Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht GUV

GUV-R 2113
- Inhalt
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Betrieb

3.1 Gemeinsame Bestimmungen

3.1.1 Gefährdungsbeurteilung

3.1.2 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

3.1.2.1 Betriebsanweisung

3.1.2.2 Für Tätigkeiten der Abfallwirtschaft ist es notwendig, Betriebsanweisungen den Versicherten bekannt zu geben und ihre Einhaltung zu überwachen.

3.1.3 Erste Hilfe bei Verletzungen

3.1.4 Unterweisung

3.1.5 Persönliche Schutzausrüstung

3.1.5.1 Allgemeines

3.1.5.2 Schutzkleidung

3.1.5.3 Warnkleidung

3.1.5.4 Fuß- und Beinschutz

3.1.5.5 Handschutz

3.1.6 Hygienemaßnahmen, Hautschutzplan

3.1.7 Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln

3.1.8 Immunisierung, Arbeitsmedizinische Vorsorge

3.1.9 Einrichtungen zur Rettung von Personen

3.1.10 Bestimmungsgemäße Verwendung

3.2 Besondere Bestimmungen für Erfassung, Sammlung und Transport von Abfall

3.2.1 Bereitstellen, Abholen und Sammeln von Abfällen

3.2.2 Schutzmaßnahmen bei der Kontrolle der Abfallart

3.2.3 Verhalten der Versicherten bei Sammlung und Transport

3.2.4 Mitfahrt von Versicherten auf Standplätzen

3.2.5 Rückwärtsfahren

3.2.6 Entladen von Abfallsammelfahrzeugen

4 Prüfungen

4.1 Allgemeine Prüfungen

4.2 Prüfung und Kontrolle vor Benutzung

Anhang 1 - Anforderungen an den Altbestand von Maschinen und Anlagen zur Sammlung und zum Transport von Abfall

1 Maschinen und Anlagen zur Sammlung und zum Transport von Abfall

2 Kennzeichnung

3 Abfallsammelfahrzeuge

4 Verständigungsmöglichkeit

5 Not-Befehlseinrichtungen

6 Entladestellen

7 Absturzsicherungen an Entladestellen

8 Schutz gegen Verpuffungen oder Explosionen in Abfallzerkleinerungsanlagen

9 Schutz gegen Nachlauf an Abfallzerkleinerungsanlagen

Anhang 2 - Übersicht der Handzeichen für Einweiser von Fahrzeugen

1. Handzeichen für allgemeine Hinweise

2. Handzeichen für Fahrbewegungen

Anhang 3