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BGI 733 / DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung - Handhabung und sicheres Arbeiten
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 12/2010 aufgehoben)
Anwendungsbereich
Diese BG-Information (BGI) erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, die im Schreiner-/Tischlerhandwerk und in der Möbelfertigung üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte bei Sanierungsarbeiten ausgesetzt sind. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Es werden Maßnahmen beschrieben, die in der Holzwirtschaft wirksam und üblich sind und sich in der Praxis bewährt haben.
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sind in der BGI "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" (BGI 740) beschrieben.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
Was sind Gefahrstoffe?
Eine Vielzahl der in der Holzbe- und Holzverarbeitung eingesetzten Produkte und Materialien können Gefahrstoffe sein oder Gefahrstoffe freisetzen.
Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische/Zubereitungen, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind.
Selbst Arbeitsstoffe, die nicht mit einem Piktogramm/Symbol gekennzeichnet sind, können bei der Be- und Verarbeitung zu Gefährdungen von Beschäftigten führen, z.B. durch
Gefahrstoffe können als
auftreten.
Selbsthergestellte Stoffe und Gemische/Zubereitungen muss der Arbeitgeber hinsichtlich der Gefährlichkeit selbst einstufen.
Auch der Schreiner/Tischler wird zum Inverkehrbringer, wenn er z.B. dem Kunden Gefahrstoffe überlässt. In diesem Fall ist er für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Gefahrstoffes und die Information des Kunden über den fachgerechten Umgang verantwortlich.
Zuordnung der GHS-Gefahrenpiktogramme (Auswahl)
GHS | GefStoffV | ||
---|---|---|---|
Piktogramm | Gefahrenklasse | Symbol | Gefahrenbezeichnung |
Entzündlich, Kategorie 1 | F+ |
Hochentzündlich | |
Entzündlich, Kategorie 2 | F |
Leichtentzündlich | |
Entzündlich, Kategorie 3 | - | Entzündlich | |
Akute Toxizität, Kategorie 1 | T |
Sehr giftig | |
Akute Toxizität, Kategorie 2 | T T |
Sehr giftig bzw. Giftig | |
Akute Toxizität, Kategorie 3 | T Xn |
Giftig bzw. Gesundheitsschädlich | |
Akute Toxizität, Kategorie 4 | Xn |
Gesundheitsschädlich | |
Haut- und Augenreizend | Xi |
Reizend | |
Atemwegsreizend | Xi |
Reizend | |
Hautsensibilisierend | Xi |
Reizend | |
Narkotisierende Wirkung | - | - | |
Metallkorrosiv | - | - | |
Hautätzend | C |
Ätzend | |
Schwere Augenschädigung | Xi |
Reizend | |
CMR, Kategorie 1A, 1B, 2 | T Xn |
Giftig bzw. Gesundheitsschädlich | |
Atemwegssensibilisierend | Xn |
Gesundheitsschädlich | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kategorie 1, 2 | T Xn |
Giftig bzw. Gesundheitsschädlich | |
Aspirationsgefahr | Xn |
Gesundheitsschädlich | |
Akute Wassergefährdung | N |
Umweltgefährlich | |
Chronische Wassergefährdung, Kategorie 1,2 | N |
Umweltgefährlich |
Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungsbeurteilung
Kennzeichnung
Da Chemikalien in der ganzen Welt hergestellt und gehandelt werden, wird seit Beginn der 90er Jahre ein weltweit harmonisiertes System für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung entwickelt. Europaweit erfolgt die Umsetzung seit Januar 2009 durch die sogenannte GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)-Verordnung.
Bisher wurden die gefährlichen Eigenschaften durch 15 Gefahrenmerkmale wie "hochentzündlich", "giftig" usw. beschrieben. Im GHS-System werden die Gefahren in 28 Gefahrenklassen eingeteilt, z.B. "Ätz-/Reizwirkung auf die Haut", "entzündbare Flüssigkeiten", "Karzinogenität".
Anstelle der bisherigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole werden im GHS-System weiße, rautenförmige Piktogramme mit rotem Rahmen verwendet.
Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen werden als neue Kennzeichnungselemente die Signalwörter "Gefahr" bzw. "Warnung" für schwerwiegende bzw. weniger schwerwiegende Gefährdungen eingeführt.
In einer Übergangszeit bis zum 30.11.2010 für Einzelstoffe und bis 31.05.2015 für Gemische (Zubereitungen) kann die Kennzeichnung nach dem bisherigen System oder- alternativ- nach dem GHS-System erfolgen. Zusätzlich gibt es noch eine 2-jährige Übergangsfrist für vorher hergestellte Lagerbestände.
Luftgrenzwerte
Grenzwerte für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz sollen Gesundheitsschäden durch Einatmen verhindern.
Für eine Vielzahl von Stoffen sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt, die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" veröffentlicht sind. Der AGW gibt die Konzentration an, bis zu der (bei in der Regel 8-stündiger Exposition an 5 Tagen in der Woche) akute oder chronische Gesundheitsschäden im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die AGW lösen frühere MAK-/TRK-Werte ab.
Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beim Umgang der Beschäftigten mit Gefahrstoffen ermitteln, bewerten und die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlassen. Darüber hinaus muss er sich vergewissern, ob die von ihm veranlassten Schutzmaßnahmen wirksam sind.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren.
Zur Bewertung der Gefährdung muss der Arbeitgeber Ausmaß und Dauer der Einwirkung von Gefahrstoffen ermitteln.
Dazu hat er folgende Möglichkeiten:
Soweit für bestimmte Gefahrstoffe, z.B. für krebserzeugende Gefahrstoffe, AGW noch nicht festgelegt sind, können für die Gefährdungsbeurteilung hilfsweise andere Luftgrenzwerte, z.B. MAK-Werte der "Liste der internationalen Grenzwerte" (siehe GESTIS-Stoffdatenbank unter www.dguv.de) herangezogen werden.
Der Geruchssinn gibt keinerlei Hinweis, ob Grenzwerte eingehalten sind.
Aufnahme in den Körper
Berühren
Bei Arbeitsstoffen kann die Aufnahme in den Körper durch die Haut (hautresorptive Wirkung) entscheidend zur Gefahrstoffmenge im Körper beitragen.
Eine solche hautresorptive Wirkung ist häufig bei Lösemitteln in Lacken und Verdünnungen vorhanden.
Einatmen
Gefahrstoffe, die als
auftreten, können durch Einatmen in den Körper gelangen.
Verschlucken
Vor allem durch mangelhafte Hygiene (z.B. Essen mit verschmutzten Händen) können flüssige und feste Gefahrstoffe in den Körper gelangen.
Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffverzeichnis
Das Gefahrstoffverzeichnis hat den Zweck, einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und die eingesetzten Mengen zu geben. Das Verzeichnis ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Es sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Der Anhang enthält ein Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses.
Ersatzstoffe
Für eine Reihe von Arbeitsstoffen und Anwendungsbereichen existieren weniger gefährliche Arbeitsstoffe, die sich in der Praxis für bestimmte Anwendungsbereiche bewährt haben, z.B.:
Muster GmbH | Gefahrstoffverzeichnis gem. § 7 Abs. 8 GefStoffV |
Bearbeiter: Hr. Meier |
Stand/ letzte Änderung: 30.09.10 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Abteilung | Hersteller | Produkt- nummer |
Handels- name |
enthaltene Stoffe lt. Sicherheitsdatenblatt |
Gefahren- symbol |
R-Sätze | S-Sätze | EG- Sicherheits- datenblatt vorh./ Stand |
Jahres- menge 2009 |
Oberflächen- abteilung |
Farben und Lacke AG | DD987 | PUR Lack | n-Butylacetat, Xylol, Ethylacetat, Naphtha, 1-Methoxy-2 -propanol | F Xi | R 11, R 36, R 66, R 67 | S 16, S 23, S 24/25, S 51 | 10/2009 | 2000 kg |
Oberflächen- abteilung |
Farben und Lacke AG | DDH987 | PUR Härter | aliphatische Polyisocyanate n-Butylacetat | Xi | R 10, R 43, R 66, R 67 | S 23, S 24, S 37, S 38, S 51 | 04/2009 | 200 kg |
Oberflächen- abteilung |
Lacke und Farben GmbH | NC08/15 | Holzlack klar | Ethylacetat, Xylol, Ethylbenzol | - | R 11, R 20/21, R 36, R 38, R 66, R 67 | S 23, S 24, S 51 | 01/2010 | 1700 kg |
Oberflächen- abteilung |
Fa. Lack und Wasser | AquaP5 | Parkettlack | Butylglykol | - | R 20/21/22, R 36/38 | - | 01/2009 | 600 kg |
Montage | Schäum & Co. | M2K25 | Montage- schaum |
Diphenyl- methan- diisocyanat, Isobutan, Ethan-1,2-diol, Dimethylether, Propan |
Xn F+ | R 12, R 20/22, R 36/37/38, R 40, R 42/43, R 48/20 | S 2, S 23, S 24/25, S 36/37/39, S 45, S 46, S 51, S 56 | 08/2010 | 150 Kar- tuschen |
Bankraum | Kleb und Papp AG | KI1234 | Kontaktkleber | Ethylacetat, Cyclohexan, aliph. Kohlen- wasserstoffe, Kolophonium- harz |
Xi F N | R 11, R 36/38, R 50/53, R 67 | S 2, S 9, S 16, S 26, S 29, S 46 | 02/2010 | 15 kg |
Bankraum | Kleb und Papp AG | WI4321 | Weissleim | PVAc Aluminium- chlorid |
- | - | - | 09/2008 | 120 kg |
Branchentypische Gefahrstoffe - Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Leime, Kleber
Von Weißleimen (Dispersionsleime auf PVAc-Basis) gehen im Regelfall keine Gesundheitsgefahren aus.
Bei Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leimen können nach direktem Hautkontakt oder Einatmen, z.B. beim Anrühren, Haut- und Schleimhautreizungen oder allergische Reaktionen auftreten. Besonders bei Dauerarbeitsplätzen an Heißpressen können diese Gesundheitsgefahren durch Freisetzen von Formaldehyd auftreten. Von ausgehärteten Leimen, z.B. in Holzwerkstoffplatten, gehen in der Regel keine Gesundheitsgefahren durch Formaldehyd aus.
Von Schmelzklebern auf EVA-(Ethylen-Vinylacetat-) Basis gehen im Regelfall keine Gesundheitsgefahren aus. Schmelzkleber auf PUR-(Polyurethan) Basis enthalten Isocyanate, die nach Einatmen oder Hautkontakt eine reizende Wirkung auf Haut und Schleimhäute haben sowie allergische Reaktionen auslösen können.
Bei Kontakt-Klebern (lösemittelhaltige 1-Komponenten-Kleber) bestehen Gesundheitsgefahren durch direkten Hautkontakt und bei großflächiger Verarbeitung durch Einatmen von Lösemitteldämpfen.
Bei 2-Komponenten-Klebern (PUR-Kleber, Epoxidharz-Kleber) gehen Gesundheitsgefahren von den Härtern (Isocyanate bei PUR-Klebern, Amine bei Epoxidharz-Klebern) und von den Harzen selbst aus. Diese haben insbesondere bei direktem Hautkontakt aber auch nach Einatmen eine reizende Wirkung und können allergische Reaktionen auslösen. Bei Epoxidharzklebern ist der direkte Hautkontakt auf Grund der stark sensibilisierenden Wirkung unbedingt zu vermeiden.
Bei Sekundenklebern (Cyanacrylatkleber) besteht eine Gefährdung in erster Linie darin, dass Verklebungen mit der Haut nur äußerst schwierig wieder gelöst werden können.
Schutzmaßnahmen Leime/Kleber | ||||
---|---|---|---|---|
Produkt | Absaugung | Atemschutz | Schutzhandschuhe | Schutzbrille |
Weißleim | ||||
Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim | Empfohlen bei Dauerarbeitsplätzen an Heißpressen | Siehe Sicherheitsdatenblatt, im Regelfall Nitril | Dichtschließende Schutzbrille beim Anrühren | |
Schmelzkleber auf EVA-Basis | ||||
Schmelzkleber auf PUR-Basis | Empfohlen | Siehe Sicherheitsdatenblatt, im Regelfall Nitrit für kurzzeitigen Einsatz, z.B. Reinigung | ||
Kontaktkleber | Filtertyp a - bei großflächiger Verarbeitung | Siehe Sicherheitsdatenblatt, im Regelfall Nitril | Dichtschließende Schutzbrille beim Sprühauftrag | |
2-Komponenten-Kleber | Empfohlen bei Dauerarbeitsplätzen an Pressen | Siehe Sicherheitsdatenblatt, im Regelfall Nitril | ||
Sekundenkleber | Siehe Sicherheitsdatenblatt, im Regelfall Nitril |
Lacke, Beizen
Nitro-Lacke
Nitro-Lacke (Nitrocellulose/NC-Lacke) haben einen sehr hohen Lösemittelanteil. Sie härten durch Verdampfen der Lösemittel aus. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch
PUR-Lacke
PUR-(DD-)Lacke sind überwiegend 2-Komponenten-Reaktionslacke mit Isocyanaten als Härter. Sie enthalten zusätzlich Lösemittel. Die Isocyanate können sowohl nach Einatmen als auch bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen. Sie wirken außerdem stark reizend auf die Haut sowie auf die Schleimhäute der Augen und Atemwege.
Wasserlacke
Wasserlacke können in wasserlösliche und wasserverdünnbare Systeme eingeteilt werden.
Gesundheitsgefahren können durch Einatmen der Lackaerosole und durch Hautkontakt mit dem Lack entstehen.
UV-Lacke
UV-Lacke (UV-härtende Lacke) enthalten neben Photoinitiatoren reaktive polymerisierbare Bindemittel, wie z.B. ungesättigte Polyester- oder Acrylatharze, die durch UV-Strahlung aushärten. Aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt die Verarbeitung in der Regel in weitgehend geschlossenen Anlagen mit Absaugung.
Gesundheitsgefahren können sich ergeben durch:
Lösemittel-Beizen
Lösemittel-Beizen haben einen sehr hohen Lösemittelanteil, der bei der Trocknung verdampft. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch
Wasser-Beizen
Wasser-Beizen werden meist mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch direkten Hautkontakt, vor allem, da sich die Farben nur schwierig wieder von der Haut entfernen lassen.
Öle und Wachshaltige Produkte
Öle ("Naturöle", "Naturhartöle") und wachshaltige Produkte (z.B. Bienenwachs) enthalten meist pflanzliche Öle (z.B. Leinöl, Citrusschalenöl, Terpentinöl), einige Systeme auch Spezialbenzine oder andere Lösemittel. Gesundheitsgefahren können beim Einatmen von Dämpfen sowie bei direktem Hautkontakt (mögliche sensibilisierende Wirkung von einzelnen Inhaltsstoffen) entstehen.
Spezielle Lacke
Von einigen Herstellern werden spezielle Lacke angeboten, z.B. Nanolacke, Lacke mit antibakterieller Wirkung durch Silberionen.
Dabei handelt es sich in der Regel um lösemittelhaltige Lacke.
Gesundheitsgefahren ergeben sich durch
Schutzmaßnahmen | ||||
---|---|---|---|---|
Produkt | Absaugung * | Atemschutz | Schutzhandschuhe | Schutzbrille |
Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Lacke (z.B. Nitro-Lacke) | Ja ** | Empfohlen A2(P2)-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen |
Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Beizen (z.B. Nitro-Beizen) | Ja * | Empfohlen A2(P2)-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen |
Sonstige spezielle Lacke | Empfohlen A2(P2)-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen | |
PUR(DD)-Lacke | ||||
Wasser-Lacke | Ja | Empfohlen A2P2-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen |
Wasser-Beizen | Empfohlen bei Spritzauftrag | Empfohlen bei Spritzauftrag, P2-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen |
Öle, Wachse | Ja, bei Spritzauftrag | Empfohlen bei Spritzauftrag, A2(P2)-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen |
UV-Lacke | Ja | Empfohlen A2(P2)-Maske Bei wirksamer Absaugung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril beim Mischen und Umfüllen | Beim Mischen und Umfüllen empfohlen |
* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb " (BGI 740).
** Bei einer Verarbeitungsmenge von höchstens 100 l pro Jahr und einer wirksamen natürlichen Lüftung kann ausnahmsweise auf eine technische Lüftung verzichtet werden (BGIA/LASI-ALMA-Empfehlung von 2005). |
Holzkitte/-spachtel
Handelsüblich sind lösemittelhaltige Holzkitte/-spachtel. Gegenüber den Gefahren durch direkten Hautkontakt treten Gefahren durch Einatmen von Lösemitteldämpfen wegen der geringen Oberflächen in den Hintergrund.
Besondere Schutzmaßnahmen sind bei gelegentlicher Anwendung nicht notwendig.
Bleichmittel
Als Bleichmittel wird meist eine Lösung von Wasserstoffperoxid, manchmal gemischt mit Salmiakgeist (Ammoniaklösung) verwendet. Zum Aufhellen gerbstoffreicher Hölzer kommen gelegentlich Säuren (z.B. Oxalsäure, Zitronensäure) zur Anwendung. Oxalsäure sollte wegen ihrer giftigen Wirkung grundsätzlich nicht verwendet werden. Ein Ersatz durch Zitronensäure sollte geprüft werden.
Bei direktem Kontakt sind wegen der ätzenden Wirkung dieser Substanzen die Haut, Augen und Schleimhäute besonders gefährdet. Die Dämpfe können Augen und Atemwege reizen.
Schutzmaßnahmen
Bei der Verarbeitung müssen Schutzhandschuhe (z.B. Nitril) und Schutzbrille (mit Seitenschutz) getragen werden.
Atemschutz K2 (Kennfarbe grün) kann beim Einsatz ammoniakhaltiger Produkte notwendig sein.
Abbeizer
Es kommen unterschiedliche pastenförmige und flüssige Systeme zur Anwendung:
Dichlormethan ist als krebserzeugend Kategorie 3 (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) eingestuft und wirkt auf das zentrale Nervensystem. Zahlreiche Messungen haben sehr hohe Konzentrationen ergeben, die erfahrungsgemäß zu Gesundheitsschäden führen können. Es wird daher dringend empfohlen, dichlormethanhaltige Abbeizmittel nicht mehr zu verwenden (siehe TRGS 612 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel"; siehe auch Ersatzproduktliste in www.gisbau.de).
Laugen wirken bei direktem Kontakt stark ätzend auf die Haut, Augen und Schleimhäute bis hin zur Zerstörung der betroffenen Körperstellen.
Bei lösemittelhaltigen Produkten bestehen Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Lösemitteldämpfen oder durch Aufnahme der Lösemittel über die Haut. Darüber besteht bei direktem Hautkontakt die Gefahr von Hautschädigungen aufgrund der entfettenden Wirkung.
Schutzmaßnahmen Abbeizer | ||||
---|---|---|---|---|
Produkt | Absaugung * | Atemschutz | Schutzhandschuhe | Schutzbrille |
Laugen | entfällt | Entfällt, wenn keine Aerosole auftreten | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril | Ja, mit Seitenschutz, Gesichtsschutz empfohlen |
Lösemittelhaltige, chlorfreie Systeme | Absaugung empfohlen, mindestens gute natürliche Lüftung notwendig | Empfohlen A2(P2)-Maske. Bei wirksamer Lüftung i.d.R. nicht notwendig | siehe Sicherheitsdatenblatt, sehr häufig geeignet: Nitril | Empfohlen |
* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb " (BGI 740). |
Dichtungsmassen
Als Dichtungsmassen werden Silikon (Silikonkautschukmassen) und Acryl (Acrylatdispersionen) eingesetzt.
Bei direktem Hautkontakt mit Silikon können die betroffenen Hautpartien geschädigt werden. Gesundheitsgefahren durch flüchtige Inhaltsstoffen, die die bei der Aushärtung von Silikon freigesetzt werden (je nach System z.B. Essigsäure, Amine), treten gegenüber der Gefährdung durch Hautkontakt in den Hintergrund.
Schutzmaßnahmen
Einweg-Schutzhandschuhe z.B. aus Nitril verwenden
Montageschäume
Messungen haben ergeben, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte von Isocyanaten bei guten Lüftungsbedingungen deutlich unterschritten werden.
Bei entsprechend disponierten Personen können jedoch Gesundheitsgefahren von den Isocyanaten ausgehen, die sowohl nach Einatmen als auch bei Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Schäumen schon in geringen Konzentrationen eine hohe sensibilisierende (allergisierende) Wirkung haben 1. Außerdem wirken Isocyanate stark reizend auf die Haut sowie auf Schleimhäute der Augen und Atemwege.
Schutzmaßnahmen
Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Schäumen vermeiden, gegebenenfalls Schutzhandschuhe, z.B. aus Nitril, tragen.
Generell sollte bei jedem Umgang mit Montageschaumkartuschen eine Schutzbrille getragen werden, weil damit gerechnet werden muss, dass Montageschaum unkontrolliert austritt.
Holzschutzmittel
Siehe hierzu BG-Information "Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten" (BGI 736)
Mineralwolldämmstoffe
Von den heute neu verwendeten Produkten gehen in der Regel keine besonderen Gesundheitsgefahren aus. Allerdings können die Fasern mechanische Hautreizungen (Juckreiz) sowie Atemwegs- und Augenreizungen verursachen.
Schutzmaßnahmen
Bei staubintensiven Arbeiten, z.B. beim Zuschneiden von Mineralwolle, und bei Überkopfarbeiten wird das Tragen von Atemschutz (P2-Maske), Handschuhen, Schutzanzug (Einwegoverall) und Schutzbrille empfohlen.
Zum Umgang mit Alt-Dämmstoffen siehe Abschnitt " Alte Mineralwolldämmstoffe".
Reinigungsmittel
Häufig werden lösemittelhaltige Reinigungsmittel eingesetzt, die z.B. Alkohole oder Benzine enthalten. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch direkten Hautkontakt (entfettende Wirkung) und durch Einatmen von Lösemitteldämpfen.
Schutzmaßnahmen
Schutzhandschuhe, z.B. aus Nitril, tragen. Bei häufiger, großflächiger Anwendung, z.B. Reinigung von Möbelteilen an ständigen Arbeitsplätzen, ist zumindest für eine gute natürliche Lüftung oder Raumlüftung zu sorgen, wenn nicht eine Absaugung installiert ist.
Grundsätzlich sollten lösemittelhaltige Reiniger durch tensidhaltige Produkte auf Wasserbasis ersetzt werden.
Holzstäube und Stäube von Holzersatzstoffen
Siehe hierzu BG-Information "Holzstaub - Gesundheitsschutz" (BGI 739-1).
Thermisch modifiziertes Holz (thermally modified timber, "TMT")
Bei thermisch modifiziertem Holz (Thermoholz) handelt es sich um unter Sauerstoffmangel erhitzte Massivhölzer, z.B. Buche, Esche, Pappel, Kiefer, die durch diese Behandlung z.B. feuchteresistenter werden. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzverarbeitung.
WPC (Wood-Plastic-Composite)
Bei WPC handelt es sich um einen Verbundwerkstoff aus Holzfasern oder Holzmehl und Polypropylen oder Polyethylen. Der Werkstoff ist dreidimensional verformbar und weist eine hohe Feuchteresistenz auf. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzbearbeitung.
Holzwolle-Zement-Leichtbauplatten (HWL-Platten)
HWL werden aus Holzwolle (meist Fichte oder Kiefer) und Magnesit oder Zement hergestellt. Die als schwer entflammbar geltenden Platten werden z.B. als Putzträger oder Akustikplatten eingesetzt. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzbearbeitung
Polymergebundene Mineralwerkstoffe (z.B. Corian, Varicor)
Bei diesen Produkten handelt es sich um Verbundwerkstoffe aus Kunstharzen (Acrylaten, Polyester) mit mineralischen Bestandteilen (Aluminiumhydroxid, Pigmente, Füllstoffe). Sie werden z.B. für Innenausbauten in Nassbereichen eingesetzt und können mit üblichen Holzbearbeitungsmaschinen bearbeitet werden. Bei der Verarbeitung sind mit Holzverarbeitung vergleichbare Schutzmaßnahmen ausreichend. Neben den o.g. Produkten sind auch quarzhaltige polymergebundene Mineralwerkstoffe im Handel. Bei der Verarbeitung dieser Materialien sind Schutzmaßnahmen vergleichbar mit der Natursteinbearbeitung zu treffen; wegen der Härte des Materials sind für die Bearbeitung typische Werkzeuge aus der Holzbearbeitung nicht geeignet.
Lackstäube
Beim Lackzwischenschliff ist mit dem Auftreten vergleichsweise hoher Staubkonzentrationen, meist ein Gemisch von Holz- und Lackstäuben, zu rechnen. Bei Arbeiten größeren Umfangs und Dauerschleifarbeitsplätzen sind deshalb technische Schutzmaßnahmen erforderlich, z.B. abgesaugte Schleiftische.
Siehe hierzu BG-Information "Holzstaub - Gesundheitsschutz" (BGI 739-1).
Gefahrstoffe bei Sanierungsarbeiten
Asbest
Typische Anwendungsbereiche für Asbest im Baubereich waren z.B. Brandschutzplatten, Dacheindeckungen, Isolationsmaterialien (Schnüre, Textilien), Spritzasbest, Bestandteile von Bodenbelägen (Cushion-Vinyl), Dichtungen, Rohre. Heute darf Asbest nicht mehr verwendet werden, ein Umgang ist nur im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Diese Arbeiten dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Hierbei sind umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen erforderlich (siehe TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten).
Steinkohlenteerhaltige Parkettkleber
Bis Ende der 60er Jahre wurden als Parkettkleber auch Kleber auf Basis von Steinkohlenteer, gelöst in organischen Lösemitteln, eingesetzt. Diese Kleber können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, die als krebserzeugend beim Menschen eingestuft sind. Arbeiten, bei denen diese Kleber bzw. Bestandteile daraus freigesetzt werden können, sind mit umfangreichen Schutzmaßnahmen verbunden und dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden, siehe Broschüre Sanierung PAK-haltiger Klebestoffe, www.gisbau.de
Blei in Altanstrichen
Alte Beschichtungen z.B. von Holzfenstern können im Zeitraum bis ca. 1960 (neue Bundesländer bis ca. 1990) Bleiweiss teilweise in sehr hohen Konzentrationen enthalten. Beim Entfernen oder Bearbeiten dieser Beschichtungen kann bleihaltiger Staub freigesetzt werden. Bei derartigen Arbeiten sind umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen erforderlich, um eine Gefährdung von Personen und Freisetzung von bleihaltigem Staub in die Umwelt zu vermeiden. Informationen hierzu TRGS 505 "Blei", Expositionsbeschreibung siehe www.gisbau.de
Alte Mineralwolldämmstoffe
Mineralwoll-Dämmstoffe enthalten mindestens 90 % künstliche Mineralfasern, Kunstharz und weitere Zusätze wie z.B. wasserabweisende Stoffe. Bei der Entfernung oder Bearbeitung dieser Materialien können Fasern freigesetzt werden. Bei vor 1996 eingebauten Materialien ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Fasern krebsverdächtig sind, in Einzelfällen kann dies noch bis Ende der 90er Jahre der Fall sein. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden. Bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten notwendige Maßnahmen sind in der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" beschrieben, siehe auch Handlungsanleitung "Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen" www.gisbau.de.
Alte Holzschutzmittel (Pentachlorphenol)
Pentachlorphenol (PCP) wurde bis in die 80er Jahre als Bestandteil von Holzschutzmitteln auch in Innenräumen eingesetzt. Bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten können diese Holzschutzmittel z.B. gebunden an Stäube freigesetzt werden und Mensch und Umwelt gefährden. Sanierungsarbeiten dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen, erforderliche Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen" beschrieben.
Absaugung, Lüftung
Maßnahmen bei der Freisetzung von Staub und Spänen (z.B. Holzstäube, Lackschleifstäube, Kunststoffstäube) siehe BG-Information "Holzstaub - Gesundheitsschutz" (BGI 739-1).
Maßnahmen bei der Freisetzung von Dämpfen und Aerosolen (z.B. Lacknebel, Lösemitteldämpfe) siehe BG-Information "Lackierräume und Lackiereinrichtungen - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" (BGI 740).
Persönliche Schutzausrüstungen
Atemschutz
Im Sinne der Gefahrstoffverordnung haben technische oder organisatorische Maßnahmen zur Staubminderung stets Vorrang. Das Tragen von Atemschutz ist nur vorübergehend erlaubt. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Atemschutz nicht dauerhaft getragen wird und dadurch technische und organisatorische Maßnahmen unterbleiben.
Der Atemschutz muss auf den Gefahrstoff bzw. das Arbeitsverfahren abgestimmt sein.
Beim ausschließlichen Auftreten von Stäuben sind geeignet
Beim Auftreten von Lösemitteln sind geeignet
Hautschutz
Konsequenter Hautschutz bedeutet:
Hautschutzmittel
Hautschutzmittel haben die Aufgabe,
Hautreinigungsmittel
Die Reinigungswirkung wird erzielt durch
Hautpflegemittel
Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.
Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.
Hautschutzplan
Abhängig vom Arbeitsverfahren bzw. den Arbeitsstoffen müssen geeignete Präparate ausgewählt und arbeitsplatzbezogen in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Beispiel siehe Anhang.
Arbeitsstoff | Hautschutzmaterial |
---|---|
wasserlösliche Arbeitsstoffe, z.B. Säuren, Laugen, Wasserlacke, lösemittelfreie Reinigungsmittel | wasserunlösliche Hautschutzmittel (sog. Wasser-Öl-Emulsionen) |
wasserunlösliche Arbeitsstoffe, z.B. lösemittelhaltige Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel | wasserlösliche Hautschutzmittel (sog. Öl-in-Wasser-Emulsionen) |
Verdünnungen
(z.B. Nitroverdünnungen, Universalverdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.
Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe sind als alleinige Hautschutzmaßnahme nicht ausreichend, deshalb immer zusätzlich Hautschutzmittel verwenden.
Schutzwirkung von Kunststoff-Schutzhandschuhen gegenüber Chemikalien unbedingt vom Hersteller erfragen bzw. nach Sicherheitsdatenblatt auswählen.
Treten neben den Gefährdungen durch die Arbeitsstoffe noch andere Gefährdungen, z.B. Schnittverletzungen, auf, ist dies bei der Auswahl der Schutzhandschuhe zu berücksichtigen.
Beim Umgang mit Chemikalien keine Schutzhandschuhe aus saugfähigem Material, z.B. Leder, tragen. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.
Augenschutz
Augenschutz ist insbesondere beim Umgang mit ätzenden Arbeitsstoffen, z.B. Säuren, Laugen, Bleichmittel, Abbeizer zu verwenden:
Unterweisung, Betriebsanweisung
Vor Beginn der Arbeiten müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz beim Einsatz des Produktes ermittelt, die geeigneten Schutzmaßnahmen festgelegt und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen, sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, jedoch jährlich mindestens einmal - Jugendliche mindestens halbjährlich - über die Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Hierzu müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Die regelmäßige Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen. Ein Exemplar der Betriebsanweisung ist an den Arbeitsplätzen auszuhängen.
Entwürfe von Betriebsanweisungen für verschiedene Gefahrstoffe sind im Internet abrufbar, z.B. unter:
Muster einer Betriebsanweisung siehe Anhang.
Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen
Hygienische Maßnahmen
In den Arbeitsräumen
Verschmutzte Haut mit speziellen Hautreinigungsmitteln oder viel Seife waschen. Als Arbeitsstoffe eingesetzte Lösemittel dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden. Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.
Vorsorgeuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sie umfasst u.a. die arbeitsmedizinische Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, die Empfehlung von Schutzmaßnahmen, die Aufklärung und Beratung von Beschäftigten und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können abhängig von den Randbedingungen
sein.
Verpflichtend sind z.B. Untersuchungen, wenn Beschäftigte gegenüber Hartholzstäuben mit Konzentrationen von mehr als 2 mg/m3 in der Luft exponiert sind, bei geringeren Konzentrationen sind diese Untersuchungen anzubieten.
Weitere Anlässe für Untersuchungen können z.B. ein Umgang mit sensibilisierenden Stoffen (z.B. Expoxidharzen) mit Hautkontakt oder eine Exposition gegenüber Schweißrauchen sein.
Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ( ArbMedVV). Leitlinien für die Durchführung sind die "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen".
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf der Unternehmer Jugendliche mit
nur dann beschäftigen, wenn
Werdende oder stillende Mütter
Nach der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz dürfen werdende oder stillende Mütter mit
nicht beschäftigt werden, wenn die Grenzwerte überschritten sind.
Werdende Mütter dürfen mit
nur dann beschäftigt werden, wenn sie beim bestimmungsgemäßen Umgang den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sind.
Es wird dringend empfohlen, stillende Mütter nicht mit
zu beschäftigen, wenn es keine Grenzwerte gibt.
Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt:
Nach Hautkontakt:
Nach Verschlucken
Bei Bewusstlosigkeit:
Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen mitgeben.
Lagerung, Aufbewahrung
Siehe auch BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (BGI 740).
Nach Umfüllen müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall dürfen sie in Behälter abgefüllt werden, in denen üblicherweise Getränke oder Lebensmittel aufbewahrt werden.
Sehr giftige und giftige Arbeitsstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden.
Wasserstoffperoxidhaltige Bleichmittel und Härter von Polyesterlacken müssen von den übrigen Arbeitsstoffen getrennt gelagert werden.
Getrennte Lagerung organischer Peroxide (Härter)
Brand- und Explosionsschutz
Siehe hierzu
Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses
Betrieb: | Gefahrstoffverzeichnis gem. § 7 Abs. 8 GefStoffV |
Bearbeiter: Hr. Meier |
Stand/ letzte Änderung: | ||||||
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Abteilung | Hersteller | Produkt- nummer |
Handels- name |
enthaltene Stoffe lt. Sicherheits- datenblatt |
Gefahren- symbol |
R-Sätze | S-Sätze | EG- Sicherheits- datenblatt vorh./ Stand |
Jahres- menge 2010 |
Muster-Betriebsanweisung Lösemittelhaltige Lacke, Beizen
Unterweisung "Gefahrstoffe"
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
§ § 4, 30 BGV A1, § 14 Gefahrstoffverordnung
Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausdrücklich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. | Name, Vorname | Datum | Unterweisung bestätigt |
Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung
Geeignete Produkte verschiedener Hersteller
Stand: 02/2006
In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.
Hautgefährdung | Hautschutz | Hautreinigung | Hautpflege | ||||||||||||||||||||||||
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Tätigkeiten im Maschinen-, Bank- und Lackierraum; Montagearbeiten und Arbeiten auf Baustellen (typische Schreinerarbeiten) |
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Bankraum und Lackierraum:
Umgang mit stark anhaftenden Arbeitsstoffen, z.B. Leime, Kleber, Lacke (NC-, PUR-Lacke), organische Lösemittel |
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Lackierraum:
Umgang mit Wasserlacken, Wasserbeizen |
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Montage und Arbeiten auf Baustellen:
Einwirkung von kalk- oder zementhaltigen Baustäuben, künstlichen Mineralfasern, Umgang mit Dichtmassen oder Montageschäumen |
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Hautschutz:
vor Arbeitsbeginn, auch nach Pausen |
Hautreinigung:
vor Pausen, nach der Arbeit |
Hautpflege:
nach der Arbeit |
Die Pflege der Haut und der Schutz der Haut gegen Erkrankungen spielen im täglichen Leben und besonders bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Die Haut besitzt zwar eine natürliche Abwehrkraft gegen schädliche Einwirkungen, doch darf diese Fähigkeit nicht überschätzt und überbeansprucht werden. Besonders wichtig ist es, diese Abwehrkraft durch betrieblichen Hautschutz, milde Hautreinigung und Hautpflege zu unterstützen.
Schutzhandschuhe, die bei vielen Arbeiten getragen werden müssen, sind vor Gebrauch sorgfältig auf Dichtigkeit und Sauberkeit des Handschuhinneren zu prüfen. Empfehlenswert ist die Benutzung von Schutzhandschuhen mit Textil-Innenfutter oder in Verbindung mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle.
Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.
Hautschutz
Die Haut besitzt eine natürliche Schutzschicht, die wie eine Barriere verhindert, dass schädigende Stoffe (Chemikalien, Keime, ...) in die Haut eindringen oder die Haut beschädigt. Wird die natürliche Schutzschicht durch Schadstoffe oder durch häufige oder falsche Hautreinigung zerstört, trocknet die Hautoberfläche aus. Die Haut spannt, juckt, schuppt oder reißt ein. Diese Anzeichen können der Beginn einer Hauterkrankung sein. Hautschutzmittel sind spezielle Cremes, die einen künstlichen Schutzfilm über die natürliche Schutzschicht legen und so die Barrierefunktion unterstützen sollen. Darüber hinaus erleichtern Hautschutzmittel die Reinigung der Haut nach getaner Arbeit.
Hautschutzmittel werden daher vor der Arbeit mit hautschädigenden Stoffen oder vor stark verunreinigenden Tätigkeiten auf die saubere Haut aufgetragen.
Dies gilt nicht nur für die Hände, sondern auch für alle freien, ungeschützten Hautpartien (z.B. Unterarme).
Wasserlösliche Hautschutzmittel
(häufig Öl-in-Wasser-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserunlöslichen Gefahrstoffen wie z.B. organische Lösemittel, Mineralöle und Fette, Ölfarben, Kunstharze, Klebstoffe. Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.
Wasserunlösliche Hautschutzmittel
(häufig Wasser-in-Öl-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserlöslichen Gefahrstoffen und wässrigen Lösungen wie Säuren, Laugen, Kühlschmierstoff-Emulsionen, lösemittelfreien Wasch- und Reinigungsmitteln.
Hautreinigung
Nach der Arbeit müssen die Hände bzw. die verschmutzte Haut gründlich von anhaftendem Schmutz und von der vorher aufgetragenen Schutzschicht befreit werden.
Unsachgemäße und zu häufige Hautreinigung mit ungeeigneten Mitteln ist eine der häufigsten Ursachen für Hauterkrankungen.
Oberster Grundsatz bei der Hautreinigung ist daher die Wahl eines möglichst milden auf die Art und den Grad der Verschmutzung angepassten Hautreinigungsmittels.
Es soll zwar seinen Zweck erfüllen, trotzdem aber die Haut so weit wie möglich schonen. Grobreinigungsmittel sind daher nur dann zu verwenden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen zu entfernen sind. Als Handwaschpasten sollten nur solche verwendet werden, die neben einer möglichst milden Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff ein hautschonendes Reibemittel, z.B. Walnussschalenmehl oder feines Kunststoff-Granulat, enthalten.
Zur Reinigung ist am besten warmes Wasser zu verwenden.
Hautpflege
Zur Unterstützung der Regeneration der Hautbarriere sollte nach der Reinigung die Haut mit einem Hautpflegemittel eingecremt werden.
Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weitgehend verhindern.
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1 eine sensibilisierende Wirkung tritt je nach gesundheitlicher Verfassung und persönlicher Empfindlichkeit meist nur bei wenigen Personen auf.
ENDE |
(Stand: 06.12.2021)
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