DGUV Regel 103-001
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Anforderungen
4 Bau und Ausrüstung
4.1 Betriebsanleitung
4.2 Kennzeichnung
4.3 Werkstoffauswahl
4.4 Anforderungen an den Aufstellungsort von Ozonanlagen
4.4.6 Räume, in denen Ozonanlagen aufgestellt sind, müssen mit dem Warnzeichen W 03 "Warnung vor giftigen Stoffen" und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift
4.5 Not-Befehlseinrichtungen
4.6 Vermischungseinrichtungen
4.7 Verfahrenstechnische Anforderungen
5 Betrieb
5.1 Betriebsanweisungen
5.2 Bedienung, Wartung und Instandsetzung
5.3 Atemschutz
5.4 Nachweis von Ozon
5.5 Arbeiten an Ozonanlagen
6 Prüfung
7 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1
Eigenschaften des Ozons
Anhang 2
Kennzeichnung
1. Sicherheitskennzeichnung
2. Kennzeichnung von Rohrleitungen
Anhang 3
Vorschriften und Regeln
1. Gesetze/Verordnungen
(Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)
2. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen
(Bezugsquelle: Zuständiger Unfallversicherungsträger)
3. DIN-Normen