Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI/GUV-I 812 / DGUV-I 215-312
- Inhalt
=>

1 Vorbemerkung

2 Begriffe

3 Allgemeine Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

3.1 Unternehmerische Verantwortung

3.2 Leitung und Aufsicht

3.3 Gefährdungsbeurteilung

3.4 Regieanweisungen

3.5 Persönliche Schutzausrüstungen

3.6 Unterweisung

3.7 Erste Hilfe

3.8 Prüfungen

4 Feuergefährliche Vorgänge

4.1 Rauchen und brennende Kerzen

4.2 Handfackeln

4.3 Nitrocellulose

4.4 Brennbare Flüssigkeiten und Brandpasten

4.5 Lycopodium

4.6 Feuerspucken

4.7 Flüssiggas

4.8 Flüssigkeitsflammenanlagen

4.9 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren

5 Pyrotechnik

5.1 Pyrotechnische Gegenstände und Sätze

5.2 Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz

5.3 Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz

5.4 Projektierung

5.4.1 Auswahl

5.4.2 Erprobung, Genehmigung und Anzeige

5.4.3 Unterweisungen beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen

5.4.4 Vorbereitung und Montage

5.4.5 Anzünden und Abbrennen

5.4.6 Pyrotechnische Versager

5.5 Verpackung, Aufbewahrung und Lagerung

5.6 Transport und Beförderung

6 Atmosphärische Effekte

6.1 Wind

6.2 Nebel

6.2.1 Bereitstellung von Nebelgeräten

6.2.2 Allgemeine Gefährdungen bei der Benutzung von Nebelgeräten

6.2.3 Nebel durch Kälte (Technische Gase)

6.2.4 Nebel durch Erhitzen (Verdampfer)

6.2.5 Nebel durch mechanische Zerstäubung ("Cracker")

6.3 Regen

6.4 Schnee

7 Sonstige szenische Vorgänge und Effekte

7.1 Staub

7.2 Konfetti und Luftschlangen in Innenräumen

Anhang 1 - Der Weg zum sicheren szenischen Effekt

Anhang 2 - Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für einen szenischen Effekt

Anhang 3 - Gefährdungen und daraus abzuleitende Maßnahmen bei szenischen Effekten

Anhang 4 - Beispiel einer Betriebsanweisung

Anhang 5 - Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten

Anhang 6 - Grundlehrgang für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen

Anhang 7 - Kennzeichnung pyrotechnischer Gegenstände

Anhang 8 - Aufbewahrung kleiner Mengen gemäß Anlage 6 und 7 zum Anhang der 2. SprengV

Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im Gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/ Nettomassen in kg

Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/ Nettomassen in kg

Anhang 9 - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände) auf Grundlage von gefahrgutrechtlichen Freistellungen und Ausnahmen

Anlage 1 zu Anhang 5 - Tabelle ausgewählter explosionsgefährlicher Stoffe und Gegenstände mit Angabe der Beförderungskategorie und der höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit

Anlage 2 zu Anhang 5 - Auszug aus der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)

Anlage 3 zu Anhang 5 - Muster/Beispiel für ein Beförderungspapier

Anhang 10 - Vorschriften und Regeln

1. Gesetze und Verordnungen

2. Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bild