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2.3.4 Auswuchten

Dabei beachten:

3 Mobile Reifenmontage

Der Reifenpannenservice im Nutzfahrzeugbereich und der immer häufiger geäußerte Kundenwunsch, Rad- bzw. Reifenmontage direkt beim Kunden durchzuführen, hat zu einer Entwicklung von "Mobilen Reifenservice-Werkstätten" geführt. Hierbei handelt es sich um Kraftfahrzeuge, zum Teil auch Anhänger, welche die zur sach- und fachgerechten Reifenmontage notwendigen Geräte und Einrichtungen vorhalten. Besonderheiten dieser Art Reifenservice sind

Derzeit sind bereits mehrere hundert solcher Fahrzeuge im Einsatz. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die technischen Ausstattungsanforderungen bezüglich Platzangebot nicht immer alle Bedingungen an einen sicheren Arbeitsplatz realisiert werden konnten.

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat jeder Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche durch eine Beurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung sind in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten schriftlich zu dokumentieren (siehe auch Abschnitt 5.1).

Wichtig und zu beachten sind bei dieser Gefährdungsbeurteilung insbesondere die

3.1 Einrichtung der Fahrzeuge

Nahezu alle Fahrzeuge für den mobilen Reifenservice werden auch zur Reifenpannenbeseitigung eingesetzt, vorwiegend bei Nutzfahrzeugen.

Zur Anerkennung dieser Fahrzeuge als Pannenhilfsfahrzeuge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Berechtigung zum Einsatz von Rundumleuchten) hat der Gesetzgeber 1997 die "Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstungen von Pannenhilfsfahrzeugen" um die Mindestanforderungen an die Einrichtung der Fahrzeuge zur Behebung von Reifenpannen an Ort und Stelle ergänzt. Danach muss die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern mindestens die unter a), b12), b22) und b32) dieser Richtlinie aufgeführten Gegenstände wie folgt umfassen:

a) Ausrüstung zur Absicherung der Unfall- und Arbeitsstelle
  • zwei Unterlegkeile,
  • eine Warnflagge weiß-rot gestreift,
  • drei Warndreiecke und zwei Warnleuchten, jeweils in amtlich genehmigter Bauart,
  • fünf Leitkegel (Lübecker Hüte).
b12) Werkzeuge
  • ein Satz Kleinwerkzeuge (z.B. Fräser und Rauwerkzeuge),
  • ein Kleinwerkzeugkoffer (Schraubenzieher, Zange, etc.),
  • ein Steckschlüsselkasten mit Wechselsteckschlüssel in langer Ausführung (Schlüsselweiten 24 bis 36 mm),
  • zwei Hämmer (300 und 800 g),
  • ein Satz Montierhebel,
  • ein Satz Pumpringe,
  • ein Radkreuzschlüssel,
  • ein Radmutternlöser,
  • ein Drehmomentschlüssel für 140 N/m bis 760 N/m (3/4 Zoll mit Verlängerung und Adapter für ein Zoll).
b22) Geräte
  • ein Wagenheber,
  • ein Satz Unterstellböcke,
  • zwei Unterlegkeile,
  • ein Kompressor oder eine Druckluftflasche,
  • ein Handreifenfüllmesser,
  • eine Arbeitslampe mit Verlängerungskabel (25 m).
b32) Ersatzmaterial
  • gebräuchliche Ventile und Ventilverlängerungen,
  • gebräuchliche Radmuttern und Dichtringe,
  • Reifenreparaturmaterial.

Zusätzlich muss ein entsprechender Transportraum für die im jeweiligen Pannenfall zu ersetzenden Reifen zur Verfügung stehen.

Die genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. In der Praxis werden aber mittlerweile fast ausschließlich Fahrzeuge/Anhänger für die mobile Reifenmontage (Pannenservice und mobiler Service) eingesetzt, die über eine Reifenmontiermaschine verfügen. Zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auf einem Fahrzeug sind folgende Hinweise wichtig:

Bild 3-1: Beispiel für sicherheitsgerechte mobile Werkstatteinrichtung

Weitere Anforderungen

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