Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
zur Begründung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Prüfingenieure und Prüfsachverständige
§ 3 Voraussetzungen der Anerkennung
§ 4 Allgemeine Voraussetzungen
§ 5 Allgemeine Pflichten
§ 6 Anerkennungsverfahren
§ 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 8 Führung der Bezeichnung Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger
§ 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung
Zweiter Teil
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit; Prüfämter, typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
zur Begründung
Erster Abschnitt
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit
§ 10 Besondere Voraussetzungen
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Prüfungsverfahren
§ 13 Aufgabenerledigung
Zweiter Abschnitt
Prüfämter, typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
§ 14 Prüfämter
§ 15 typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
Dritter Teil
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz
zur Begründung
§ 16 Besondere Voraussetzungen
§ 17 Prüfungsausschuss
§ 18 Prüfungsverfahren
§ 19 Aufgabenerledigung
Vierter Teil
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen
zur Begründung
§ 20 Besondere Voraussetzungen
§ 21 Fachrichtungen
§ 22 Aufgabenerledigung
Fuenfter Teil
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
zur Begründung
§ 23 Besondere Voraussetzungen
§ 24 Verfahren
§ 25 Aufgabenerledigung
Sechster Teil
Vergütung
zur Begründung
Erster Abschnitt
Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Standsicherheit
§ 26 Allgemeines
§ 27 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen
§ 28 Berechnungsart der Vergütung
§ 29 Höhe der Gebühren
§ 30 Abrechnungsstelle
§ 31 Vergütung der Prüfämter
§ 32 Umsatzsteuer, Fälligkeit
Zweiter Abschnitt
Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Brandschutz
§ 33 Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Brandschutz
Dritter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen
§ 34 Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen
Vierter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
§ 35 Vergütung für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
Siebter Teil
Ordnungswidrigkeiten
zur Begründung
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
zur Begründung
§ 37 Übergangsvorschriften *