Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

ETAG 022 - Teil 1: Flüssig aufzubringende Abdichtungen mit oder ohne Nutzschicht
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen

Ausgabe vom 18. Juli 2007

Vom 6. August 2007
(BAnz. Nr. 204a vom 31.10.2007 S. 4)



Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des BauPG für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen erteilt werden.

1 Geltungsbereich der ETAG

1.1 Definition des Bauprodukts

Ein Bausatz ist eine spezielle Form eines "Bauprodukts" im Sinne der BPR. Er besteht aus mehreren "Komponenten", die

Die Komponenten des Bausatzes können auch einzeln auf dem Markt erhältlich sein. Solch eine Komponente kann selbst aus eigenem Recht aufgrund einer harmonisierten europäischen Produktnorm (hEN) oder einer ETa als ein Bauprodukt im Sinne der BPR die CE-Kennzeichnung tragen. Dennoch kann es erforderlich sein, dass sie erneut als Komponente des Bausatzes beurteilt werden muss.

Die Leitlinie erfasst Bausätze für Abdichtungen (wasserdichte Beläge) für Böden und/oder Wände in Nassräumen innerhalb von Gebäuden. Die Abdichtung wird auf die Oberfläche von Boden oder Wand des Nassraumes oder unterhalb von Bodenestrich oder Wandbelag aufgebracht, z.B. unter einer Nutzschicht aus Keramikfliesen. Der Belag kann zugleich auch Abdichtung und Nutzschicht sein. (Siehe hierzu auch Leitpapier C der Kommission über Bausätze und Systeme.)

Der vorliegende Teil 1 der Leitlinie erfasst Bausätze, die als flüssige ein- oder mehrkomponentige Abdichtungen mit möglichen zugehörigen Klebern, Grundierungen usw. und fugenlosen Belägen, wie z.B. Anstrichsysteme aus glasfaserbewehrtem Polyester, Polyurethan oder Epoxidharz, geliefert werden können.

Die Bausätze können mit oder ohne Nutzschicht verwendet werden.

Weitere Teile der Leitlinie erfassen Bausätze, die in den Verkehr gebracht werden können wie:

Die Bausätze umfassen jede vom Antragsteller spezifizierte Komponente, wie z.B. Verstärkungsgitter, -matten oder -vliese, die im gesamten System oder nur bereichsweise in Ecken und Durchdringungen verwendet werden, sowie Dichtbänder und Abdichtungen für Fugen und mögliche Verstärkungseinlagen für Durchdringungen, Bodenabläufe usw. Wenn eine Nutzschicht aus Fliesen vorgesehen ist, ist (sind) der Fliesenkleber (die Kleber) zu spezifizieren und entsprechenden Prüfungen zu unterziehen.

Rohre und Bodenabläufe sind nicht Teil des Bausatzes.

Keramische Fliesen und ihr Verfugungsmaterial, z.B. Mörtel, sind nicht Teil des Bausatzes.

Die Abdichtung von Durchdringungen kann mit dem Abdichtungsprodukt selbst, mit besonderem Dichtungsmaterial, Dichtungsstreifen oder Manschetten in Verbindung mit dem Abdichtungsprodukt erfolgen.

Unter normalen Nutzungsbedingungen soll der Bausatz mindestens Beanspruchungen aus Bewegungen der Konstruktionselemente, die als Untergrund dienen, sowie dem Einfluss von Wasser, Temperaturschwankungen und der Alkalität von Beton und Fliesenkleber widerstehen.

Die genaue Zusammensetzung von Abdichtungen kann in Abhängigkeit von der Nutzung, der Art des Untergrunds und der Nutzschicht, mit dem sich die Abdichtung in hygrothermischer, mechanischer und chemischer Hinsicht zufrieden stellend verhalten muss, variieren.

Die Komponenten des Bausatzes werden werkmäßig hergestellt und auf der Baustelle zu einem Abdichtungssystem zusammengefügt.

Diese Leitlinie erfasst keine Abdichtungen von Schwimmbecken und industriellen Anlagen.

1.2 Verwendungszweck des Bauprodukts

1.2.1 Allgemeines

Die Bausätze für Abdichtungen werden in folgenden Anwendungsbereichen eingesetzt:

Anwendungen in Innenräumen, in denen der Bausatz nicht Temperaturen unter 5 °C und über 40 °C ausgesetzt ist (z.B. Bauteiltemperaturen), für folgende Verwendungen:

Die verschiedenen o.g. Verwendungszwecke führen nicht zu unterschiedlichen Bewertungskriterien. Die ETa deckt alle Verwendungszwecke ab. Die Verwendung kann jedoch aufgrund einzelstaatlicher Gesetzesvorschriften in den Mitgliedstaaten begrenzt sein.

1.2.2 Untergründe

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 28.11.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion