Regelwerk, BGR / DGUV-R

GUV-R 2106 / DGUV Regel 105-003
Inhalt =>

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Pflichten

2.1 Grundsatz

2.2 Verantwortung

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Kostenübernahme

3 Allgemeines

3.1 Arten von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

3.2 Grundlegende Anforderungen an PSA

3.3 EG-Konformitätserklärung

4 Auswahl geeigneter PSA

4.1 Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz

4.2 Schutzkleidung

4.2.1 Schutz vor klimatischen Einwirkungen

Tabelle 1: Klassifikation des Wasserdurchgangswiderstandes

Tabelle 2: Klassifikation des Wasserdampfdurchgangswiderstandes

4.2.2 Begrenzter Schutz vor Hitze und Flammen

4.2.3 Schutz vor Gefahren beim Einsatz

Tabelle 3: Mindestfläche des sichtbaren Materials in m

4.3 Handschutz

Abb. 1 Fluoreszierendes Rot

Abb. 2 Fluoreszierendes Gelb

Abb. 3 Verbesserte Nachtauffälligkeit durch zusätzliche Vertikalstreifen. Die Horizontalstreifen können durch Gegenstände oder beim Bücken verdeckt werden

Abb. 4 Unterschiedliche Umsetzungen der Anforderungen laut DIN EN ISO 20471

4.4 Fußschutz

4.5 Schutz vor Infektionen

4.6 Waschbarkeit und Desinfektion

4.7 Kennzeichnung und Herstellerinformation

4.7.1 Allgemeine Anforderungen

4.7.2 Beispiel für die Etikettierung

4.8 Weitere Empfehlungen

Anhang 1 - Infektionsrisiko im Rettungsdienst

1. Blut

2. Ausscheidungen

3. Aerosole und Tröpfchen

4. Ektoparasiten

Anhang 2 - Desinfektionswaschverfahren für Schutzkleidung im Rettungsdienst

Anhang 3 - Infektionsschutz-Sets

Anhang 4