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Regelwerk

ETAG Nr. 002 - Teil 3: Systeme mit thermisch getrennten Profilen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen

Fassung März 2002

Vom 24. April 2003
(BAnz. Nr. 105a vom 07.06.2003)



Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812) wird die vorgenannte Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für geklebte Glaskonstruktionen erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.

Abschnitt 1:
Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich von Teil 3

Dieser Teil 3 ergänzt die Teile 1 und 2 und bezieht sich auf geklebte Glaskonstruktionen (SSGS) der typen I, II, III und IV zur Verwendung bei Fassaden und Dächern oder Teilen davon, wenn Metallprofile mit thermischer Trennung zur Anwendung gelangen.

Das Dokument erstreckt sich auf die Tragrahmen der Verklebung mit thermischen Trennungen für die Verwendung als Teil einer Fassade oder eines Daches.

Anmerkung:

Diese Tragrahmen sind normalerweise Teil der vorgefertigten Fassadenelemente.

Wenn die Bestandteile der Konstruktion zur thermischen Trennung direkt mit der tragenden Verklebung verbunden sind, werden sie von dieser Leitlinie abgedeckt. Haben diese Bestandteile jedoch keine direkte Verbindung zur tragenden Verklebung, so werden sie im Normalfall selbst dann nicht von dieser Leitlinie abgedeckt, wenn sie Teil des gesamten Systems sind.

Diese Leitlinie erstreckt sich nicht auf Profile, bei denen die thermische Trennung aus Schrauben, Stiften oder anderen diskontinuierlichen Metallteilen besteht.

Systeme, bei denen die thermische Trennung dauerhaften Zugbeanspruchungen (1) ausgesetzt ist, sind von dieser Leitlinie nicht abgedeckt.

3 Begriffe

3.1 Besondere Begriffe und Abkürzungen

(20) Profile mit thermischer Trennung

Metallprofile mit einer durchgehenden thermischen Trennung, die in Bausätzen von geklebten Glaskonstruktionen (SSGS) verwendet werden.

Diese Profile umfassen zwei Teile, die aus Aluminium oder Stahl bestehen. Die beiden Profilteile werden mit einem oder mehreren durchgehend verlaufenden Kunststoffleisten miteinander verbunden, die als thermische Trennung bezeichnet werden. Sie werden durch Kleben, Klemmen, Einspritzen, Gießen oder eine Kombination dieser Verfahren befestigt.

(21) Thermische Trennung

In ein Profil eingefügtes Produkt, das den Wärmedurchlasswiderstand des Profils erhöht, um die Wärmeübertragung durch die gesamte Fassade oder das Dach zu begrenzen und die Oberflächenkondensation auf der Innenseite der Profile selbst zu  verringern.

(1) In die Richtung von Q (siehe 5.1.4.11.1).

Abschnitt 2:
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

4 Anforderungen

Die Anforderungen in Bezug auf ER2 (Brandschutz), ER3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz), ER5 (Schallschutz), ER6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) und Dauerhaftigkeit sind identisch mit den in Teil 1 aufgeführten - ER1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit) ist bei diesen Produkten nicht relevant.

ER4 - Nutzungssicherheit - ist wie folgt zu beurteilen:

4.4.1 Eigengewicht

Die ständig wirkende Last des Eigengewichtes des befestigten Glases kann bei horizontalen oder nicht horizontalen Profilen zu ständigen Schubbeanspruchungen führen, die im Falle des Auftretens bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind.

4.4.2 Einfluss von Wind- und Schneelasten

Die Einwirkung von Wind senkrecht zur Fassade oder zum Dach (Druck und Sog) kann zu Druck-, Zug-, Torsions-, Schub- und Biegungsbeanspruchungen in den Profilen mit thermischer Trennung und zu daraus folgenden Ermüdungseffekten führen.

Bei Dächern kann das Gewicht von Schnee zu langfristigen Biege-, Schub-, Druck- und Zugbeanspruchungen in den Profilen führen.

Alle hier genannten Beanspruchungen sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen.

4.4.4.1 Einfluss der Temperatur

Die hygrothermischen Beanspruchungen, hauptsächlich Schubbeanspruchung während langer Zeiten mit Ermüdungseffekt aufgrund des thermischen (oder hygrothermischen) Gefälles.

Folgende extreme Temperaturen sind bei der thermischen Trennung zu berücksichtigen:

Niedrigtemperatur: -20 °C

Höchsttemperatur: +70 °C bei Fassaden +80 °C bei Dächern

Für örtliche klimatische Bedingungen können auch Temperaturen außerhalb der genannten Extremwerte berücksichtigt werden (z.B. kann in nordischen Ländern eine Temperatur von -40 °C angesetzt werden).

4.4.5 Einfluss von Wasser.

Geklebte Glaskonstruktionen (SSGS) sind normalerweise so zu bemessen, dass die thermische Trennung von stehendem Wasser frei bleibt. Dennoch darf die thermische Trennung gegenüber der Einwirkung von Wasser nicht empfindlich sein.

4.4.10 Einfluss der relativen Feuchtigkeit

Die thermische Trennung darf nicht empfindlich gegenüber der ständigen Einwirkung von hoher relativer Feuchtigkeit sein.

Die Tabelle 2 wird wie folgt ergänzt:

ER ID ID-Abschnitt für Bauwerke Betroffenes Element *) Leistung des Elements (unter Bezug auf das ID) Im Mandat festgelegte Produktmerkmale

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