Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 808 / DGUV Information 209-056 - Gefährdungen in der Kraftfahrzeug-Instandhaltung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

- Dr. Harald Gruber, Dieter Grünert, Olaf Pfeiffer -

(Ausgabe 2004; 2007aufgehoben)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

03/2018 BGHM: zurückgezogen


Vorwort

Diese Broschüre wendet sich an Unternehmer im Kraftfahrzeuggewerbe.

Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt in hohem Maße von der Leistung und der Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten ab. Neben den wirtschaftlichen Nachteilen, die durch erkrankte Beschäftigte entstehen, fehlt für die Dauer der Abwesenheit auch das Wissen und die Erfahrung dieser Kollegen. Die Wahrnehmung Ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Ihren Beschäftigten hat konkrete positive Auswirkungen auf das Betriebsergebnis, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Kundenzufriedenheit.

Es lohnt sich also Zeit und Geld zu investieren, um arbeitsbedingte Unfall- und Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich zu verhindern. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen dabei helfen.

Sie finden Hinweise zu den körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die Ihre Beschäftigten mitbringen müssen, zu typischen Arbeitsgängen der Branche mit ihren Unfallschwerpunkten und zu häufig auftretenden arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Schwerpunktmäßig wird das Arbeitsgebiet des Kfz-System-Mechanikers betrachtet.

Oft können Sie als Unternehmer selbst Einfluss auf Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb nehmen, sei es als positives Vorbild oder indem Sie Ihre Mitarbeiter zu gesundheits- und sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren und keine sicherheitswidrigen Zustände zulassen.

Unterstützung erhalten Sie immer durch Ihren Betriebsarzt und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

1 Körperliche und geistige Voraussetzungen für den Beruf

Bei der Tätigkeit des Kfz-System-Mechanikers handelt es sich um eine mittelschwere Tätigkeit, die oft in beengten Verhältnissen (z.B. in oder unter Fahrzeugen, z.T. in Arbeitsgruben, nicht selten in körperlicher Zwangshaltung) ausgeübt wird. Die Bewegungsabläufe sind im Allgemeinen vielseitig und dynamisch. Schweres Heben oder Tragen kann nicht immer vermieden werden.

Die mentale Beanspruchung ist durch die Vielseitigkeit der Anforderungen und durch Verantwortung geprägt. Hierzu kommen nicht selten Zeitdruck vonseiten der Kunden und Auseinandersetzungen mit ihnen.

Für die Tätigkeit als Kfz-System-Mechaniker ist daher ein guter Allgemein- und Kräftezustand notwendig. Die Sehleistung sollte mit oder ohne Brille gut sein. An das Hörvermögen sind mittlere Anforderungen zu stellen. Der Beruf setzt eine volle Gebrauchs- und Belastungsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparates voraus, da insbesondere Überkopf- und Haltearbeit eine erhebliche Belastung darstellen. Sehr oft müssen dabei auch ungünstige Körperhaltungen eingenommen werden (Bild 1-1).

Bild 1-1: Montage einer Kraftstoffpumpe

Der Kontakt z.B. zu verschiedenen Fetten, Ölen, Klebern, Lacken, Reinigungsmitteln, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffen und Schmutz erfordert eine ungeminderte Belastbarkeit der Haut.

Mental ist Gewissenhaftigkeit, Geduld, Ausdauer und im Umgang mit dem Kunden Hilfsbereitschaft und höfliche Kontaktfähigkeit notwendig. Psychischen Belastungen, z.B. durch Zeitdruck und häufige Arbeitsunterbrechung, sollte durch eine gute Arbeitsorganisation vorgebeugt werden.

Eine Studie über Arbeitsbelastungen und gesundheitliche Beschwerden Auszubildender weist auf Informationsdefizite bei der Berufsberatung hin. Knapp die Hälfte der befragten Auszubildenden des letzten Ausbildungsjahres im Kfz-Gewerbe ist der Meinung, dass viel zu wenig über Arbeitsbelastungen und Gesundheitsrisiken im Rahmen der Berufsausbildung informiert wird [ 1].

Durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen kann festgestellt werden, ob sich der Einzelne für eine Tätigkeit in der Kfz-Instandhaltung eignet, ob er den Anforderungen des Arbeitsplatzes nach angemessener Einarbeitung gerecht werden kann oder ob auf Grund der körperlichen Merkmale bzw. wegen chronischer Erkrankung bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit dauernde gesundheitliche Bedenken bestehen. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen auch der Früherkennung von Gesundheitsstörungen, sodass bei Bedarf umgehend Maßnahmen ergriffen werden können. In diesem Rahmen finden auch ärztliche Beratungen (z.B. zum Thema Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) statt.

Bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wird insbesondere unterschieden zwischen Erstuntersuchung, Nachuntersuchung und nachgehender Untersuchung.

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung ist nicht länger als zwölf Wochen vor Aufnahme von Tätigkeiten mit spezieller Gefährdung vorzunehmen. Durch sie wird festgestellt, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Aufnahme einer Tätigkeit bestehen. Eine Erstuntersuchung kann auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Betriebes erforderlich sein, bei Auftreten neuer Gefährdungen oder neuer Anforderungen.

Nachuntersuchung

Nachuntersuchungen sind innerhalb der Zeitspanne durchzuführen, die in den Rechtsgrundlagen vorgeschrieben oder in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen vorgesehen sind.

Nachgehende Untersuchung

Zwischen einer Tätigkeit mit Überschreiten der Auslöseschwelle für krebserregende Arbeitsstoffe und dem eventuellen Auftreten einer Berufskrankheit können viele Jahre liegen. Es kann daher sein, dass der Beschäftigte bei einer Krebserkrankung den betreffenden Tätigkeitsbereich längst verlassen hat oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und der Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit u.U. nicht mehr erkannt wird. Zur Früherkennung haben die Berufsgenossenschaften deshalb zentrale Dienste eingerichtet, die sicherstellen sollen, dass sich die Betroffenen auch nach dem Ausscheiden aus einer solchen Tätigkeit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen unterziehen können.

Solche nachgehenden Untersuchungen sind u.a. für Beschäftigte nach

notwendig.

Zur Sicherstellung dieser Untersuchungen wurden zentrale Dienste, z.B.

eingerichtet.

Im Bereich der Kfz-Instandhaltung sollte geprüft werden, ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, wie

notwendig werden.

2 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Zustände, Ereignisse und Einwirkungen bei der Arbeit und/oder in der Arbeitsumwelt, die Gesundheitsstörungen nachvollziehbar verursachen, begünstigen oder die Gesundheit in sonstiger Weise nachteilig beeinflussen können.

In Kfz-Instandhaltungsbetrieben sind insbesondere Belastungen durch körperliche Zwangshaltungen, überwiegend stehende Arbeitshaltungen, Heben und Tragen von Lasten, Über-Kopf-Arbeit, Gefahrstoff-Emissionen, Lärm, Schmutz, Termindruck und Störungen im Arbeitsablauf zu nennen. Häufig geäußerte Probleme sind Beschwerden im Bereich Wirbelsäule, Kopfschmerzen, Erschöpfungszustände und Hauterscheinungen.

Präventive Maßnahmen sollten daher auf eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und -abläufe ausgerichtet sein. Durch ergonomische Arbeitsplatz- und Arbeitsmittelgestaltung können körperliche Belastungen verringert werden (z.B. Hebe- und Transporthilfen, geeignete Anordnung von Arbeitsmitteln, von Bedienelementen und Anzeigen).

Beeinträchtigungen durch Lärm, ungünstige Beleuchtungs- und Klimaverhältnisse lassen sich z.B. durch Lärmdämmung, Wartung, Ergänzung und Erneuerung der Leuchten- und Klimasysteme verändern.

Gefahrstoffexpositionen können z.B. durch Einsatz von Ersatzprodukten und durch Optimierung von Absaug-/Lüftungsanlagen reduziert werden. Durch gezielte und richtige Unterweisung der Beschäftigten können in diesem Zusammenhang Verhaltensfehler abgebaut werden. Eine gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung trägt zu einer Verringerung der psychischen Fehlbelastung bei.

Als Basisinformation für präventive Maßnahmen bieten sich Auswertungen von Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterbefragungen, Gesundheitsberichte der Krankenkassen und Daten zum Unfall- und Berufs-krankheitsgeschehen an. Zusätzlich sollten insbesondere Informationen der Betriebsärzte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Aufsichts- und Präventionsdienste der Berufsgenossenschaft eingeholt werden.

3 Berufskrankheiten

Berufskrankheiten werden durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Sie sind in der Liste der Berufskrankheiten ausgewiesen.

Bei Beschäftigten in der Kfz-Instandhaltung ist im Rahmen des Berufskrankheitengeschehens die hohe Zahl von Hauterkrankungen auffällig (Bild 3-1). Beruflich bedingte Hauterkrankungen führen häufig zu Arbeitsunfähigkeitszeiten mit späterer Aufgabe der Tätigkeit. Die berufliche Rehabilitation ist kostenintensiv.

Überwiegend handelt es sich um toxisch-degenerative Hautekzeme, so genannte Abnutzungsekzeme durch Einwirkung von reizenden und stark entfettenden Arbeitsstoffen sowie durch Verwendung von hautschädigenden Hautreinigungsmitteln. Zu Hauterscheinungen kommt es vor allem bei angeborener oder erworbener Minderbelastbarkeit der Haut.

Neben technischen Maßnahmen zur Minimierung von Hautbelastungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist eine individuelle betriebsärztliche Beratung zum Thema Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege auch schon vor Aufnahme der Tätigkeit notwendig. Auf geringste Anzeichen für eine Hautschädigung sollte sofort reagiert werden.

Bild 3-1: Berufskrankheiten in der Kfz-Instandhaltung (HVBG 2001 bis 2005)


Asbestverursachte Lungenerkrankungen durch die Bearbeitung von asbesthaltigen Bremsbelägen in Jahrzehnte zurückliegenden Arbeitsverfahren werden noch immer beobachtet. Der Betriebsarzt muss die Erfordernisse nachgehender Untersuchungen bei zurück-liegendem Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen prüfen und entsprechend beraten.

Blutbildveränderungen durch die Einwirkung von Benzol (eingeatmet oder über die Haut aufgenommen) aus Kraftstoffen und Waschbenzinen sind bekannt geworden. Bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind keine Spätschäden zu erwarten.

Eine Lärmschwerhörigkeit kann durch die Einwirkung von gehörgefährdendem Schall, z.B. in der Nähe von Blechbearbeitung, bei Probeläufen von Motoren und an Motorprüfständen, entstehen. Neben der Minimierung der Lärmbelastung durch technische Maßnahmen ist innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die individuelle betriebsärztliche Beratung zum Thema Gehörschutz von besonderer Bedeutung.

4 Unfallschwerpunkte

Zur Ermittlung der Unfallschwerpunkte und der Ursachen wurden ca. 600 Unfälle in Kfz-Unternehmen ausgewertet.

Die zahlenmäßig meisten Unfälle ereigneten sich bei den Tätigkeiten:

Die Beschäftigten wurden dabei durch

verletzt.

Verletzte Körperteile waren insbesondere Finger, Hand, Auge, Kopf und Fuß.

Betrachtet man die Ursachen für derartige Unfälle, so kommen vor allem

in Betracht (Bild 4-1).

Aus den Unfallursachen ergibt sich, dass zur Vermeidung zukünftiger Unfälle vor allem die Organisation in den Betrieben, einschließlich der Organisation der betrieblichen Abläufe und die Unterweisung der Beschäftigten verbessert werden müssen.

Vergleicht man die Auswertungen der Unfälle (Bild 4-1) mit den Gefährdungen, die aus Gefährdungsbeurteilungen ermittelt wurden (ca. 4000 Unternehmen [ 2], Bild 4-2), so ergibt sich ein vergleichbares Ergebnis. Dieser Umstand unterstützt die Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen zur Vermeidung von Unfällen.

Das Bild 4-3 stellt eine Zuordnung zwischen dem Gefährdungsfaktor und dem verletzungsbewirkenden Gegenstand her. Betrachtet wurden ca. 400 meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle.

Aus der Abbildung wird deutlich, dass die Verletzungen vorrangig durch den Umgang mit Handwerkszeugen bzw. auf Grund des Zustandes der Arbeits- und Verkehrsbereiche hervorgerufen wurden.

Die Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen zeigt, dass es sich bei den Verletzungen mit einer Arbeitsunfähigkeitsdauer < 3 Tage besonders um Verletzungen beim Umgang mit der Handschleifmaschine (unkontrolliert bewegte Teile) und Stürzen auf der Ebene handelt.

Bild 4-1: Auswertung von Arbeitsunfällen in Kfz-Werkstätten (bis 30 Beschäftigte) nach der Ursache

Bild 4-2: Gefährdungsschwerpunkte aus Gefährdungsbeurteilungen in Kfz-Werkstätten [ 2]

Bild 4-3: Zuordnung zwischen Gefährdung und verletzungsbewirkenden Gegenstand

Zur Information:

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein plötzliches Ereignis während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit, also bei einer Arbeit, die im Auftrag des Vorgesetzten durchgeführt wird, zu einer Körperschädigung führt.

Meldepflichtiger Unfall

Führt ein Arbeitsunfall zu einem Arbeitsausfall von mehr als 3 Kalendertagen (Sonn- und Feiertage werden mitgezählt), handelt es sich um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall. Die Meldepflicht wird erfüllt, indem ein Formblatt in 5facher Ausfertigung ausgefüllt wird. 2 Exemplare erhält Ihre Berufsgenossenschaft, 1 Exemplar die staatliche Aufsichtsbehörde (z.B. Gewerbeaufsicht), 1 Exemplar Ihr Betriebsrat und 1 Exemplar ist für Ihre Unterlagen. Bei tödlichen Unfällen ist zusätzlich 1 Exemplar an die Ortspolizeibehörde zu senden.

Nicht meldepflichtiger Unfall

Ein Arbeitsunfall, der einen Arbeitsausfall von 3 und weniger Kalendertagen nach sich zieht - es sind damit auch kurzfristige Arbeitsunterbrechungen auf Grund geringfügiger Verletzungen gemeint - ist ein nicht meldepflichtiges Unfallereignis.

Verbandbuch

Findet eine Versorgung, auch vorläufige Versorgung, des Verletzten im Betrieb statt (durch den Verletzten selbst, durch einen Kollegen, durch einen Ersthelfer oder gar durch den Betriebssanitäter), ist dies im Verbandbuch einzutragen.

Dabei sind zu notieren:

Ein Verbandbuch kann selbst erstellt oder bei verschiedenen Verlagen bestellt werden (siehe auch CD-ROM "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz", VMBG).

Durchgangsarzt

Wird in der Folge eines Arbeitsunfalles ein Arzt aufgesucht, sollte dies grundsätzlich ein Durchgangsarzt sein. Die Durchgangsärzte sind speziell von den Berufsgenossenschaften ausgewählt und zugelassen. Namen und Adressen von Durchgangsärzten erfahren Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.

Im Folgenden werden in Auswertung des Bildes 4-2 Gefährdungen dargestellt, wie sie sehr oft in der Kfz-Instandhaltung angetroffen werden (Bild 4-4). Die aufgeführten Maßnahmen verhindern ohne große Kosten und ohne hohen Arbeitsaufwand Arbeitsunfälle.

Ausgewählte Gefährdungen, die zu schweren und tödlichen Unfällen oder zu arbeitsbedingten Erkrankungen geführt haben, werden im Abschnitt 5 behandelt.

Auf die für die Organisation besonders wichtige Unterweisung wird im Abschnitt 6 eingegangen.

Bild 4-4: Gefährdungen und abgeleitete Maßnahmen in der Kfz-Instandhaltung

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Beschreibung

Maßnahmen

Teile mit gefährlichen Oberflächen

Beschreibung

Maßnahmen

Unkontrolliert bewegte Teile

Beschreibung

Maßnahmen

Sturz auf der Ebene

Beschreibung

Maßnahmen

Kontakt mit heißen Medien

Beschreibung

Maßnahmen

ungeeignete persönliche Schutzausrüstungen

Beschreibung

Maßnahmen

5 Ausgewählte Gefährdungen

Schwerpunkte für Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Arbeiten an Kraftstoff führenden Systemen, Arbeiten an der Batterie und die Reifenmontage. Fehlende oder unzureichende Unterweisungen sind oft die Hauptursache für das Auftreten von Unfällen.

Im Folgenden werden diese Schwerpunkte näher erläutert und Hinweise zur Vermeidung der Gefährdungen gegeben.

5.1 Arbeiten am Kraftstoffsystem von Ottomotoren

Im Gegensatz zu Arbeitsstoffen, bei denen häufig die Möglichkeit gegeben ist, auf Stoffe mit niedrigen Gefährdungsmerkmalen auszuweichen, lassen sich die Gefährdungen beim Umgang mit Ottokraftstoff im Wesentlichen nur durch organisatorische Maßnahmen reduzieren. Arbeiten am Kraftstoff führenden System gehören zum regelmäßigen Arbeitsumfang eines Kfz-System-Mechanikers und letztendlich hängt es von seiner Sorgfalt ab, ob der Umgang damit zu Gesundheitsgefährdungen bzw. zu Bränden oder Explosionen führt.

5.1.1 Brand- und Explosionsgefährdungen

Zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährdung ist es wesentlich, dass sich an keiner Stelle eine zündfähige Atmosphäre bilden kann. Während Brände und Explosionen bei Arbeiten am Kraftstoff führenden System über Erdgleiche eher zu den Ausnahmen zählen und überwiegend zu Sachschäden führen, ist das bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen ganz anders. Ottokraftstoff-Dampf-Luftgemische sind über die im Bild 5-1 genannten Eigenschaften hinaus schwerer als Luft.

Bereits geringe Mengen verdampfenden Ottokraftstoffs (ca. 40 cm3) können eine ca. 5 m lange Arbeitsgrube mit einem explosionsfähigen Gemisch füllen. Unter ungünstigen Bedingungen kann diese Atmosphäre sehr lange Zeit bei abgedeckter Grube in diesem Raum verbleiben. Obwohl es Regelungen über Lüftungen von Arbeitsgruben und Unterfluranlagen gibt und diese auch zum Teil realisiert wurden, verhindern sie nicht das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre; ggf. verringern sie lediglich den Zeitraum des Vorhandenseins.

Bild 5-1: Wesentliche Eigenschaften von Ottokraftstoff-Dampf-Luftgemischen

Flammpunkt
°C
untere obere

Einteilung

max. Explosionsdruck
kp/cm2

Explosionsgrenze

Vol. -% Vol. -%
< - 20 ca. 0,6 ca. 8,0 ca. 8,0 hochentzündlich 8,0
Zusatzstoffe: Methanol, Benzol, Toluol, Bleitetraethyl, Bleitetramethyl, 1.1-Dichlormethan, 1.2-Dibromethan


Auf Grund der vorgenannten Zusammenhänge wurde mit Wirkung April 1999 das Arbeiten am Kraftstoffsystem über Arbeitsgruben und Unterfluranlagen untersagt (Abschnitt 5.25 der BGR 157 "Fahrzeug-Instandhaltung").

Ein großes Risiko, dass Kraftstoff in größeren Mengen austritt, entsteht beim Benzinfilterwechsel. Auch bei ordentlichem Abklemmen der Leitungen unmittelbar vor dem Filter fließt beim Lösen der Verschraubungen Kraftstoff aus und benetzt die Hände, Arme und Kleidung.

Zur Vermeidung dieser Gefährdungen wurden Werkzeuge entwickelt, die einen weitgehend trockenen Filterausbau bei allen gut zugänglichen Filtern gewährleisten (Bild 5-2 und Bild 5-3).

Bild 5-2: Werkzeug zum Wechseln des Kraftstofffilters

Nach Abschnitt 5.25 der BGR 157 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) sind derartige Werkzeuge zwingend zu verwenden.

Arbeiten mit Zündgefahren sind nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sich die, im Kraftstoffsystem befindlichen oder aus diesem austretenden Kraftstoffdämpfe nicht entzünden können.

Bild 5-3: Praktischer Einsatz des Werkzeugs

Zu treffende Maßnahmen können - nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung - sein:

Das Bild 5-4 zeigt den Einsatzeiner Absauganlage zum Entleeren des Systems.

Wichtig und auch vorgeschrieben ist, dass bei jeglichen Arbeiten in unmittelbarer Nähe zum Kraftstoff führenden System für das Löschen in Brand geratener Kleidung geeignete Löscheinrichtungen, z.B. Löschdecken, bereitzustellen sind (siehe Abschnitt 5.25 BGR 157).

Wenn eine Tankentleerung nötig wird, muss sie durch Auspumpen erfolgen. Tanks sind häufig derart in Fahrzeugkonstruktionen integriert, dass ein vollständiges Entleeren mittels Umfülleinrichtungen nicht gelingt. Durch Lösen der Kraftstoffleitungen können Restkraftstoffe abgelassen werden, wobei der freie Flüssigkeitsstrahl grundsätzlich zu vermeiden ist. Kraftstoff besitzt eine geringe elektrische Leitfähigkeit und kann sich beim Fließen elektrostatisch aufladen. Zur Vermeidung einer gefährlichen Aufladung muss die gesamte zum Umfüllen benutzte Einrichtung geerdet sein.

Hinweis zum Umgang mit Dieselkraftstoff

Der Dieselkraftstoff ist eine brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt > 55 °C. Dieselkraftstoff gibt unter normalen Temperaturen keine Dämpfe über dem Flüssigkeitsspiegel ab, die in der Mischung mit Luft entzündbar sind.

Bild 5-4: Entleerung des Systems mit der Anlage Mobilus 100

Achtung!

Ein verändertes Brandverhalten des Dieselkraftstoffes entsteht z.B. beim Versprühen in der Luft bzw. beim Benetzen von Kleidungsstücken.

Durch die Vergrößerung der Oberfläche kann Dieselkraftstoff gezündet werden.

Zu beachten sind auch die Gefahren durch Benzinbeimischungen im Dieselkraftstoff.

Bereits geringe Mengen Ottokraftstoff im Dieselkraftstoff reduzieren den Flammpunkt erheblich.

Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei 1 % Benzin im Dieselkraftstoff sich ein Flammpunkt unter 21 °C einstellt.

In diesen Fällen sind die gleichen Sicherheitshinweise wie beim Umgang mit Ottokraftstoffen zu beachten.

5.1.2 Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit Kraftstoff

Der aus den Gefährlichkeitsmerkmalen beachtenswerteste Ottokraftstoff-Inhalt ist Benzol, für das u.a. folgende gefährliche Eigenschaften in der Gefahrstoffverordnung sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe beschrieben sind:

Im Sinne der GefStoffV sind Ottokraftstoffe als krebserzeugend anzusehen, sofern der Massegehalt an Benzol> 0,1 % beträgt.

Ein Muster für eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Ottokraftstoff gemäß GefStoffV zeigt Bild 5-5.

Für Benzol besteht wegen des krebserzeugenden Potenzials ein Herstellungs- und Verwendungsverbot (Massegehalt> 0,1 %). Ausgenommen davon ist u.a. die Beimengung in "Treibstoffe, die zum Betrieb von Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung" bestimmt sind, sodass Kfz-System-Mechaniker einer der wenigen Berufe in Deutschland ist, bei dem die Beschäftigten regelmäßig einen direkten Kontakt zu einem krebserzeugenden Stoff haben.

In der Anforderungsnorm DIN EN 228 für unverbleite Kraftstoffe war der Benzolgehalt bis Ende 1999 auf max. 5 Volumen -% festgelegt. Dieser Wert wurde aber bereits seit langem nicht ausgenutzt; der durchschnittliche Benzolgehalt betrug 2 bis 3 % je nach Benzinsorte. Ab dem 1. Januar 2000 sind gemäß vorgenannter Norm die maximalen; Benzolgehalte in den Kraftstoffen auf Grund einer EU-Kraftstoffdirektive 98/70/EG auf 1 Volumen -% abgesenkt.

Für den Umgang mit Ottokraftstoff ist nach der GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, wonach die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Zudem sind Messungen am Arbeitsplatz zur Ermittlung der Exposition durchzuführen. Die Gefahrenbereiche sind durch Warn- und Sicherheitszeichen abzugrenzen. Bei Arbeiten unter beengten Verhältnissen, z.B. das Arbeiten am offenen Tank vom Kofferraum aus (Tankgeber justieren, Benzinpumpe aus- und einbauen) muss für eine geeignete Absaugung, z.B. mit ortsveränderlichen Absaugeinrichtungen, gesorgt werden.

Bild 5-5: Muster-Betriebsanweisung für das Arbeiten an Motoren, Tanks und Leitungssystemen für Ottokraftstoff

Jegliche Hautkontakte sind zu vermeiden, z.B. durch

Das Bild 5-6 zeigt die Anwendung von Schutzhandschuhen beim Ausbau eines Tankgebers.

Geeignet sind Schutzhandschuhe bei Arbeiten am Kraftstoff führenden System, wenn sie

Folgende Hersteller bieten Handschuhe an, die diese Ansprüche weitgehend erfüllen:

Weitere Hersteller, deren Produkte geeignet sein könnten, sind der BGI 658 "Hautschutz in Metallbetrieben" zu entnehmen oder beim Bundesverband für Hautschutz e.V., 41236 Mönchengladbach, Brucknerallee 172, zu erfahren.

Die überwiegende Anzahl von verschmutzenden Stoffen im Kfz-Gewerbe sind nicht wassermischbare Arbeitsstoffe (Mineralöle, Fette, Kaltreiniger usw.).

Neben der Benutzung von Schutzhandschuhen kann ein eingeschränkter Schutz der Haut durch Hautschutzmittel erreicht werden.

Bild 5-6: Ausbau eines Tankgebers



 

Eine Auswahl für die Erstellung eines individuellen Hautschutzplanes bietet das Bild 5-7. Bei der Verwendung stark haftender Stoffe (z.B. Lacke, Grafit, Altöl) und beim Umgang mit wassermischbaren Stoffen (z.B. Brems- und Kühlflüssigkeiten) existieren spezielle Hautmittel. Befragen Sie dazu Ihren Betriebsarzt.

Bild 5-7: Auswahl von Hautmitteln bei Umgang mit nicht wassermischbaren Arbeitsstoffen


Hersteller Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel
Faweco Lindesa O, Lindaxal LINDAPUR plus,
LINDRANO P
Lindesa
Feilbach Mono-Dermin rot,
Mono-Dermin protect
Luo-Dermin L,
Luo-Dermin S
Mono-Dermin plus
Bienenwachs Salbe + Lotion
Greven Spezialcreme A,
-lotion A, Liga pro
IVRAXO SOFT B, -R/S,
-U, -Super
Spezialcreme C,
Speziallotion D,
Ligana HPC
Hebro Chemie Derma Care Derma Fluid Derma Lind
Herwe HERWESAN Olio,
HERWESAN, HERWE-
SAN Olio Liquido
Sedasan, Herculan,
-natur
HERWE Lotion,
- Cura,
- Cura Liquido
Johnson Diversey REINOL Drygard REINOL-K,
REINOL liquid
REINOL Dermasoft,
REINOL-P
Kuhs RHENUS 123 plus RHENUS Handreiniger RHENUS 123 plus
Physioderm Sansibon, Sansibal Saniklin Waschliquid,
-soft, topscrub
Physioderm Creme,
Cura Soft
PLUM Plutect 23 Plum Nr. 16, Super Plum,
Profi
Handy Plus,
Handy Creme
Prodene Wilden LORDIN protect T,
-multiprotect
CEWI-San soft, LORDIN
Fluid, LORDIN Liquid
LORDIN care S, -P,
LORDIN care
Rath pr 88 pr Clean plus, pr Clean R pr 200, pr 99
Stockhausen Travabon, Arretil,
Stokoderm
Frapantol, Praecutan
plus, Solopol
Stokolan,
STOKO Vitan,
STOKO Lotion
Voormann Pevaperm,
Pevaschutz, PEVASAN
leicht fettend
Pevasan HRL, Pevaplus,
PEVASTAR
Pevalind, Pevasan
Hautpflegecreme


Gegebenenfalls muss, je nach durchzuführender Arbeit und zur Sicherstellung eines durchgehenden Hautschutzes während der Schicht das Hautschutzmittel gewechselt werden.

Hautreinigungsmittel sollten möglichst reibekörper- und lösemittelfrei sein. Bei Arbeitsende und in der Freizeit sollten Hautpflegemittel (fett- und feuchtigkeitshaltig) zur Unterstützung der Hautregeneration verwendet werden. Hautmittelherstelleranschriften können ebenfalls der BGI 658 entnommen oder beim Bundesverband für Hautschutz e.V., 41236 Mönchengladbach, Brucknerallee 172, erfragt werden.

Beschäftigungsbeschränkungen

Auf Grund der krebserzeugenden Eigenschaften des Benzols sind Frauen im gebärfähigen Alter rechtzeitig zu unterweisen, um die gefährdende Beschäftigung für die Zeit der Schwangerschaft zu unterbrechen. Schwangere dürfen nach dem Mutterschutzgesetz krebserzeugenden Stoffen nicht ausgesetzt werden. Darüber hinaus drohen dem ungeborenen Kind Gefahren durch den krebserzeugenden Stoff "Dieselmotoremissionen" und durch Kohlenmonoxid (CO), das den Sauerstofftransport im Blut behindert.


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion