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Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten Anlage 3
(zu § 2 Abs. 4)

Unternehmermodell

1. Allgemeines

Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert.

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus

Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

2. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Teilnahme an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen soll grundsätzlich nur durch den Unternehmer selbst erfolgen. Im Einzelfall kann statt des Unternehmers sein für die Arbeitssicherheit verantwortlicher Betriebsleiter bzw. bei Unternehmen, die in der Form einer juristischen Person geführt werden, der gesetzliche Vertreter oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter teilnehmen.

Die Teilnahme des Betriebsleiters setzt voraus, dass diesem die Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes übertragen worden sind und gewährleistet ist, dass er Entscheidungsgewalt hinsichtlich des Bedarfs an externer Betreuung hat.

Die Teilnahme des Betriebsleiters kann möglicherweise dann sinnvoll sein, wenn der Unternehmer nicht die nötigen fachlichen Kenntnisse besitzt und im Kleinbetrieb die Durchführung der praktischen Tätigkeit und damit auch aller sicherheitstechnischen Maßnahmen in der Hand eines fachlich geeigneten und vorgebildeten Mitarbeiters liegt, der auch die entsprechende Verantwortung trägt (z.B. der angestellte Meister und Konzessionsträger im kleinen Handwerksbetrieb). Die Teilnahme von Personen, die lediglich im Wege der Einzelübertragung mit der Wahrnehmung bestimmter Arbeitsschutzpflichten des Unternehmers besonders beauftragt wurden, genügt nicht.

2.1 Motivations- und Informationsmaßnahmen

Art und Umfang der Motivations- und Informationsmaßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Tabelle: Motivations- und Informationsmaßnahmen im Unternehmermodell

1 2 3 4
Betriebsart Art der Motivations- und Informationsmaßnahmen Umfang der Einzelmaßnahmen Gesamtumfang der Motivations- und Informationsmaßnahmen
Gruppe I
  • Elektrochemische Oberflächenbehandlung, Galvanotechnik
  • Elektrotechnische Großinstallation

Grundseminar

Aufbauseminar

Selbstlernen

8 LE

16 LE

16 LE

40 LE

Gruppe II
  • Herstellung, Instandsetzung und Wartung elektrotechnischer und medizintechnischer Erzeugnisse
  • Informationstechnik, elektrotechnische Installation
  • Stromversorgung; Netzbetrieb
  • Gasversorgung, Fernwärmeversorgung
  • Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • Herstellung feinmechanischer und optischer sowie spezieller Erzeugnisse aus Metall, Holz und Kunststoff
  • Aufbereitung, Spinnerei mit Vorwerk, Vliesherstellung
  • Weberei; Veredlung
  • Herstellung von Schuhen

Grundseminar

Aufbauseminar

Selbstlernen

8 LE

8 LE

8 LE

24 LE

Gruppe II

Betriebe der Branchen Elektronische Medienerstellung, Druck und Papierverarbeitung, die nicht der Gruppe III zuzuordnen sind

Präsenzphase

Fernlehrgang

8 LE

8 LE

16 LE

Gruppe III
  • Feinmechanische Handwerke: Hörgeräteakustik, Augenoptik, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Büchsenmacher
  • Medientechnik
  • Forschungsinstitute

Präsenzphase

Fernlehrgang

6 LE

8 LE

14 LE

Gruppe III
  • Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb, Telearbeit, Werbeagenturen, Grafik, Design, Druckvorstufe, Handbuchbinderei, Fotostudio, Copy-Shop, Mikroverfilmung
  • Spinnerei ohne Vorwerk
  • Garnbe- u. verarbeitung, Strickerei und Wirkerei ohne Veredlung
  • Herstellung von Bekleidung u. Wäsche, Konfektion von Textilprodukten, Näherei; Textiler Service; Wäscherei, Chemischreinigung, Annahmestellen
  • Instandsetzung von Schuhen
  • Einzelhandel
  • Betriebe der Gruppe II, die ausschließlich wenige Aushilfen, Hilfskräfte oder ähnliche Beschäftigte mit geringer Gefährdung beschäftigen.

Fernlehrgang

8 LE

8 LE


Eine Lehreinheit (LE) entspricht 45 Minuten.

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen sind innerhalb von 2 Jahren zu absolvieren.

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