Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D
Leitern und Tritte
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I. Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Da Abs. 1, 2
II. Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Da Abs. 2, 3, 4, 12
III. Bau und Ausrüstung
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 4 Betriebsanleitung
Da Abs. 1
§ 5 Begehbarkeit
Da Abs. 1, 2, 3 i.V. Abs. 1
§ 6 Stufen und Sprossen
Da Abs. 1, 2 i.V. § 5 Abs. 3, 3
B. Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
§ 7 Sicherheit gegen Abrutschen
DA
§ 9 Freistehend verwendete Anlegeleitern
DA Abs. 1
C. Besondere Bestimmungen für Stehleitern
§ 10 Standsicherheit
Da Abs. 1, 1&2, 4
§ 11 Sonderformen von Stehleitern
DA Abs. 1, 2, 3
D. Besondere Bestimmungen für mechanische Leitern
§ 12 Standsicherheit
Da Abs. 1, 2, 7
§ 13 Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen
DA
§ 14 Arbeitskörbe an mechanischen Leitern
Da Abs. 2, 3
E. Besondere Bestimmungen für Steigleitern
§ 15 Steigleitern
Da Abs. 1, 2 § 5 Abs. 1, 3 i.V. § 5 Abs.1, 4, 4&5, 5, 6
F. Besondere Bestimmungen für Mehrzweckleitern
§ 16 Mehrzweckleitern
G. Besondere Bestimmungen für Tritte
§ 17 Tritte
Da Abs. 1, 2, 3, 4
IV. Betrieb
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 18 Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten
Da Abs. 1, 2, 3, 4
§ 19 Schädigende Einwirkungen
Da Abs. 1, 2&3
§ 20 Schadhafte Leitern und Tritte
DA
§ 21 Aufstellen von Leitern und Tritten
Da Abs. 1, 2, 3&4
B. Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
§ 22 Bestimmungsgemäße Verwendung von Anlegeleitern
Da Abs. 1, 3&4, 5&6
§ 23 Freistehend verwendete Anlegeleitern
DA
C. Besondere Bestimmungen für Stehleitern
§ 24 Bestimmungsgemäße Verwendung von Stehleitern
Da Abs. 1, 2
§ 25 Fahrbare Stehleitern und Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter
D. Besondere Bestimmungen für mechanische Leitern
§ 26 Mechanische Leitern
Da Abs. 1, 2, 3 i.V. Abs. 7, 6, 8
E. Besondere Bestimmungen für Hängeleitern
§ 27 Hängeleitern
F. Besondere Bestimmungen für Steigleitern
V. Prüfungen
§ 29 Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten
Da Abs. 1
§ 30 Prüfung mechanischer Leitern
Da Abs. 1
VI. Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 32 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Da Abs. 1
VIII. Inkrafttreten
§ 33 Inkrafttreten