Regelwerk; BGG/GUV-G / DGUV-G

BGG/GUV-G 912 / DGUV-G 315-390
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Vorbemerkungen

1 Maschinentechnische Einrichtungen

Bild 1 und 2: Maschinentechnische Einrichtungen der Obermaschinerie

Bild 3: Drehbühne mit Bühnenpodium

Bild 4: Maschinentechnische Einrichtungen zum Fliegen von Personen

Bild 5: Portalbrücke

2 Gefährdungsbeurteilungen

Abb. 1: Gefährdungsbeurteilungen

3 Prüfungen

Abb. 2: Prüfungen bei Bereitstellung und Benutzung

3.1 Bereitstellung maschinentechnischer Einrichtungen

3.1.1 Prüfungen vor dem In-Verkehr-Bringen

Bild 6: Steuerpult einer maschinentechnischen Einrichtung

3.1.2 Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme

Bild 7: Bühne mit unterschiedlichen Versenkungen

Bild 8 und 9: Antriebe der Untermaschinerie

3.2 Prüfungen bei Benutzung

Abb. 3: Prüfungen bei Benutzung

3.2.1 Prüfungen bei Aufbau und Gebrauch

3.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

Bild 10: Kamerakran

Bild 11: Maschinentechnische Einrichtungen der Obermaschinerie

3.3 Außerordentliche Prüfungen

Bild 12: Maschinentechnische Einrichtung der Untermaschinerie

3.4 Dokumentation

4 Qualifikation und Auswahl von Personen für die Prüfung

4.1 Unterwiesene Person

Bild 13: Maschinentechnische Studioeinrichtungen

4.2 Befähigte Person

4.2.1 Befähigte Person aufgrund der Sachkunde/Sachkundiger

4.2.2 Befähigte Person aufgrund besonderer Sachkunde/Ermächtigter Sachverständiger

Anhang 1 - Ermittlung von Prüffristen

Anhang 2 - Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen

Vorbemerkung

1 Ermächtigungsverfahren

2 Voraussetzungen für die Ermächtigung

3 Pflichten des Sachverständigen

4 Befristung der Ermächtigung

5 Widerrufen der Ermächtigung

Anhang 3 - Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen

Anhang 4 - Rechtsnormen und Regeln der Technik

1. Gesetze und Verordnungen, Technische Regeln

2. Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

3. Normen

4. Weitere Informationen

Bildquellennachweis