Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Umfang der von den Leistungserbringern zu übermittelnden Daten
§ 3 Konkretisierung und Aktualisierung der zu übermittelnden Daten
§ 4 Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer; Fristen der Datenübermittlung
§ 5 Berichtigungsverfahren
§ 6 Qualitätsprüfung durch Genomrechenzentren und klinische Datenknoten; Meldebestätigung durch den Plattformträger
§ 7 Verfahren der Pseudonymisierung; Aufgabenwahrnehmung durch die Vertrauensstelle
§ 8 Inkrafttreten
Anlage Art und Umfang der Daten
I. Technische Daten der Meldungen
(zur Übermittlung an ein Genomrechenzentrum und einen klinischen Datenknoten)
II. Daten der Genomsequenzierung
(zur Übermittlung an ein Genomrechenzentrum, für alle Leistungserbringer)
III. Daten der Einwilligung und Teilnahmeerklärung
(zur Übermittlung an ein Genomrechenzentrum und einen klinischen Datenknoten)
IV. Allgemeine Daten zum Modellvorhaben
(zur Übermittlung an einen klinischen Datenknoten)
V. Klinische Daten mit Bezug zur Teilnahme am Modellvorhaben
(zur Übermittlung an einen klinischen Datenknoten)
VI. Klinische Daten zu Vorbefunden
(zur Übermittlung an einen klinischen Datenknoten)
VII. Klinische Daten zur Nachverfolgung