Regelwerk

DGUV Regel 103-001
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Anforderungen

4 Bau und Ausrüstung

4.1 Betriebsanleitung

4.2 Kennzeichnung

4.3 Werkstoffauswahl

4.4 Anforderungen an den Aufstellungsort von Ozonanlagen

4.4.6 Räume, in denen Ozonanlagen aufgestellt sind, müssen mit dem Warnzeichen W 03 "Warnung vor giftigen Stoffen" und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift

4.5 Not-Befehlseinrichtungen

4.6 Vermischungseinrichtungen

4.7 Verfahrenstechnische Anforderungen

5 Betrieb

5.1 Betriebsanweisungen

5.2 Bedienung, Wartung und Instandsetzung

5.3 Atemschutz

5.4 Nachweis von Ozon

5.5 Arbeiten an Ozonanlagen

6 Prüfung

7 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1
Eigenschaften des Ozons

Anhang 2
Kennzeichnung

1. Sicherheitskennzeichnung

2. Kennzeichnung von Rohrleitungen

Anhang 3
Vorschriften und Regeln

1. Gesetze/Verordnungen
(Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)

2. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen
(Bezugsquelle: Zuständiger Unfallversicherungsträger)

3. DIN-Normen

4.