Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, DGUV-V
BGV C21 / DGUV-V 36
- Inhalt -
I. Geltungsbereich
II. Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Da Abs. 1, 3, 6, 7, 8, 10&11
III. Gemeinsame Bestimmungen für Hafenarbeit
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Betriebsanweisungen
Da Abs. 1
§ 5 Fuß- und Kopfschutz
Da Abs. 1, 2
§ 7 Alkohol und andere berauschende Mittel
DA
§ 10 Betreten von Stapeln und Ladungen
Da Abs. 1
§ 11 Aufenthalt auf Stapeln und Ladungen
DA Abs. 1, 2 Satz 2
B. Besondere Bestimmungen für Umschlag, Transport, Bereitstellung und Lagerung von Gefahrgütern und vergleichbaren Gütern
§ 12 Umschlag, Transport, Bereitstellung und Lagerungvon Gefahrgütern
§ 13 Umschlag, Transport, Bereitstellung und Lagerungverpackter Gefahrgüter
§ 14 Umschlag, Transport, Bereitstellung und Lagerungvon Gefahrgütem in loser Schüttung
§ 15 Gesundheitsgefahren bei Umschlag, Transport, Bereitstellungund Lagerung sonstiger Güter
C. Besondere Bestimmungen für den Einsatzvon Umschlaggeräten
§ 17 Tragfähigkeit der Umschlaggeräte
Da Abs. 1
§ 18 Mängel an Umschlaggeräten
DA Abs. 1&2, 3
§ 19 Zeichengebung beim Einweisen
Da Abs. 1, 3
§ 20 Einweiser beim Verfahren von Umschlaggeräten
Da Abs. 1, 5
§ 21 Krane mit elektrisch schaltenden Notendhalteinrichtungen
§ 22 Container-Umschlaggeräte
§ 24 Container-Spreader
D. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen an Hebeeinrichtungen
§ 25 Lastaufnahmeeinrichtungen
Da Abs. 2, 3
§ 26 Lastaufnahmeeinrichtungen mit Haft- oder Reibschluß
Da Abs. 1
§ 27 Rundstahlketten als Anschlagmittel
Da Abs. 1, 2
§ 28 Anschlag vorgeschlungener Lasten
Da Abs. 1
§ 29 Transport von Lasten durch enge Öffnungen
Da Abs. 1
§ 30 Transport von Containern und Flats
Da Abs. 1, 4, 2 Satz 1
E. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Personenaufnahmemitteln
§ 31 Personenaufnahmemittel
DA Abs. 1 Nr. 2; Abs. 3 , 4 Nr. 2; Abs. 11 & 12
IV. Zusätzliche Bestimmungen für Hafenarbeit im
Landbereich
§ 32 Verkehrsführung
Da Abs. 1, 2
§ 34 Bewegliche Kairampen
§ 35 Ladeplattformen für das Befahren mit Flurförderzeugen
DA
§ 36 Befahren von Containern und Fahrzeugen mit Flurförderzeugen
DA Abs. 2, 3
§ 37 Container-Terminals
Da Abs. 2, 4
V. Zusätzliche Bestimmungen für Hafenarbeit im Schiffsbereich
§ 38 Festmachen des Schiffes
DA
§ 39 Betreten und Verlassen von Schiffen
Da Abs. 1, 2 Nr. 4, 5, 6
§ 40 Verkehrswege auf Schiffen
§ 41 Zugänge zu Laderäumen
Da Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 Abs. 2
§ 42 Befahren von Laderäumen mit Personenaufnahmemitteln
Da Abs. 4 Nr. 1
§ 43 Arbeitsplätze auf Schiffen
Da Abs. 1 Nr. 3; 2; 3; 5; 6; 7 Nr. 1, 2
§ 44 Beleuchtung
§ 47 Gegenseitige Gefährdung
DA Abs. 1, 2
§ 48 Kraftbewegte Schiffsbauteile
Da Abs. 1
§ 49 Aufsicht über Arbeitsgruppen
§ 50 Mängel an Schiffseinrichtungen
Da Abs. 1
§ 51 Signalmänner
Da Abs. 1; 2; 4
§ 52 Land- und Schwimmkrane
§ 53 Ladegeschirre
Da Abs. 1; 4; 5 Nr. 6; 6; 7; 8; 12 Nr. 1
§ 54 Ladegeschirre mit Fernsteuerung
§ 55 Bordeigene Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
§ 56 Fahrbare Umschlaggeräte
Da Abs. 1, 3
§ 57 Stetigförderer für Schüttgut
Da Abs. 6
§ 58 Absetzen von Lasten
§ 59 Verziehen und Lösen von Lasten
§ 60 Ro-Ro-Verkehr
Da Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 Abs. 2
VI. Ordnungswidrigkeiten
§ 61 Ordnungswidrigkeiten
VII. Inkrafttreten
§ 62 Inkrafttreten