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BGI 879-2 / DGUV Information 209-063 - Kettenkarteikarte - Hebezeugkette bzw. Anschlagkette mit eingeschweißten Aufhänge- und Endgliedern
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/232)
(Ausgabe 04/2004)
Kettenkarteikarte BGI 879-2
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[ ] | Hebezeugkette | |||||
[ ] | Anschlagkette mit eingeschweißten Aufhänge- und Endgliedern | ||||||
Für montierte Anschlagketten aus Einzelteilen ist eine Kettenkarteikarte (BGI 879-1) zu verwenden | |||||||
Normbezeichnung | |||||||
Bestell- Nr.: |
Ketten- Nr.: |
Tragfähigkeit | |||||
Hebezugkette ... ... ... ... ... t |
Anschlagkette | ||||||
Güteklasse |
Nenndicke ... ... ... ... mm |
1-strängig ... ... ... ... t |
Tragfähigkeit
... - strängig |
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β< 45° ... ... ... ... t |
β< 60° ... ... ... ... t |
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Länge ... ... ... ... m |
Gewicht ... ... ... ... kg |
Herstellerzeichen*) | Prüfzeugnis | angeliefert am: | |||
Nr. | Datum | ||||||
Nächster Prüftermin: | An den Betrieb ausgegeben am: |
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Außerbetriebnahme am: |
*)-,- und- Zeichen oder anderes Identifikationszeichen des Herstellers
Überwachung beim Gebrauch | ||||
Besichtigt | Befund Instandsetzung Durchgeführte Arbeiten |
Geprüft*) | ||
Datum | Unterschrift des Prüfers | Datum | Unterschrift des Prüfers | |
*) Sichtprüfung nach Probelastung entsprechend dem 1,5fachen der Tragfähigkeit der Anschlagkette oder magnetische Rissprüfung.
Bei Lastketten, die fest in Hebezeuge eingebaut sind, ist eine wiederkehrende Probebelastung nicht vorgeschrieben. Falls sie trotzdem durchgeführt werden soll, ist der 1,2fache Wert der Tragfähigkeit zu wählen.
Instandsetzung durch Schweißen und Wärmebehandlung von Ketten darf nur von Kettenherstellern mit entsprechenden Vorrausetzungen durchgeführt werden.
Überwachung beim Gebrauch | ||||
Besichtigt | Befund Instandsetzung Durchgeführte Arbeiten |
Geprüft | ||
Datum | Unterschrift des Prüfers | Datum | Unterschrift des Prüfers | |
ENDE |
(Stand: 01.03.2019)
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