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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5135 / DGUV-Information 214-037 - Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 09/2010aufgehoben)



DGUV-Newsletter 04/20024:

Bei der im Jahr 2010 erschienenen DGUV Information 214-037 handelt es sich um eine ursprünglich durch die BG Verkehr veröffentlichte Schrift, die keine Aktualität mehr besitzt. Ihre Inhalte finden sich im Wesentlichen in den aktuellen Veröffentlichungen des Sachgebiets Abfallwirtschaft wieder.

A Einleitung

Jeder Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, in seinem Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um mit der Arbeit verbundene Gesundheitsgefährdungen für seine Beschäftigten zu vermeiden.

Durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erforderlich sind.

Diese Handlungshilfe unterstützt Sie anhand der folgenden Leitfragen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Sicherheits-Check

1 Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG) ist festgelegt, dass jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss.

Weitere Anforderungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zur Berücksichtigung besonderer Gefährdungen finden sich in den nachfolgenden Rechtsverordnungen:

Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV)

Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV)

PSA-Benutzungsverordnung ( PSA-BV)

Lastenhandhabungsverordnung ( LasthandhabV)

Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV)

Biostoffverordnung ( BioStoffV)

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ( LärmVibrationsArbSchV)

Zusätzlich sind weiterführende Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG) und dem Mutterschutzgesetz ( MuSchG) zu beachten.

2 Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Der Arbeitgeber muss gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen über eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verfügen. Die Dokumentation muss mindestens folgende Inhalte enthalten:

  1. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
  2. festgelegte Maßnahmen und Zuständigkeiten
  3. Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen

Zur Dokumentation kann z.B. die hier vorliegende Handlungshilfe verwendet werden.

3 Welchen Nutzen hat der Unternehmer?

Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen sind oft mit hohem persönlichem Leid für die Betroffenen verbunden und verursachen hohe Kosten im Unternehmen, z.B. durch Qualitätseinbußen in der Produktion oder durch die Störung von Arbeitsabläufen.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung können im Unternehmen gleichermaßen Qualitätsverbesserungen und Kostensenkungen erzielt werden. Dies wird erreicht durch:

4 Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt und regelmäßig, insbesondere bei folgenden Anlässen überprüft:

5 Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Beurteilung der Gefährdungen und das Festlegen geeigneter Maßnahmen muss der Unternehmer durchführen. Dabei kann er sich durch geeignete Personen unterstützen bzw. beraten lassen. Diese Personen können beispielsweise sein:

Grundsätzlich bietet es sich an, ein Team aus Vertretern dieses Personenkreises und einem Mitarbeitervertreter (z.B. aus dem Betriebsrat) zu bilden.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Unternehmer.

6 Wie ist die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung?

Zur systematischen Vorgehensweise ist es sinnvoll, sich an Arbeitsplätzen oder Arbeitsabläufen zu orientieren.

Es gibt also zwei praktikable Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung:

1 Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung bei stationären Arbeitsplätzen
(z.B. Büro, Montageplatz, Maschine oder Anlage)

2 Ablauforientierte, tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung bei nichtstationären Arbeitsplätzen mit wechselnden Einsatzorten
(z.B. Güter- oder Personentransport, Paketzustellung, Abfallsammlung)

Die Gefährdungsbeurteilung mittels dieser Handlungshilfe gliedert sich in fünf Schritte:  Formulare
1 Betriebsorganisation beschreiben
Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation.
Betriebsorganisation beschreiben
(Formular =>)
2 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen
Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen
(Formular =>)
3 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben
Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben
(Formular =>)
4 Gefährdungen erkennen
Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.
Gefährdungsübersicht
(Formular =>)
5 Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Arbeitsblätter
(Formulare =>)


Bei gleichen oder gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder Arbeitsablaufes ausreichend.

Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten und in regelmäßigen Abständen oder bei gegebenem Anlass (siehe Abschnitt 4 der Einleitung) überprüft und ergänzt werden.

7 Wie kann die Gefährdung beurteilt werden?

Zum Beurteilen der vorhandenen Gefährdungen für die Beschäftigten ist eine Abschätzung des Gesundheitsrisikos erforderlich.

Eine anerkannte Methode zum Ermitteln des Risikos ist das Bestimmen einer Risikokennzahl. Sie wird aus der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Gesundheitsschaden auftritt (Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Schwere des Gesundheitsschadens (Schadensschwere) berechnet.

R = E x S
Risikokennzahl (R)
Eintrittswahrscheinlichkeit (E)
Schadensschwere (S)

Die Risikokennzahl hilft bei der Entscheidung, ob Maßnahmen zur Beseitigung relevanter Gefährdungen erforderlich sind.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E):

Schadensschwere (S):

Auf den Arbeitsblättern (Formulare =>) ist eine Berechnung zur Ermittlung der Höhe des Risikos vorgesehen.

Um die Berechnung auszuführen, muss zunächst die Eintrittswahrscheinlichkeit auf einer Skala von 1 bis 3 beurteilt werden. Anschließend wird die Schadensschwere ebenfalls von 1 bis 3 beurteilt.

Zur Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadensschwere sollten auch Erkenntnisse aus

genutzt werden.

Eine hohe Risikokennzahl (R> 3) erfordert Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Gefährdung. Je höher das ermittelte Risiko ausfällt, desto dringlicher ist die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen.

Anhaltspunkte für die Einstufungen von 1 bis 3 bieten folgende Auflistungen:

Eintrittswahrscheinlichkeit (E)

1 niedrig: Auftreten des möglichen Schadens unwahrscheinlich

2 mittel: Auftreten des möglichen Schadens selten zu erwarten

3 hoch: Auftreten des möglichen Schadens häuf g zu erwarten

Schadensschwere (S)

1 keine bis geringfügige Verletzung; keine Arbeitsunterbrechung erforderlich

2 leichte Verletzung oder Erkrankung; Arbeitsunterbrechung erforderlich

3 schwere Verletzung oder Erkrankung; längere Arbeitsunfähigkeit; bleibender Gesundheitsschaden möglich

Beispiele zur Bestimmung der Risikokennzahl (R):

Beispiel 1

Die Kammschüttung an einem Fahrzeug greift verformte Behälter nicht sicher. Es droht das Herabfallen von Behältern mit der Folge von Prellungen oder Brüchen des Bedieners. Es liegen zwei Meldungen aus dem letzten Quartal vor. Ursache sind zu alte, austauschbedürftige Behälter.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E) = 2

Schadensschwere (S) = 2

Risikokennzahl (R) = E x S = 4

Maßnahmen sind erforderlich!

Beispiel 2

Jede Woche muss ca. 5-10 Mal in eine Siebtrommel eingestiegen werden, da verkeilte Gegenstände zu verringertem Materialdurchsatz führen.

Wegen schlechter Standfläche und mangelhafter Beleuchtung im Inneren der Trommel gehören Stolperunfälle mit leichten Verstauchungen und Prellungen nahezu zum Alltag der Beschäftigten.

Eintrittswahrscheinlichkeit (E) = 3

Schadensschwere (S) = 2

Risikokennzahl (R) = E x S = 6

Maßnahmen sind umgehend erforderlich!

8 Welche Maßnahmen muss ich festlegen?

Wenn in rechtlich verbindlichen Vorschriften (z.B. in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften) Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung einer Gefährdung benannt werden, dann müssen diese eingehalten werden. Die Berechnung einer Risikokennzahl ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Empfehlungen zur Beseitigung oder Minimierung einer Gefährdung sind zu berücksichtigen (z.B. in Normen, Richtlinien oder berufsgenossenschaftlichen Regeln).

Existieren keine Vorschriften oder Empfehlungen, sind vom Unternehmer Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen zu ermitteln. Dabei sollen technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen und organisatorische vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Zur Unterstützung sind auf den Arbeitsblättern zur Gefährdungsbeurteilung exemplarisch Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung bzw. -minderung dargestellt. Diese erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und müssen bei Bedarf ergänzt werden.

Die getroffenen Maßnahmen sind in das Arbeitsblatt zur Gefährdungsbeurteilung einzutragen (Formulare =>).

9 Wo finde ich weitere Informationen und Vorschriften?

Schriften mit besonderem Bezug zur Entsorgungswirtschaft sind zum Beispiel:

BGV C27 Müllbeseitigung

BGV D27 Flurförderzeuge

BGV D29 Fahrzeuge

BGR 186 Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter

BGR 238-1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall

BGI 599 Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen

BGI 5004 Sicherer Einsatz von Absetzkippern

BGI 5005 Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

BGI 5008 Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressanlagen

TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

TRBa 212 Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen

TRBa 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen

TRBa 214 Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft

Weitere Vorschriften und Veröffentlichungen findet man auf folgenden Internetseiten:

Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
www.bgverkehr.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
www.baua.de

Datenbank mit Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
www.gefaehrdungsbeurteilung.de

B Beschreibung des Arbeitssystems und Erkennen der Gefährdungen

1 Betriebsorganisation beschreiben

Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation

Unternehmensdaten
 
Unternehmensbezeichnung
 
Unternehmer
 
Beschäftigtenanzahl
 
Arbeitnehmervertretung (ggf.)
 
Sicherheitstechnische Betreuung
 
Kontaktdaten
 
Arbeitsmedizinische Betreuung
 
Kontaktdaten


Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird vom Unternehmer/Arbeitgeber bestätigt
 
Ort, Datum
 
Unterschrift


2 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen

Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.

Arbeitsbereiche

3 Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben

Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.

Ermittlung und Beurteilung für Arbeitsplatz/Tätigkeit
 
Arbeitsbereich (z.B. Lager, Werkstatt, Büro)
 
Arbeitsplatz/Tätigkeit (z.B. Lagerist, Fahrer, Schreibkraft)
 
Haupttätigkeit
 
Nebentätigkeiten
 
Verantwortlicher Vorgesetzter
 
Sicherheitsbeauftragter (wenn erforderlich)
 
Ersthelfer
Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wurde durchgeführt von
 
Name, Berufsbezeichnung
 
Ort, Datum
 
Unterschrift


4 Gefährdungen erkennen

Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.

Gefährdungsübersicht

1 Mechanische Gefährdungen
  [ ] 1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile [ ] 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile
  [ ] 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen [ ] 1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
  [ ] 1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel [ ] 1.6 Absturz
2 Elektrische Gefährdungen
  [ ] 2.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel  
3 Gefahrstoffe
  [ ] 3.1 Nicht krebserzeugende Stäube, Flüssigkeiten und Gase [ ] 3.2 Dieselmotoremissionen, Asbest, und andere krebserzeugende Stoffe
4 Biologische Arbeitsstoffe
  [ ] 4.1 Sammlung und Transport [ ] 4.2 Abfallbehandlung
5 Brand- und Explosionsgefährdungen
  [ ] 5.1 Brandgefährdung [ ] 5.3 Brandbekämpfung
  [ ] 5.2 Explosionsgefährdung  
6 Thermische Gefährdungen  
  [ ] 6.1 Kontakt mit heißen und kalten Medien oder Oberflächen  
7 Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
  [ ] 7.1 Lärm [ ] 7.3 Ganzkörpervibrationen
  [ ] 7.2 Hand-Arm-Schwingungen  
8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  [ ] 8.1 Raumklima [ ] 8.3 Beleuchtung, optische Signale, Bildschirmarbeit
  [ ] 8.2 Schlechte Witterungsbedingungen bei Arbeiten im Freien  
9 Physische Belastung/Arbeitsschwere  
  [ ] 9.1 Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung [ ] 9.2 Manuelle Lastenhandhabung
10 Psychische Faktoren  
  [ ] 10.1 Über- oder Unterforderung [ ] 10.3 Fehlende Motivation zum Arbeitsschutz
  [ ] 10.2 Probleme zwischen Kollegen  
11 Arbeitsschutzorganisation und sonstige Gefährdungen
  [ ] 11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) [ ] 11.4 Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
  [ ] 11.2 Verhalten in Notfällen [ ] 11.5 Gefährdungen durch Menschen
  [ ] 11.3 Unterweisung, Verantwortung  


C Arbeitsblätter zur Beurteilung von Gefährdungen

Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen

Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Erläuterungen zum Ausfüllen der Arbeitsblätter

1 Im oberen Abschnitt des Arbeitsblattes sind die möglichen Gefährdungen (gefährdende Situationen, Geräte oder Produkte) aufgeführt. Die zutreffenden Gefährdungen werden angekreuzt und nach Bedarf ergänzt.

Die jeweilige Gefährdung kann durch das Berechnen der Risikokennzahl (R) gemäß Abschnitt 7 der Einleitung beurteilt werden.

2 Im unteren Abschnitt des Arbeitsblattes sind die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aufgeführt. Die zutreffenden Maßnahmen werden angekreuzt und nach Bedarf ergänzt.

Bei der Auswahl von Maßnahmen sind verbindliche rechtliche Vorschriften bzw. allgemein anerkannte Empfehlungen einzutragen. Bei der Auswahl von Maßnahmen sind technische Schutzmaßnahmen organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen vorzuziehen.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahmen und ein Termin werden festgelegt. Zuletzt wird bestimmt, wann und durch wen die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen sind.

Die in den Arbeitsblättern genannten Gefährdungen sind lediglich ein Anhaltspunkt, wie die geforderte Ermittlung und Beurteilung durchgeführt werden soll. Die Arbeitsblätter sind entsprechend anzupassen.

1 Mechanische Gefährdungen

1.1 Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es sind Maschinen mit ungeschützten bewegten Teilen vorhanden. Welche?
(z.B. Stetigförderer, Ballenpressen, Schüttungen, Kreissägen, Winkelschleifer, mechanische Hebe- und Verfahreinrichtungen)
 
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Man kann beim Bedienen der Geräte/Maschinen an Gefahrstellen gelangen und verletzt werden  
[ ] Quetschen von Händen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Erfassen von Kleidung oder Haaren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schneiden an offen liegenden Messern/scharfen Teilen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Stechen an spitzen Teilen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Scherstellen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Stoßen an großen Teilen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Beim Auf- und Absetzen von Behältern _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Bei Rüstarbeiten (z.B. beim Schüttungswechsel) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Gefahrstellen können in besonderen Situationen oder Betriebszuständen entstehen (z.B. Reinigung und Störungsbeseitigung an Ballenpressen und anderen Maschinen)  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Hoher Verschleiß führt zu Gefahrensituationen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Bei Neuanschaffung: auf sichere Geräte achten (GS-Prüfzeichen, Konformitätsbescheinigung, Betriebsanleitung)    
[ ] Bei Neuanschaffung: Fachkraft für Arbeitssicherheit in Auswahl einbeziehen    
[ ] Trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Verkleidung, Verdeckung, Umzäunung)    
[ ] Ortsbindende Schutzeinrichtungen (z.B. Tastbetrieb)    
[ ] Schalter gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern (z.B. Kragen)    
[ ] Wartungsklappen mit Positionsschalter versehen (Maschine stoppt bei Öffnen)    
[ ] Abweisende Schutzeinrichtungen (Abweiser, Bügel)    
[ ] Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtschranken) und Transponder als ergänzende Maßnahmen    
[ ] Stetigförderer mit Abstreifeinrichtung    
[ ] Nachspannen von Förderbändern, ohne Schutzeinrichtungen entfernen zu müssen    
[ ] Abschließbarer Hauptschalter    
[ ] Not-Halt-Schalter in genügender Anzahl, deutlich sichtbar, leicht erreichbar    
[ ] Schutzeinrichtungen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen (Checkliste)    
[ ] Wirksame Verfahrensweise für die Meldung und Behebung von Mängeln etablieren    
[ ] Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person (in der Regel jährlich)    
[ ] Gefahrstellen kennzeichnen    
[ ] Sicherheitsabstände einhalten    
[ ] Eng anliegende Kleidung    
[ ] Wiederkehrende und vorhersehbare Störungsbeseitigungen einbeziehen: Arbeitsanweisung erstellen, in Unterweisung schulen    
[ ]      


1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es können Riss-, Stich- oder Schnittverletzungen auftreten, z.B. durch  
[ ] Ecken, scharfe Kanten, Spitzen (z.B. Trittbretter an Fahrzeugen, Blechverkleidungen, Schüttungen, Bedienhebel an Schüttungen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] still stehende Messer _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schneiden an Folienbändern, Konservendosen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Glasbruch _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Störstoffe im Sortiergut (z.B. Spritzen, spitze Gegenstände) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] raue Oberflächen (z.B. Glasstaubablagerungen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Verkleidung, Abdeckung    
[ ] Blechverkleidung abrunden    
[ ] Kanten entgraten    
[ ] Ecken, Kanten polstern    
[ ] Trittbretter instand setzen    
[ ] Bedienhebel mit Knauf verwenden    
[ ] Abgebrochene Bedienhebel auswechseln    
[ ] Geeigneter Fußschutz    
[ ] Sackaufreißer vorsehen    
[ ] Mechanisches Sacköffnen einsetzen    
[ ] Getrennte Entsorgung von Glas    
[ ] Mechanische Vorsortierung vorsehen    
[ ] Schutzhandschuhe, ggf. Schutzkleidung    
[ ] Regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Fußböden, Anhäufungen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es treten Gefährdungen auf, z.B. durch  
[ ] Bewegungen von Flurförderzeugen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Bewegungen von Erdbaumaschinen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verfahren von Maschinen, z.B. Mietenumsetzer _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verfahren von automatischen Containerverschiebeeinrichtungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Funktionsstörungen/ -untüchtigkeit (z.B. Bremsen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährdungen durch Ladegut _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Umkippen des Transportmittels _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Überladung der Fahrzeuge _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Überladung von Behältern _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] eingeschränkte Fahrersicht _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] unbefugtes Benutzen von Transportmitteln _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] verstellte oder unübersichtliche Transportwege _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] fehlende Ausstattung des Fahrzeuges mit Sicherheitsgurten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] nicht bestimmungsgemäßes Anlegen des Sicherheitsgurtes _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Regelmäßige technische Überprüfung und Instandhaltung    
[ ] Tragfähigkeit und Kippsicherheit beachten, Ladung richtig platzieren und befestigen (siehe Betriebsanleitung)    
[ ] Trennung der Verkehrsbereiche (Fußgänger/Fahrzeuge)    
[ ] Trennung der privaten und der gewerblichen Anlieferung    
[ ] Behälterstandplätze und Anlieferzonen ausweisen    
[ ] Akustische Anlaufwarneinrichtung für automatischen Anlauf von Maschinen und Einrichtungen    
[ ] Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen    
[ ] Unterweisung der Mitarbeiter    
[ ] Betriebsanweisungen erstellen    
[ ] Schüttungskräfte auf maximal zulässiges Behältergewicht begrenzen    
[ ] Herstellerangaben und Betriebsanleitung beachten    
[ ] Gewichtskontrolle des Ladegutes    
[ ] Einweiser zu Hilfe holen    
[ ] Einsatz geeigneter, eingearbeiteter, qualifizierter Personen    
[ ] Transportwege freihalten    
[ ] Erforderliche Breite der Wege gewährleisten    
[ ] Fahrzeuge mit funktionsfähigen Sicherheitsgurten ausstatten    
[ ] Benutzung der Sicherheitsgurte kontrollieren    
[ ] Ausreichende Beleuchtung sicherstellen (siehe Arbeitsblatt 8.3)    
[ ] Warnkleidung auf Betriebsgelände tragen    
[ ] Mittel zur Sichtverbesserung einsetzen (z.B. Kamerasysteme in Radladerkabinen)    
[ ]      


1.4 Unkontrolliert bewegte Teile

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es können Gegenstände unkontrolliert in Bewegung geraten, z.B. durch  
[ ] Kippen (z.B. Ladegut, Stapel, Schüttungen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Pendeln (z.B. Kranlasten, Absetzbehälter) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Rollen (z.B. Fässer, Stangen, Müllgroßbehälter) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Herabfallen (z.B. Werkzeuge oder Arbeitsmaterial, aus der Schüttung fallende Behälter, Sortiergut) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Umfallen (z.B. Ballenstapel) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Wegfliegen (z.B. Späne, Schleifkörperteile, Sperrabfall beim Beladen, Schreddern, Magnetabscheiden) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Absinken (z.B. angehobene Fahrzeugaufbauten) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] unter Druck austretende Medien (z.B. Gase) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Standsicherheit von Lagern und Stapeln gewährleisten, zulässige Stapelhöhen einhalten    
[ ] Sicherheitsabstand einhalten    
[ ] Umwehrungen, Anschläge anbringen    
[ ] Ladegut und Werkzeuge sicher ablegen, Geländer, Fanghauben, Fangbügel anbringen    
[ ] Behälterbremsen und Feststeller auf Wirksamkeit prüfen    
[ ] Schutzhelm, Brille, Gesichts-/ Körperschutz    
[ ] Staubschürzen    
[ ] Schlauchschutz an Hydraulikschläuchen    
[ ] Schlauchbruchsicherungen    
[ ] Sicherheitsventil zur Druckbegrenzung    
[ ] Anfahrschutz an Regalen    
[ ] Schwere Behälter nur zu zweit bewegen    
[ ] Fußwege überdachen    
[ ] Tragfähigkeit der Lagerfläche beachten    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Personen können stürzen, ausrutschen, stolpern, umknicken oder fehltreten, z.B. durch  
[ ] Verunreinigungen (z.B. Öl, Fett) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] witterungsbedingte Glätte _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Unebenheiten, Höhenunterschiede (z.B. Schwellen, Bordsteine, schadhafte Verkehrswege) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] herumliegende Teile _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Abfälle/Anliefergut/Sortiergut auf Verkehrswegen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] falsches Schuhwerk _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] unzureichende Form und/oder Größe von Trittflächen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] eingeengte oder verstellte Verkehrswege und Arbeitsflächen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] verbogene Trittflächen, Trittbretter _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Rutschhemmenden Bodenbelag einsetzen    
[ ] Tritte als Gitterrost ausführen    
[ ] Herumliegende Gegenstände, Verschmutzungen und Stolperstellen sofort beseitigen    
[ ] Reinigungsplan erstellen    
[ ] Verkehrswege und Arbeitsflächen reinigen    
[ ] Schnee- und Eisglätte beseitigen (Streudienst)    
[ ] Schadhafte Verkehrswege instand setzen    
[ ] Verbliebene Stolperstellen kennzeichnen    
[ ] Zwischenlagerung von Sortiergut auf dem Fußboden der Sortierkabine unterbinden    
[ ] Kabel und Leitungen nicht quer durch Arbeitsräume und über Verkehrswege legen    
[ ] Geeignetes Schuhwerk: Arbeits-, Schutz- oder Sicherheitsschuhe verwenden    
[ ] Ausreichende Bewegungsfläche sicherstellen    
[ ] Wege mit ausreichender Breite sicherstellen    
[ ] Verkehrswege freihalten    
[ ] Unterweisung der Beschäftigten    
[ ] Ausreichende Beleuchtung sicherstellen (siehe Arbeitsblatt 8.3)    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


1.6 Absturz

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es besteht Absturzgefahr  
[ ] von Leitern, Tritten, Treppen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] von Gerüsten und von Podesten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] von höher gelegenen Arbeitsplätzen (z.B. hochgelegene Bedienungsplätze, Arbeitsbühnen, Ladeflächen, Dächer) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] an Öffnungen und Vertiefungen (z.B. in Fußböden, Plattformen, Montageöffnungen, Luken und Gruben, Wandöffnungen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] bei der Beseitigung von Verstopfungen am Aufgabetrichter von Ballenpressen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] an Bottichen, Becken und Behältern mit Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Flüssigkeiten, Schlamm) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beim Stehen auf Trittbrettern _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] an Behältern beim Anbringen von Netzen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beim Auf- und Abdecken der Ladung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beim Auf- und Abplanen von Fahrzeugen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beim Betreten von Dächern (Durchtritt, Absturz) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Ablauf von vorhersehbaren und wiederkehrenden Störungsbeseitigungen (z.B. Verstopfung von Ballenpressen) planen und in Betriebsanweisung festhalten    
[ ] Störungsbeseitigungen nur durch besonders unterwiesenes und beauftragtes Personal durchführen lassen    
[ ] Geeignete Leitern verwenden, Anlegewinkel beachten, Stehleiter vollständig aufklappen und standfest aufstellen    
[ ] Gerüste nach Herstellerangaben montieren; Abnahme und Freigabe    
[ ] Geländer, Umwehrungen anbringen    
[ ] Bereich vor Absturzkante absperren    
[ ] Fanggerüste, Fangnetze verwenden    
[ ] Öffnungen sichern (Geländer, Abdeckungen)    
[ ] An Wandöffnungen: Gitterschranken, Brustwehren oder Halbtüren anbringen    
[ ] Wenn Absturzsicherungen oder Auffangvorrichtungen nicht zweckmäßig: Sicherheitsgeschirre (Anseilschutz) verwenden    
[ ] Not-Halt-Einrichtungen an Einfüllöffnungen von Ballenpressen    
[ ] Brüstungshöhe der Abwurfschächte mindestens 1 m    
[ ] Trittsichere Aufstiege und Standflächen    
[ ] Hebearbeitsbühnen einsetzen    
[ ] Arbeitsbühnen und Laufstege anbringen    
[ ] Körbe für Stapler nur einsetzen, wenn für die jeweilige Aufgabe geeignet    
[ ] Standsichere Trittbretter    
[ ] Sicherheitsgeschirre benutzen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      


2 Elektrische Gefährdungen

2.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen durch elektrischen Strom sind gegeben, z.B. durch  
[ ] beschädigte Isolierungen von Leitungen (z.B. Knickstellen, freiliegende Einzeldrähte) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beschädigte Gehäuse von Geräten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] schadhafte Steckvorrichtungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] nicht bestimmungsgemäße Verwendung elektrischer Geräte _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] das Benutzen feuchter elektrischer Geräte oder das Bedienen elektrischer Anlagen mit nassen Händen, Füßen oder feuchter Kleidung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] besondere Umgebungsverhältnisse (z.B. extreme Hitze, Kälte, Nässe, chemische Einflüsse) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] feuer- bzw. explosionsgefährdete Bereiche _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] unsachgemäße Eingriff e in Elektroinstallationen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] das Anfahren von elektrischen Einrichtungen (z.B. bei der Sammelfahrt) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Vor Arbeitsbeginn Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel    
[ ] Regelmäßige Prüfung durch Elektrofachkraft    
[ ] Bei Geräteschäden/Störungen: Sofort Spannung abschalten, Stecker ziehen, Schäden melden und durch Elektrofachkraft reparieren lassen.    
[ ] Elektrische Betriebsstätten oder Schaltanlagen kennzeichnen und ggf. absperren    
[ ] Geräte entsprechend den Anwendungsbereichen auswählen und einsetzen (z.B. IP-Schutzart, mechanischer Schutz)    
[ ] Geräte mit Schutzkleinspannung ("PELV = Protective Extra Low Voltage") bzw. Schutztrennung einsetzen    
[ ] Für die Umgebung geeignete Geräte einsetzen (IP-Schutzart)    
[ ] Bei Anschaffung neuer Geräte auf VDE- und GS-Kennzeichnung Wert legen    
[ ] Wartung und Reparatur nur durch Elektrofachkraft    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


3 Gefahrstoffe

3.1 Nicht krebserzeugende Stäube, Flüssigkeiten und Gase

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Abfall (z.B. Elektroschrott, Altfahrzeuge, Sonderabfälle);
Bitte konkretisieren Sie:
 
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Es werden Gefahrstoffe z.B. für Reinigungszwecke eingesetzt oder sie können bei der Tätigkeit entstehen. Bitte konkretisieren Sie:  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Die Gefahrstoffe können frei werden als  
[ ] Staub _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flüssigkeit, Spritzer _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Nebel, Gas _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Es besteht die Gefahr des  
[ ] Hautkontakts _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schleimhautkontakts _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Augenkontakts _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Einatmens _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verschluckens _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährdung durch ungeeignete Materialien (Behälter, Leitungen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährdung durch unzureichende Kennzeichnung von gefahrstoffhaltigen Behältnissen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährdung durch Einstieg in Behälter und enge Räume mit gefährlicher bzw. unbekannter Atmosphäre oder möglichem Sauerstoffmangel (z.B. "Grubengas") _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Förderung der Freisetzung oder Entstehung von Gefahrstoffen (z.B. Staub oder staubgebundene Stoffe) durch  
[ ] Fegen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sieben _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Umladen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Abblasen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Förderung der Freisetzung oder Entstehung von Gefahrstoffen (z.B. flüssige Gefahrstoffe) durch  
[ ] Erhitzen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Umfüllen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Aufwirbeln _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Vernebeln _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Festlegung von Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung    
[ ] Grundmaßnahmen    
[ ] Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Umgang mit den Stoffen haben, auf die erforderliche Anzahl    
[ ] Begrenzung der Stoffmenge am Arbeitsplatz auf die erforderliche Menge    
[ ] Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition    
[ ] Hygienemaßnahmen veranlassen (z.B. Händewaschen, Möglichkeiten hierfür einrichten)    
[ ] Gefahrstoffe und Zubereitungen ausreichend kennzeichnen    
[ ] Ungefährliche Ersatzstoffe verwenden    
[ ] Be- und Entlüftung    
[ ] Gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen    
[ ] Atemschutz: Filterklasse beachten    
[ ] Atemschutz: arbeitsmedizinische Vorsorge nach G26    
[ ] Handschuhe: spezielle Eignung gegen Gefahrstoff sicherstellen    
[ ] Handschuhe: Produkte mit saugfähigem Untergewebe oder Unterhandschuh bevorzugen    
[ ] Ermittlung, ob Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten sind    
[ ] Verbot der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln und Kennzeichnung von Bereichen, in denen dies zulässig ist    
[ ] Gefahrstoffverzeichnis führen    
[ ] Geeignete, fest schließende Behälter verwenden    
[ ] Betriebsanweisungen und Unterweisung    
[ ] Sicherstellen, dass mindestens der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten wird    
Freisetzung vermeiden    
[ ] Maschinen und Geräte so auswählen, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird (z.B. staubarme Schüttungen)    
[ ]      
[ ]      
[ ] Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung versehen oder die Staubfreisetzung durch andere Maßnahmen verhindern    
[ ]      
[ ]      
[ ] Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindern    
[ ]      
[ ]      
Weitere Organisatorische Maßnahmen    
[ ] Regelmäßige staubarme Reinigung verschmutzter Räume und Einrichtungen: Reinigungspläne!    
[ ] Gefahrstoffbezogene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen    
[ ] Notduschen    
[ ] Augenduschen    
[ ] Augenspülflaschen regelmäßig tauschen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


3.2 Dieselmotoremissionen, Asbest und andere krebserzeugende Stoffe

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Dieselmotoremissionen, z.B. durch  
[ ] Ein- und Ausfahren in Hallen (Anlieferverkehr) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] innerbetrieblicher Verkehr in Hallen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flurförderzeuge in Hallen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schaufelradlader in Hallen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Betrieb von Werkstätten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Reparatur von Fahrzeugen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Asbesthaltige Abfälle*, z.B. durch  
[ ] Bauschutt mit möglichen Asbest-Anteilen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Baustellen-Entsorgung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Altgeräte (Fön, Toaster u. Ä.) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sonderabfall-Annahme inkl. asbesthaltiger Materialien _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] weitere asbesthaltige Abfälle _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Umgang mit oder Entsorgung von weiteren krebserzeugenden Stoffen  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  
* Festgebundener Asbest wurde bis 1990 in Asbestzement und anderen Hartasbestprodukten verwendet, wie z.B. Wellplatten, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Kunststoff-Dichtungsmaterialien, Fensterbrettern und Blumenkästen. Schwach gebundener Asbest wurde als Spritz- und Weichasbest bis ca. 1979 verwendet in Decken- und Wandbeschichtungen, Platten zum Brand-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz, zur Ummantelung von Wasserleitungen und Kesselanlagen aber auch als Asbestpappen und -papiere in Elektrogeräten (z.B. Nachtspeicherheizungen, Heizgeräte, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen), Asbesttextilien (z.B. alte Bügelbrettbezüge, Feuerlöschdecken, Dichtschnüre) oder als Unterseite und Unterlage von Fußbodenbelägen.


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
Dieselmotoremissionen
Maßnahmen der TRGS 554, insbesondere
   
[ ] Motorlaufzeiten auf das erforderliche Maß minimieren    
[ ] Partikelfilter installieren    
[ ] Elektro- oder Gasmotoren einsetzen    
[ ] Hallen ausreichend lüften    
[ ] Türen beim Fahren geschlossen halten    
[ ] Unterweisung der Fahrer    
[ ]      
Asbest    
[ ] Körperliche Eignung durch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 (Asbest) und G 26 (Atemschutzgeräte) prüfen und überwachen    
[ ] Meldekette bei Anlieferung unsachgemäß verpackter oder unzulässiger asbesthaltiger Abfälle einrichten    
[ ] Bei Verdacht auf unsachgemäße Behandlung oder Verpackung Schutzkleidung und Atemschutz (mindestens Halbmaske mit P2 Filter) tragen    
[ ] Persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung und Atemschutz) nach Gebrauch ordnungsgemäß reinigen und getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren    
[ ] Abgelagerte (=deponierte) asbesthaltige Abfälle mindestens arbeitstäglich mit geeignetem, bereitstehendem Material abdecken    
[ ] Anfeuchten des Materials (s. auch TRGS 519, LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle")    
[ ]      
Weitere Maßnahmen bei krebserzeugenden Stoffen    
[ ] Messung durchführen    
[ ] Entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge    
[ ] Abgrenzung und Markierung der Gefahrenbereiche    
[ ] Zugang beschränken    
[ ]      


4 Biologische Arbeitsstoffe

4.1 Sammlung und Transport

Mögliche Gefährdungen * Risikoabschätzung E x S = R
Sammlung und Transport von Abfällen (hausmüllartige Abfälle, DSD, Sperrmüll: Bakterien und Schimmelpilze vorhanden!)  
[ ] Beim Schüttvorgang treten Mikroorganismen (vor allem Schimmelpilzsporen) in den Atembereich aus _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sacksammlung (Verletzungsgefahr durch Fehlwürfe) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es werden zum Entladen geschlossene Anlieferbereiche angefahren, hier sehr hohe Schimmelpilzkonzentrationen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Kurze Hosen im Sommer (Verletzungsgefahr mit Risiko der Wundinfektion!) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verletzung der unbedeckten Haut durch Abfälle und Geräte _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Handschuhwechsel seltener als wöchentlich _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Möglichkeit der Händereinigung unterwegs _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Biostoff-Kontakte beim Reinigen des Auf aus _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Führerhaus wird für Zwischensammlungen missbraucht oder nicht sauber gehalten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  
* Für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in der Abfallwirtschaf wird die spezielle Handlungshilfe der BG-Verkehr empfohlen ("Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Abfallwirtschaf "). Maßgebliche Vorschrift ist die TRBa 214.


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
Schutzmaßnahmen vorwiegend für Sammlung und Transport    
[ ] Staubarme Schüttung bevorzugen    
[ ] Arbeitsmedizinische Vorsorge    
[ ] In Anlieferbereichen im Fahrzeug bleiben und Fenster/Tür geschlossen halten oder Atemschutz benutzen    
[ ] Körperbedeckende Arbeitskleidung    
[ ] Regelmäßiger Kleidungswechsel    
[ ] Möglichkeit der Händereinigung schaffen    
[ ] Säcke nicht an den Körper drücken    
[ ] Behältersammlung einführen    
[ ] Reinigungsplan des Führerhauses erstellen    
[ ] Reinigung des Auf aus im Freien, ggf. Atemschutz    
[ ] Pausenfreundliche Routenplanung    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


4.2 Abfallbehandlung

Mögliche Gefährdungen* Risikoabschätzung E x S = R
Abfallbehandlungsanlage (hausmüllartige Abfälle, Sperrmüll, DSD, Bioabfall, Leergut: Bakterien und Schimmelpilze vorhanden!)  
[ ] Arbeitsplätze oder wiederkehrende Tätigkeiten in ungeschützten Bereichen (Anlieferbereich, Maschinenhalle, Rotte) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Radlader, Bagger oder Stapler: Kabinenluftqualität, Hygiene nicht gesichert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sortierkabine: Kabinenluftqualität, Hygiene nicht gesichert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sortierkabine: Spritzen im Abfall möglich _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Anlage: Probleme mit Tieren: Nager, Insekten, Vögel und deren Ausscheidungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Biogasanlagen: Flüssige Abfälle werden offen angeliefert, Gase könnten austreten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Weitere Möglichkeiten der Exposition gegenüber Biostoffen und Stäuben in der Anlage:  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Sonstige Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft mit möglichem Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen  
[ ] Reinigung von mit Abfällen oder Stäuben verschmutzten Bereichen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  
* Für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in der Abfallwirtschaf wird die spezielle Handlungshilfe der BG-Verkehr empfohlen ("Handlungshilfe zur Umsetzung der Biostoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Abfallwirtschaf "). Maßgebliche Vorschrift ist die TRBa 214.


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
Schutzmaßnahmen vorwiegend für Abfallbehandlung    
[ ] Wege, Arbeit und Aufenthalt im belasteten Bereich minimieren    
[ ] Reinigungsplan (staubarme Methoden) für Hallen erstellen    
[ ] Radlader mit nachweislich geeigneter Belüftung ausstatten    
[ ] Reinigungsplan für Radlader erstellen    
[ ] Sortierkabine mit nachweislich geeigneter Belüftung ausstatten    
[ ] Sortierkabine effektiv abdichten    
[ ] Schimmelpilzmessungen an Dauerarbeitsplätzen durchführen    
[ ] Reinigungsplan für Sortierkabine erstellen    
[ ] Infektionsgefahr und Bedarf für Impfungen (Hepatitis A, B, Tetanus u. a.) mit Arbeitsmediziner erörtern, Schutzimpfung ggf. anbieten    
[ ] Unterweisung bezüglich biologischer Arbeitsstoffe durchführen    
[ ] Beseitigung von Tier-Ausscheidungen: staubarm    
[ ] Vor Pausen Händereinigung ermöglichen (Waschbecken an geeigneter Stelle; mobiles Waschbecken an/in Fahrzeugen)    
[ ] Arbeitskleidung regelmäßig (in der Regel spätestens nach einer Woche) und bei Bedarf wechseln    
[ ] Aufbewahrung und Konsum von Nahrungsmitteln und Zigaretten am Arbeitsplatz unterbinden    
[ ] Umkleide- und Waschmöglichkeit mit Schwarz-Weiß-Prinzip    
[ ] Geeigneten Atemschutz zur Verfügung stellen (immer Mindestanforderung: FFP2 mit Ausatemventil)    
[ ]      
[ ]      
[ ]      


5 Brand- und Explosionsgefährdungen

5.1 Brandgefährdung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es wird mit leicht brennbaren Stoffen umgegangen, wie z.B.  
[ ] brennbare Flüssigkeiten (z.B. Aceton, Benzin) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] brennbare Feststoffe (z.B. Holzspäne, Papier, EBS) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] brennbare Stäube (z.B. Holzstaub, Metallstäube) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Es sind Zündquellen vorhanden  
[ ] Funken, z.B. von Zündhölzern, Zigaretten, offenem Feuer, elektrischen Geräten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Elektrostatische Aufladung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Wärmeleitung, z.B. bei Schweißarbeiten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Es werden lösemittelhaltige Abfälle  
[ ] abgeholt und transportiert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] gelagert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] behandelt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Brandentstehung im Abfallsammelfahrzeug _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Brandentstehung im Kunststoff-Ballenlager _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Brandentstehung in der Ersatzbrennstoff-Aufbereitung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Brandentstehung in anderen Abfall-Lagerbereichen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Brandentstehung in Zerkleinerungsaggregaten (z.B. Hammermühlen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Leicht brennbare Stoffe ersetzen    
[ ] Unnötiges brennbares Material entfernen    
[ ] Staubansammlungen - auch in hoch gelegenen Bereichen - nicht zulassen (Reinigungsplan)    
[ ] Arbeitsmittel aus schwer entflammbaren Materialien verwenden    
[ ] Auf Zündquellen achten und diese nach Möglichkeit beseitigen    
[ ] Rauchverbot    
[ ] Kennzeichnung der Brandgefährdung    
[ ] Raumlüftung    
[ ] Getrennte Lagerhaltung    
[ ] Schweißarbeiten nur mit Erlaubnis durchführen    
[ ] Gefährliche Wärmeübertragungen beseitigen    
[ ] Leitfähige Ausrüstungsteile miteinander verbinden und erden    
[ ] Möglichkeit der Selbstentzündung lösemittelhaltiger Abfälle mit Abfallerzeuger klären    
[ ] Lagerung leicht entzündlicher Abfälle nur mit besonderen Schutzmaßnahmen (Feuerwehr einbeziehen)    
[ ] Abfall-Zwischenlagerung vermeiden    
[ ] Kunststoff-Ballenlager gemäß gängigen Empfehlungen einrichten (Lagerung in Abschnitten, Abstände einhalten, Stapelhöhen einhalten)    
[ ] Lager- und Hallenplanung gemeinsam mit Feuerwehr    
[ ] Brandsicherheitsschau durchführen    
[ ] Fluchtplan    
[ ]      


5.2 Explosionsgefährdung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es treten explosionsfähige Gemische auf, wie z.B.  
[ ] Luft und Gase (z.B. unkontrollierter Gasaustritt bei flüssiggasbefeuerten Geräten) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Biogas _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Luft und Dämpfe, Nebel (z.B. Lösemitteldämpfe, Alkoholdämpfe) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Luft und Stäube (z.B. Metall- oder Holzstäube, Ersatzbrennstoff) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Es sind explosionsgefährdete Bereiche vorhanden  
[ ] im Inneren von Apparaturen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] in engen Räumen, Gruben oder Kanälen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es sind keine Maßnahmen zur Explosionsausdehnung vorgesehen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es sind Zündquellen vorhanden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Stoffe, die explosionsfähige Gemische bilden können, ersetzen    
[ ] Natürliche oder technische Lüftung    
[ ] Überwachung der Konzentration/Gasmelder    
[ ] Zündquellen beseitigen    
[ ] Gasleitungen auf Dichtheit prüfen    
[ ] Gasbetriebene Brenner: bei Erlöschen des Feuers Gaszufuhr unterbrechen    
[ ] Stoffe, die mit Luftexplosionsfähige Gemische bilden, von offenen Flammen, elektrischen Geräten, Funken u. Ä. fernhalten    
[ ] Betriebsanweisung erstellen    
[ ] Auf Explosionsgefahren hinweisen    
[ ] Schutzklassen der elektrischen Geräte beachten    
[ ] Ex-geschützte Geräte verwenden    
[ ] Explosionsschutzdokument erstellen    
[ ] Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionsausdehnung    
[ ] Räumliche Trennung von Anlagen und Gebäudeteilen    
[ ] Schnellschlussventile, Rückschlagklappen, Flammdurchschlagssicherungen vorsehen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


5.3 Brandbekämpfung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
[ ] Hilfsmittel zur Brandbekämpfung sind nicht vorhanden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Die erforderlichen Kennzeichnungen sind nicht angebracht _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Eine Brand- und Rauchausdehnung kann nicht verhindert werden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlöscheinrichtungen fehlen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlöscheinrichtungen sind unbrauchbar _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlöscheinrichtungen sind nicht geeignet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlöscheinrichtungen sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Alarmplan ist nicht vorhanden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlösch- und Alarmübungen finden nicht statt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Regelmäßige Wartung der Löscheinrichtungen    
[ ] Feuerlöscher müssen entsprechend ihrem Einsatzzweck geeignet sein (Brandklassen beachten)    
[ ] Rauchmelder    
[ ] Brandmeldeeinrichtungen prüfen    
[ ] Brandschutztüren (Funktion überprüfen, freihalten)    
[ ] Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten    
[ ] Alarm- und Fluchtwegpläne aushängen und Übungen durchführen    
[ ] Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Löscheinrichtungen regelmäßig überprüfen    
[ ] Ausreichende Anzahl Feuerlöscher sicherstellen    
[ ] Hilfsmittel zur Brandbekämpfung vorsehen    
[ ] Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen    
[ ] Zustand der Brandbekämpfungseinrichtungen überwachen    
[ ] Unterweisung der Mitarbeiter/Übungen    
[ ] Löschanlage installieren    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


6 Thermische Gefährdungen

6.1 Kontakt mit heißen und kalten Medien oder Oberflächen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es besteht Verbrennungsgefahr an, z.B.  
[ ] offenen Flammen (z.B. Schweißen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] heißen Oberflächen von Betriebsmitteln, Werkstücken, Werkzeugen, Motoren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] heißen Flüssigkeiten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] heißem Wasserdampf _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] heißen Abgasen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Gefährdender Kontakt kann auftreten      
[ ] zu Kälte- und Kühlmitteln _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] zu kalten Betriebsmitteln _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] beim Sortieren am Band durch Kontakt mit der nicht isolierten Sortierbandeinfassung - Auskühlung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] bei Strahlungskälte durch nicht isolierte Fußböden in Sortierkabinen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Geeignete persönliche Schutzausrüstungen    
[ ] Betriebsanweisungen erstellen    
[ ] Unterweisungen durchführen    
[ ] Schutzhandschuhe und geeignete Körperschutzmittel benutzen    
[ ] Erforderliche Kennzeichnungen anbringen    
[ ] Sortierbandeinfassungen isolieren    
[ ] Standplätze in Sortierkabinen nach unten isolieren    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


7 Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen

7.1 Lärm

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
[ ] Unterer Auslösewert wird überschritten:> 80 dB(A) wenn < 85 dB(A), z.B. in der Abfallsammlung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Oberer Auslösewert wird überschritten:> 85 dB(A), z.B. beim Bauschuttrecycling _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es gibt Arbeitsverfahren, bei denen es zu hohen Spitzenpegeln kommt (z.B. Richtarbeiten mit Hammer) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Extrem hohe Schalldruckpegel treten auf (z.B. Knalle, Explosionen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Laute Schallquellen sind nicht ausreichend abgeschirmt bzw. gekapselt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gehörschutz steht nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Der verwendete Gehörschutz ist nicht geeignet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Der angebotene Gehörschutz wird nicht verwendet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Betriebsgeräusche überdecken Warnsignale _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 20 wird nicht durchgeführt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Ab 80 dB(A):
  • Geeigneten Gehörschutz bereitstellen
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Schriftliche Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis für den Beschäftigten
   
[ ] Ab 85dB(A):
  • Lärmminderungsprogramm
  • Lärmbereiche kennzeichnen
  • Geeigneter Gehörschutz muss getragen werden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 20 ist durchzuführen
  • Vorsorgekartei
  • Informations- und Unterweisungspflicht
   
[ ] Bei Neuanschaffung: Vergleich der Geräuschemissionsangaben von angebotenen Maschinen    
[ ] Laute Schallquellen räumlich trennen (z.B. Trennwand), abschirmen, kapseln    
[ ] Lärmmessungen durchführen    
[ ] Schall absorbierende Materialien verwenden    
[ ] Einsatzzeiten reduzieren    
[ ] Geeigneten Gehörschutz (Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer) benutzen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


7.2 Hand-Arm-Schwingungen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Folgende handgeführte Arbeitsmittel und Werkzeuge, die zu starken Hand-Arm-Belastungen führen, werden eingesetzt:  
[ ] Pressluftwerkzeuge, Motorsägen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schlagbohrmaschinen, Schlagschrauber, Meißel, Fräser, Schleifer _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Der Auslösewert für mechanische Hand-Arm-Schwingungen (2,5 m/s2) wird überschritten bei:  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Der Grenzwert für mechanische Hand-Arm-Schwingungen (5,0 m/s2) wird überschritten bei:      
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Rückstöße werden nicht durch aktiven Druck abgefangen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schlagfolgen von ca. 10 bis 50 Hz treten auf _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Bei Schwingbeschleunigungen A(8) > 2,5 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Angebot arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8)> 2,5 m/s2)
   
[ ] Bei Schwingbeschleunigungen A(8) > 5,0 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm mit unverzüglichen Maßnahmen, um ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern
  • Informations- und Unterweisungspflicht
  • Vorsorgekartei
  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8)> 5,0 m/s2)
   
[ ] Bei Beschaffung von Arbeitsmitteln auf CE- und GS-Kennzeichnung achten    
[ ] Betriebsanleitungen der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen beachten    
[ ] Angaben zu Beschleunigungswerten der Hersteller der Maschinen berücksichtigen    
[ ] Schwingungsgeminderte Arbeitsmittel einsetzen    
[ ] Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen    
[ ] Einsatzzeiten reduzieren    
[ ] Kalte Gerätegriffe vermeiden    
[ ] Verfügbarkeit und bestimmungsgemäße Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung prüfen (Antivibrationshandschuhe)    
[ ] Rückstöße durch aktiven Gegendruck abfangen    
[ ] Niederfrequente Schwingungen vermeiden    
[ ]      
[ ]      
[ ]      


7.3 Ganzkörpervibrationen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es wird mit Fahrzeugen oder Transportmitteln gearbeitet, bei denen deutliche Schwingungen im Sitzen gespürt werden, z.B. bei  
[ ] Gabelstaplern, Elektrokarren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Kleinkehrmaschinen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Lkw _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Traktoren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Baumaschinen wie Radlader, Bagger oder Kompaktoren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Der Auslösewert für mechanische Ganzkörperschwingungen (0,5 m/s2) wird überschritten bei:  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Der Grenzwert für mechanische Ganzkörperschwingungen (0,8 m/s2) wird überschritten bei:  
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es wird über unebene Fahrbahnoberflächen gefahren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Der Fahrersitz ist schlecht bedämpft _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es wird in ungünstiger oder verdrehter Körperhaltung gefahren (z.B. häufiges und längeres Rückwärtsfahren) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Planierfahrzeuge werden häufig in Hanglage gefahren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es treten deutlich spürbare stoßhaltige Belastungen auf _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Bei Ganzkörperschwingungen A(8) > 0,5 m/s2:
  • Maßnahmen unter Berücksichtigung des Standes der Technik, damit der Auslösewert unterschritten wird
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen angeboten werden (wenn A(8)> 0,5 m/s2)
   
[ ] Bei Ganzkörperkörperschwingungen A(8) > 0,8 m/s2:
  • Vibrationsminderungsprogramm mit unverzüglichen Maßnahmen, um ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern
  • Bereitstellung von geeigneten Fahrzeugen mit Gefährdung mindernder Zusatzausrüstung - Instandsetzung und Wartung der Fahrzeuge
  • Reduzierung der Fahrzeiten
  • Unterweisung und Information
  • Vorsorgekartei
  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen (wenn A(8)> 0,8 m/s2)
   
[ ] Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf typen mit geringer Schwingungsintensität achten (niedriger aw8-Wert)    
[ ] Angepasste, langsame Fahrweise    
[ ] Schwingungsdämpfende Bereifung (z.B. bei Flurförderzeugen)    
[ ] Fahrzeuge mit schwingungsgedämpften Sitzen einsetzen    
[ ] Schwingungsgedämpfte Sitze nachrüsten    
[ ] Einsatzzeiten reduzieren, insbesondere bei Einsatz des Fahrzeuges in Hanglage    
[ ] Ebene und stoßfreie Fahrbahnen gewährleisten    
[ ] Unterweisung bezüglich der Sitzeinstellung    
[ ]      
[ ]      
[ ]      


8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

8.1 Raumklima

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es treten Gefährdungen in Räumen und Führerhäusern auf, z.B. durch  
[ ] zu hohe Raumtemperatur _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] zu niedrige Raumtemperatur, z.B. in Hallen mit Zugluft _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] zu trockene Raumluft _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Zugluft _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Wärmestrahlung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Geruchsbelästigung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] unzureichende Frischluft zufuhr _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] starke Sonneneinstrahlung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Passivrauchen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Bedarfsgerechte Regelung der Temperatur (Heizung, Klimaanlage)    
[ ] Durchzug vermeiden    
[ ] Zu- und Abluftöffnungen    
[ ] Zwangsbelüftung    
[ ] Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden    
[ ] Bedarfsgerechte Pausen    
[ ] Schutzkleidung    
[ ] Rauchfreie Arbeitsplätze für Nichtraucher sicherstellen    
[ ] Auf regelmäßige Belüftung achten    
[ ] Bedienstände in Hallen einhausen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


8.2 Schlechte Witterungsbedingungen bei Arbeiten im Freien

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es wird gearbeitet unter schlechten Witterungsbedingungen, wie z.B.  
[ ] Hitze _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sonneneinstrahlung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Kälte _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Niederschlag _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Pausen in Abhängigkeit von der Witterung ermöglichen    
[ ] Arbeitsplatzwechsel ermöglichen    
[ ] Sonnenschutzmittel verwenden    
[ ] Schutzkleidung (Winter- und Regenkleidung) zur Verfügung stellen    
[ ] Körperbedeckende Kleidung tragen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


8.3 Beleuchtung, optische Signale, Bildschirmarbeit

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Arbeitsplätze/Arbeitsbereiche sind mangelhaft beleuchtet (zu dunkel, Blendquellen)  
[ ] Es gibt Beleuchtungsunterschiede, z.B. bei Halleneinfahrten, Durchfahrten, Treppen und Toren _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Anzeigen/optische Signale sind schwer zu erkennen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Leuchtmittel sind unzureichend _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verschmutzte Lampen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Blendung durch ungeeignete Beleuchtung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flimmern der Beleuchtung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Behälterstandplätze sind unzureichend beleuchtet oder die Beleuchtung ist defekt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Arbeitsbereich an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs ist unzureichend beleuchtet (Lampen defekt, verdreckt, verdreht) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
Bei Bildschirmarbeit treten folgenden Probleme auf:      
[ ] Unzureichende Zeichengröße und Zeichenschärfe _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schlechter Zeichenkontrast und Zeichenhelligkeit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flimmern des Bildschirmes _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Hell-Dunkel-Adaptation wegen unausgewogener Leuchtdichteverteilung im Arbeitsbereich _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Blendung und Reflexionen auf Tisch- und auf Bildschirmoberflächen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Beleuchtungsstärke messen    
[ ] Verbesserung der Beleuchtungsanlage    
[ ] Beseitigung/Abschirmung der Blendquellen    
[ ] Regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Leuchten    
[ ] Signalgestaltung (Anordnung, Vergrößerung)    
[ ] Nur Geräte mit CE-Kennzeichnung bereitstellen    
[ ] Bildschirmoberflächen regelmäßig reinigen und scharf stellen, Zeichengröße mindestens 2,6 mm    
[ ] Blendfreie Leuchten und reflexionsarme Bildschirme verwenden, Leuchten parallel zur Hauptblickrichtung anordnen    
[ ] Beleuchtungsstärke den Arbeiten entsprechend anpassen    
[ ] Reinigung oder Oberflächenbehandlung des Bildschirms mit antistatischen Mitteln    
[ ] Angebot arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 37    
[ ] Anordnung von Bildschirmen in Büros nach Absprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit    
[ ] Empfohlene Beleuchtungsstärken (DIN, Arbeitsstättenrichtlinien) einhalten    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


9 Physische Belastung/Arbeitsschwere

9.1 Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es werden ungünstige oder belastende Körperhaltungen eingenommen, wie z.B.  
[ ] langes Stehen ohne Gelegenheit zum Sitzen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] dauerndes Sitzen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sitzhöhe nicht an Körpergröße angepasst (Oberschenkel, Unterarme sind nicht waagerecht, Arm- bzw. Beinwinkel nicht mind. 90°) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] gebeugte/gebückte Körperhaltung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Zwangshaltung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Hocken, Knien _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] dauerhafte Überkopfarbeit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Zwangshaltung durch beengte Raumverhältnisse _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Wechsel der Körperhaltung ermöglichen (z.B. Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, Sitzgelegenheit oder Stehhilfe vorsehen)    
[ ] Arbeitshöhe individuell anpassen (z.B. Höhe und Neigung des Tisches)    
[ ] Arbeitsplätze ergonomisch gestalten    
[ ] Auf ausreichenden Beinraum bei Gestaltung der Arbeitsplätze achten    
[ ] Durch Umgestaltung der Arbeit, Wechsel der Körperhaltungen ermöglichen    
[ ] Haltearbeit ohne Belastungswechsel über längere Zeiträume vermeiden    
[ ] Unterweisung in wenig belastenden Körperhaltungen bei der Arbeit    
[ ] Stühle richtig einstellen    
[ ] Fahrersitze richtig einstellen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


9.2 Manuelle Lastenhandhabung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
[ ] Beim Heben, Umsetzen und Tragen wird eine ungünstige Körperhaltung eingenommen (z.B. stark gebeugt, verdreht) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Für das Heben, Tragen, Schieben und Ziehen von schweren Lasten steht keine zweite Person zur Verfügung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es stehen keine Hebe- oder Tragehilfen zur Verfügung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Technische Hilfsmittel stehen zur Verfügung, werden aber nicht eingesetzt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Abfallbehälter, Transportwagen u. Ä. sind schwergängig _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Unebener Untergrund _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Beim Ziehen/Schieben von Lasten müssen Steigungen/Gefälle oder Hindernisse überwunden werden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es werden Lasten gehandhabt, die folgende Werte überschreiten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
     
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Tätigkeit Frauen Männer
Beidhändiges Heben 10 kg 20 kg
Einhändiges Heben 5 kg 10 kg
Beidhändiges Umsetzen 20 kg 30 kg
Einhändiges Umsetzen 5 kg 10 kg
Beidseitiges Tragen neben dem Körper, auf den Schultern oder dem Rücken 20 kg 30 kg
Tragen vor oder einseitig neben dem Körper 15 kg 25 kg
Ziehen 250 N 350 N
Schieben 300 N 450 N


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Transporthilfsmittel und Hubeinrichtungen einsetzen (z.B. Transportwagen)    
[ ] Verringerung der Lastgewichte    
[ ] Möglichst Last mit aufrechter Wirbelsäule und körpernah tragen    
[ ] Arbeitsabläufe optimieren    
[ ] Zusätzliche Personen zu Hilfe nehmen    
[ ] Rückenschule, Unterweisung    
[ ] Körperliche Eignung der Beschäftigten zur Ausführung der Aufgaben berücksichtigen    
[ ] Schwergängige Abfallbehälter ersetzen    
[ ] Ziehen/Schieben von Lasten auf möglichst ebenem Untergrund ohne Hindernisse durchführen    
[ ] Meldesystem für schwierige Behältertransporte etablieren    
[ ] Beim Ziehen/Schieben von Lasten Steigungen/Gefälle oder Hindernisse wie Schwellen und Absätze vermeiden    
[ ] Müllbehälter mit vier Rollen mit zwei Personen handhaben    
[ ] Nur einen Müllbehälter zur Zeit bewegen    
[ ] Ausreichend Personal einplanen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


10 Psychische Faktoren

10.1 Über- oder Unterforderung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es treten häuf g oder über längere Zeiträume Bedingungen auf, die zu einer Über- oder Unterforderung führen  
[ ] Arbeitszeit (es muss häufig länger als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet werden) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Der Arbeitsablauf wird oft unvorhergesehen unterbrochen, kontinuierliches Arbeiten ist nicht möglich _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Häufiges Arbeiten unter Zeitdruck _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Arbeiten sind nicht rechtzeitig bekannt und planbar _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Wichtige Entscheidungen müssen ohne den Chef kurzfristig getroffen werden, notwendige Informationen sind nicht immer verfügbar _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Mitarbeiter sind beim Umgang mit Anlagen, Geräten oder Programmen überfordert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schichtarbeit führt zu hohen Belastungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Beschäftigte erhalten widersprüchliche Anweisungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Belastungen führen zu Suchtproblemen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Monotone oder ständig wiederkehrende Arbeiten führen zu Problemen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Rechtzeitige Bekanntgabe von Dienstplänen    
[ ] Auf au klarer und direkter Informationssysteme, Einblick in gesamtbetriebliche Abläufe ermöglichen    
[ ] Mitarbeiter in die Planung von Dienstplänen einbeziehen    
[ ] Arbeitsmittel rechtzeitig bereitstellen    
[ ] Arbeitspsychologische Beratung, Organisationsberatung    
[ ] Unterweisung, Qualifikation, Schulung    
[ ] Monotone oder ständig wiederkehrende Arbeiten vermeiden    
[ ] Regelmäßiger Aufgabenwechsel zwischen verschiedenen Personen    
[ ] Kombination verschiedener Tätigkeiten mit gleichem Anforderungsprofil    
[ ] Gruppenarbeit einführen    
[ ] Einstellung von Zeitarbeitskräften bei Termindruck    
[ ] Betriebliche Verbesserungsvorschläge ermöglichen    
[ ] Beschwerden auswerten    
[ ] Arbeitsanweisungen klar formulieren    
[ ] Ausreichende Einarbeitung in die Arbeitsabläufe    
[ ] Führungsverhalten und Arbeitseinteilung der Vorgesetzten überdenken    
[ ] Organisationsberatung    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


10.2 Probleme zwischen Kollegen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
[ ] Es gibt zwischenmenschliche Spannungen/ Konflikte bei der Arbeit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es gibt Probleme, im Team zusammenzuarbeiten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Die Mitarbeiter erhalten nur unregelmäßig Rückmeldung (positive und negative Kritik) für die geleistete Arbeit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es gibt einen hohen Krankenstand oder häufige Fluktuation der Mitarbeiter _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Beschäftigte haben in besonderen Situationen keinen Handlungs- und Entscheidungsspielraum _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Durch offene Informationsübermittlung Konkurrenzverhalten von Mitarbeitern verhindern    
[ ] Probleme in Einzelgesprächen ansprechen    
[ ] Regelmäßige Information über die Qualität der geleisteten Arbeit (positive und negative Kritik) durch Chef und Kollegen    
[ ] Motivation zu eigenverantwortlichem Handeln innerhalb festgesetzter Grenzen    
[ ] Hierarchien im Team (z.B. bei Fahrzeugbesatzungen) festlegen    
[ ] Zuständigkeiten der Vorgesetzten abgrenzen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


10.3 Fehlende Motivation zum Arbeitsschutz

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Mitarbeiter halten Schutzmaßnahmen nicht ein:  
[ ] Schutzeinrichtungen werden umgangen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Sicherheitsanweisungen werden missachtet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Mit Gefahren wird sorglos umgegangen (z.B. Infektionsgefahr) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] PSa wird nicht benutzt (z.B. kein Tragen von Schutzhandschuhen) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es finden keine regelmäßigen Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Es finden keine Erstunterweisungen für Mitarbeiter statt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Riskante Fahrweise im Straßenverkehr/innerbetrieblichen Verkehr _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Auf das Anlegen des Gurtes wird verzichtet _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!      


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Regelmäßig Unterweisungen durchführen (monatlich, halbjährlich, jährlich, nach Bedarf)    
[ ] Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter fördern    
[ ] Über Folgen bei Nichtbenutzung von PSa informieren    
[ ] Gefahrenbereiche kennzeichnen    
[ ] Hygieneplan erstellen/beachten (siehe Anlage)    
[ ] Betriebsanweisung erstellen/beachten    
[ ] Fahrsicherheitstraining nach DVR-Richtlinien    
[ ] Mitarbeiter dahingehend unterweisen, dass Anschnallpflicht auch im Abfallsammelfahrzeug besteht (ausgenommen Haus-zu-Haus-Verkehr mit häufigem Aussteigen des Fahrers)    
[ ] Unterweisungen überzeugend gestalten    
[ ] Unfallstatistiken auswerten    
[ ] Verstöße im Straßenverkehr ansprechen    
[ ] Fehlverhalten nicht dulden    
[ ] Vorgesetzte sensibilisieren    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


11 Arbeitsschutzorganisation und sonstige Gefährdungen

11.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Gibt es Mängel an verwendeten Schutzausrüstungen?
Ungeeignete, verschlissene oder verschmutzte
 
[ ] Handschuhe _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Schutzschuhe _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gehörschützer _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Atemschutzgeräte/Filter _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine hygienische Aufbewahrungsmöglichkeit für PSA _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Ungeeignete Hautschutzmittel _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Überschreitung der Nutzungsdauer von PSA _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Zu seltene Tausch- und Reinigungsintervalle _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Fehlende oder zu schwache Wirkung der Warnwirkung von Warnbekleidung (z.B. bei Arbeiten im Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Fehlende Warnwirkung durch verschmutzte Warnschutzbekleidung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Bereitstellung von PSa (z.B. für Leiharbeitnehmer) _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Zu kombinierende PSa nicht aufeinander abgestimmt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Geeignete PSa auswählen und in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen    
[ ] Defekte Schutzausrüstungen austauschen    
[ ] Funktionsfähigkeit vor jedem Gebrauch prüfen    
[ ] Hygienische Aufbewahrung von PSa ermöglichen    
[ ] Regelmäßige Reinigung und Pflege von PSA    
[ ] Über mögliche Folgeschäden der Nichtbenutzung von PSa informieren    
[ ] Erfordernis für PSa kennzeichnen    
[ ] Benutzung von PSa kontrollieren    
[ ] Anwendung und Anlegen PSa üben    
[ ] Regelmäßig Unterweisungen durchführen    
[ ] Sicherheitsbewusstsein und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter fördern    
[ ] Bei Arbeiten im Straßenverkehr (z.B. Abfallsammlung) Warnkleidung mind. Klasse 2, möglichst Klasse 3    
[ ] PSa aufeinander abstimmen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


11.2 Verhalten in Notfällen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Gefährdungen können dadurch auftreten, dass z.B.  
[ ] ein Alarmplan nicht vorhanden ist _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] der Alarmplan nicht bekannt ist _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Unterweisungen über mögliche Gefahren bei der Arbeit nicht stattfinden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Feuerlöschübungen nicht durchgeführt werden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Erste-Hilfe-Einrichtungen nicht vorhanden sind oder sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Ersthelfer fehlen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flucht- und Rettungswege nicht ausgewiesen sind _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Flucht- und Rettungswege nicht benutzbar sind _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Betriebsanweisungen nicht bekannt sind _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Verhalten bei Pannen im Straßenverkehr nicht bekannt ist _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] keine Kommunikation mit der Zentrale möglich ist _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!      


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Mitarbeiter in Erste-Hilfe-Maßnahmen und -Einrichtungen einweisen    
[ ] Ersthelfer für die einzelnen Arbeitsbereiche benennen und ausbilden    
[ ] Erste-Hilfe-Material bereitstellen    
[ ] Alarmplan erstellen und Mitarbeiter unterweisen    
[ ] Notfallübungen durchführen    
[ ] Feuerlöschübungen durchführen    
[ ] Flucht- und Rettungswege einrichten, kennzeichnen und freihalten    
[ ] Betriebsanweisungen bekannt machen    
[ ] Verhaltensweisen bei Fahrzeugpannen und Unfällen festlegen    
[ ] Durchgangsarzt bekannt machen    
[ ] Meldekette festlegen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


11.3 Unterweisung, Verantwortung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Unterweisung und Betriebsanweisung  
[ ] Fehlverhalten aufgrund mangelhafter Kenntnisse durch fehlende oder nicht regelmäßig durchgeführte Unterweisungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Fehlverhalten aufgrund mangelhafter Kenntnisse durch fehlende oder unvollständige Betriebsanweisungen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  
Verantwortlichkeit  
[ ] Gefährdung durch mangelnde oder fehlende Arbeitsschutzorganisation im Bereich der Verantwortlichkeiten _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährdung durch fehlende Koordination bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeiten    
[ ] Kurze, wiederkehrende Unterweisungen, möglichst häuf g, mindestens einmal jährlich, insbesondere
  • bei Arbeitsplatzwechsel
  • nach längerer Pause
  • von Leiharbeitnehmern, Fremdfirmenmitarbeitern, Reinigungspersonal, sonstigen Betriebsfremden
  • nach (Beinahe-)Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • bei Änderungen bezüglich der Notfallmaßnahmen
   
[ ] Zeitpunkt günstig wählen - Mitarbeiter müssen aufnahmefähig sein    
[ ] Betriebsspezifische Abweichungen vom Normalbetrieb berücksichtigen    
[ ] Betriebsanweisungen auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen (für Maschinen, Gefahrstoffe, Biostoffe) erstellen    
[ ] Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen nennen    
[ ] Erforderliche PSa konkret benennen ("geeignete Handschuhe ..." ist z.B. nicht konkret)    
[ ] Betriebsanweisungen aktuell halten    
[ ] Dokumente erforderlichenfalls auch in Fremdsprachen (auch Leiharbeitnehmer berücksichtigen)    
[ ]      
Verantwortlichkeit    
[ ] Verantwortung für Arbeitsschutz-Aufgaben ggf. an Vorgesetzte delegieren, schriftliche Form ist erforderlich    
[ ] Verantwortungsbereiche abgrenzen    
[ ] Teilnahme der Führungskräfte an Begehungen, Unfalluntersuchungen im jeweiligen Arbeitsbereich    
[ ] Koordinator bestellen    
[ ] Unfallgeschehen auswerten    
[ ] Sitzungen des ASa organisieren    
[ ]      
[ ]      


11.4 Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Arbeitsmedizinische Betreuung  
[ ] Gefährdung durch mangelnde oder fehlende arbeitsmedizinische Betreuung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  
Sicherheitstechnische Betreuung  
Gefährdung durch mangelnde oder fehlende Arbeitsschutzorganisation _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] bei der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] bei der Unterstützung durch Sicherheitsbeauftragte _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] bei der Beteiligung des Betriebsrates _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!  


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
Arbeitsmedizinische Betreuung    
[ ] Arbeitsmedizinische Betreuung (Unterstützung des Unternehmers und der verantwortlichen Personen) sicherstellen    
[ ] Den Betriebsarzt bei Sicherheits- und Arbeitsplatzbegehungen einbeziehen    
[ ] Arbeitsmedizinische Sprechstunde einführen    
[ ] Beschäftigte untersuchen und beraten    
[ ] Bei krebserzeugenden Stoffen ggf. nachgehende Untersuchungen vorsehen    
[ ] Zahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie Zahl und Ergebnisse der Betriebsbegehungen dokumentieren    
[ ] Mitwirkung bei Untersuchung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen    
[ ]      
[ ]      
Sicherheitstechnische Betreuung    
[ ] Beratung/Unterstützung des Unternehmers und der Verantwortlichen bezüglich Arbeitsschutz durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherstellen    
[ ] Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitsbeauftragten    
[ ] Sicherheitsbeauftragte durch Aushang bekannt machen    
[ ] Sicherheitsbeauftragte bei Sicherheits- und Arbeitsplatzbegehungen einbeziehen    
[ ] Sicherheitsbeauftragte ausreichend qualifizieren und informieren    
[ ] Sicherheitsbeauftragte fortbilden    
[ ] Mitwirkung bei Untersuchung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen    
[ ] Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Neuanschaffungen    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


11.5 Gefährdungen durch Menschen

Mögliche Gefährdungen Risikoabschätzung E x S = R
Es bestehen Gefährdungen durch Beschäftigte, die für die Tätigkeit nicht geeignet sind  
[ ] Unzureichende Qualifikation/Erfahrung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gesundheitszustand _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Gefährliche Situationen durch unachtsames Verhalten von Mitarbeitern _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Monotonie oder Unterforderung führen zu verminderter Aufmerksamkeit _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Die Beschäftigten wurden nicht über alle Gefährdungen bei der Arbeit informiert _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Der Arbeitsablauf wird oft unvorhergesehen unterbrochen _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Mitarbeiter sind störendem Lärm oder anderen Ablenkungen ausgesetzt _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Unterbesetzung _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ]   _ _ _ _ x _ _ _ _ = _ _ _ _
[ ] Keine Gefährdungen festgestellt!      


Mögliche Maßnahmen Durchführung (Wer? Bis wann?) Überprüfung (Wer? Wann?)
[ ] Personalauswahl entsprechend den Anforderungen treffen    
[ ] Mitarbeiter regelmäßig unterweisen und zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren    
[ ] Mitarbeiter in die Planung von Arbeitsabläufen einbeziehen    
[ ] Unterweisungen und Schulungen durchführen    
[ ] Qualifikation der Mitarbeiter überprüfen und gegebenenfalls erhöhen    
[ ] Bei monotonen Aufgaben durch Aufgabenwechsel für Abwechslung sorgen    
[ ] Störenden Lärm und andere Ablenkungen unterbinden    
[ ] Beinaheunfälle auswerten    
[ ] Schriftliche Beauftragung für gefährdende Arbeiten, z.B. Staplerfahrer    
[ ] Ausreichende Besetzung je nach Arbeitsaufgabe    
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      
[ ]      


.

Betriebsanweisungen Anlagen


Betriebsanweisung (Muster) - Schaufelradlader

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung (Muster)

Schaufelradlader

Tätigkeit: Innerbetrieblicher Materialtransport Halle/Hof

Stand:

08/2010

Freigabe:

Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Sturzgefahr beim Besteigen und Absteigen vom Radlader
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch Dunkelheit
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch ungeeignete Warnbekleidung
  • Erfassen von Fußgängern, bedingt durch unzureichende Sicht aus dem Führerhaus, vor- und rückwärts
  • Erfasst werden von anderen Fahrzeugen bei Tätigkeiten außerhalb des Führerhauses (z.B. Vorsortierung, Zugang zum Radlader)
  • Belastungen durch Staub und Schimmelpilzsporen im und außerhalb des Führerhauses (Atemwegsreaktionen)
  • Einseitige Belastung durch überwiegend sitzende Tätigkeit
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Bedienung nur durch unterwiesene, durch den Unternehmer schriftlich beauftragte Personen
  • Tritte gemäß Betriebsanleitung des Herstellers nutzen
  • Bei Arbeitsbeginn Fahrzeug-Check durchführen
  • Nur sichere Standplätze auf dem Radlader benutzen
  • Nur in ausreichend beleuchteten Anlageteilen fahren
  • Schaufel bei der Fahrt nur bis zur Bodenfreiheit anheben
  • Nur zulässige Schaufeln verwenden (Sichteinschränkung beachten)
  • Warnschutzkleidungs-Pflicht auf dem Betriebsgelände einhalten, falsch bekleidete Kollegen direkt ansprechen
  • Nur auf zugewiesenen Fahrzeug-Verkehrsflächen fahren
  • Fußgänger auf Fahrzeug-Verkehrsflächen nicht dulden
  • Bei vorhandenen Hilfsmitteln zur Sichtverbesserung (Kamerasysteme) Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
  • Schutzbelüftungs- und Klimaanlage gemäß Herstelleranweisung reinigen und warten
  • Fenster und Türen bei der Arbeit geschlossen halten
  • Führerhaus täglich reinigen
Verhalten bei Störungen
Bei Feuer, Verletzungen, Personenschäden: Notruf 112 anrufen
  • Kamerasystem defekt: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Schutzbelüftung defekt: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Anstoß an Anlagenteilen: Arbeit einstellen, Schichtleiter informieren
  • Tritte verbogen, Zustieg unsicher: Nicht klettern, Schichtleiter informieren
  • (Betriebsfremdes) Personal ohne Schutzbekleidung: Zurechtweisen, Schichtleiter informieren
Folgen der Nichtbeachtung
  • (Bleibende) Gesundheitsschäden
  • Disziplinarische Maßnahmen


Betriebsanweisung (Muster) - Abfallsammelfahrzeug, Hecklader - Tätigkeit: Lader

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung (Muster)

Abfallsammelfahrzeug, Hecklader

Tätigkeit: Lader

Stand:
08/2010

Freigabe:

Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Stolpergefahr bei Dunkelheit
  • Erfasstwerden von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei Dunkelheit
  • Überfahrenwerden beim Rangieren
  • Kontrollverlust beim Hantieren von überladenen Behältern
  • Überbeanspruchung durch falsches Handhaben (Heben) von Behältern
  • Quetschungen beim Herausziehen von Behältern
  • Erfasst werden der Kleidung an der Schüttung/Stellteilen
  • (Wund)-Infektionen durch Verletzungen an Abfällen
  • Atemwegsreaktionen durch Einatmen von schimmelpilzhaltigen Stäuben
  • Gehörschädigung durch Arbeit im Lärmbereich (Sperrmülltour)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Ordnungsgemäße PSa verwenden
  • Körperbedeckende Arbeitskleidung, passende Größe, keine Warnweste, Hose mit langem Bein
  • Warnkleidung Klasse 2, bei Dunkelheit/schlechter Sicht/großer Verkehrsdichte/ vorherrschenden Geschwindigkeiten über 60 km/h: Klasse 3
  • Nur einen Behälter zur Zeit, vierrädrige Behälter zu zweit, handhaben
  • Kommunikation mit Fahrer bei Abfahrbereitschaf (Trittbrett)
  • Überladene Abfallbehälter nicht bewegen
  • Deckel nicht öffnen, nicht nachdrücken
  • Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen
Verhalten bei Störungen
Bei Verletzungen/Personenschäden: Notruf 112 anrufen
  • Falls Verletzung: Erste Hilfe leisten, erforderlichenfalls Notruf 112, ansonsten zunächst Disposition informieren, Anweisungen abwarten
  • Falls Fahrzeug fahruntüchtig: Unfallstelle absichern (Warndreieck), Disposition informieren
  • Falls Behälter falsch befüllt (z.B. Übergewicht): Mit Aufkleber markieren
  • Falls Behälter nicht zur Leerung erreichbar (verschlossen, zugeparkt u. Ä.): Disposition informieren, keine eigenmächtige "Bergung"!
  • Falls Schüttung blockiert u. Ä.: Sichere Verfahrensweise laut Einweisung, nicht klettern, ggf. Disposition informieren
Folgen der Nichtbeachtung
  • (Bleibende) Gesundheitsschäden
  • Disziplinarische Maßnahmen


Betriebsanweisung gemäß GefStoffV (Muster) - Betriebstankstelle - Tätigkeit: Betanken

Betrieb:
Musterbetrieb
Musterstr. 5
12345 Musterstadt

Bearbeiter:
Max Mustermann

Betriebsanweisung gemäß

GefStoffV (Muster)

Betriebstankstelle

Tätigkeit: Betanken

Stand:

08/2010

Freigabe:

Gefahrstoffbezeichnung
  Dieselkraftstoff

Dieselkraftstoff ist eine gelbliche, mit Wasser nicht mischbare Flüssigkeit, die aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen unterschiedlicher C-Kettenlänge und Verzweigung besteht.

 
Gefahren für Mensch und Umwelt

Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen. Kann die Haut entzünden (Ölakne). Kann zu Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit führen. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) erhöhte Entzündungsgefahr. Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten Gefahr der elektrostatischen Aufladung (z.B. Umpumpen). Krebserzeugende Wirkung von den in Dieselkraftstoffen enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe wird vermutet.

Wassergefährdend Klasse 2 - Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

 
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Arbeiten nur bei Frischluft zufuhr, vor allem im Bodenbereich! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Einatmen von Dämpfen vermeiden! Von Nahrungsmitteln fernhalten. Beim Arbeiten nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Hautpflege mit rückfettender Hautcreme. Kraftstoff getränkte Putzlappen in verschließbaren, nicht brennbaren Behältern sammeln.

Augenschutz:
Bei Spritzgefahr: Schutzbrille!

Handschutz:
Handschuhe aus Nitril
Beim längeren Tragen von Schutzhandschuhen ist eine gerbstoffhaltige Hautschutzsalbe empfehlenswert!

Hautschutz:
Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion)
Hautschutzcreme verwenden!

 
Verhalten im Gefahrfall - Notruf 112
  Verschüttete oder ausgelaufenen Dieselkraftstoff mit saugfähigem unbrennbaren Material (keine Sägespäne) aufnehmen und entsorgen! Dabei Handschuhe tragen! Berst- und Explosionsgefahr durch Erhitzen!
Bei Brand in der Umgebung Behälter und Gebinde mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver! Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung!

Zuständiger Arzt:
Telefon:

 
Erste Hilfe - Notruf 112
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln. Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünnungs- oder Lösungsmittel!

Augenkontakt:
10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.

Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, für ärztliche Behandlung sorgen.

Einatmen:
An die frische Luft bringen! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, ggf. Herz-Lungen Widerbelebung, Notarzt rufen.

Ersthelfer:
Herr/Frau

 
  Sachgerechte Entsorgung
  Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!

Zur Entsorgung sammeln in Behälter für ölhaltige Abfälle.


ENDE

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