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BGI 879-1 / DGUV Information 209-062 - Kettenkarteikarte - Montierte Anschlagkette aus Einzelteilen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/231)
(Ausgabe 04/2004)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
| Kettenkarteikarte BGI 879-1 Ausgabe April 2004 |
Montierte Anschlagkette aus Einzelteilen
Für Hebezeugketten und für Anschlagketten mit eingeschweißten Aufhänge- und Endgliedern ist eine Kettenkarteikarte (BGI 879-2) zu verwenden. |
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| Bezeichnung der Anschlagkette | |||||
| Bestell- Nr.: | Ketten- Nr.: | Güteklasse | 1-strängig ... ... ... ... t |
Tragfähigkeit
... - strängig |
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| Nenndicke ... ... ... ... mm |
Länge ... ... ... ... m |
Gewicht ... ... ... ... kg |
β ≤ 45° ... ... ... ... t |
β ≤ 60° ... ... ... ... t |
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Alle verwendeten Einzelteile der Kette sind mit dem -Stempel oder einem anderen entsprechenden Herstellerzeichen wie folgt zu versehen : |
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| Herstellerzeichen*) | Güteklassenzeichen | Prüfzeugnis | |||
| Nr. | Datum | ||||
| Einzelglied(er) | ... |
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| Kette | ... |
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| Verbindungsteil(e) | ... |
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| Anschlagteil(e) | ... |
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| Alle Einzelteile wie Einzelglieder Verbindungsteile und Anschlagteile entsprechen DIN EN 1677-1 und mindestens der Güteklasse der verwendeten Kette. Es wird bestätigt, dass die Montage vollständig und fehlerfrei erfolgt ist. Die Original- Prüfzeugnisse der jeweiligen Hersteller liegen vor. | |||||
| Ort und Datum: | Unterschrift: | ||||
*)
-Zeichen oder anderes Identifikationszeichen des Herstellers für Ketten
| Nächster Prüftermin: | An den Betrieb ausgegeben am: |
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| Außenbetriebnahme am: |
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| Austauschteil | Austauschdatum | Herstellerzeichen*) ... |
Güteklassenzeichen | Prüfzeugnis | |
| Nr.: | Datum: | ||||
... |
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... |
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... |
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... |
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... |
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| Werden Anschlagketten durch Austausch von Kettensträngen oder Einzelteilen instandgesetzt, so sind die Daten der ausgetauschten Teile in die Kettenkartei aufzunehmen.
Instandsetzen durch Schweißen o.Ä. und Wärmebehandlung von Ketten darf nur von Kettenherstellern mit entsprechenden Vorrausetzungen durchgeführt werden. |
|||||
*)
-Zeichen oder anderes Identifikationszeichen des Herstellers für Ketten
| Überwachung beim Gebrauch | ||||
| Besichtigt | Befund Instandsetzung Durchgeführte Arbeiten |
Geprüft | ||
| Darum | Unterschrift des Prüfers | Datum | Unterschrift des Prüfers | |
| |
||||
(Stand: 24.07.2025)
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