Regelwerk, BGR / DGUV-R

GUV-R 2101 / DGUV-R 105-002
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeines

3.1 Arbeitsschutzorganisation

4 Ausrüstung

4.1 Leichttauchgeräte

4.2 Zusätzliche Tauchausrüstung

4.3 Auftriebsmittel

4.4 Leinen

4.5 Verdichter

5 Betrieb

5.1 Verhalten beim Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen

5.2 Leitung und Aufsicht

5.3 Tauchtrupp

5.4 Anforderungen an den Taucher bzw. an die Taucherin

5.5 Anforderungen an den Signalmann bzw. an die Signalfrau

5.6 Bereitstellung von Tauchausrüstung und Einrichtungen

5.7 Sicherung des Taucheinsatzes

5.7.7 Taucheinsätze unter Eis

5.7.8 Nitrox-Gasgemische

5.8 Schriftliche Aufzeichnungen

5.9 Verständigung

5.10 Vorbereitung eines Taucheinsatzes

5.11 Abstieg von Tauchern bzw. Taucherinnen

5.12 Tauchgänge

5.13 Abbruch von Tauchgängen

5.14 Verhalten nach Tauchgängen

5.15 Füllen von Druckgasbehältern

6 Prüfung der Ausrüstung

7 Erste Hilfe / Verhalten bei Tauchunfällen

Anhang 1
Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser

Tabelle 1: Maximale Aufenthaltszeit unter Wasser bei Tauchtiefen bis 10,5 m

Tabelle 2: Drucklufttabelle

Tabelle 3: Korrekturtabelle für Tauchgänge in Höhen über 300 m

Tabelle 4: Zeitzuschlag für das Austauchen nach Wiederholungstauchgängen

Anhang 2
Maßnahmen bei einem Tauchunfall

Anhang 3
Ausbildungsplan zum Taucher bzw. zur Taucherin

Anhang 4
Ausbildungsplan zum Signalmann bzw. zur Signalfrau

Anhang 5
Leinenzugzeichen

Anhang 6
Grundsätze für die Instandhaltung von Tauchgeräten

Anhang 7
Muster Taucheinsatzprotokoll

Anhang 8
Anerkennung von vergleichbarer Ausbildung

Anhang 9
Ärztliche Bescheinigung für den Taucher bzw. die Taucherin

Anhang 10
Ärztliche Bescheinigung für den Signalmann bzw. die Signalfrau

Anhang 11