In Fällen, in denen ein anderer Schutz (in Form eines Materials oder einer Beschichtung) angewendet wird, der von den oben angegebenen Korrosionsmaßnahmen abweicht, ist ein Nachweis der Korrosionsschutzwirkung unter den definierten Anwendungsbedingungen zu erbringen; dabei ist die Aggressivität der herrschenden Bedingungen angemessen zu berücksichtigen.
Werden in den Dübeln verschiedene unterschiedliche Metalle verwendet, so müssen diese elektrolytisch miteinander verträglich sein. In trockenen Innenräumen ist Kohlenstoffstahl mit Temperguss verträglich.
Die Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Beschichtung basiert auf der Art der Beschichtung und der vorgesehenen Anwendung (z.B. in trockenen Innenräumen oder im Freien).

2.7.2.2 Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials

Mit den Versuchen an Scheiben gemäß Anhang A, A.5.10 soll gezeigt werden, dass die Verbundfestigkeit der Scheiben, die in alkalischer Lösung und in schwefelhaltiger Lösung gelagert wurden, mindestens so groß ist wie die Verbundfestigkeit der Scheiben aus den - Vergleichsversuchen, die unter normalen Bedingungen gelagert wurden.

Um die Erfüllung dieser Anforderung nachzuweisen, ist der Faktor α3 nach Gleichung (2.7.1) zu berechnen.

α3 = min τum(gelagert) / τum,trocken ( 2.7.1)


min τum(gelagert) = kleinster Mittelwert der Verbundfestigkeit der in den verschiedenen Medien gelagerten Scheiben
τum,trocken= Mittelwert der Verbundfestigkeit bei den Vergleichsversuchen der unter normalen Bedingungen gelagerten Scheiben

Die Verbundfestigkeit bei den Versuchen an Scheiben ist nach Gleichung (2.7.2) zu berechnen.

τu = Nu / π ⋅ d ⋅ hsl ( 2.7.2)


Nu = gemessene Höchstlast
d = Durchmesser des eingebetteten Teils
hsl= Dicke der Scheibe, Messwerte

Ist der Wert a3 kleiner als 1,0 bei den Versuchen in alkalischer Lösung und 0,9 bei den Versuchen in schwefelhaltiger Lösung, muss die charakteristische Tragfähigkeit NRk nach Abschnitt 2.4.2.2.3 reduziert werden.

Anmerkung:
Versuche an Scheiben in alkalischer Flüssigkeit sind nur erforderlich für die Nutzungskategorie w/w gemäß Abschnitt 2.3.2.2, wenn der Injektionsdübel in folgenden Materialien verankert werden soll:

Versuche an Scheiben können für folgende Anwendungen entfallen:

3 Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung

3.1 System der Konformitätsbescheinigung

Entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission ist das System der Konformitätsbescheinigung, wie in der Entscheidung der Kommission 97/177/EC vom 17. Februar 1997 im OJ L 073 datiert vom 14. März 1997 festgelegt, in Tabelle 3.1 aufgeführt.

Tabelle 3.1: System der Konformitätsbescheinigung, das für "Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk" gilt

Produkt Vorgesehener Verwendungszweck Stufe(n) oder
Klasse(n)
System der Konformitäts- bescheinigung
Metall-
Injektionsdübel zur
Verankerung im
Mauerwerk
für die Verankerung und/oder Unterstützung
von Bauwerksteilen (die zur Standsicherheit
des Bauwerks beitragen) oder schweren
Teilen im Mauerwerk
1

Das oben genannte System der Konformitätsbescheinigung ist wie folgt definiert:

System 1: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle aufgrund von:

(a) Aufgaben des Herstellers:

(1) werkseigene Produktionskontrolle;
(2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan;

(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle:

(3) Erstprüfung des Produkts;
(4) Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle;
(5) laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle.

3.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Herstellers und der notifizierten Stelle

3.2.1 Aufgaben des Herstellers

Die wichtigsten Maßnahmen, die vom Hersteller von "Metall-Injektionsdübeln zur Verankerung im Mauerwerk" im Prozess der Konformitätsbescheinigung durchzuführen sind, sind in Tabelle 3.2 aufgeführt.

Tabelle 3.2 ist nur ein Beispiel; der Prüfplan hängt vom jeweiligen Herstellungsprozess ab und muss zwischen der notifizierten Stelle und dem Produkthersteller festgelegt werden.

Tabelle 3.2: Prüfplan für den Hersteller; Eckdaten

Nr. Gegenstand/Art der Prüfung Prüf- oder
Kontrollverfahren
Kriterien, sofern vorhanden Mindestanzahl, der Proben Mindesthäufigkeit
der Prüfungen
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
[einschließlich Prüfung von Proben nach festgelegtem Prüfplan]
1 Metallteile / Abmessungen und Toleranzen Messen oder
visuell
im Prüfplan
beschrieben
3 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
2 Metallteile / Materialeigenschaften z.B.
Zugfestigkeit oder Härte, Streckgrenze,
Bruchdehnung
z.B. Zugtest, Härtetest
nach Brinell
oder Vickers
im Prüfplan
beschrieben
3 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
3 Metallteile./ Beschichtung Dickenmessung im Prüfplan
beschrieben
3 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
4 Mörtel / Komponenten / Gewicht Gewicht im Prüfplan
beschrieben
3 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
5 Mörtel / Zustand im Prüfplan
beschrieben
2 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
6 Mörtel / Dichte im Prüfplan beschrieben 2 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
7 Mörtel / Viskosität im Prüfplan
beschrieben
2 pro Schicht oder alle 8 Produktionsstunden
pro Maschine
8 "Fingerprint" (chemischer Fingerabdruck) des
Verbundmaterials
jede Charge

3.2.2 Aufgaben der notifizierten Stelle

Die wichtigsten Maßnahmen, die im Prozess der Konformitätsbescheinigung von der notifizierten Stelle durchgeführt werden müssen, sind in Tabelle 3.3 aufgeführt.

Tabelle 3.3: Prüfplan für die notifizierte Stelle; Eckdaten

Nr. Gegenstand/Art der Prüfung Prüf- oder
Kontrollverfahren
Kriterien,
sofern
vorhanden
Mindestanzahl der
Proben
Mindesthäufigkeit der
Prüfungen
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
Erstprüfung des Produkts
1 Die Erstprüfung ist vorhanden als Teil der erforderlichen Beurteilung für die Erteilung der europäischen technischen Zulassung, es sei denn, es gibt Veränderungen in der Fertigung oder in der Anlage.

In diesen Fällen muss die Erstprüfung des Produktes zwischen der Zulassungsstelle und der notifizierten Stelle abgestimmt werden.

- - - -
Erstprüfung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
2 Prüfen, ob die werkseigene Produktionskontrolle mit den Mitarbeitern und der Ausrüstung geeignet ist, um eine kontinuierliche und planmäßige Herstellung des Injektionsdübels sicherzustellen. - im Prüfplan
beschrieben
- 1
Laufende Überwachung, Bewertung und Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
3 Überprüfen, dass die werkseigene Produktions- kontrolle und der entsprechende automatisierte Herstellungsprozess gemäß des Prüfplans durch- geführt werden. - im Prüfplan
beschrieben
- 1/Jahr

3.3 CE-Kennzeichnung und Begleitangaben

Gemäß Richtlinie des Rates 93/68/EWG besteht die CE-Kennzeichnung aus den Buchstaben "CE" in der in der Richtlinie festgelegten Form, gefolgt von der ldentifizierungsnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle.

Die zum Produkt gehörende Verpackung bzw. der Beipackzettel muss das CE-Zeichen und die folgenden Informationen enthalten:

Beispiel für CE-Kennzeichnung und dazugehörige Informationen:


Buchstaben "CE"


Identifizierungsnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle




Name und Anschrift des Herstellers
(für die Herstellung verantwortliche juristische Person)

Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung erfolgte
Nummer des EG-Konfornnitätszertifikats

Nummer der europäischen technischen Zulassung
Nummer der ETAG
Größe / Nutzungskategorie

3.4 Kennzeichnung des Produkts

Jeder Injektionsdübel muss vor dem Einbau 3 einwandfrei identifizierbar sein und folgende Kennzeichnung erhalten:

4 Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck beurteilt wird

4.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen

Die Beurteilung des Dübels erfolgt unter der Voraussetzung, dass eines der im Anhang C angegebenen Bemessungsverfahren angewandt wird. Sollte jedoch ein alternatives Bemessungsverfahren vorgeschlagen werden, so ist es Aufgabe der Zulassungsstelle, dieses Bemessungsverfahren und die Relevanz der Bewertung, insbesondere die Relevanz der durchzuführenden Versuche zu beurteilen.

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass die Planung und Bemessung der Verankerungen ingenieurmäßig erfolgt, insbesondere auf folgender Grundlage:

4.2 Verpackung, Transport, Lagerung des Produkts

Besondere Transportbedingungen müssen in den Begleitpapieren angegeben sein.
Besondere Lagerungsbedingungen müssen auf der Verpackung angegeben sein, einschließlich:

4.3 Einbau des Produkts in das Bauwerk

Die Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit von Verankerungen werden durch die Art der Dübelmontage erheblich beeinflusst. Die Montageanweisung des Herstellers ist daher von grundlegender Bedeutung bei der Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck des Injektionsdübels.

Diese Leitlinie berücksichtigt ein angemessenes Maß an Ungenauigkeiten während der Montage, so dass Kontrollverfahren auf der Baustelle nach der Montage im Allgemeinen nicht erforderlich sind. Dies setzt jedoch voraus, dass grobe Fehler auf der Baustelle durch die Verwendung der Montageanweisung, entsprechende Schulung der Monteure und durch Überwachung auf der Baustelle vermieden werden.

Der Dübel ist nur so zu verwenden, wie er vom Hersteller geliefert wird, ohne Austausch von Teilen. Handelsübliche Gewindestangen, Unterlegscheiben und Sechskantschrauben dürfen auch verwendet werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  1. Material, Maße und mechanische Eigenschaften der Metallteile (Gewindestange, Unterlegscheibe, Mutter) entsprechen den Angaben im Anhang XX der ETA.
    Anmerkung: Der Anhang XX muss alle Informationen der Metallteile enthalten. Das Material des nichtrostenden Stahls ist gemäß EN 10088:2009 [5] anzugeben. Die mechanischen Eigenschaften sind gemäß EN ISO 898-1 und -2:2009 [8] (galvanisch verzinkter Stahl) bzw. gemäß EN ISO 3506-1 und 2:2009 [4] (nichtrostender Stahl) anzugeben.
  2. Bestätigung von Material- und mechanischen Eigenschaften des Metallteiles durch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204:2004 [9]; diese Unterlagen sind aufzubewahren.
  3. Markierung der Gewindestange mit einer sichtbaren Verankerungstiefe. Dies kann vom Hersteller der Gewindestange oder dem Baustellenpersonal vorgenommen werden.

Die Montageanweisung soll folgende Informationen enthalten:

Die folgenden Temperaturbegrenzungen müssen angegeben werden:

Umgebungstemperaturbereich bei Montage
Montagetemperaturbereich des Verbundmaterials

Begrenzungen der Verarbeitungszeit

Offen- und Aushärtezeit müssen im Verhältnis zu den relevanten Temperaturbegrenzungen angegeben werden, z.B.:
Offenzeit im Verhältnis zur Temperatur des Verbundmaterials bei Montage
Aushärtezeit im Verhältnis zur Umgebungstemperatur bei Montage
Werden Tabellen verwendet, um die Zeiten den jeweiligen Temperaturbereichen zuzuordnen, sind diese als Inklusiv-Werte anzugeben, so dass die jeweilige Zeit für alle Temperaturen innerhalb des entsprechenden Bereichs deutlich erkennbar ist. Ein akzeptiertes Beispiel ist nachstehend angeführt:
Montage-Umgebungstemperatur (°C) Aushärtezeit (Minuten)
z.B.
5 - 15 °C
16 - 25 °C

120 min
60 min
Folgendes Beispiel wird nicht akzeptiert: Montage-Umgebungstemperatur (°C) Aushärtezeit (Minuten)
5 °C
15 °C
120 min
60 min

Werden Aushärtezeiten angegeben, so ist deutlich zu machen, dass es sich hierbei um den frühesten Zeitpunkt handelt, zu dem das Drehmoment aufgebracht oder der Dübel belastet werden darf. Eine längere Wartezeit kann bei der Prüfung der Bruchwerte auf der Baustelle empfohlen werden, dies ist dann aber anzugeben.

Schließlich wird vorausgesetzt, dass die erforderlichen Informationen und die entsprechenden Spezifikationen für eine einwandfreie Montage auf der Baustelle verfügbar sind und dass der verantwortliche Ingenieur der Montagefirma alle erforderlichen Informationen an den Monteur weitergibt. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Montage der Dübel durch geschultes Personal unter Überwachung des Baustelleningenieurs erfolgt. Werden Piktogramme verwendet, muss die Bedeutung klar und eindeutig sein. Falls erforderlich, muss der Textteil in der jeweiligen Sprache ergänzt werden, um die Bedeutung klarzustellen.

5 Identifizierung des Bauprodukts

Um sicherzustellen, dass die für die Erstprüfung verwendeten Dübelproben mit der in der Zulassung angegebenen Spezifikation übereinstimmen, ist es notwendig, ihre jeweiligen Spezifikationen und Eigenschaften, die ihre Funktion, Leistung oder Dauerhaftigkeit beeinflussen können, zu identifizieren. Identifizierungsversuche dienen zur Überprüfung der Eigenschaften der Injektionsdübel einschließlich Abmessungen, Materialbestandteile, Korrosionsschutz und Kennzeichnung der Injektionsdübel und der verschiedenen Bestandteile.

Wann immer möglich, sind Überprüfungen an fertigen Einzelteilen durchzuführen. Wenn die Abmessungen oder andere Faktoren die Prüfung nach einer anerkannten Norm ausschließen (z.B. Zugeigenschaften in Fällen, in denen das geforderte Verhältnis von Länge zu Durchmesser beim fertigen Einzelteil nicht vorhanden ist), sind dennoch, wenn möglich, Versuche am fertigen Teil durchzuführen, um Ergebnisse für Vergleichszwecke zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Versuche am Rohmaterial durchzuführen; jedoch ist zu vermerken, dass in Fällen, in denen der Herstellungsprozess die Eigenschaften des Materials verändert, eine Änderung des Herstellungsprozesses die Ergebnisse dieser Versuche ungültig machen kann.

Abhängig von Faktoren wie Herstellungsprozess und Gebindegröße ist die Mindestanzahl jedes Einzelteiles zu entnehmen, die Abmessungen sind zu bestimmen und mit den Angaben der vom Hersteller gelieferten Zeichnungen zu vergleichen. Die Abmessungen aller Teile müssen innerhalb der festgelegten Toleranzen liegen und mit den einschlägigen ISO- oder europäischen Normen übereinstimmen.

Die erhaltenen Ergebnisse sind auszuwerten, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der Spezifikation des Herstellers liegen.

Das Produkt, das Gegenstand der europäischen technischen Zulassung ist, ist wie folgt zu identifizieren:

Metallteile:

Bei der Prüfung der Materialeigenschaften der Einzelteile sind folgende Eigenschaften zu ermitteln: Zugfestigkeit, Streckgrenze, Bruchdehnung, Härte. Die Messwerte sind mit den Mindestwerten oder Festigkeitsklassen nach ISO- oder europäischen Normen zu vergleichen. Das Herstellungsverfahren der Teile (z.B. Kaltverformung, Vergütung, Härtung) ist ebenfalls festzustellen. Für die Prüfung der Schrauben, Bolzen und Muttern aus Kohlenstoffstahl kann ISO 898-1 und 2:2009 herangezogen werden. Für die Prüfung der Schrauben, Bolzen und Muttern aus nichtrostendem Stahl kann ISO 3506-1 und 2:2009 herangezogen werden. Bei gehärteten Teilen sind die Oberflächenhärte und die Tiefe der Härtung zu ermitteln. Härteprüfungen sind entweder nach Brinell oder Vickers durchzuführen. Wenn möglich, sind Materialangaben nach der entsprechenden Baustoffnorm anzugeben.

Verbundmaterial:

Alle Komponenten des Verbundmaterials sind chemisch eindeutig zu beschreiben und durch Standardversuche zu identifizieren (z.B. "fingerprint tests"). Alle Teilmengen der Komponenten sind entweder durch Gewicht, Volumen oder Prozentsatz mit entsprechenden Toleranzen anzugeben.

Folgende Eigenschaften sind, wenn relevant, nach ISO, europäischen oder nationalen, gegebenenfalls zusammen mit anderen Normen zu spezifizieren.

  1. Omanische Verbundmittel
    Harz, Härter und Zusätze sind durch folgende Versuche zu identifizieren:
    • Dichte
    • Viskosität
    • Glühverlust und Aschegehalt
    • konventioneller Trockenextrakt
    • Siebanalyse
    • Zugfestigkeit
    • Biegefestigkeit
    • Druckfestigkeit
    • Offenzeit
    • Reaktionsfähigkeit (Gel- oder Abbindezeit) (diese kann an einer genormten Rezeptur geprüft werden, die nicht unbedingt mit der für den Verbunddübel angegebenen übereinstimmt).

    Darüber hinaus sind folgende Versuche erforderlich:

    Harz und Härter gehärtet durch Polyadditionsmechanismus

    Epoxide

    • Epoxidindex (Äquivalent)
    • Amin-Äquivalent

    Polyurethane

    • Hydroxyl-Äquivalent
    • Isocyanat-Äquivalent

    Harz und Härter gehärtet durch Polymerisation

    Ungesättigtes Polyester, Vinylester (Epoxymethacrylate) und Vinylesterurethane (Urethanmethacrylate)

    • Härter (Katalysator) Peroxidgehalt

    Methylmethacrylate (MMA)

    • Härter, Peroxidgehalt

    Füllstoffe

    • Spezifikation des Füllstoffmaterials (z.B. geprüft auf Dichte) einschließlich Typ
    • Spezifikation der Form des Füllstoffs (z.B. Faser, Kugeln, ...)
    • Siebanalyse
  2. Anomanische Verbundmittel
    • Materialspezifikation durch chemische Analyse
    • Menge an aktivem Bindemittel
    • Siebanalyse
    • Dichte
    • Trockenextrakt
    • Prüfung der Abbindezeit
    • Schrumpf- und Quellversuch
    • Biege- und Druckfestigkeit nach 7 und 28 Tagen
    • Glühverlust und Aschegehalt

    Füllstoffe, Zusätze

    • Spezifikation von Füllstoffmaterial und Zusätzen
    • Spezifikation der Form des Füllstoffs

6 Format für die auf der Grundlage der ETAG Erteilten ETAs

Europäische technische Zulassungen, die auf der Grundlage dieser ETAG erteilt werden, müssen mit dem ETA-Format im Addendum der ETAG übereinstimmen.

7 Bezugsdokumente

[1] Bauproduktenrichtlinie (BPR): Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte ( 89/106/EWG) einschließlich der geänderten Bestimmungen (93/68/EWG)

[2] EN 771-1 bis 5:2003 + A1:2005: Festlegungen für Mauersteine

[3] EN 12602:2008: Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton

[4] ISO 3506-1 und 2:2009: Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 1: Schrauben; Teil 2: Muttern

[5] EN 10088-4 und 5:2009: Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen; Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen

[6] EN 1996-1-1:2005: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk

[7] TR 020:2004: EOTA: Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen im Beton

[8] ISO 898-1 und 2:2009: Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und legiertem Stahl - Teil 1: Schrauben mit festgelegten Festigkeitsklassen - Regelgewinde und Feingewinde; Teil 2: Muttern mit festgelegten Prüfkräften - Regelgewinde

[9] EN 10204:2004: Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen

[10] ISO 5468:2007: Schlagbohrer (Mauerbohrer) mit Schneidplatten aus Hartmetall - Maße

[11] EN 1990:2002 - Eurocode 0: Grundlagen der Tragwerksplanung

[12] EN 1991:2002 - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke

.

Einzelheiten der Versuche Anhang A
zur engl. Fassung 2013

A.1 Dübelmuster

Die Dübelmuster sind so auszuwählen, dass sie repräsentativ für die normale Produktion sind, d. h. so wie sie vom Hersteller geliefert werden, einschließlich Injektionsmörtel, Siebhülse, Ankerstange, Bewehrungsstahl, Innengewindehülse oder anderen Formen.

Manchmal werden die Prüfungen mit Mustern durchgeführt, die vor Erteilung der europäischen technischen Zulassung speziell für die Prüfungen hergestellt wurden. In solchen Fällen ist nachzuweisen, dass die anschließend produzierten Metalllnjektionsdübel in allen Aspekten mit den geprüften Dübeln übereinstimmen, vor allem hinsichtlich ihrer Eignung und ihres Tragverhaltens.

A.2 Prüfkörper

A.2.1 Allgemeines

Diese ETAG gilt für die Verwendung von Injektionsdübeln in Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandstein, Normalbeton, Leichtbeton (Voll- oder Lochsteine), Porenbeton oder ähnliche Materialien. Die Versuche können an Einzelsteinen oder an einer Wand ausgeführt werden. Werden die Versuche an einer Wand ausgeführt, dann müssen die Fugen ungefähr 10 mm dick sein und komplett mit Mörtel der Festigkeitsklasse M2.5 mit einer Festigkeit ≤ 5 N/mm2 gefüllt sein. Wurden die Versuche an Wänden mit einer Mörteldruckfestigkeit größer als M2.5 ausgeführt, ist die Mindestmörteldruckfestigkeit in der Zulassung anzugeben. Bei Mauerwerk aus Porenbeton dürfen die Steine zusammengeklebt sein.

Die Wände dürfen zur besseren Handhabung und zum Transport in vertikaler Richtung leicht vorgespannt sein.

A.2.2 Prüfkörper für Mauerwerk aus Vollstein

Die Mauersteine müssen eine Druckfestigkeit zwischen 15 und 30 N/mm2 aufweisen.

Alle Eignungsversuche und die Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß dieser Leitlinie, Tabelle 2.4.2, Zeilen 1 und 2 sind mit Einzeldübeln ungefähr in der Mitte des Steins unter Zugbelastung durchzuführen. Die Querlastversuche gemäß dieser Leitlinie, Tabelle 2.4.2, Zeile 3 sind mit Einzeldübeln ungefähr in der Mitte des Steins oder in der Wand unter Querbelastung ohne Einfluss von Randabständen durchzuführen. Die Zugversuche gemäß dieser Leitlinie, Tabelle 2.4.2, Zeile 4 sind am freien Rand eines Mauersteins (Prüfungen am Stein) oder am freien Rand einer Wand (Prüfungen an der Wand) mit einem Randabstand von c = cmin durchzuführen.

Die ermittelte und in der europäischen technischen Zulassung angegebene charakteristische Tragfähigkeit gilt nur für die Steinformate, die in den Versuchen verwendet wurden, oder für größere Formate.

A.2.3 Prüfkörper für Hohl- oder Lochsteine und Hohlblöcke

Die Hohl- oder Lochsteine und Hohlblöcke müssen aus Ziegel, Kalksandstein oder Normalbeton bestehen. Die Position des Injektionsdübels ist hinsichtlich der Lochungen im Mauerstein so zu wählen, dass die geringste Tragfähigkeit des Dübels zu erwarten ist.

A.2.4 Prüfkörper für Porenbeton

A.2.4.1 Anforderungen an Prüfkörper

Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen die Prüfkörper aus Porenbeton (AAC) folgende Bedingungen erfüllen:

Porenbeton geringer Festigkeit AAC 2
mittlere Trockenrohdichte ρm (kg/m3) ≥ 350
mittlere Druckfestigkeit fc,m(N/mm2) 1,8 bis 2,8
Porenbeton hoher Festigkeit AAC 7
mittlere Trockenrohdichte ρm(kg/m3) > 650
mittlere Druckfestigkeit fc,m (N/mm2) 6,5 bis 8,0

A.2.4.2 Definition von Prüfkörper/Probekörper

Prüfkörper: Die Prüfungen von Injektionsdübeln werden an Einzelsteinen oder an Wänden aus miteinander vermörtelten oder verklebten Steinen durchgeführt.
Probekörper: Probekörper (Würfel/Zylinder) werden den Prüfkörpem entnommen, um die Materialeigenschaften zu bestimmen (siehe Bild A.2.4).
(Würfel: 100 x 100 x 100 mm); (Zylinder: Durchmesser 100 mm, Höhe 100 mm)

Der Probekörper zur Bestimmung der Materialeigenschaften ist von derselben Höhe wie die Setzposition des Dübels, bezogen auf die Treibrichtung des Porenbetons, zu entnehmen, da die Festigkeit des Porenbetons je nach Höhe in Treibrichtung differiert.

Bild A.2.4Probennahme in Porenbeton

A.2.4.3 Materialeigenschaften

Für die Ermittlung der Materialeigenschaften gelten die folgenden Bedingungen:

Die Entnahme der Prüfkörper soll bei Lieferung vom Herstellwerk je Charge (Produktionszyklus) und bei Lieferung vom Händler je Palette erfolgen. Prüfkörper sind immer aus der Serienfertigung zu entnehmen. Die Treibrichtung des Porenbetons muss am Prüfkörper erkennbar sein.

Zu Beginn der Versuche müssen die Prüfkörper mindestens 4 Wochen alt sein und einen Feuchtigkeitsgehalt, gemessen am Probekörper (Würfel/Zylinder), von 10-30 M% aufweisen. Um diesen Feuchtigkeitsgehalt zu erreichen, müssen die Prüfkörper bei einer Temperatur 50 °C getrocknet werden, danach sind sie für 3 Wochen zu konditionieren, bis der erforderliche Feuchtigkeitsgehalt erreicht ist. Die Prüfkörper sind im Prüflabor oder unter vergleichbaren Bedingungen so zu lagern, dass sie von allen Seiten belüftet sind. Der lichte Abstand zwischen den Prüfkörpem und zwischen Prüfkörpem und Boden soll mindestens 50 mm betragen.

Die Materialeigenschaften (Druckfestigkeit, Trockenrohdichte, Feuchtigkeitsgehalt) werden immer an der Probe (Würfel/Zylinder) bestimmt. Die Eigenschaften sind an mindestens 5 Proben (Würfel/Zylinder) zu bestimmen. Die Druckfestigkeit wird als Mittelwert bestimmt. Die Prüfung der Druckfestigkeit erfolgt in der Richtung, in welcher der Dübel gesetzt wird (siehe Bild A.2.4).

Die Prüfung der Druckfestigkeit, der Trockenrohdichte und des Feuchtigkeitsgehaltes erfolgt bei einer Dauer des Prüfverfahrens bis zu 14 Tage bei Beginn oder etwa in der Mitte der Zeit. Erstreckt sich das Prüfverfahren über mehr als 14 Tage, sind die Materialeigenschaften zu Beginn und mindestens am Ende der Versuche zu bestimmen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Feuchtigkeitsgehalt am Ende der Prüfungen mindestens 10 M% beträgt.

A.3 Montage der Dübel

Im Allgemeinen sind die Injektionsdübel gemäß der vom Hersteller vorgelegten Montageanweisungen zusetzen. Bei den Zugversuchen soll kein Drehmoment auf den Dübel aufgebracht werden. Nur in den Drehmomentversuchen ist ein Drehmoment bis zum Versagen aufzubringen. Das Drehmoment ist mit einem geeichten Drehmomentenschlüssel aufzubringen. Der Messfehler darf während der gesamten Messung 5 % des aufgebrachten Drehmomentes nicht überschreiten.

Hinsichtlich der Prüfung der Montagesicherheit werden in dieser Leitlinie besondere Bestimmungen aufgeführt. Die Löcher für die Injektionsdübel sind senkrecht zur Oberfläche des Verankerungsgrundes zu bohren.

Bei den Versuchen sind Bohrmaschinen und Bohrverfahren entsprechend den Herstelleranweisungen anzuwenden. Es ist eine Bohrmaschine mit einem angemessenen Gewicht einzusetzen.

Wenn Hartmetall-Hammerbohrer erforderlich sind, müssen diese Bohrer die Anforderungen der Normen (z.B. ISO 5468:2007) hinsichtlich der Maßhaltigkeit, Symmetrie, Symmetrie der Schneidplattenspitze, Höhe der Spitze und Rundlaufabweichung erfüllen.

Der Schneidendurchmesser der Bohrer ist in Abhängigkeit des Nenndurchmessers des Bohrers in Tabelle A.3.1 aufgeführt.

Bei allen Versuchen (Eignungsversuche und Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen) ist ein zylindrisches Bohrloch zu bohren, dessen Durchmesser dem mittleren Durchmesser (dcut,m) des Bohrers entspricht.

Tabelle A.3.1 Schneidendurchmesser von Hartmetall-Hammerbohrern

Bohrernenndurchmesser d0 (mm) 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 30
Zulässige Abweichung des Bohrerdurchmessers (mm) + 0,4
+ 0,15
+ 0,45
+ 0,2
+ 0,5
+ 0,2
+ 0,55
+ 0,2
Mittlerer Schneidendurchmesser der Bohrer dcut,m (mm) 6,25 8,3 10,3 12,3 14,3 16,3 18,3 20,3 22,35 24,35 30,35

A.4 Prüfvorrichtung

Bei den Versuchen sind Prüfvorrichtungen zu verwenden, deren Eichung nachweisbar ist. Die Vorrichtung zum Aufbringen der Last soll so konstruiert sein, dass ein plötzliches Ansteigen der Last insbesondere zu Beginn der Prüfung vermieden wird. Der Messfehler der Last darf über den gesamten Messbereich des Kraftmessgliedes nicht mehr als 2 % betragen.

Verschiebungen sind während der Versuche fortlaufend aufzuzeichnen (z.B. mit Hilfe von elektrischen Wegaufnehmern), wobei der Messfehler nicht mehr als 0,02 mm betragen darf.

Bei den Zugversuchen wird zwischen zwei Versuchsverfahren unterschieden: den Versuchen mit weiter Abstützung, siehe Bild A.4.1 und den Versuchen mit enger Abstützung, siehe Bild A.4.2. Versuche mit weiter Abstützung erlauben die uneingeschränkte Ausbildung eines Ausbruchkegels des Verankerungsgrundes. Aus diesem Grund soll der lichte Abstand zwischen der Abstützung und dem Injektionsdübel mindestens 2 hef (Zugversuch) oder 2 c1 (Querlastversuch mit Einfluss des Randabstandes) betragen. Bei Querlastversuchen ohne Einfluss des Randabstands, bei denen ein Stahlversagen zu erwarten ist, kann der lichte Abstand kleiner als 2 c1 sein. Bei Versuchen mit enger Abstützung wird das Versagen durch Ausbruch des Verankerungsgrundes behindert, indem die Reaktionskraft in den Verankerungsgrund in der Nähe des Dübels übertragen wird.

Während der Zugversuche (siehe A.5.2) ist die Last zentrisch auf Dübel aufzubringen. Zu diesem Zweck sind zwischen Lastvorrichtung und Dübel Gelenke anzubringen.

Bei Querlastversuchen (siehe A.5.3) ist die Last parallel zur Oberfläche des Verankerungsgrundes aufzubringen. Im Allgemeinen ist die Dicke des Anbauteils ungefähr gleich dem Außendurchmesser des Dübels. Der Durchmesser des Durchgangsloches im Anbauteil muss mit den Angaben in Tabelle A.4.1 übereinstimmen. Zur Reduzierung der Reibung sind Gleitfolien (z.B. PTFE) mit einer maximalen Dicke von 2 mm zwischen das Anbauteil und den Prüfkörper zu legen.

Bei Drehmomentversuchen werden das Drehmoment beim Einbau und das Drehmoment bei Versagen gemessen. Zu diesem Zweck ist eine geeichte Drehmomentmessdose mit einem Messfehler von < 3 % über den gesamten Messbereich hinweg zu verwenden.

Tabelle A.4.1Durchmesser des Durchgangsloches im Anbauteil

Außendurchmesser
d oder dnoM (mm)
6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 30
Durchmesser des Durchgangs-
loches im Anbauteil df (mm)
7 9 12 14 16 18 20 22 24 26 33

Bild A.4.1 Beispiel einer Prüfvorrichtung für den Zugversuch mit weiter Abstützung

Bild A.4.2 Beispiel einer Prüfvorrichtung für den Zugversuch mit enger Abstützung

A.5 Prüfverfahren

A.5.1 Allgemeines

Im Allgemeinen sind die Injektionsdübel gemäß der vom Hersteller vorgelegten Montageanweisung zu montieren, außer in solchen Fällen, in denen in den entsprechenden Teilen der Leitlinie Abweichungen festgelegt sind.

Die Versuche für die Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen müssen in dem Verankerungsgrund, für den der Dübel bestimmt ist, bei normaler Umgebungstemperatur (+21 °C ± 3 °C) durchgeführt werden. Die Bohrlöcher müssen mit einem Bohrer mit dcut,m gebohrt werden. Die Versuche müssen an der ungünstigsten Setzposition im Hohl- oder Lochstein gesetzt werden, so dass die geringste Tragfähigkeit des Dübels zu erwarten ist (Ausnahme: Versuche mit minimalem Randabstand gemäß Tabelle 2.4.2, Zeile 4 dieser Leitlinie). Die Versuche sind als Zugversuche mit weiter Abstützung auszuführen.

Die Referenz-Zugversuche müssen für die Ermittlung der Ergebnisse der Eignungsversuche durchgeführt werden. Die Versuche sind in den gleichen Mauersteinen in Bezug auf Material, Abmessungen der Steine und Druckfestigkeit wie in den dazugehörigen Eignungsversuchen durchzuführen. Die Versuche dürfen, wie die zugehörigen Eignungsversuche, als Versuche mit enger Abstützung ausgeführt werden. Die Ergebnisse der Referenzversuche dürfen ggf. auch für die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit der Dübel genutzt werden.

Die Eignungsversuche für die Nutzungskategorie b (Verwendung in Vollsteinen) und c (Verwendung in Hohl- und Lochsteinen) müssen in Mauerwerk aus Vollsteinen durchgeführt werden. Die Eignungsversuche für die Nutzungskategorie d (Verwendung in Porenbeton) müssen in Porenbeton durchgeführt werden. Die Dübel sind gemäß der Montageanweisungen des Herstellers zu setzen. Sie sind in horizontaler Richtung in der Mitte des Steins zu setzen. Die Bohrlöcher müssen mit einem Bohrer mit dcut,m gebohrt werden. Die Versuche sind als Zugversuche mit enger Abstützung auszuführen.

Im Allgemeinen ist die Last so zu erhöhen, dass die Höchstlast 1 bis 3 Minuten nach Beginn der Lastaufbringung erreicht wird. Last und Verschiebung sind fortlaufend aufzuzeichnen (bis zur Höchstlast). Die Versuche können last- oder weggesteuert durchgeführt werden. Bei Wegsteuerung soll der Versuch bis zur Messung von mindestens 75 % der Höchstlast fortgesetzt werden (um das Abfallen der Verschiebungskurve zu ermöglichen).

A.5.2 Zugversuche

Nach der Montage wird der Injektionsdübel an die Prüfvorrichtung angeschlossen und bis zum Versagen belastet. Die Verschiebung des Dübels relativ zur Oberfläche des Prüfkörpers ist entweder mit einem Wegaufnehmer an der Muffe zur Prüfvorrichtung oder mit mindestens zwei Wegaufnehmern an beiden Seiten des Dübels zu messen (bei Versuchen mit weiter Abstützung im Abstand von 2,0 hef vom Dübel); im letzteren Fall ist der Mittelwert aufzuzeichnen.

Werden die Injektionsdübel in der Bauteilecke des Prüfkörpers geprüft, ist die Prüfvorrichtung so zu platzieren, dass ein ungehindertes Versagen zur Ecke hin möglich ist. Es kann notwendig sein, die Prüfvorrichtung außerhalb des Prüfkörpers abzustützen.

A.5.3 Querlastversuche

Nach der Montage wird der Injektionsdübel ohne Abstand zwischen Dübel und Lastplatte an die Prüfvorrichtung angeschlossen; anschließend wird er bis zum Versagen belastet. Die Verschiebungen des Dübels relativ zum Verankerungsgrund sind in Richtung der Lastaufbringung zu messen, beispielsweise mit Hilfe eines hinter dem Dübel (gesehen aus der Richtung der Lastaufbringung) auf dem Verankerungsgrund angebrachten Wegaufnehmers.

A.5.4 Montage in trockenem oder nassem Untergrund

(a) Montage in trockenem Untergrund;diese Versuche sind für alle Nutzungskategorien durchzuführen

Zugversuche mit enger Abstützung in trockenem Vollsteinmauerwerk.

Bohren des Bohrlochs bis zu der vom Hersteller geforderten Tiefe.

Reinigung des Bohrlochs mit der vom Hersteller gelieferten Handpumpe und Bürste, wobei in der vorgeschriebenen Reihenfolge der Montageanweisung des Herstellers zwei Blasvorgänge und ein Bürstvorgang ausgeführt werden. Dieses Versuchsverfahren gilt nur dann, wenn die Montageanweisung des Herstellers eine Bohrlochreinigung mit mindestens vier Blas- und zwei Bürstvorgängen festlegt. Wird in der Montageanweisung weniger festgelegt, ist die oben genannte Anforderung (2 Blasvorgänge + 1 Bürstvorgang) proportional zu reduzieren, und die Anzahl von Blas-/Bürstvorgängen ist auf die nächst kleinere ganze Zahl zu reduzieren. Das bedeutet, dass wenn in der Montageanweisung des Herstellers zwei Blasvorgänge und ein Bürstvorgang gefordert werden, die Eignungsversuche ohne Bürstvorgang auszuführen sind.

Sind in der Montageanweisung des Herstellers keine genauen Angaben zur Bohrlochreinigung vorgesehen, sind die Versuche ohne Bohrlochreinigung durchzuführen.

Das eingebettete Teil ist nach der Montageanweisung des Herstellers einzubauen und anschließend sind Zugversuche durchzuführen.

(b) Montage in nassem Mauerwerk;diese Versuche müssen nicht für die Nutzungskategorie d/d (trocken) und Nutzungskategorie d (Porenbeton) durchgeführt werden

Zugversuche mit enger Abstützung in nassem Vollsteinmauerwerk.

Bohrlochreinigung und Montage gemäß A.5.4 (a). Jedoch muss das Mauerwerk im Bereich der Verankerung mit Wasser gesättigt sein, wenn das Loch gebohrt, gereinigt und der eingebettete Teil gesetzt wird.

Wenn die Mauersteine einen Tag (mindestens 24 h) unter Wasser gelagert werden, kann von wassergesättigtem Untergrund ausgegangen werden.

A.5.5 Temperatureinfluss auf die charakteristische Tragfähigkeit

a) Einfluss von erhöhter Temperatur

Die Zugversuche mit enger Abstützung sind bei den folgenden Temperaturen für die verschiedenen Temperaturbereiche nach 2.3.2.3 dieser Leitlinie durchzuführen:

Temperaturbereiche ( Ta) maximale Kurzzeit-Temperatur bis zu +40 °C:

Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur von +40 °C durchgeführt. Die maximale Langzeit-Temperatur von ca. +24 °C wird in den Versuchen mit normaler Umgebungstemperatur geprüft.

Temperaturbereiche (Tb) maximale Kurzzeit-Temperatur bis zu +80 °C:

Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur von +80 °C und der maximalen Langzeit Temperatur von +50 °C durchgeführt.

Temperaturbereiche ( Tc) auf Antrag des Herstellers:

Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur und der maximalen Langzeit-Temperatur, die vom Hersteller innerhalb des Bereiches von 0,6 bis 1,0 der maximalen Kurzzeit-Temperatur festgelegt wurde, und bei Temperaturen zwischen +21 °C und der maximaler Kurzzeit-Temperatur in Schritten von 5 20 K durchgeführt.

Dübelgröße: mittlerer Durchmesser

Versuchsverfahren:

Montage der Dübel bei normaler Umgebungstemperatur entsprechend der Montageanweisung des Herstellers.

Erhöhung der Temperatur des Prüfkörpers auf die geforderte Prüftemperatur mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 K pro Stunde. Diese Temperatur des Prüfkörpers wird über 24 Stunden gehalten.

Während die Temperatur des Prüfkörpers im Bereich des eingebetteten Teils in einem Abstand von 1 d von der Oberfläche des Verankerungsgrundes auf ± 2 K des geforderten Wertes aufrechterhalten wird, ist der Zugversuch mit enger Abstützung durchzuführen.

Anzahl der Versuche: ≥ 5 Versuche pro Temperatur

b) Einfluss von niedriger Montagetemperatur

Dübelgröße: mittlerer Durchmesser

Versuchsverfahren:

Bohren und Reinigen des Bohrlochs entsprechend der Montageanweisung des Herstellers, anschließend Abkühlen des Prüfkörpers auf die vom Hersteller angegebene niedrigste Montage-Umgebungstemperatur und Abkühlen des Verbundmaterials und des eingebetteten Teiles auf die vom Hersteller angegebene niedrigste Montagetemperatur für die Dübelbestandteile. Montage des Dübels unter Aufrechterhaltung der Temperatur des Prüfkörpers bei der niedrigsten Montage-Umgebungstemperatur während der vom Hersteller angegebenen Aushärtezeit.

Nach der Aushärtezeit Durchführung des Zugversuchs mit enger Abstützung, wobei die Temperatur des Prüfkörpers im Bereich des eingebetteten Teils in einem Abstand von 1 d von der Oberfläche des Verankerungsgrundes auf der angegebenen niedrigsten Montagetemperatur ± 2 K gehalten wird.

Anzahl der Versuche: ≥ 5 Versuche

c) Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur

Durchführung der Zugversuche bei normaler Umgebungstemperatur nach der vom Hersteller angegebenen Mindestaushärtezeit.

Anzahl der Versuche: ≥ 5 Versuche

A.5.6 Versuche mit wiederholter Belastung

Der Injektionsdübel wird mit 1 x 105 Lastwechseln mit einer maximalen Frequenz von etwa 6 Hz belastet. Während jedes Lastspiels muss die Last sinusförmig zwischen max N und min N gemäß Gleichungen ( A.5.1) bzw. ( A.5.2) variieren. Die Verschiebungen sind während der ersten Belastung bis max N und anschließend entweder kontinuierlich oder mindestens nach 1, 10, 100, 1.000, 10.000 und 100.000 Lastwechseln zu messen.

max N = 0,4 N Ru,,m ( A.5.1)
min N = 0,2 N Ru,,m ( A.5.2)
NRu,,m = Mittelwert der Bruchlast in den Versuchen nach Tabelle 2.4.2, Zeile 2 dieser Leitlinie.

Im Anschluss an die Lastwechsel wird der Dübel entlastet, die Verschiebung gemessen und ein Zugversuch mit enger Abstützung durchgeführt.

A.5.7 Dauerlastversuche

Der Versuch ist bei normaler Umgebungstemperatur (T = +21 °C) für die Temperaturbereiche (Ta), (Tb) und (Tc) und bei maximaler Langzeit-Temperatur für die Temperaturbereiche (Tb) und (Tc) [T = + 50 °C für Temperaturbereich (Tb)] durchzuführen.

Der Dübel wird bei normaler Temperatur eingebaut.

Der Dübel wird dann einer Zuglast gemäß Gleichung ( A.5.3) ausgesetzt, die konstant zu halten ist (Schwankung innerhalb von ± 5 %). Die Last und die Temperatur werden für mindestens 3 Monate konstant gehalten.

Für die Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur [Temperaturbereiche (Tb) und (Tc)] sind die Versuchskörper, die Lastvorrichtung, der Wegaufnehmer und die eingebauten Dübel mindestens 24 Stunden vor Aufbringen der Last auf die Dübel auf die maximale Langzeit-Temperatur zu erwärmen.

Np = 0,4 NT ( A.5.3)
NRu,,m = Mittelwert der Bruchlasten in den Versuchen nach Tabelle 2.4.2, Zeile 2 dieser Leitlinie

Nach Abschluss des Dauerlastversuchs wird der Dübel entlastet, die Verschiebung wird gemessen und unverzüglich nach Entlastung wird ein Zugversuch mit enger Abstützung durchgeführt.

A.5.8 Maximales Drehmoment

Das Drehmoment ist mit einem geeichten Drehmomentenschlüssel zu messen. Das Drehmoment ist bis zum Versagen des Injektionsdübels zu erhöhen.

Die Versuche mit dem maximalen Drehmoment für die Nutzungskategorie c (Verwendung in Hohl- und Lochsteinen) sind in Hohlsteinen auszuführen. Die Versuche sind mit der ungünstigsten Setzposition auszuführen, bei der das geringste Versagensdrehmoment auftritt.

Die Eignungsversuche für die Nutzungskategorie b (Verwendung in Mauerwerk aus Vollsteinen) sind in Vollsteinmauerwerk und die Eignungsversuche für Nutzungskategorie d (Verwendung in Mauerwerk aus Porenbeton) sind in Porenbeton auszuführen.

A.5.9 Funktionsfähigkeit bei Frost/Tau-Bedingungen

Im Allgemeinen werden diese Versuche nur für Injektionsdübel ausgeführt, die für die Verwendung in nassem Mauerwerk bestimmt sind. Die Versuche werden in einem frostbeständigen Untergrund durchgeführt. Die Versuche können auch in frostbeständigem Beton C50/60 durchgeführt werden; in diesem Fall sind auch die zugehörigen Referenzversuche unter normalen Bedingungen in Beton durchzuführen.

Die obere Oberfläche des Prüfkörpers wird 12 mm tief mit Leitungswasser bedeckt, die anderen ungeschützten Oberflächen werden versiegelt, um ein Verdunsten des Wassers zu verhindern.

Belastung des Dübels mit Np gemäß Gleichung ( A.5.3).

Durchführung von 50 Frost/Tau-Wechseln wie folgt:

Wird der Versuch unterbrochen, sind die Versuchskörper bei einer Temperatur von (-20 ± 2)°C zwischen den Zyklen zu lagern.

Während der Temperaturzyklen werden die Verschiebungen gemessen.

Nach 50 Zyklen ist ein Zugversuch mit enger Abstützung bei normaler Umgebungstemperatur durchzuführen.

A.5.10 Dauerhaftigkeit des Injektionsmörtels

Mit den Versuchen an Scheiben kann die Empfindlichkeit eingebauter Dübel gegen verschiedene Umweltbeanspruchungen nachgewiesen werden.

Im Allgemeinen sind die Versuche an Scheiben in Beton auszuführen.

Probekörper:

Die Betonfestigkeitsklasse muss C20/25 entsprechen. Der Durchmesser oder die Kantenlänge des Beton-Probekörpers muss gleich oder größer als 150 mm sein. Der Probekörper kann als Würfel oder Zylinder hergestellt oder aus einer größeren Platte ausgeschnitten sein. Er kann betoniert sein; es ist aber auch zulässig, Betonbohrkerne aus Platten durch Kernbohrung zu entnehmen.

Ein Dübel (mittlere Dübelgröße) wird pro Zylinder oder Würfel in der Mittelachse im trockenen Beton mit einem Bohrer mit dcut,m nach der Montageanweisung des Herstellers eingebaut. Das eingebettete Teil soll bei den Versuchen aus nichtrostendem Stahl bestehen.

Nach Aushärten des Verbundmaterials entsprechend den Anweisungen des Herstellers werden die Betonzylinder oder Würfel mit einer Diamantsäge sorgfältig in 30 mm dicke Scheiben zersägt. Die oberste Scheibe ist zu verwerfen.

Um ausreichende Angaben aus den Versuchen mit Scheiben zu erhalten, sind mindestens 30 Scheiben erforderlich (jeweils 10 Scheiben für die Versuche mit Umweltbeanspruchung und 10 Scheiben für Vergleichsversuche unter normalen Klimabedingungen).

Lagerung der Probekörper unter folgenden Umwelteinwirkungen:

Die Scheiben mit Verbunddübeln werden wässrigen Lösungen hoher Alkalinität und Kondenswasser aus schwefelhaltiger Atmosphäre ausgesetzt. Für Vergleichsversuche sind Scheiben erforderlich, die 2000 Stunden lang unter normalen Klimabedingungen (trocken / +21°C ± 3°C / relative Feuchte 50 ± 5%) gelagert wurden.

Hohe Alkalinität:

Die Scheiben werden unter Standard-Klimabedingungen in einem mit alkalischer Flüssigkeit (pH = 12,5) gefüllten Behälter gelagert. Alle Scheiben müssen 2.000 Stunden lang völlig von der Flüssigkeit bedeckt sein. Die alkalische Flüssigkeit wird durch Mischen von Wasser mit KOH (Kaliumhydroxid) in Pulver- oder tablettenform hergestellt, bis der pH-Wert von 12,5 erreicht ist. Die Alkalinität von pH = 12,5 ist während der Lagerung so genau wie möglich aufrechtzuerhalten und darf nicht unter einen Wert von 12,5 absinken. Daher ist der pH-Wert in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu überwachen (mindestens täglich).

Schwefelhaltige Atmosphäre:

Die Versuche in schwefelhaltiger Atmosphäre sind nach EN ISO 6988:1994 "Metallische und andere anorganische Überzüge - Prüfung mit Schwefeldioxid unter allgemeiner Feuchtigkeitskondensation" durchzuführen. Die Scheiben sind in die Prüfkammer zu legen; jedoch soll im Gegensatz zu EN ISO 6988 die theoretische Schwefeldioxid-Konzentration zu Beginn eines Zyklus 0,67 % betragen. Diese theoretische Schwefeldioxid-Konzentration entspricht 2 dm3 SO2 bei einem Prüfkammervolumen von 300 dm3. Es sind mindestens 80 Zyklen durchzuführen.

Versuche an Scheiben:

Nach der Lagerungszeit wird die Dicke der Scheiben gemessen und die Metallteile der Verbunddübel werden aus der Scheibe herausgezogen. Die Scheibe wird zentrisch zum Loch der Stahlplatte der Versuchseinrichtung angeordnet. Bei Scheiben ohne Bewehrung ist ein Spalten durch entsprechende Behinderung zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Belastungseinrichtung zentrisch auf die Ankerstange einwirkt.

Es sind die Ergebnisse aus mindestens 10 Versuchen pro Umwelteinwirkung und Vergleichsversuchen aufzuzeichnen; Ergebnisse mit Versagen durch Spalten sind nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Versuche an Scheiben in alkalischer Flüssigkeit sind nur erforderlich für die Nutzungskategorie w/w gemäß Abschnitt 2.3.2.2, wenn der Injektionsdübel in folgenden Materialien verankert werden soll:

Versuche an Scheiben können für folgende Anwendungen entfallen:

Karbonatisierter Mörtel kann angenommen werden, wenn das Bauwerk entsprechend alt ist (z.B. 15 Jahre)

A.6 Prüfbericht

Der Prüfbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

Allgemeines

Prüfkörper

Montage der Dübel

Messwerte

Die oben angegebenen Messwerte sind für jeden Versuch aufzuzeichnen.

.

Empfehlungen für die Durchführung von Versuchen am Bauwerk Anhang B
(informativ)
zur engl. Fassung 2013

B.1 Allgemeines

Dieser Anhang gilt nur für Injektionsdübel mit einer europäischen technischen Zulassung. Die Zulassung kann sich auf Injektionsdübel zur Verwendung in Mauerwerk aus Vollsteinen, Hohl- oder Lochsteinen oder Porenbeton beziehen.

Die charakteristischen Tragfähigkeiten, die in der Zulassung für die Verwendungin Vollstein angegeben sind, gelten nur für den Verankerungsgrund und die Steine, die in den Versuchen verwendet wurden oder für größere Steinformate und größere Druckfestigkeiten der Steine. Die charakteristischen Tragfähigkeiten, die in der Zulassung für die Verwendungin Hohl oder Lochsteinen angegeben sind, gelten nur für die Steine und Blöcke, die hinsichtlich Verankerungsgrund, Abmessungen der Steine, Druckfestigkeit und Anordnung der Löcher denen entsprechen, die in den Versuchen verwendet wurden.

Wenn keine nationalen Vorschriften vorliegen, kann die charakteristische Tragfähigkeit des Injektionsdübels durch die nachfolgend beschriebenen, so genannten "Baustellenversuche" bestimmt werden, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung mit charakteristischen Werten für den gleichen Verankerungsgrund (z.B. Mauerziegel, Kalksandsteine, Leichtbeton und Porenbeton) hat, der am Bauwerk tatsächlich vorhanden ist. Baustellenversuche für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Vollsteinmauerwerk hat. Baustellenversuche für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk sind nur möglich, wenn der Injektionsdübel eine Zulassung für die Verwendung in Hohl- und Lochsteinmauerwerk hat.

Die für einen Injektionsdübel anzusetzende charakteristische Tragfähigkeit ist durch mindestens 15 Versuche am Bauwerk mit einer auf den Injektionsdübel wirkenden zentrischen Zuglast zu ermitteln. Diese Versuche können auch in einer Prüfstelle durchgeführt werden, sofern dort die gleichen Bedingungen wie auf der Baustelle vorliegen.

Die Ausführung und Beurteilung der Versuche sowie das Erstellen des Prüfberichts und die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit sollten durch geschultes Personal erfolgen und durch die für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle verantwortliche Person überwacht werden.

Die Anzahl und Position der zu prüfenden Injektionsdübel sind den jeweiligen speziellen Bedingungen des Bauwerks anzupassen und müssen z.B. im Fall von verdeckten und größeren Flächen erhöht werden, so dass zuverlässige Angaben über die charakteristische Tragfähigkeit des im jeweiligen Verankerungsgrund eingebetteten Injektionsdübels abgeleitet werden können. Die Versuche sollten die ungünstigsten Bedingungen der praktischen Ausführung berücksichtigen.

B.2 Montage

Der zu prüfende Injektionsdübel sollte in der gleichen Weise eingebaut sein (z.B. Vorbereitung des Bohrloches, zu verwendende Bohrmaschine, Bohrer, Bohrverfahren Hammerbohren oder Drehgangbohren, Dicke des Anbauteils) und hinsichtlich der Achs- und Randabstände so angeordnet sein, wie es für den beabsichtigten Verwendungszweck vorgesehen ist.

In Abhängigkeit von der Bohrmaschine sollten Hartmetallbohrer für Bohrhammer bzw. für Schlagbohrmaschinen gemäß ISO 5468:2007-01 [10] verwendet werden.

Die Bohrlochreinigung sollte nach der Montageanleitung des Herstellers mit den entsprechenden Werkzeugen erfolgen.

B.3 Versuchsdurchführung

B.3.1 Allgemeines

Die charakteristische Tragfähigkeit kann durch Auszugsversuche nach B.3.2 oder Probebelastungen nach B.3.3 ermittelt werden. Die charakteristische Tragfähigkeit FRk1 oder FRk2muss gleich oder kleiner als die charakteristische Tragfähigkeit FRk sein, die in der Zulassung für die gleiche Mauerwerksart (Steine oder Blöcke) angegeben ist.

Die verwendete Prüfvorrichtung für die Versuche sollte eine kontinuierliche, langsame Laststeigerung zulassen, die mit einer geeichten Kraftmessdose aufgezeichnet wird.

Die Last sollte senkrecht zur Oberfläche des Verankerungsgrundes einwirken und über ein Gelenk auf den Injektionsdübel übertragen werden. Die Reaktionskräfte sollten in solcher Weise auf den Verankerungsgrund übertragen werden, dass ein mögliches Ausbrechen des Mauerwerks nicht behindert wird. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn die Auflagerkräfte entweder in angrenzende Mauerwerkssteine oder mindestens mit einem Abstand von 150 mm vom Injektionsdübel entfernt auf den Verankerungsgrund übertragen werden.

Sind keine nationalen Vorschriften vorhanden, kann als Teilsicherheitsbeiwert für die Injektionsdübel bei Verwendung in Mauerwerk γM = 2,5 angenommen werden.

B.3.2 Auszugversuche

B.3.2.1 Ausführung der Auszugversuche

Die Last sollte stetig so gesteigert werden, dass die Bruchlast nach nicht weniger als ca. 1 Minute erreicht wird. Die Last beim Erreichen der Bruchlast wird aufgezeichnet.

B.3.2.2 Auswertung der Versuchswerte der Auszugversuche

Die charakteristische Tragfähigkeit FRk1wird aus den gemessenen Werten von N1 wie folgt ermittelt:

FRk1= 0,5 ⋅ N1≤ FRk,ETA ( B.3.1)


N1 = Mittelwert der fünf kleinsten gemessenen Werte der Bruchlast

FRk,ETa= charakteristische Tragfähigkeit FRk in der ETa für die gleiche Mauerwerksart

Wenn die Anzahl der Auszugversuche kleiner als 15 ist, werden die charakteristischen Werte als 5%-Fraktile nach 2.4.2(a) der ETAG bestimmt, der 13-Faktor nach Gleichung ( B.3.3) ist zu berücksichtigen.

Beispiel mit 10 Versuchen:

FRk1= N Rm ⋅ (1 - 2,57 ⋅ v) ⋅ b ≤FRk,ETA

NRm= Mittelwert der Bruchlasten aus 10 Versuchen
v = Variationskoeffizient der Bruchlasten

β= siehe Gleichung ( B.3.3)

Die minimale Anzahl von Auszugversuchen ist 5; mit 5 Versuchen muss die folgende Gleichung genutzt werden:

Beispiel mit 5 Versuchen:

FRk1 = N Rm ⋅ (1 - 3,4 ⋅ v) ⋅ b < FRk,ETA

B.3.3 Probebelastung

B.3.3.1 Ausführung der Probebelastungen

Die Last sollte stufenweise erhöht werden, bis die Probelast Np erreicht ist.

Np ≥ 0,8 Nsd ⋅γM⋅ 1 / b ( B.3.2)


Np = Last für die Probebelastung
Nsd= Bemessungswert der Einwirkung (Nsk ⋅ γF)
γM = Materialteilsicherheitsbeiwert (γ M = 2,5)
β = min (min α 1 ; min α2, line 1,3,4,6) min α2, line 2 ⋅ min α 3 ⋅ min αv ( B.3.3)

Der Faktor zur Berücksichtigung der verschiedenen Einflüsse auf das Produkt und den Materialteilsicherheitsbeiwert darf wie folgt berechnet werden und sollte in der ETa angegeben werden.

Die verschiedenen Begriffe sind in der ETAG, Abschnitt 2.4.2.2.3, Gleichung ( 2.4.12) erklärt; der ß-Faktor sollte für die verschiedenen Produkte in Verbindung mit dem entsprechenden Verankerungsgrund berechnet werden.

B.3.3.2 Auswertung der Versuchswerte der Probebelastung

Wenn keine sichtbare Bewegung oder Verschiebung des Injektionsankers in allen Versuchen unter der Probelast auftritt, kann die charakteristische Tragfähigkeit FRk2 wie folgt ermittelt werden:

FRk2 = 1 / 0,8 ⋅ Np ⋅ b ≤ FRk,ETA ( B.3.4)


F Rk,ETa= charakteristische Tragfähigkeit FRk in der ETa für die gleiche Mauerwerksart

Npsiehe Gleichung ( B.3.2)
β siehe Gleichung ( B.3.3)

B.4 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte alle Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geprüften Injektionsdübel erforderlich sind. Der Bericht sollte der für die Bemessung der Befestigung verantwortlichen Person übergeben werden. Die folgenden Angaben sind notwendig, z.B.:

Name des Produkts

Bauwerk

Eigentümer des Gebäudes

Datum und Ort der Prüfungen

Prüfvorrichtungen

Art der zu befestigenden Konstruktion

Mauerwerk (Art des Steins, Festigkeitsklasse, alle Abmessungen der Steine und Mörtelgruppe, sofern möglich);

Sichtbeurteilung des Mauerwerks (glatte Fugen, Fugenbreite, Regelmäßigkeit)

Injektionsdübel

Schneidendurchmesser der Hartmetallbohrer für Bohrhämmer

Detaillierte Beschreibung der Bohrlochreinigung

Prüfungsergebnisse einschließlich Angabe des Wertes N1 oder Np; Versagensart Prüfungen durchgeführt oder überwacht durch;

Unterschrift

.

Bemessungsverfahren für Verankerungen Anhang C
zur engl. Fassung 2013

Einleitung

Das Bemessungsverfahren für Verankerungen dient der Bemessung von Verankerungen nach dem Sicherheits- und Bemessungskonzept im Rahmen der europäischen technischen Zulassungen für Injektionsdübel im Mauerwerk.

Das Bemessungsverfahren im Anhang C beruht auf der Annahme, dass die erforderlichen Versuche zur Beurteilung der zulässigen Anwendungsbedingungen entsprechend dieser Leitlinie durchgeführt wurden. Die Verwendung anderer Bemessungsverfahren erfordert die Überprüfung der durchzuführenden Versuche.

C.1 Geltungsbereich

C.1.1 Dübelarten, Dübelgruppen und Dübelanzahl

Das Bemessungsverfahren gilt für die Bemessung von Injektionsdübeln in Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandsteinen, Normalbeton, Porenbeton (AAC) oder ähnliche Materialien, die die Anforderungen dieser Leitlinie erfüllen. Die charakteristischen Werte sind in der jeweiligen Zulassung angegeben.

Das Bemessungsverfahren gilt für Einzeldübel und für Dübelgruppen mit zwei oder vier Dübeln. In einer Dübelgruppe dürfen nur Dübel der gleichen Art, Größe und Länge verwendet werden.

C.1.2 Bauteil

C.1.2.1 Mauerwerk aus Vollsteinen und aus Hohl- oder Lochsteinen

Das Bauteil aus Mauerwerk muss aus Vollsteinen oder aus Hohl- oder Lochsteinen bestehen, die aus Ziegeln, Kalksandstein oder Normalbeton hergestellt sind.

In der Zulassung werden ausführliche Angaben zum entsprechenden Verankerungsgrund gemacht(z.B. Verankerungsgrund, Format der Steine, normierte Druckfestigkeit, Gesamtlochanteil (in % des Gesamtvolumens), Einzellochanteil (in % des Gesamtvolumens), minimale Dicke der Löcher und der Außen- und Innenstege, Gesamtdicke der Außen- und Innenstege (in % der Gesamtbreite).

C.1.2.2 Porenbeton

Das Bauteil aus Porenbeton muss EN 771-4:2003 + A1:2005 [2] "Festlegungen für Mauersteine - Teil 4: Porenbetonsteine" oder EN 12602 [3] "Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton" entsprechen.

C.1.3 Lastarten und -richtungen

Das Bemessungsverfahren gilt für Injektionsdübel, die durch statische oder quasistatische Zuglasten, Querlasten oder kombinierte Zug- und Querlasten oder Biegung beansprucht werden; es gilt nicht für Injektionsdübel, die auf Druck, durch Ermüdung, Stoß- oder Erdbebeneinwirkungen beansprucht werden.

C.2 Begriffe und Formelzeichen

Die Erklärungen der Bezeichnungen und Formelzeichen sind im allgemeinen Teil der ETAG angegeben.

C.3 Bemessungs- und Sicherheitskonzept

C.3.1 Allgemeines

Die Verankerungen sind entsprechend der allgemeinen Regeln nach EN 1990 [11] zu bemessen. Es ist nachzuweisen, dass der Bemessungswert der Einwirkungen Sd den Bemessungswert des Widerstands Rd nicht überschreitet.

Sd ≤ Rd ( C.3.1)


Sd = Bemessungswert der Einwirkung
Rd= Bemessungswert des Widerstands

Die Bemessungswerte der Einwirkungen können den nationalen Vorschriften oder, wenn keine nationalen Vorschriften vorliegen, den jeweiligen Teilen der EN 1991:2002 [12] entnommen werden.

Die Teilsicherheitsbeiwerte der Einwirkungen können den nationalen Vorschriften oder, wenn keine nationalen Vorschriften vorliegen, der EN 1990:2002 [11] entnommen werden.

Der Bemessungswert des Widerstands wird wie folgt berechnet:

Rd = Rk/ γM ( C.3.2)

Rk = charakteristischer Widerstand eines Einzeldübels oder einer Dübelgruppe
γM = Materialteilsicherheitsbeiwert

C.3.2 Grenzzustand der Tragfähigkeit

C.3.2.1 Bemessungswert des Widerstandes

Der Bemessungswert des Widerstandes wird gemäß Gleichung ( C.3.2) berechnet.

C.3.2.2 Teilsicherheitsbeiwerte für Widerstände

Gibt es keine nationalen Vorschriften, können folgende Teilsicherheitsbeiwerte verwendet werden.

C.3.2.2.1 Stahlversagen (Bruch)

Zugbelastung:

γMS= 1,2 / fyk / fuk ≥ 1,4 ( C.3.3a)

Querbelastung des Dübels mit und ohne Hebelarm:

γM = 1,0 / fyk / fuk ≥ 1,25 fuk ≥ 800 N/mm2 ( C.3.3b)
und fyk / fuk≤ 0,8
γMS= 1,5 fuk < 800 N/mms
oder fyk / fuk < 0,8

C.3.2.2.2 Versagen des Injektionsdübels

  1. zur Verwendung in Mauerwerk
    γMS= 2,5
  2. zur Verwendung in Porenbeton
    γMAAC = 2,0

C.3.3 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit muss nachgewiesen werden, dass die unter den charakteristischen Einwirkungen auftretenden Verschiebungen (siehe C.6) nicht größer sind als die zulässigen Verschiebungen. Die zulässigen Verschiebungen hängen von der jeweiligen Anwendung ab und sind vom Planungsingenieur zu beurteilen.

In diesem Nachweis dürfen die Teilsicherheitsbeivverte für Einwirkungen und für Widerstände mit 1,0 angenommen werden.

C.4 Statische Nachweise

C.4.1 Lasteinwirkung auf die Dübel

Die Verteilung der einwirkenden Lasten auf die Dübel ist nach der Elastizitätstheorie zu berechnen.

Für Stahlversagen unter Zug- und Querlast und für Versagen durch Herausziehen unter Zuglast ist die Last zu ermitteln, die auf den höchstbeanspruchten Dübel wirkt.
Im Falle von Kantenbruch des Mauersteins wird angenommen, dass die Querlast auf den am nächsten zum Rand liegenden Dübel wirkt.

C.4.2 Querlasten mit oder ohne Hebelarm

Querlasten dürfen als ohne Hebelarm auf die Dübel einwirkend angenommen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Anbauteil muss aus Metall bestehen und im Bereich der Verankerung ohne Zwischenlage oder mit einer Mörtelausgleichsschicht mit einer Druckfestigkeit ≥ 30 N/mm2 und einer Dicke ≤ d/2 direkt am Verankerungsgrund befestigt sein.
  2. Das Anbauteil muss über eine Dicke von 0,5 tfix am Dübel anliegen.
  3. Der Durchmesser df des Durchgangslochs im Anbauteil darf nicht größer als die Werte df in Tabelle C.4.1 sein.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so wird der Hebelarm gemäß Gleichung ( C.4.1) berechnet (siehe Bild C. 4.1).

l = a3 + e1 ( C.4.1)


e1 = Abstand zwischen der Querlast und Bauteiloberfläche
a3 = 0,5 ⋅ d
d = Nenndurchmesser des Dübels

Tabelle C.4.1 Durchmesser des Durchgangsloches im Anbauteil

Außendurchmesser
d oder dnom.
6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 30
Durchmesser des Durchgangslochs im Anbauteil df (mm) 7 9 12 14 16 18 20 22 24 26 33

Bild C.4.1 Definition des Hebelarms

C.5 Grenzzustand der Tragfähigkeit

C.5.1 Allgemeines

Für die Bemessung der Verankerung im Grenzzustand der Tragfähigkeit gibt es zwei verschiedene Bemessungsverfahren. Das allgemeine Bemessungsverfahren a ist in C.5.2 beschrieben und das vereinfachte Bemessungsverfahren B ist in C.5.3 beschrieben.

Achs- und Randabstand sowie die Bauteildicke dürfen die in der Zulassung angegebenen Mindestwerte nicht unterschreiten.

C.5.2 Bemessungsverfahren a zur Verwendung in Mauerwerk

Beim Bemessungsverfahren a wird nachgewiesen, dass die Gleichung ( C.3.1) für alle Lastrichtungen (Zug, Querlast) und für alle Versagensarten (Stahlversagen, Herausziehen und Steinversagen) eingehalten ist.

Liegt eine kombinierte Zug- und Querbeanspruchung (Schrägzugbeanspruchung) vor, sind die Interaktionsbedingungen gemäß C.5.2.3 einzuhalten.

C.5.2.1 Widerstand bei Zugbeanspruchung

C.5.2.1.1 ErforderlichNachweisee

Stahlversagen Nh Sd ≤ NRk,s / γMs C.5.2.1.2
Herausziehen des Dübels NhSd ≤ NRk,p / γMm C.5.2.1.3
Ausbruch des Mauerwerks NSd ≤ NRk,b/ γ Mm

NgSd ≤ Ng Rk,b / γMm

C.5.2.1.4
Herausziehen eines Steines NSd ≤ NRk,pb / γMm C.5.2.1.5
Einfluss von Fugen NSd ≤ αj NRk,p/ γMm
NSd ≤ αj NRk,b/ γMm
C.5.2.1.6

Für Verankerungen in Porenbeton (AAC) ist der Teilsicherheitsbeiwert ymApz anstelle von ymp, zu verwenden.

C.5.2.1.2 Stahlversagen

Der charakteristische Widerstand eines Dübels bei Stahlversagen NRk,s ist in der jeweiligen Zulassung angegeben.

Der Wert Nies ergibt sich aus ( C.5.1):

NRk,s= As ⋅ fuk[N] ( C.5.1)

C.5.2.1.3 Versagen durch Herausziehen

Der charakteristische Widerstand bei Versagen durch Herausziehen NRk,p ist der jeweiligen Zulassung zu entnehmen.

C.5.2.1.4 Versagen durch Ausbruch des Mauerwerks

Der charakteristische Widerstand bei Versagen durch Ausbruch des Mauerwerks NRk,b ist in der jeweiligen Zulassung angegeben.

Der charakteristische, Widerstand einer Dübelgruppe mit zwei Dübeln NgRk,b kann mit folgender Gleichung berechnet werden:

NgRk,b = NRk,b⋅ (1 + s / scr,n) ≤ 2 NRk,b ( C.5.2)

mit:

NRk,b= charakteristischer Widerstand der gesamten Gruppe mit zwei Injektionsdübeln
s = vorhandener Achsabstand der Injektionsdübel
scr,N= in der Zulassung angegebener Achsabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Tragfähigkeit eines Einzeldübels; der Achsabstand ist wie folgt festgelegt:
für Verankerungen in Vollsteinen und Porenbeton: scr,N= 20d
für Verankerungen in Hohl- und Lochsteinen: scr,N= lunit
für Verankerungen in allen Mauerwerksarten: scr,N = scr,test
lunit= in der Zulassung angegeben (Länge des Mauersteins im Versuch)
scr,test = in der Zulassung angegeben (Achsabstand der Dübelgruppe in den Versuchen)

Die oben beschriebene Berechnung ist nur anwendbar, wenn die Wand so ausgebildet ist, dass die Fugen mit Mörtel gefüllt sind, so dass eine Lastweiterleitung zu den anderen Mauersteinen in der Wand möglich ist.

Gibt es Achsabstände in zwei Richtungen (Vierfachbefestigung), ist der Einflussfaktor für jede Richtung zu bestimmen und in Gleichung ( C.5.2) zu multiplizieren.

Der vorhandene Achsabstand s darf nicht kleiner als der in der Zulassung angegebene Wert sein. Die folgenden minimalen Achsabstände entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand:

smin= cmin = ≥ 50 mm ≥ 3 do für Vollsteine
smin= cmin = ≥ 100 mm ≥ 6 do für Hohl- und Lochsteine

C.5.2.1.5 Herausziehen eines Steins

Der charakteristische Widerstand eines Einzeldübels oder einer Dübelgruppe bei Versagen durch Herausziehen eines Steins NRk,pb wird wie folgt berechnet:

Stoßfugen sind planmäßignicht mit Mörtel gefüllt:

NRk,pb= 2 ⋅ l Stein ⋅ b Stein(0,5 ⋅ fvko + 0,4 ⋅ σd) ( C.5.3)

Stoßfugen sind planmäßig mit Mörtel gefüllt:

NRk,pb= 2 ⋅ l Stein ⋅ b Stein(0,5 ⋅ fvko + 0,4 ⋅ σd) b Stein ⋅ h Stein ⋅ fvko ( C.5.4)


NRk,pb = charakteristischer Widerstand für Herausziehen eines Steins

lStein= Länge des Steins
bStein= Breite des Steins
hStein= Höhe des Steins
σd = Bemessungsdruckfestigkeit senkrecht zur Querbelastung
fvko= Anfangsscherfestigkeit nach EN 1996-1-1:2005, table 3.4

Steinart Mörtelfestigkeit fvko(N/mm2]
Ziegel M2,5 bis M9 0,2
M10 bis M20 0,3
alle anderen Arten M2,5 bis M9 0,15
M10 bis M20 0,2

C.5.2.1.6 Einfluss von Fugen

Wenn die Fugen des Mauerwerksnicht sichtbar sind, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,pund NRk,bum den Faktor αj = 0,75 zu verringern.

Wenn die Fugen des Mauerwerkssichtbar sind (z.B. bei einer unverputzten Wand), ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Die charakteristische Tragfähigkeit NRk,pund NRk,bdarf nur dann angesetzt werden, wenn die Fugen des Mauerwerks mit Mörtel gefüllt sind.
  • Wenn die Fugen des Mauerwerksnicht mit Mörtel gefüllt sind, darf die charakteristische Tragfähigkeit NRk,pund NRk,bnur dann angesetzt werden, wenn der minimale Randabstand cmin zu den Stoßfugen eingehalten ist. Wird dieser minimale Randabstand cmin nicht eingehalten, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,pund NRk,bmit dem Faktor αj = 0,75 zu reduzieren.

C.5.2.2 Widerstand bei Querbeanspruchung

C.5.2.2.1 Erforderliche Nachweise

Stahlversagen, Querlast ohne Hebelarm Vh Sd ≤ VRk,s/ γMs C.5.2.2.2
Stahlversagen, Querlast mit Hebelarm Vh Sd ≤ VRk,s/ γMs C.5.2.2.3
Örtliches Versagen des Mauersteins V Sd ≤ VRk,b/ γMm C.5.2.2.4
Kantenbruch des Mauersteins V Sd ≤ VRk,c/ γMm C.5.2.2.5

Für Verankerungen in Porenbeton (AAC) ist der Teilsicherheitsbeiwert γMAAC anstelle von γMmzu verwenden.

C.5.2.2.2 Stahlversagen, Querlast ohne Hebelarm

Der charakteristische Widerstand eines Dübels bei Stahlversagen unter Querlast ohne Hebelarm VRKs ist der jeweiligen Zulassung zu entnehmen.

Der Wert Viets ergibt sich aus Gleichung ( C.5.5):

VRk,s= 0,5 ⋅ As ⋅ fuk[N] ( C.5.5)

C.5.2.2.3 Stahlversagen, Querlast mit Hebelarm

Der charakteristische Widerstand eines Dübels bei Stahlversagen unter Querlast mit Hebelarm VRk,s ist in Gleichung ( C.5.6) angegeben.

VRk,s= MRk,s / λ [N] ( C.5.6)

λ = Hebelarm nach Gleichung ( C.4.1)
MRk,s= ist der jeweiligen Zulassung zu entnehmen

C.5.2.2.4 Örtliches Versagen des Mauersteins

Der charakteristische Widerstand bei örtlichem Versagen des Mauersteins VRK,b ist der jeweiligen Zulassung zu entnehmen.

C.5.2.2.5 Kantenbruch des Mauersteins

Der charakteristische Widerstand bei Versagen durch Kantenbruch des Mauersteins VRk,cist in der jeweiligen ETa angegeben.

Für Verankerungen in Vollsteinen und Porenbeton kann die folgende Gleichung genutzt werden:

( C.5.7)

1) Faktor 0,25 an Stelle von 0,45, wenn die Last zur freien Kante hin gerichtet ist

dnom, hnom, h, c1 [mm]; fb [N/mm2]
c1= in Lastrichtung, dichtester Randabstand zur Kante

Bei Einhaltung der folgenden Werte für Verankerungen in Hohl- und Lochsteinmauerwerk, die dem gegenwärtigen Wissensstand entsprechen, sind keine weiteren Nachweise erforderlich:

VRk,c ≤ 2,5 kN mit cmin ≤ 100 mm

C.5.2.3 Widerstand bei kombinierter Zug- und Querbeanspruchung

Für kombinierte Zug- und Querbeanspruchung müssen die folgenden Gleichungen erfüllt sein:

βN ≤ 1 ( C.5.8a)
βV ≤ 1 ( C.5.8b)
βN + βV ≤ 1,2 ( C.5.8c)

βNV)ist das Verhältnis zwischen Bemessungseinwirkung und Bemessungswiderstand bei Zugbeanspruchung (Querbeanspruchung).

In Gleichung (C.5.8) ist jeweils der größte Wert von βN und βv für die einzelnen Versagensarten einzusetzen (siehe C.5.2.1.1 und C.5.2.2.1).

C.5.3 Bemessungsverfahren B für die Verwendung in Mauerwerk

Das Bemessungsverfahren B basiert auf einem vereinfachten Verfahren, bei dem der Bemessungswert des charakteristischen Widerstandes unabhängig von der Belastungsrichtung und der Versagensart angesetzt wird. Der Bemessungswiderstand FRdergibt sich aus dem kleinsten Wert unter Berücksichtigung der charakteristischen Widerstände und der dazugehörigen Teilsicherheitsfaktoren. Der tatsächliche Achs- und Randabstand muss gleich oder größer als die Werte scr und cu sein. F Rd, Scrund ccrsind in der jeweiligen Zulassung angegeben.

Im Fall von Querlast mit Hebelarm ist der charakteristische Widerstand des Dübels nach Gleichung ( C.5.6) zu berechnen.

Der charakteristische Widerstand eines Dübels oder einer Dübelgruppe bei Herausziehen eines Steins und bei Einfluss von Fugen ist nach C.5.2.1.5 und C.5.2.1.6 für jede Anwendung zu berücksichtigen.

C.6 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

C.6.1 Verschiebungen

Die charakteristische Verschiebung des Dübels unter festgelegten Zug- und Querlasten ist der Zulassung zu entnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verschiebungen linear zur aufgebrachten Last zunehmen. Bei einer kombinierten Zug- und Querlast sind die Verschiebungen für die Zug- und Querlastkomponenten der resultierenden Last geometrisch zu addieren.

Bei Querlasten ist der Einfluss des Durchgangslochs im Anbauteil auf die erwartete Verschiebung der gesamten Verankerungen zu berücksichtigen.

C.6.2 Querlast mit wechselndem Vorzeichen

Ändern die angreifenden Querlasten mehrfach ihr Vorzeichen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Versagen des Dübels durch Ermüdung zu vermeiden [z.B. ist die Querlast durch Reibung zwischen dem Anbauteil und dem Verankerungsgrund weiterzuleiten (z.B. durch eine ausreichend hohe, ständige Vorspannkraft)].

Querlasten mit wechselndem Vorzeichen können auf Grund von Temperaturänderungen im befestigten Bauteil (z.B. in Fassadenelementen) auftreten. Daher sind diese Bauteile entweder so zu verankern, dass im Dübel keine signifikanten Querlasten aus Zwangsverformungen des befestigten Bauteils auftreten oder es ist bei Querlasten mit Hebelarm die Biegebeanspruchung des höchstbeanspruchten Dübels Δσ = maxσ - minσ im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit infolge von Temperaturschwankungen auf 100 N/mm2 für Stahl zu begrenzen.

1) Schließt auch Steine mit einer senkrechten Lochung bis 15 % ein.
2) Der kleinere Wert von min α1 bzw. min α2, Zelle 1,3,4,6 ist maßgebend.
3) Für die Verwendung von handelsüblichen Gewindestangen siehe 4.3


Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk - ETAG 029

Vom 21. September 2011
(BAnz. Nr. 175a vom 22.11.2011 S. 1)



Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes ( BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTa bekannt gemacht. Aufgrund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BtuPG für Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk erteilt werden.

Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 B, 10829 Berlin.

Erstellt in Übereinstimmung mit Anhang II der Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktenrichtlinie)

ENDE

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