BGG/GUV-G 912 / DGUV-G 315-390
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1 Maschinentechnische Einrichtungen
Bild 1 und 2: Maschinentechnische Einrichtungen der Obermaschinerie
Bild 3: Drehbühne mit Bühnenpodium
Bild 4: Maschinentechnische Einrichtungen zum Fliegen von Personen
Bild 5: Portalbrücke
2 Gefährdungsbeurteilungen
Abb. 1: Gefährdungsbeurteilungen
3 Prüfungen
Abb. 2: Prüfungen bei Bereitstellung und Benutzung
3.1 Bereitstellung maschinentechnischer Einrichtungen
3.1.1 Prüfungen vor dem In-Verkehr-Bringen
Bild 6: Steuerpult einer maschinentechnischen Einrichtung
3.1.2 Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Bild 7: Bühne mit unterschiedlichen Versenkungen
Bild 8 und 9: Antriebe der Untermaschinerie
3.2 Prüfungen bei Benutzung
Abb. 3: Prüfungen bei Benutzung
3.2.1 Prüfungen bei Aufbau und Gebrauch
3.2.2 Wiederkehrende Prüfungen
Bild 10: Kamerakran
Bild 11: Maschinentechnische Einrichtungen der Obermaschinerie
3.3 Außerordentliche Prüfungen
Bild 12: Maschinentechnische Einrichtung der Untermaschinerie
3.4 Dokumentation
4 Qualifikation und Auswahl von Personen für die Prüfung
4.1 Unterwiesene Person
Bild 13: Maschinentechnische Studioeinrichtungen
4.2 Befähigte Person
4.2.1 Befähigte Person aufgrund der Sachkunde/Sachkundiger
4.2.2 Befähigte Person aufgrund besonderer Sachkunde/Ermächtigter Sachverständiger
Anhang 1 - Ermittlung von Prüffristen
Anhang 2 - Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen
1 Ermächtigungsverfahren
2 Voraussetzungen für die Ermächtigung
3 Pflichten des Sachverständigen
4 Befristung der Ermächtigung
5 Widerrufen der Ermächtigung
Anhang 3 - Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen
Anhang 4 - Rechtsnormen und Regeln der Technik
1. Gesetze und Verordnungen, Technische Regeln
2. Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
3. Normen
4. Weitere Informationen