Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR
BGR/GUV-R 242 / DGUV-R 113-017
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Vorbemerkung
I Allgemeiner Teil
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.1 Gefährdungsbeurteilung
3.1.1 Basis der Gefährdungsbeurteilung
3.1.2 Umfang der Gefährdungsbeurteilung
3.1.3 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
3.2 Gefahrgruppenzuordnung
3.2.1 Gefahrgruppenzuordnung
3.2.2 Gefahrgruppen
3.2.3 Gefahrgruppenzuordnung in bestimmten Fällen
4 Schutzmaßnahmen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Bauliche Anforderungen
4.2.1 Allgemeine Gebäudeanforderungen
4.2.2 Ausnahmen zu Stockwerken
4.3 Schutz- und Sicherheitsabstände
4.3.1 Anforderungen zur Abstandsbestimmung
4.3.2 Vorgehen bei unterschiedlichen Gefahrgruppen
4.3.3 Vorgehen bei einzelnen gefährlichen Räumen
4.3.4 Nicht zu berücksichtigende Räume
4.3.5 Nicht zu berücksichtigende Gebäude
4.3.6 Fokussierung in Wirkrichtung
4.3.7 Ungefährliche Gebäude mit sonstigen Gefahrenpotentialen
4.3.8 Gebäude und Plätze für das Lagern explosionsfähiger Stoffe
4.3.9 Lagerverbot für brennbare Flüssigkeiten und Druckgasbehälter
4.3.10 Ausnahmen zur Minderung von Abständen
4.4 Anforderungen an gefährliche Betriebsteile
4.4.1 Gefährliche Betriebsteile
4.4.2 Umfrieden gefährlicher Betriebsteile
4.4.3 Maßnahmen gegen äußere Einwirkungen
4.4.4 Brandschutzbereich
4.4.5 Begrenzung der Anzahl der Versicherten
4.5 Innerbetriebliche Transportwege
4.5.1 Verkehrswege
4.5.2 Beschaffenheit von Verkehrswegen
4.5.3 Zutrittsverbote bei gefährlichen Tätigkeiten
4.5.4 Transport mit Fahrzeugen
4.6 Gebäude und Plätze
4.6.1 Geeignete Bauarten
4.6.2 Zuordnung zu Donator und Akzeptorklassen
4.6.3 Anlagen zum Schutz gegen atmosphärische Entladung
4.6.4 Diebstahlsicherung
4.7 Räume
4.7.1 Ungehindertes Verlassen von Arbeitsräumen
4.7.2 Flucht- und Rettungswege
4.7.3 Alternativen zu Einzelgebäuden
4.7.4 Widerstandsfähigkeit von Trennwänden
4.7.5 Absicherung von Kanälen und Wanddurchbrüchen
4.7.6 Absicherungen von Lüftungsöffnungen
4.7.7 Anforderungen an Bau- und Werkstoffe
4.7.8 Gefahren durch verunreinigtes Schuhwerk
4.8 Arbeitsplätze
4.8.1 Fluchtwege
4.8.2 Einzelgebäude
4.8.3 Schutzräume für Tätigkeiten "unter Sicherheit"
4.8.4 Hohe Gefährdungen
4.8.5 Geringe Gefährdungen
4.9 Gebäude und Räume zum Abstellen von Explosivstoffen
4.9.1 Abstellräume in Arbeitsgebäuden
4.9.2 Abstellräume in Einzelgebäuden
4.10 Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika
4.10.1 Besondere Gebäude für Laboratorien
4.10.2 Maximalmengen für Laboratorien
4.10.3 Versuchsanlagen und Technika für Explosivstoffmassen > 3 kg
4.10.4 Ausnahmen für Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika
4.11 Gebäude und Plätze zum Sprengen und Vernichten
4.11.1 Spreng- und Vernichtungsplätze
4.11.2 Schutzeinrichtungen für Spreng- und Vernichtungsplätze
4.12 Prüfstände, Versuchsstrecken und Schießstände
4.12.1 Schutzräume
4.12.2 Sichern gegen unbefugtes Betreten
4.12.3 Lärmschutzbereiche
4.12.4 Be- und Entlüftungseinrichtungen
4.12.5 Auffangeinrichtungen
4.13 Umkleide- und Pausenräume
4.13.1 Anforderungen an Umkleide- und Pausenräume
4.13.2 Schwarz-Weißbereiche für Kleidung
4.14 Einrichtungen, Anlagen, Arbeitsmittel in gefährlichen Gebäuden oder Räumen
4.14.1 Allgemeine Anforderungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel
4.14.2 Maßnahmen gegen Explosivstoffablagerungen
4.14.3 Zugelassene Arbeitsmittel
4.14.4 Bereichseinteilung
4.14.5 Bereichseinteilungskriterien
4.14.6 Andere Einwirkungen
4.14.7 Einrichtungen zur Druckentlastung
4.14.8 Elektrische Anlagen
4.14.9 Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen
4.14.10 Explosionsschutz
4.15 Messen, Regeln, Steuern, Warnen
4.15.1 Grenzwertschalter
4.15.2 Aufzeichnungseinrichtungen für Temperaturverläufe
4.15.3 Temperaturbegrenzer
4.15.4 Wartung und Kalibrierung von Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen
4.16 Lüftungstechnische Anlagen
4.16.1 Installation und Betrieb lüftungstechnischer Anlagen
4.16.2 Lüftungstechnische Rohrleitungen
4.16.3 Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen
4.16.4 Vor- und Nachlaufzeiten
4.16.5 Besondere Anforderungen für Umluftanlagen
4.17 Trockeneinrichtungen
4.17.1 Allgemeine Anforderungen
4.17.2 Anforderungen bei evakuierten Behältern und Räumen
4.18 Alarm- und Brandschutzeinrichtungen
4.18.1 Alarmeinrichtungen
4.18.2 Warneinrichtungen
4.18.3 Feuerlöscheinrichtungen
4.18.4 Löscheinrichtungen gegen Kleiderbrände
4.19 Behältnisse für Explosivstoffe
4.19.1 Behältnisse für den innerbetrieblichen Transport
4.19.2 Kennzeichnung von Behältnissen
4.19.3 Reinigen von Behältnissen für Explosivstoff
4.19.4 Abdeckungen für Behältnisse mit Explosivstoff
4.19.5 Widerstandsfähigkeit von Verpackungen
4.19.6 Unverpackte Gegenstände
4.20 Fahrzeuge
4.20.1 Geeignete Fahrzeuge
4.20.2 Umschlagdauer
4.20.3 Abstellen in Eisenbahnwagen
5 Tätigkeiten mit Explosivstoffen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.1.1 Zulässige Tätigkeiten unter Aufsicht
5.1.2 Mechanische Belastungen von Explosivstoffen
5.1.3 Vermeidung gegenseitiger Gefährdung
5.2 Benutzen von Geräten und Werkzeugen
5.2.1 Verwendung von Geräten und Werkzeugen
5.2.2 Ausnahmen zur Verwendung von Geräten und Werkzeugen
5.2.3 Benutzungsanweisungen
5.2.4 Ablegen und Aufbewahren von Geräten und Werkzeugen
5.3 Innerbetriebliches Transportieren
5.3.1 Vermeiden von innerbetrieblichen Transporten
5.3.2 Ladungssicherung
5.3.3 Umschließungen
5.3.4 Trageverbot in Kleidung
5.3.5 Aufnehmen von verschütteten Stoffen
5.3.6 Sicherungsmaßnahmen nach Transportschäden
5.4 Aufbewahren
5.4.1 Verpackungen
5.4.2 Verträglichkeit
5.4.3 Lagerarbeiten
5.4.4 Reihenfolge der Verarbeitung
5.4.5 Tätigkeitsverbote
5.4.6 Nicht erlaubte Kennzeichnungstätigkeiten
5.4.7 Bereitstellungsverbot von Verpackungshilfsmitteln
5.4.8 Abdeckung von unverpackten Explosivstoffen
5.4.9 Ausnahmen für Gefahrgruppe 1.4
5.4.10 Vorrang der 2. SprengV
5.5 Zusammenlagern
5.5.1 Allgemeine Anforderungen
5.5.2 Zuordnung zu Verträglichkeitsgruppen
5.5.3 Allgemeine Zusammenlagerungserlaubnis
5.5.4 Spezifische Zusammenlagerungserlaubnisse
5.5.5 Ausnahmen zur Zusammenlagerung
5.5.6 Eingeschränkte Zusammenlagerungserlaubnis
5.5.7 Zusammenlagerungsverbote
5.6 Roh- und Hilfsstoffe sowie explosionsgefährliche Zwischenprodukte
5.6.1 Reinheit der Einsatzstoffe
5.6.2 Einsatz von Recyclingmaterial
5.6.3 Detektion von Fremdkörpern
5.6.4 Verträglichkeit von Roh- und Hilfsstoffe
5.6.5 Brennbaren und brandfördernden Materialien
5.7 Explosivstoffhaltige Abfälle
5.7.1 Sortenreine Abfälle
5.7.2 Zugelassene Behältnisse zur Abfallsammlung
5.7.3 Mittel zur Phlegmatisierung von Abfällen
5.7.4 Verträglichkeit von Phlegmatisierungsstoffen
5.7.5 Vernichten von transportrechtlich nicht einstufbaren Explosivstoffen
5.8 Abwasserbehandlung
5.8.1 Abscheiden von ungelösten Explosivstoffen aus Abwässern
5.8.2 Abscheiden von gelösten Explosivstoffen aus Abwässern
5.8.3 Abscheideeinrichtungen
5.9 Weiterverarbeiten von wiedergewonnenen Explosiv- und Reststoffen
5.9.1 Recycling
5.9.2 Einsatz von Recyclingmaterial
5.9.3 Verwertung
5.9.4 Explosivstoffhaltige Lösemittel
5.9.5 Nicht verwertbare explosivstoffhaltige Stoffe
6 Organisatorische Maßnahmen
6.1 Betriebsanweisungen, Unterweisungen
6.1.1 Betriebsanweisungen
6.1.2 Bekanntmachung von Betriebsanweisungen
6.1.3 Informationen vor Aufnahme der Tätigkeiten
6.1.4 Ergänzungen in Betriebsanweisungen
6.1.5 Aufsicht in Schießständen
6.1.6 Mitwirkungspflicht der Versicherten
6.1.7 Unterweisungen
6.2 Beschäftigungsbeschränkungen
6.2.1 Beschäftigungsvoraussetzungen
6.2.2 Ausnahmen für Jugendliche
6.3 Mengenbeschränkungen
6.4 Begrenzung der Anzahl der Versicherten
6.4.1 Zulässige Aufenthaltsbereiche
6.4.2 Minimierung von ständig anwesenden Personen im Gefahrenbereich
6.4.3 Minimierung von nicht ständig anwesenden Personen im Gefahrenbereich
6.4.4 Unterbrechen des Betriebs
6.5 Vermeiden von Zündquellen, Rauchverbote
6.5.1 Arbeitsplatzkennzeichnung
6.5.2 Ausnahmen zu Rauchverboten
6.5.3 Raucherzonen
6.5.4 Verbote und Stichproben
6.6 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
6.6.1 Erlaubnis für Instandsetzungsarbeiten
6.6.2 Besondere Eigenschaften der Explosivstoffe
6.6.3 Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten
6.6.4 Feuer- und Heißarbeiten
6.6.5 Beseitigen von Betriebsstörungen
6.6.6 Bau- und Abbrucharbeiten
6.7 Ordnung und Sauberkeit
6.7.1 Reinigungsarbeiten
6.7.2 Begehbarkeit von Verkehrswegen
6.7.3 Minimierung von Brandlasten
6.8 Sichern gegen unbefugtes Betreten
6.8.1 Zugangskontrollen
6.8.2 Aufenthaltserlaubnis
6.8.3 Sicherung des gefährlichen Betriebsteiles
6.9 Arbeitsschluss, Arbeitspausen
6.9.1 Zugang zu gefährlichen Räumen
6.9.2 Verwahren von Explosivstoffen zum Arbeitsende
6.9.3 Abschalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
6.10 Alarm- und Feuerlöschübungen
6.10.1 Durchführung von Alarm- und Feuerlöschübungen
6.10.2 Einweisung an Feuerlöscheinrichtungen
6.11 Verhalten bei Gewitter
6.12 Verhalten bei Bränden und Explosionen
6.12.1 Verhalten bei Bränden
6.12.2 Räumung bei Bränden oder Explosionen
6.12.3 Freigabe von Ereignisorten
6.13 Anzeige von Bränden, Explosionen und Blitzeinschlägen
7 Persönliche Schutzausrüstungen
7.1 Allgemeine Anforderungen
7.1.1 Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen
7.1.2 Tragen von Schutzkleidung
7.1.3 Straßen- und Schutzkleidung
7.1.4 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
7.2 Schutzkleidung bei Gefährdung durch Flammen oder Hitzeeinwirkung
7.2.1 Flammschutzkleidung
7.2.2 Beständigkeit von Flammschutzkleidung
7.2.3 Benutzungseinschränkung von Flammschutzkleidung
7.3 Schutzkleidung bei Gefährdung durch elektrostatische Entladungen
8 Prüfungen
8.1 Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen
8.1.1 Durchführung der Prüfung
8.1.2 Prüfergebnisse
8.2 Elektrische Anlagen
8.2.1 Prüffristen für elektrische Anlagen
8.2.2 Prüfergebnisse
8.3 Potentialausgleich
8.3.1 Prüffristen
8.3.2 Prüfergebnisse
8.4 Blitzschutzanlagen
8.4.1 Prüffristen
8.4.2 Überprüfung nach Blitzeinschlag
8.4.3 Prüfergebnisse
8.5 Abwasser- und Abluftbehandlungseinrichtungen
8.5.1 Prüffristen
8.5.2 Prüfergebnisse
8.6 Feuerlöscheinrichtungen
8.6.1 Prüffristen
8.6.2 Kennzeichnung/ Dokumentation der Prüfergebnisse
II Spezieller Teil
II-1 Munition
1 Anwendungsbereich
1.1 Geltungsbereich
1.2 Weitere Regeln
2 Begriffsbestimmungen
3 Bauliche Einrichtungen
3.1 Bauarten für Gebäude
3.1.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten
3.1.2 Gebäude mit Brandgefahr
3.2 Transportbänder und Rollenbahnen
4 Herstellen gegossener Sprengladungen
4.1 Einzelgebäude
4.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung gegossener Sprengladungen
4.1.2 Ausnahmen von Abschnitt 4.1.1 Nr. 3, 4 und 6 dieses Unterkapitels
4.1.3 Ausnahmen von Abschnitt 4.1.1 Nr. 1 und 2 dieses Unterkapitels
4.1.4 Ausnahmen von Abschnitt 4.1.1 Nr. 2 und 5 dieses Unterkapitels
4.2 Gießhäuser
4.2.1 Stockwerke
4.2.2 Brandwände
4.2.3 Fußböden
4.3 Schmelz-, Misch- und Gießkessel
4.3.1 Einbauten
4.3.2 Kessel und Einbauten
4.3.3 Rührflügel
4.3.4 Absaugeinrichtungen und Abscheider
4.4 Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen
4.4.1 Förderleitungen
4.4.2 Vermeidung von Explosivstoffresten
4.4.3 Absperreinrichtungen
4.4.4 Dichtheit und Beständigkeit von Absperreinrichtungen
4.4.5 Beheizung von Leitungen und Absperreinrichtungen
4.5 Wärmeträger
4.5.1 Temperaturbegrenzer
4.5.2 Temperaturanzeige
4.6 Absaugeinrichtungen
4.7 Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen
4.7.1 Vermeidung von Brand- oder Explosionsübertragung
4.7.2 Entfernen von Füllschrauben
4.7.3 Mechanische Bearbeitung
4.8 Zerkleinerungsgebäude
4.9 Brandschutzeinrichtungen
4.9.1 Feuerlöscheinrichtungen
4.9.2 Auslöseeinrichtungen
4.9.3 Vermeidung von Brandübertragung
5 Herstellen gepresster Sprengladungen
5.1 Einzelgebäude
5.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung gepresster Sprengstoffladungen
5.1.2 Ausnahme von Abschnitt 5.1.1
5.2 Pressengebäude
5.2.1 Obergeschoß
5.2.2 Füllräume
5.2.3 Abstellmengen in Abstellräumen
5.2.4 Verhinderung von Sprengstoffansammlungen
5.3 Pressenräume
5.3.1 Räume zum Aufstellen von Pressen
5.3.2 Zugangssicherung
5.3.3 Separate Antriebsräume
5.4 Weiterbehandeln von Presskörpern
5.4.1 Einzelräume zur Weiterbehandlung von Presskörpern
5.4.2 Gefährliche Tätigkeiten beim Weiterbehandeln von Presskörpern
5.4.3 Betreiben von Einrichtungen zur mechanischen Bearbeitung
5.4.4 Zerkleinern von Presskörpern
5.4.5 Tauchbäder
6 Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel
6.1 Zündmittel
6.1.1 Vermeidung von Explosionsübertragungen
6.1.2 Arbeiten unter Sicherheit
6.1.3 Messeinrichtung elektrostatische Aufladung
6.1.4 Leitfähige Behältnisse
6.1.5 Spezifische persönliche Schutzausrüstungen bei Tätigkeiten mit Zündmitteln
6.2 Anzündmittel
6.2.1 Arbeiten unter Sicherheit
6.2.2 Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Treibladungsanzündern
7 Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen
7.1 Gefährliche Arbeiten
7.1.1 Tätigkeiten unter Sicherheit
7.1.2 Einrichtungen zum Einschrauben von Zündern
7.2 Spritzlackieren
8 Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen
8.1 Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen
8.1.1 Einzelräume
8.1.2 Maßnahmen zur Verhinderung von Brandübertragung
8.1.3 Ausblase- oder Druckentlastungsflächen
8.1.4 Feuerlöscheinrichtungen
8.1.5 Auslösung von Feuerlöscheinrichtungen
8.1.6 Trennen der Füllstellen
9 Laborieren von Patronenmunition
9.1 Gebäude und Räume
9.1.1 Stockwerke für Patronenlademaschinen
9.1.2 Munition bis Kaliber 20 mm
9.1.3 Temperieren von Treibladungspulver
9.2 Räume für Vorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition
9.2.1 Trennung von Vorratsraum und Ladeanlagen
9.2.2 Schutz vor Brandübertragung
9.3 Lademaschinen
9.4 Vorratsbehälter für Anzündmittel
9.5 Aufsetzen von bezünderten Geschossen
9.6 Prüfeinrichtungen für Anzündmittel
9.7 Zuführen der Treibladungspulver
9.8 Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen
9.9 Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen
9.9.1 Vermeidung einer Rückzündung
10 Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze
10.1 Einzelgebäude
10.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung
10.1.2 Ausnahmen von Abschnitt 10.1.1 dieses Unterkapitels
10.1.3 Mindestanforderungen für Ausnahmen nach Abschnitt 10.1.2 dieses Unterkapitels
10.2 Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe
10.2.1 Bauarten für Gebäude
10.2.2 Mahlen
10.2.3 Abscheideeinrichtungen
10.2.4 Temperaturbegrenzer
10.3 Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen
10.3.1 Ansetz- und Mischhäuser für Treibstoffmassen
10.3.2 Mindesttemperatur beim Einsatz von Sprengölen
10.3.3 Mischen
10.3.4 Mischen von Härterkomponenten
10.4 Vermeiden von metallischen Fremdkörpern
10.5 Kneten und Granulieren von Treibstoffmassen
10.5.1 Gebäude für Treibstoffmassen
10.5.2 Aufstellungsanforderungen an Knet- oder Granuliermaschinen
10.5.3 Gebäude für Knet- oder Granulierprozesse
10.5.4 Vermeiden von Zündübertragung
10.5.5 Zwangsabschalteinrichtungen
10.5.6 Druckentlastungseinrichtungen
10.5.7 Abstellräume
10.6 Walzen von Treibstoffmassen
10.6.1 Tätigkeit unter Sicherheit
10.6.2 Anforderungen an Walzanlagen
10.6.3 Abstellmengen in Walzwerksgebäuden
10.6.4 Einrichtungen zum Warmhalten von Walzfellen
10.6.5 Warmwasserheizung für Walzwerke
10.6.6 Abstreifmesser und Seitenbacken
10.6.7 Aufgeben von Walzgut
10.6.8 Schutzausrüstungen für Walzwerker
10.7 Mischen der Treibstoffgranulate
10.8 Trocknen der Treibstoffgranulate
10.9 Formgeben mittels Schneckenpressen
10.10 Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden
10.10.1 Pressengebäude
10.10.2 Kolbenpressen
10.10.3 Zugangssicherung zur Ausblaseseite
10.10.4 Sicherheitsabschaltung für Kolbenpressen
10.10.5 Arbeiten unter Sicherheit
10.10.6 Schneidräume
10.10.7 Öffnungen zwischen Schneid- und Auffangräumen
10.10.8 Schneidräume
10.10.9 Fluchttüren
10.11 Formgeben durch Gießen
10.11.1 Gießhäuser
10.11.2 Fluchtwege von Arbeitsbühnen
10.11.3 Ausnahme von Abschnitt 10.1.2 dieses Unterkapitels
10.11.4 Abstellräume
10.12 Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen
10.12.1 Gebäude zum Aushärten und Tempern
10.12.2 Temperaturbegrenzer
10.12.3 Kondensate und Sublimate
10.13 Entformen von gegossenen Treibsätzen
10.13.1 Gebäude
10.13.2 Arbeiten unter Sicherheit
10.14 Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen
10.14.1 Gebäude
10.14.2 Aufstellung von Bearbeitungsmaschinen
10.14.3 Abstellräume
10.14.4 Schutzmaßnahmen für das spanabhebende Bearbeiten
10.14.5 Anforderungen an Dreh- und Fräsmaschinen
10.14.6 Treibsatzspäne
10.15 Isolieren von Treibsätzen
10.15.1 Isolieren
10.15.2 Abdunsten, Trocknen und Aushärten
10.16 Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen
10.17 Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen
10.17.1 Gebäude für das Zerkleinern von Treibsätzen
10.17.2 Zerkleinerungseinrichtungen
10.17.3 Räume mit Zerkleinerungseinrichtungen
10.18 Vermeiden von Brandübertragungen
10.18.1 Arbeitsverfahren
10.18.2 Einrichtungen
10.18.3 Ausnahmen
10.18.4 Tätigkeit unter Sicherheit beim Einschrauben und Widerstandsmessung
10.18.5 Tätigkeit unter Sicherheit beim Einsetzen der Geschosse
11 Zusammenbau von Raketenmotoren
11.1 Gebäudearten
11.1.1 Gebäude
11.1.2 Ausnahmen
11.2 Einzelräume
11.2.1 Allgemeine Anforderungen
11.2.2 Ausnahme
11.2.3 Besondere Regelungen beim Unwuchtprüfen
11.2.4 Abschirmungen bei Unwuchtprüfungen
11.2.5 Besondere Regelungen beim Lackieren von Raketenmotoren
11.2.6 Feuerlöscheinrichtungen
11.3 Zündkreiskontrolle und dynamische Unwuchtbestimmung
11.3.1 Zündkreiskontrolle
11.3.2 Dynamische Unwuchtprüfung
12 Zusammenbau von Raketen
12.1 Einzelräume
12.1.1 Allgemeine Anforderungen
12.1.2 Bauliche Trennung
12.1.3 Ausnahmen
12.1.4 Unwuchtprüfung sowie Zünd- und Schaltkreiskontrolle
13 Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation
13.1 Gebäudearten
13.2 Einzelgebäude
13.2.1 Allgemeine Anforderungen
13.2.2 Ausnahmen
13.3 Anlagen
13.4 Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung
14 Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken
15 Herstellen gegossener Sprengladungen
15.1 Wiedergewonnene Sprengstoffe
15.2 Gießen
15.2.1 Vermeidung von Verunreinigungen
15.2.2 Entfernen von Sprengstoffanhaftungen
15.2.3 Entfernen von verlorene Köpfen
15.2.4 Säubern von Füllschrauben und Fülltrichter
15.3 Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen
15.3.1 Sprengstoffleitungen
15.3.2 Reinigung
15.4 Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern
16 Herstellen gepresster Sprengladungen
16.1 Abstellen und Bereithalten
16.1.1 Bereitstellmengen in Abstellräumen
16.1.2 Bereitstellmengen in Füllräumen
17 Herstellen von Zünd- und Anzündmitteln
17.1 Zünd- und Anzündmittel
17.1.1 Maximalmengen
17.1.2 Prüfen des Ableitwiderstandes
17.1.3 Treibladungsanzünder und Anzündhütchen
18 Herstellen von Treibladungen
19 Laborieren von Patronenmunition
19.1 Anzünder, Anzündhütchen und Treibladungspulver
19.1.1 Maximalmengen
19.1.2 Mengenbegrenzung für Treibladungspulver
19.2 Pulveraufgabestellen für Patronenmunition
19.3 Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition
19.4 Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern
19.5 Laden von Patronenmunition
19.6 Verpacken von Patronenmunition
20 Herstellen gepresster oder gegossener Raketentreibsätze
20.1 Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse
20.2 Mischen von Komposit-Treibstoffen
20.3 Walzen
20.4 Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen
21 Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren
22 Anlagen zur Umweltsimulation
23 Prüfung auf Dichtheit und Gangbarkeit
II-2 Treibstoffe (Treibladungspulver und Festtreibstoffe)
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-2 gilt
1.2 Der Teil II-2 gilt nicht für das
2 Begriffsbestimmungen
3 Besondere bauliche Anforderungen
3.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten
4 Abstellen und Bereithalten sprengölhaltiger Vorprodukte
4.1 Entwässern von Pulverrohmasse
4.1.1 Entwässerungseinrichtungen
4.1.2 Einhaltung von Mindestwassergehalten
4.1.3 Zentrifugieren unter Sicherheit
4.1.4 Trocknungsgrade
4.1.5 Vermeidung von Kondensaten
4.2 Walzen
4.2.1 Walzen von Pulvermischungen
4.2.2 Ausnahmen
4.2.3 Abstellmengen von Pulvermischungen
4.2.4 Warmhalten von Pulvermassen
4.2.5 Gleichmäßige Verteilung von Pulvermassen
4.2.6 Temperaturbegrenzungseinrichtungen
4.2.7 Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Walzenstillstand
4.2.8 Reinigen der Walzen
4.2.9 Einstellen der Walzenspalte
4.2.10 Umschaff
4.2.11 Maßnahmen bei ungewöhnlichen Vorkommnissen
4.2.12 Mindesttemperatur
4.2.13 Persönliche Schutzausrüstungen beim Walzen
4.3 Kolbenpressen für Treibladungspulver
4.3.1 Begrenzungseinrichtungen
4.3.2 Druckentlastung
4.3.3 Unterbau von Kolbenpressen
4.3.4 Dichtungselemente
4.3.5 Druckbegrenzung
4.4 Kolbenpressen für mehrbasige Treibladungspulver
4.4.1 Pressen unter Sicherheit
4.4.2 Bauart von Pressenräumen
4.4.3 Anzahl der Pressen
4.4.4 Abführöffnungen
4.4.5 Temperaturen beim Pressen lösemittelfreier, mehrbasiger Treibladungspulver
4.5 Schneckenpressen
4.5.1 Extrudieren unter Sicherheit
4.5.2 Anzahl von Schneckenpressen
4.5.3 Maßnahmen gegen Brand- oder Explosionsübertragung
4.5.4 Betreten von Pressenräumen
4.6 Schneiden, Sieben, Oberflächenbehandeln und Polieren
4.6.1 Maßnahmen gegen Brandübertragung in Schneidräumen
4.6.2 Fluchtwege aus Schneideräumen
4.6.3 Explosivstoffansammlungen in Schneideinrichtungen
4.6.4 Einstellung von Schneideinrichtungen
4.6.5 Schneiden einbasiger Pulver
4.6.6 Maßnahmen gegen Brandübertragung in Siebräumen
4.6.7 Fluchtwege aus Siebräumen
4.6.8 Nassabscheidung von Siebstaub
4.6.9 Inbetriebnahme von Siebeinrichtungen
4.6.10 Oberflächenbehandeln und Polieren
4.7 Wässern
4.7.1 Siebböden
4.7.2 Heizmedien
4.8 Kontrolle auf Fremdkörper
4.9 Feuchtigkeitsgehalt beim Abstellen
4.10 Kneten und Mischen
4.10.1 Knet- und Mischanlagen
4.10.2 Fremdkörperfreiheit von Knet- und Mischtrögen
4.10.3 Behältnisse für Knetgut
4.11 Trocknen
4.11.1 Temperaturbegrenzung von Wärmeträgern
4.11.2 Temperaturbegrenzung bei Trockenräumen und -einrichtungen
4.11.3 Verschlüsse an Vakuumtrockeneinrichtungen
4.11.4 Entleeren von Trockeneinrichtungen
4.12 Vermengen und Sieben von Nitrocelluloseschwarzpulver
II-3 Schwarzpulver
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-3 gilt
1.2 Der Teil II-3 gilt nicht
2 Begriffsbestimmungen
3 Gebäudearten
3.1 Herstellgebäude für Schwarzpulver
3.2 Ausnahmen für Schwarzpulverherstellgebäude
3.3 Ausnahmen zu Unterkapitel 3.2
3.4 Abstellräume für Schwarzpulver
3.5 Ausnahmen für Schwarzpulverabstellräume
3.6 Abstellgebäude für Schwarzpulver
4 Höchstzulässige Pulvermenge
5 Zerkleinerungsmaschinen für Rohstoffe
6 Pulverarbeitsmaschinen
6.1 Anzahl von Pulverarbeitsmaschinen
6.2 Funktionssicherheit von Pulverarbeitsmaschinen
6.3 Stillsetzen von Pulverarbeitsmaschinen
7 Siebmaschinen
8 Kollergänge
8.1 Schichtdicken auf Kollergängen
8.2 Anfahren von Kollergängen
8.3 Stillsetzen von Kollergängen
8.4 Funktionssicherheit von Kollergängen
9 Pressen
9.1 Schwarzpulverpressen
9.2 Pressplatten an Schwarzpulverpressen
9.3 Seitliche Einschlüsse an Schwarzpulverpressen
9.4 Reinigen von Schwarzpulverpressen
9.5 Pressdrücke an Schwarzpulverpressen
10 Körnmaschinen
10.1 Werkstoffe von Körnmaschinen
10.2 Zahnscheiben von Körnmaschinen
11 Reib-, Körn- und Poliertrommeln
11.1 Werkstoffe zur Schwarzpulverherstellung
11.2 Achsenschutz für Poliertrommeln
11.3 Werkstoffe für Poliertrommeln
11.4 Kugel- und Kubenwerkstoffe in Reib-, Körn- und Poliertrommeln
11.5 Sicherheitsspalte für Reib-, Körn- und Poliertrommeln
12 Anzahl der ständig anwesenden Versicherten
12.1 Versichertenzahlbegrenzung bei der Schwarzpulverherstellung
12.2 Ausnahmen bei der Schwarzpulverherstellung
12.3 Versichertenzahlbegrenzung in Misch- und Packgebäuden
12.4 Versichertenzahlbegrenzung bei der Herstellung des Rohschwarzpulvers
13 Feuchthalten der Zugänge
14 Zerkleinern
14.1 Kugel- und Kubenwerkstoffe beim Zerkleinern von Ausgangsstoffen
14.2 Zerkleinern von Schwefel
14.3 Zerkleinern von frisch gebrannter Holzkohle
II-4 Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-4 gilt für die
1.2 Der Teil II-4 gilt nicht für das
2 Begriffsbestimmungen
3 Bauliche Einrichtungen
3.1 Einzelgebäude
3.1.1 Einzelgebäude für die Herstellung von Pulverzünd- und Sprengschnüre
3.1.2 Gebäudeart für Tätigkeiten nach Abschnitt 3.1.1
3.1.3 Ausnahme für Tätigkeiten nach Nr. 2 des Abschnitts 3.1.1
3.1.4 Ausnahme für Tätigkeiten nach Nr. 3 des Abschnitts 3.1.1
3.1.5 Gebäude zur Herstellung von Anzündlitzen-Verbinder
3.1.6 Ausnahme zu Abschnitt 3.1.1 für Tätigkeiten unter Sicherheit
3.1.7 Ausnahme zu Abschnitt 3.1.1 für Abstellräume
3.2 Spinnräume
3.2.1 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration
3.2.2 Spinnräume in leichter Bauart
3.2.3 Fluchtwege
3.2.4 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration zwischen Spinnmaschinen
3.2.5 Aufspulen von Rohsprengschnüren und Anzündlitzen
3.2.6 Schutz der Versicherten vor Detonation oder Deflagration
3.3 Füllboden
3.3.1 Ausnahme zu Stockwerken für die Pulverzünd- und Sprengschnurherstellung
3.3.2 Verhinderung der Übertragung einer Detonation oder Deflagration zwischen Fülltrichter
4 Allgemeine Anforderungen
4.1 Vermeiden von Verunreinigungen
4.2 Spinnräume
4.2.1 Begrenzung der Versichertenzahl
4.2.2 Mengenbegrenzung
4.3 Spinnmaschinen
4.3.1 Vermeiden von elektrostatischen Aufladungen
4.3.2 Vermeiden von gefährlichen Reibbeanspruchungen
4.4 Fülltrichter von Spinnmaschinen
4.4.1 Mengen- und Massenbegrenzung
4.4.2 Ausnahme zu Abschnitt 4.4.1 dieses Unterkapitels
4.4.3 Ausnahme zu den Abschnitten 4.4.1 und 4.4.2
4.4.4 Bereithalten von Nachfüllmengen
4.5 Extruder
4.5.1 Temperaturbegrenzung
4.5.2 Höchsttemperatur im Spritzkopf
4.5.3 Funktionssicherheit am Spritzkopf
4.6 Vernichten
4.6.1 Vernichten oder Recyceln von Explosivstoff aus Pulverzünd- und Sprengschnüren sowie Anzündlitzen
4.6.2 Vernichtung unbrauchbarer Pulverzündschnüre und Anzündlitzen
4.6.3 Vernichten von Sprengschnüren
5 Besondere Bestimmungen für Sprengschnüre
5.1 Trocknen der explosionsgefährlichen Rohstoffe
5.1.1 Temperaturen in Trockeneinrichtungen
5.1.2 Temperaturreglung in Trockeneinrichtungen
5.1.3 Verhinderung von Aufwirbelungen in Trockeneinrichtungen
5.1.4 Trockeneinrichtungen mit Kondensatabscheider
5.2 Abscheiden von Explosivstoffen
5.3 Trocknen
5.4 Vermeiden von Staubansammlungen
5.4.1 Vermeidung gefährlicher Staubansammlungen in Trockenräumen
5.4.2 Vermeidung gefährlicher Staubansammlungen im Extruder
5.5 Verunreinigungen
5.6 Wiedergewinnen von Explosivstoffen
5.6.1 Recyceln von Explosivstoff aus Sprengschnüren
5.6.2 Einhalten von Verfahrensparametern beim Recyceln
5.7 Behandeln wiedergewonnener Explosivstoffe
5.7.1 Verfahrensparameter beim Recyceln
5.7.2 Qualität des Recyclingmaterials
5.7.3 Vernichten von unbrauchbaren Explosivstoffen
6 Besondere Bestimmungen für Anzündlitzen
6.1 Weiterverarbeiten von Anzündlitzen
6.2 Herstellen von Anzündlitzen-Verbindern
6.2.1 Massenbegrenzung im Einfülltrichter
6.2.2 Reinigen von Maschinen
II-5 Sprengöle und Nitratsprengstoffe
1 Anwendungsbereich
1.1 Dieser Teil II-5 gilt für die
1.2 Der Teil II-5 gilt auch für die
1.3 Der Teil II-5 gilt nicht für das
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine bauliche Anforderungen
3.1 Bauarten, Umwallungen, Erdüberdeckungen
3.2 Kanäle
3.3 Bau- und Werkstoffe, Werkzeuge
3.3.1 Verbot für Holz oder andere nitrier- und leicht oxidierbare Stoffe
3.3.2 Werkstoffe für Trockengestelle
3.3.3 Werkstoffe für Werkzeuge
3.4 Trockenräume und Behältnisse für Nitrocellulose
4 Besondere bauliche Anforderungen für Sprengöle und Sprengölemulsionen
4.1 Einzelgebäude
4.1.1 Einzelgebäude beim Umgang mit Sprengöl und -emulsionen
4.1.2 Gebäude mit Explosions- oder Brandgefahr
4.1.3 Schutzräume in Gebäuden nach Abschnitt 4.1.1
4.1.4 Ausnahmen zu Abschnitt 4.1.1
4.2 Sprengöllager
4.3 Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren
4.4 Nachscheiden
4.5 Denitrieren
4.5.1 Leitungen für Abfallsäure
4.5.2 Vermeidung der Abscheidung von Sprengöl
4.6 Transport von Sprengöl
4.6.1 Geeignete Werkstoffe
4.6.2 Verlegung von Sprengölleitungen
4.6.3 Vermeidung gefährlicher Zustände in Sprengölleitungen
4.6.4 Leitungen zwischen Vorrats- und Verarbeitungseinrichtung
4.6.5 Abstand zwischen Sprengölleitungen und gefährlichen Gebäuden
4.6.6 Absperreinrichtungen in Sprengölleitungen
4.6.7 Erkennbarkeit des Schaltzustands von Absperreinrichtungen
5 Besondere bauliche Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen
5.1 Einzelgebäude
5.1.1 Für folgende Tätigkeiten müssen Einzelgebäude errichtet sein:
5.1.2 Gebäudeart für sprengölhaltige Zubereitungen
5.1.3 Ständige Arbeitsplätze für Tätigkeiten nach Abschnitt 5.1.1
5.1.4 Räume für das Sieben von Nitrocellulose
5.1.5 Lagern brennbarer Rohstoffe
5.1.6 Abstellräume für die Tätigkeiten der Nummern 3 bis 5 des Abschnitts 5.1.1
5.1.7 Temperatur bei der Verarbeitung von Nitroglycerin
6 Besondere bauliche Anforderungen für Sprengstoffe
6.1 Einzelgebäude
6.1.1 Für folgende Tätigkeiten müssen Einzelgebäude errichtet sein:
6.1.2 Gebäudeart für die Tätigkeiten der Nummern 1 und 2 des Abschnitts 6.1.1
6.1.3 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 3 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe a 1
6.1.4 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 3 bis 6 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe a 2
6.1.5 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummer 4 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 1
6.1.6 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 6 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 2
6.1.7 Gebäudeart für Tätigkeiten der Nummern 6 und 7 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppen B 1 und B 2
6.1.8 Abweichung von Abschnitt 6.1.7
6.1.9 Abweichung für Tätigkeiten der Nummern 1, 2 und 6 bis 8 des Abschnitts 6.1.1 für Sprengstoffuntergruppe B 2
6.1.10 Abweichung für Tätigkeiten der Nummern 4, 6 und 7
6.1.11 Schutzräume in Wiege-, Mahl-, Misch- und Patroniergebäuden
6.1.12 Einrichtungen zum Sieben in Einzelgebäuden zum Herstellen von Mischungen
6.1.13 Sieben von Nitrocellulose in Lagergebäuden
6.1.14 Aushüllen von Sprengstoffen
6.2 Patronieren
6.2.1 Anzahl der Patroniermaschinen
6.2.2 Aufstellung von Patroniermaschinen
6.2.3 Heißimprägnieren von Patronenpapier
6.2.4 Temperaturüberwachung bei Tauchbädern
7 Besondere bauliche Anforderungen für Mischladegeräte
7.1 Mischladegeräte
8 Gemeinsame Anforderungen
8.1 Abwasserbehandlung
8.2 Ausrüstungsteile
8.3 Transport von Sprengölen
8.3.1 Leitungen und Behältnisse zum Sprengöltransport
8.3.2 Abfüllen von Sprengölen
8.3.3 Abstellen von Behältnissen
8.3.4 Funktionssicherheit von Absperreinrichtungen
8.3.5 Umgang mit Sprengölen aus der Nachabscheidung
8.4 Behältnisse
8.5 Werkzeuge
8.6 Rohstoffe
8.6.1 Reinheit der Einsatzstoffe
8.6.2 Qualität der Nitrierrohstoffe
8.6.3 Qualität der Nitriersäure
8.6.4 Reinheit der Rohstoffe
8.6.5 Zusammenlagerung von Säuren
8.6.6 Zusammenlagerung von Rohstoffen
8.6.7 Zusammenlagerung von oxidierenden Stoffen
8.6.8 Zusammenlagerung sonstiger Stoffe
9 Besondere Anforderungen für Sprengöl
9.1 Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren
9.1.1 Vermeidung gefährlicher mechanischer Beanspruchung
9.1.2 Tätigkeiten mit nitrierenden flüssigen Stoffen
9.1.3 Kontinuierliche Nitrierverfahren
9.1.4 Verwenden fester Scheidehilfsmittel
9.1.5 Kühlkörper
9.1.6 Diskontinuierliche Nitrierverfahren
9.1.7 Nachlaufsicherung an diskontinuierlich betriebenen Nitrierapparaten
9.1.8 Netzunabhängige Beleuchtungseinrichtungen
9.1.9 Grenztemperaturen beim Nitrieren
9.1.10 Abtrennen von Scheidehilfsmittel
9.1.11 Zentrifugieren
9.1.12 Filterschlamm
9.1.13 Beseitigen von saurem Sprengöl
9.2 Schutz vor Zersetzungen
9.2.1 Sicherstellung der Funktion von Rührwerken
9.2.2 Reinheit von Druckluft
9.2.3 Abführung von Reaktionswärme - Notkühlung
9.2.4 Kopplung von Wasserzufuhr und Rührung
9.3 Nachscheiden
9.4 Denitrieren
9.4.1 Befördern von Abfallsäure
9.4.2 Sprengöl in Abfallsäure
9.4.3 Temperaturen beim Denitrieren
9.4.4 Sammelbehälter für Abfallsäure
9.5 Sprengölabfälle
9.5.1 Umgang mit ausgelaufenem oder verschüttetem Material
9.5.2 Sprengölhaltige Filtertücher, Schwämme und Abfälle
10 Besondere Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen
10.1 Sieben von Nitrocellulose
10.2 Abtrennen und Reinigen von Sprengöl aus Zubereitungen
10.3 Herstellen von Zubereitungen
10.3.1 Qualität der Rohstoffe
10.3.2 Temperaturen bei der Herstellung von sprengölhaltigen Zubereitungen
10.3.3 Besonderheiten beim Gelatinieren
11 Besondere Anforderungen für Sprengstoffe
11.1 Einteilung der Sprengstoffe
11.2 Rohstoffe
11.2.1 Stabilität von Metallen
11.2.2 Stabilität von oxidierenden Salzlösungen
11.2.3 Thermische Empfindlichkeit
11.2.4 Temperaturen beim Schmelzen
11.2.5 Mahlen von Trinitrotoluol
11.3 Sieben und Trocknen von Nitrocellulose
11.3.1 Feuchthalten beim Sieben
11.3.2 Vermeidung von Austrocknen und Staubbildung
11.3.3 Trockenräume
11.4 Herstellen der Mischungen
11.4.1 Qualität der Rohstoffe
11.4.2 Temperaturen bei der Herstellung von nitroglycerinhaltigen Mischungen
11.4.3 Besonderheiten beim Gelatinieren
11.5 Patronieren und Verpacken
11.5.1 Trennung der Sorten
11.5.2 Ausschließen von Verwechslungen
11.5.3 Um- oder Einstellarbeiten an Patroniermaschinen
11.5.4 Versichertenzahlbegrenzung bei Um- oder Einstellarbeiten
11.5.5 Funktionsprüfung nach längerem Stillstand
11.5.6 Temperaturbegrenzung bei Tauchbädern
11.5.7 Temperaturbegrenzung beim Schweißen von Kunststoffpatronen und -verpackungen
11.6 Wiedergewonnene Sprengstoffe
12 Besondere Anforderungen für Mischladegeräte
12.1 Mischladegeräte
12.1.1 Verwendung von Mischladegeräten
12.1.2 Reinigen von Mischladegeräten
II-6 Feste einheitliche Explosivstoffe
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-6 gilt für die
1.2 Der Teil II-6 gilt nicht für das
2 Begriffsbestimmungen
3 Besondere bauliche Anforderungen
3.1 Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten
3.2 Ausnahme von Unterkapitel 3.1
3.3 Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 8
3.4 Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 9
3.5 Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 10
3.6 Ausnahme von Unterkapitel 3.1 bei kontinuierlicher Verfahrensweise
3.7 Ausnahme für nicht detonationsfähige Abfallsäure
5 Rohstofflager
6 Anforderungen an Verfahrenseinrichtungen
7 Behälter
7.1 Überfüllsicherung
7.2 Rührwerke
7.3 Anforderungen an Be- und Entlüftungsleitungen
7.4 Abführen von Lösemitteldämpfen
8 Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen
8.1 Vermeiden von Explosivstoffansammlungen
8.2 Förderleitungen für Explosivstoffe
8.3 Dichtheit von Förderleitungen und Absperreinrichtungen
8.4 Zugänglichkeit von Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen
8.5 Pumpen in Förderleitungen
8.6 Absperreinrichtungen in Förderleitungen
9 Nitrieren
9.1 Vermeidung gefährlicher Zustände
9.2 Durchmischung
9.3 Ausnahme zu Unterkapitel 9.2
9.4 Abführen und Beseitigen von Gasen und Dämpfen
9.5 Sicherung gegen Überfüllen
9.6 Dosiereinrichtungen bei diskontinuierlichen Nitrierverfahren
9.7 Dosiereinrichtungen bei kontinuierlichen Nitrierverfahren
9.8 Verfahrenstechnische Anforderungen
9.9 Heiz- und Kühleinrichtungen
9.10 Einhaltung von Verfahrensparametern beim Nitrieren
9.11 Durchmischung des Nitriergemisches
9.12 Maßnahmen bei Störungen
9.13 Maßnahmen bei unzureichender Durchmischung
9.14 Kontinuierliche Temperaturmessung
9.15 Maßnahmen beim Abweichen von Verfahrensparametern
9.16 Aufarbeiten von Nitriergemischen
10 Isolieren und Waschen
10.1 Drucklose Austrageinrichtungen
10.2 Tätigkeit unter Sicherheit beim Isolieren
10.3 Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Waschflüssigkeit
10.4 Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Abfallsäure
11 Aufarbeiten der Abfallsäure
11.1 Gebäudeart für das Aufarbeiten von Abfallsäure
11.2 Einrichtungen zum Abtrennen von Explosivstoff aus Abfallsäure
12 Umkristallisieren und Wiedergewinnen der Lösemittel
12.1 Umkristallisieren von Explosivstoff
12.2 Wiedergewinnen von Lösemitteln
12.3 Verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre
12.4 Fluchttüren in Umkristallisationsräumen
12.5 Wasserüberflutungsanlagen in Umkristallisationsräumen
12.6 Verträglichkeit der Lösemittel beim Umkristallisieren
12.7 Verfahrensparameter beim Umkristallisieren
12.8 Reinigung vor Produktwechsel
12.9 Wechsel der Lösemittel
12.10 Messen der Umkristallisationstemperatur
13 Trocknen
13.1 Temperaturbegrenzung beim Trocknen
13.2 Abführen von möglichen Brandgasen
13.3 Vermeidung von Staubaufwirbelungen
13.4 Abtrennen von Staub und Sublimat beim Trocknen
13.5 Abtrennen von Staub und Sublimat
13.6 Temperaturbegrenzung beim Trocknen
13.7 Schnellabschaltung
13.8 Reinigung von Staubabscheidern
14 Mahlen
14.1 Mahlräume
14.2 Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen
14.3 Fremdkörperabscheider
14.4 Explosivstoffmahlen unter Sicherheit
14.5 Ausnahmen zu Unterkapitel 14.1
15 Schmelzen, Mischen und Gießen
15.1 Ausnahme für Gießhäuser
15.2 Fußbodengefälle in Gießräumen
15.3 Vermeidung von Brandübertragung in Gießräumen
15.4 Leitungen für Explosivstoffförderung
15.5 Kesseleinbauten
15.6 Abflussrohre am tiefsten Kesselpunkt
15.7 Anforderungen an Rührwerke
15.8 Einrichtung zum Entfernen von Dämpfen und Stäuben
15.9 Anforderungen an Absaugrohre
15.10 Überflutungseinrichtungen für Schmelz-, Misch- und Gießkessel
15.11 Temperatur des Wärmeträgers
15.12 Temperaturanzeige an Schmelz-, Misch- und Gießkesseln
15.13 Feuerlöscheinrichtungen
15.14 Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung im Gießbereich
15.15 Entfernen von abgeschieden Dämpfen und Stäuben
15.16 Feuchthalten von Gießhausfußböden
15.17 Dichtheitsprüfung an Explosivstoffleitungen
15.18 Reinigen von Gießkesselkomponenten
15.19 Beseitigungen von Außenanhaftungen
15.20 Entsorgung verschütteter Explosivstoffe
16 Pressen
16.1 Ausnahme für Presshäuser
16.2 Pressenräume
16.3 Abtrennung von Pressen- zu Bedienräumen
16.4 Widerstandsfähigkeit von Trennwänden
16.5 Widerstandswände zwischen Pressen- und Bedienräumen
16.6 Zutrittssicherung
16.7 Trennung von Pressen und der Hydraulikversorgung
16.8 Verfahrensparameter zum Pressen
16.9 Pressen unter Sicherheit
16.10 Entformen unter Sicherheit
16.11 Zutrittsverbot beim Pressen
16.12 Geschlossenhalten von Füllräumen
17 Zerkleinern gegossener oder gepresster Explosivstoffe zum Weiterverarbeiten
17.1 Verhinderung von Explosionsübertragung beim Zerkleinern
17.2 Zerkleinerungsverfahren
17.3 Zerkleinern von Explosivstoff unter Sicherheit
17.4 Manuelles Zerkleinern
17.5 Ausnahmen beim manuellen Zerkleinern
17.6 Höchsttemperaturen beim Zerkleinern von Explosivstoff
18 Sieben
18.1 Vermeidung von Staubablagerungen beim Sieben von Explosivstoff
18.2 Getrennte Räume bei Vermischungsgefahr
18.3 Absauganlagen beim Sieben von Explosivstoffen
18.4 Vermeiden elektrostatischer Aufladungen beim Sieben von Explosivstoffen
18.5 Reinigung von Explosivstoffsiebanlagen
19 Einarbeiten von Zuschlagstoffen
19.1 Gebäude und Räume zum Einarbeiten von Zuschlagstoffen
19.2 Gemeinsames Sieben
19.3 Einarbeiten in wasserfeuchtem Zustand
19.4 Lösemittelfeuchte Zuschlagstoffe
19.5 Besonderheiten zu den Unterkapiteln 19.2 und 19.4
19.6 Schalten von Mischeinrichtungen
19.7 Tätigkeit unter Sicherheit bei besonderen Gefahren
19.8 Qualitätsanforderungen an Zuschlagstoffe
20 Innerbetriebliches Transportieren
20.1 Benutzung von Fahrzeugen
20.2 Trageverbot
21 Grenztemperaturen
21.1 Verfahrensabhängige Festlegung von Grenztemperaturen
21.2 Alarm bei Grenztemperaturen
21.3 Temperaturregeleinrichtungen
21.4 Temperaturanzeigen
21.5 Aufzeichnungseinrichtungen
22 Lösemittel
23 Rohstoffe
23.1 Qualitätsanforderungen an Rohstoffe zum Nitrieren
23.2 Qualitätsprüfung von Nitriersäure
23.3 Fremdkörperfreiheit der Rohstoffe
23.4 Verunreinigungen
24 Verpacken
24.1 Schlagwerkzeuge
24.2 Kunststoffschweißen
24.3 Ausnahme zum Kunststoffschweißen
24.4 Metalllöten und -schweißen
25 Abwasser- und Abluftbehandlung
25.1 Abscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern
25.2 Unbeabsichtigtes Ausscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern
25.3 Vermischung von Abwässern
25.4 Kontrolle von Abscheideanlagen
26 Wiedergewinnen von Explosivstoffen
II-7 Zündstoffe und Anzündmittel
1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-7 gilt für die
1.2 Der Teil II-7 gilt,
1.3 Der Teil II-7 gilt nicht
2 Begriffsbestimmungen
3 Besondere bauliche Einrichtungen
3.1 Einzelgebäude
3.1.1 Einzelgebäude in Bauart als Gebäude mit Explosionsgefahr
3.1.2 Zeitlich gestaffelte Arbeitsgänge
3.1.3 Wiegeräume mit Widerstandswänden
3.1.4 Abstellräume in Einzelgebäuden
3.1.5 Zusammenhängende Gebäude
3.1.6 Verschiedene Tätigkeiten in einem Raum
3.2 Aufbewahren und Vorbereiten von Rohstoffen
3.3 Trocknen
3.3.1 Gebäude zum indirekten Trocknen von Zündstoffen
3.3.2 Lufttrocknen von Zündstoffen
3.3.3 Oberflächen
3.4 Mischen
3.4.1 Mischräume
3.4.2 Verhindern von Detonationsübertragung beim Mischen
3.4.3 Abdichten von Installationskanälen
3.5 Einrichtungen zum Nassmischen
3.5.1 Wandabstände in Mischern
3.5.2 Befeuchteinrichtungen
3.6 Dächer
3.7 Fußböden
3.7.1 Leitfähige Fußböden
3.7.2 Abfließmöglichkeit für Flüssigkeiten
3.7.3 Rückstandsfreie Beseitigung von Flüssigkeiten
3.8 Arbeitsplätze
3.8.1 Erdung von Arbeitsplätzen
3.8.2 Schwer brennbare Werkstoffe für Einrichtungen
3.8.3 Oberflächen von Arbeitstischen
3.8.4 Abschirmbleche an Arbeitstischen
3.8.5 Staubschutz für Waagen
4 Betriebsmittel
4.1 Verträglichkeit der Werkstoffe von Betriebsmitteln
4.2 Erden von Betriebsmitteln
5 Behältnisse
6 Prüfgeräte zum Messen des Ableitwiderstandes
7 Prüfstände und Prüfvorrichtungen
7.1 Anforderungen an Prüfstände und Prüfvorrichtungen
7.2 Bereithalten von Explosivstoffen in Prüfständen
8 Einrichtungen für das Laborieren
8.1 Absichern der Gefahrenbereiche an Laboriereinrichtungen
8.2 Vermeiden von Brand- oder Explosionsübertragung in Laboriereinrichtungen
8.3 Durchreicheöffnungen
9 Arbeitsplätze für das Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen
10 Persönliche Schutzausrüstungen
11 Arbeitsvorgänge "unter Sicherheit"
12 Minimierung von Mengen und Begrenzung der Versichertenzahl
13 Beseitigen von Störungen
14 Prüfstände
14.1 Minimierung der Explosivstoffmassen in Prüfständen
14.2 Sicherheitszeiten
15 Delaborieren
16 Entsorgen von Zündstoffen, Anzündstoffen und Gegenständen mit Zündstoff
16.1 Einhalten von Entsorgungsbedingungen
16.2 Vernichten von Anzünd- und Zündmittelabfällen
16.3 Vermeiden von Umfüllarbeiten
17 Abstellen von trockenen Zündstoffen und Zündsätzen
17.1 Abstellen von Zündstoffen und -sätzen
17.2 Begrenzung der Versichertenzahl
18 Fällen und Waschen von Zündstoffen
18.1 Zugabe und Vermengung von Reaktionskomponenten
18.2 Reinheit von Zündstoffen und Lösungen
18.3 Feuchthalten von Fußböden in Fällräumen
19 Behandeln feuchter Zündstoffe
19.1 Vermeidung von An- und Austrocknung
19.2 Verfahrensparameter beim Umgang mit Zündstoffen
20 Trocknen von Zündstoffen
20.1 Trocknungseinrichtungen
20.2 Abnehmbare Trockenrahmen
20.3 Staubfreiheit in Trocknungseinrichtungen
20.4 Verfahrensparametern beim Trocknen
21 Sieben und Mischen trockener Zündstoffe
21.1 Mischen von Zündstoffen
21.2 Geeignete Mischeinrichtungen
21.3 Zeitliche Trennung von Sieben und Mischen
21.4 Manuelles Durchreiben
21.5 Massenbegrenzung
22 Zündstoffhaltige Rückstände und Abwässer
22.1 Entsorgung
22.2 Abgenutzte Betriebsmittel
23 Nassmischen von Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen
23.1 Einrichtungen für das Nassmischen
23.2 Feuchthalten des Mischgutes
23.3 Entleeren von Mischgefäßen
23.4 Aufbewahren von Sätzen
23.5 Freihalten des Behälterdeckels von Explosivstoffen
24 Laborieren von nassen Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen
24.1 Mengenbegrenzung an Arbeitsplätzen
24.2 Reinigen von Hilfsmitteln zum Dosieren
24.3 Geeignete Werkstoffe von Hilfsmitteln zum Dosieren
24.4 Feuchthalten von Betriebsmitteln
24.5 Reinigen von Betriebsmitteln
24.6 Mengenbegrenzung innerhalb der Laboriereinrichtung
24.7 Beseitigen von Rückständen und Fehlchargen
25 Laborieren von trockenen Zündstoffen, Zündsätzen und Sekundärsprengstoff
25.1 Laborieren und Pressen unter Sicherheit
25.2 Druckbegrenzung beim Verdichten
25.3 Entformen unter Sicherheit
25.4 Vermeidung von Stoßbelastungen
25.5 Entleeren der Dosiereinrichtung
25.6 Entfernen von Staubanhaftungen
25.7 Reinigen von Dosiereinrichtungen
25.8 Einsatz von Personen an Dosiereinrichtungen
25.9 Dosiereinrichtungen und Mengenbegrenzungen für Sekundärsprengstoffe
25.10 Grenztemperaturen
25.11 Zündstoffstaub
26 Handlaborieren von Zündstoffen und Zündsätzen
26.1 Handlaborierstellen
26.2 Werkstoffe für Betriebsmittel
26.3 Behältnisse
26.4 Mengenbegrenzung an Handlaborierstellen
27 Laborieren pyrotechnischer Sätze
28 Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen in Anzündmitteln
28.1 Mengenbegrenzung beim Dosieren von Anzündsätzen
28.2 Sicheres Abstellen von Füllschalen
28.3 Fülleinrichtungen
28.4 Schutzeinrichtungen
28.5 Reinigung von Laboriereinrichtungen
28.6 Mengenbegrenzung beim Laborieren
28.7 Sicherheit beim elektrischen Prüfen
28.8 Pressen von Zündstoffen, Anzündsätzen und -mitteln
28.9 Ansammlungen von Explosivstoffstaub
28.10 Sammeln von Anzündmitteln
29 Herstellen und Verarbeiten von Zündpillen
29.1 Begrenzung der Arbeiten
29.2 Schutz vor Flammen- und Explosionseinwirkungen
29.3 Brand- oder Explosionsübertragung
29.4 Temperaturbegrenzung
29.5 Tätigkeiten mit Zündpillen
29.6 Sammeln von Zündpillen in Behältnissen
30 Herstellen und Verarbeiten von Anzündpillen
31 Laborieren von Gegenständen mit Zündstoff
31.1 Einbringen von Zündstoff in vorgeladene Hülsen
31.2 Einbördeln der Gegenstände mit Zündstoff
31.3 Tätigkeit an Automatikanlagen
31.4 Vermeiden von Detonationsübertragung beim Prüfen
31.5 Begrenzung der Versichertenzahl
32 Herstellen von elektrischen Zündmitteln
32.1 Vermeidung von Detonationsübertragung beim Herstellen von elektrischen Zündmitteln
32.2 Vermeidung von Detonationsübertragung beim maschinellen Zusammenfügen
32.3 Vorratshaltung von Sprengkapseln
32.4 Herstellen von elektrischen Zündmitteln
32.5 Begrenzung des Messstromes
32.6 Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit
32.7 Zerstörende Funktionsprüfung
II-8 Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
1 Geltungsbereich
1.1 Der Teil II-8 gilt
1.2 Der Teil II-8 gilt nicht,
1.3 Der Teil II-8 gilt nicht für
1.4 Kleinmengen
2 Begriffsbestimmungen
3 Einteilung in Kategorien
4 Anzeige
5 Zuordnung
5.1 Zuordnung zu Kategorien
5.2 Konformität der Zuordnung
5.3 Zuordnung zur Kategorie C
5.4 Zuordnungsbescheide
6 Toxische Eigenschaften
7 Bauliche Bestimmungen
7.1 Allgemeines
7.2 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie A
7.3 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie B
7.4 Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie C
8 Betrieb
8.1 Aufsicht, Betriebsanweisung, Unterweisungen
8.1.1 Aufsicht
8.1.2 Betriebsanweisungen
8.1.3 Inhalte der Betriebsanweisungen
8.1.4 Unterweisung der Versicherten
8.2 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie A
8.2.1 Allgemeine Tätigkeitsregeln
8.2.2 Bauten für Salpetersäureester oder deren Zubereitungen der Kategorie A
8.3 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie B
8.3.1 Bauten für Salpetersäureester oder deren Zubereitungen der Kategorie B
8.3.2 Tätigkeiten mit Salpetersäureestern oder deren Zubereitungen der Kategorie B
8.4 Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie C
Anhang 1 - Muster einer Betriebsanweisung für Fahrzeugführer in Explosivstoffbetrieben
Anhang 2 - Muster eines Erlaubnisscheines
Anhang 3 - Bauarten, Bauteile und bauliche Einrichtungen von gefährlichen Gebäuden
1 Bauarten
1.1 Einräumige Gebäude mit Explosionsgefahr
1.1.1 Einräumige Gebäude in leichter Bauart
1.1.2 Einräumige Gebäude in Ausblasebauart mit leichter Dachausführung
1.1.3 Einräumige Gebäude in Ausblasebauart mit schwerer Dachausführung
1.1.4 Einräumige Gebäude in Skelettbauart mit schwerer Dachausführung
1.1.5 Einräumige Gebäude in Skelettbauart mit leichter Dachausführung
1.1.6 Einräumige Gebäude in erdüberdeckter Bauart
1.2 Einräumige Gebäude mit Brandgefahr
1.3 Mehrräumige Gebäude mit Explosions- oder Brandgefahr
2 Bauteile
2.1 Wände und Decken
2.2 Widerstandswände
2.3 Ausblaseflächen
2.4 Türen
2.5 Fenster
2.6 Fußböden
2.7 Dächer, Dachaufbauten, Vordächer
3 Einrichtungen
3.1 Raumheizung
3.2 Elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel
4 Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern
4.1 Schutzwälle
4.2 Erdschutzwände, Schutzmauern, sonstige Schutzwände
Anhang 4 - Schutz- und Sicherheitsabstände
1 Anforderungen zur Bestimmung von Abständen
1.1 Schutz- und Sicherheitsabstände
1.2 Weitere Abstände
1.2.1 Abstände zu Anlagen mit anderen Gefahrstoffen
1.2.2 Abstände zu ungefährlichen Gebäuden oder Plätzen
1.2.3 Sympathetischer Detonationsabstand
2 Schutzabstände
2.1 Ermittlung der Schutzabstände
3 Sicherheitsabstände
3.1 Ermittlung der Sicherheitsabstände
4 Ermittlung der anzusetzenden Netto-Explosivstoffmasse
5 Vorgehen beim Vorhandensein unterschiedlicher Gefahrgruppen
5.1 Gefahrgruppen 1.2 und 1.1
5.2 Gefahrgruppen 1.3 und 1.1
5.3 Gefahrgruppen 1.3 und 1.2
5.4 Gefahrgruppe 1.4 und übrige Gefahrgruppen
6 Berücksichtigung von Schutzwällen und gleichwertigen Schutzeinrichtungen
6.1 Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern
6.2 Gleichwertige Schutzeinrichtungen
7 Ermittlung des k-Faktors oder des Mindestabstandes anhand der Donator- und Akzeptorklassen sowie Bestimmung der Sicherheitsabstände
Anhang 5 - Einteilung der Sprengstoffe
Anhang 6 - Tabellen
Tabelle 1: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.1 - k- Faktoren und Mindestabstände -
Tabelle 2: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.1 - k- Faktoren und Mindestabstände -
Tabelle 3: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.2 - Mindestabstände -
Tabelle 4: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.2 - Mindestabstände -
Tabelle 5: Sicherheitsabstände für Gebäude mit Explosivstoffen und Gegenstände mit Explosivstoff der Gefahrengruppe 1.3 - k- Faktoren und Mindestabstände -
Tabelle 6: Sicherheitsabstände für gefährliche Gebäude mit Explosivstoffen der Gefahrgruppe 1.4
Tabelle 7: Abstände (Sicherheitsabstände) in Abhängigkeit von k = Faktoren und Explosivstoffmasse
Tabelle 8: Schutz- und Sicherheitsabstände für Spreng- und Brandplätze, k-Faktoren und Mindestabstände
Anhang 7 - "Spezielle Bereiche" - Pyrotechnische Gegenstände
Tabelle 9: Zulässige Versichertenzahl und Nettoexplosivstoffmassen in kg bei der Herstellung pyrotechnischer Sätze
Tabelle 10: Zulässige Versichertenzahl und Nettoexplosivstoffmassen in pyrotechnischen Gegenständen
Anhang 8 - Verträglichkeitsgruppen Zusammenlagern /Abstellen
Anhang 9 - Beispiele für feste einheitliche Explosivstoffe
Anhang 10 - Schutzabstände Wohnbereiche/ Verkehrswege
Anhang 11 - Vorschriften, Regeln und Informationen
1 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Technische Regeln
2 Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3 Normen/VDE-Bestimmungen