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33 Lastaufnahmeeinrichtungen
Soll mit dem Fahrzeugkran eine Last gehoben werden, sind zum Aufnehmen der Last zusätzliche Einrichtungen (sog. Lastaufnahmeeinrichtungen) notwendig (Abb. 179).
Abb. 179: Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen nach DIN 15003
Zu diesen Einrichtungen gehören:
Sie stellen eine Verbindung her zwischen
Seile und Ketten werden sowohl als Bauteile von gleislosen Fahrzeugkranen und Lastaufnahmemitteln als auch zum Anschlagen von Lasten verwendet. Um Unfälle zu vermeiden, müssen sie entsprechend dem Verwendungszweck bestimmte Anforderungen erfüllen.
Hinsichtlich des sicheren Verwendens von Lastaufnahmeeinrichtungen hat der Kranführer die Bestimmungen der UVV "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a) zu beachten. Die Anforderungen an die konstruktive Ausführung von Lastaufnahmeeinrichtungen sind weitgehend in Normen festgelegt.
34 Drahtseile
Drahtseile können große Kräfte bei kleinem Seilquerschnitt übertragen, denn die Drähte besitzen eine hohe Bruchfestigkeit. Weiter sind Drahtseile gut biegefähig, denn sie bestehen aus einer Vielzahl von Einzeldrähten. Diese sind im Seilverband in gewissen Grenzen verschiebbar.
Abb. 180: Aufbau eines Rundlitzenseiles
Drahtseile entstehen, indem mehrere Seildrähte schraubenförmig um eine Seileinlage gewunden (verseift) werden. Die entstehenden Litzen werden in einem weiteren Verseilvorgang zum Seil geschlagen (Abb. 180). Entsprechend der Qualität der Seildrähte (Nennfestigkeit), dem Drahtnenndurchmesser sowie der Anzahl der Drähte entstehen Seile mit unterschiedlicher Mindestbruchkraft. Die Mindestbruchkraft ist der kleinste zulässige Wert der wirklichen Bruchkraft; d.h. der Bruchkraft, die durch Zerreißen des Seils im ganzen Strang ermittelt wird. Dabei ist für die Mindestbruchkraft nicht der Seildurchmesser, sondern der metallische Querschnitt (Summe der Querschnitte aller Stahldrähte im Seil) entscheidend.
Einfluss auf die zulässige Belastung hat neben der Mindestbruchkraft auch der Verwendungszweck des Seils. Zur Bestimmung der zulässigen Tragfähigkeit eines Seiles werden in Abhängigkeit vom Verwendungszweck unterschiedliche Sicherheitsfaktoren eingerechnet. Diese Sicherheitsfaktoren sind in den einschlägigen Normen festgelegt. Sie sind notwendig, um z.B. die beim Anhalten der Last aus einer Senkbewegung auftretenden dynamischen Kräfte, die um ein Vielfaches über dem Gewicht der Last liegen, aufnehmen zu können.
Hinsichtlich des Verwendungszwecks unterscheidet man beim gleislosen Fahrzeugkran folgende Drahtseile:
Für genormte Anschlagseile werden nur zwei Seilarten verwendet:
Abb. 181: Metallischer Querschnitt beim Litzenseil und Kabelschlagseil (Prinzipskizze)
Der Unterschied zwischen den beiden Seilarten "Litzenseil" und "Kabelschlagseil" spielt in der Praxis eine große Rolle. Bei gleichem Durchmesser hat das Kabelschlagseil eine geringere Tragfähigkeit, weil der metallische Querschnitt geringer ist als beim Rundlitzenseil (Abb. 181). Da einsträngige Anschlagseile nicht mit der zulässigen Tragfähigkeit gekennzeichnet sind, muss der Kranführer bzw. Anschläger vor Ort die richtige Seilart erkennen können. Beide Seilarten können bei folgender Vorgehensweise auch vom Ungeübten unterschieden werden: Ausgehend vom kleinsten Seil-Bauteil ergeben sich
Abb. 182: Litzenseil l
Abb. 183: Kabelschlagseil
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Stahldraht- Anschlagsolle sind in DIN 3088 "Anschlagseile im Hebezeugbetrieb" festgelegt. Hinsichtlich ihrer Ausführung werden Anschlagseile in vier Seilarten eingeteilt:
Seilart N = | Normal (Litzenseil) |
Seilart F = | Flämisches Auge (Litzenseil mit Stahleinlage und Seilendverbindung "Flämisches Auge") |
Seilart K = | Kabelschlagseil |
Seilart G = | Grummet (endlos gelegtes Litzenseil) |
Damit der Kranführer seine Arbeitsaufgabe erfüllen kann, muss er die Tragfähigkeiten der von ihm benutzten Anschlagmittel kennen. Daher müssen Anschlagseile mit einer dauerhaften Tragfähigkeitsangabe versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für einsträngige Anschlagseile der Seilarten N, K und G. Ihre Tragfähigkeit muss am Einsatzort auf andere Weise eindeutig bestimmt werden können.
Der Kranführer muss aus diesem Grund Belastungstabellen zur Verfügung haben, die der verwendeten Anschlagseilart entsprechen. Mit Hilfe einer Seilschieblehre misst er den Seildurchmesser (Abb. 184), bestimmt die Seilart und stellt dann mit Hilfe der Belastungstabellen fest, ob die Tragfähigkeit des Seiles ausreichend ist (Abb. 185).
Abb. 184: Messen des Seildurchmessers
Abb. 185: Belastungstabelle
Bei mehrsträngigen Anschlagseilen muss am Aufhängeglied eine Plakette mit folgenden Angaben befestigt sein (Abb. 186):
Abb. 186: Plakette an Mehrstranggehänge
Seilgehänge müssen aus mehreren gleichlangen Strängen bestehen. Das Aufhängeglied muss oval sein. Drei- und viersträngige Anschlagseile müssen aus einem Aufhängeglied und zwei Zwischengliedern mit den zugehörigen Anschlagseilen bestehen (Abb. 187).
Abb. 187: Vierstranggehänge mit Aufhänge und Zwischengliedern
35 Drahtseilendverbindungen
Mit Hilfe von Seilendverbindungen können Hubseile an der Krankonstruktion befestigt werden. Desgleichen können Anschlagseile mit dem Kranhaken oder der Last nur verbunden werden, wenn Seilendverbindungen vorhanden sind. Seilendverbindungen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den Regeln der Technik entsprechen. Als Seilendverbindungen kommen in Frage:
35.1 Spleiß (DIN 3089)
Abb. 188: Spleiß (ohne"Bekleidung")
Der Spleiß ist eine der ältesten Verbindungsarten für Seile und Seilenden (Abb. 188). Spleißarbeiten dürfen nur von geschulten Fachkräften ausgeführt werden. Bei fachgerechter Ausführung überträgt der Spleiß mindestens 85 % der Mindestbruchkraft des Seiles. Verwendung findet der Spleiß u.a. bei Anschlagseilen mit großem Seildurchmesser. Der Spleiß ist die einzige Seilendverbindung, die Biegebeanspruchungen im Bereich der Seilendverbindung zulässt. Um Handverletzungen zu vermeiden, müssen die am unteren Ende aus dem Spleiß hervortretenden Drahtenden durch eine Bewicklung mittels Draht ("Bekleidung") abgedeckt sein.
35.2 Aluminium-Pressklemme (DIN 3093)
Abb. 189: Maschinelles Verpressen einer Aluminium-Pressklemme
Eine der gebräuchlichsten Seilendverbindungen ist die Aluminium-Pressklemme. Ihre Herstellung muss Fachfirmen vorbehalten bleiben, da durch die Norm bestimmte Fertigungseinrichtungen vorgegeben sind (Abb. 189). Nur so kann sichergestellt werden, dass die Aluminium-Pressklemme 90 % der Mindestbruchkraft des Seiles überträgt. Auf der Hülse muss das Zeichen des Verpressers (zwei Buchstaben) angegeben sein. Entspricht die Aluminium-Pressklemme darüber hinaus der o.a. Norm, ist vom Hersteller eigenverantwortlich das Verbandszeicheneinzuschlagen (Abb. 190).
Seile mit nicht gekennzeichneter Aluminium-Pressklemme dürfen im Hebezeugbetrieb nicht verwendet werden.
Abb. 190: Kennzeichnung einer Aluminium-Pressklemme
Pressklemmen sind nur zur Aufnahme von Zugkräften geeignet. Daher dürfen sie nicht auf Biegung beansprucht werden. Dies gilt auch für die Seilstücke direkt vor oder hinter der Pressklemme.
Bei Anschlagseilen sind zylindrisch- kegelige Pressklemmen geeigneter, da sich diese leichter unter aufliegenden Lasten herausziehen lassen. Im Kegelansatz dieser Pressklemmen muss sich eine Prüföffnung befinden, um die Lage des Totseilendes kontrollieren zu können (Abb. 191).
Abb. 191: Pressklemme mit Prüföffnung vor und nach dem Verpressen
35.3 Flämisches Auge (DIN 3095)
Abb. 192: Herstellen eines Flämischen Auges
Das Flämische Auge ist eine Kombination aus Stahl-Pressklemme und Spleiß. Bei der Herstellung wird der Seilverband in zwei Litzengruppen aufgelöst. Beide werden anschließend gegenläufig zur Seilschlaufe gelegt. Über die Enden der Litzengruppe wird eine Stahl-Pressklemme geschoben (Abb. 192) und mit dem Seil verPresst. Daher ist das Flämische Auge eine Seilendverbindung mit einer hohen Belastbarkeit. Sie überträgt 100 % der Mindestbruchkraft des Seiles. Aufgrund ihres Werkstoffes ist die Stahl-Pressklemme wesentlich haltbarer als die Aluminium-Pressklemme. Die Stahl-Pressklemme muss wie folgt auf der Hülse gekennzeichnet sein (Abb. 193):
Abb. 193: Kennzeichnung eines Flämischen Auges
35.4 Drahtseilklemme (DIN 1142)
Drahtseilklemmen sind zur Herstellung von lösbaren Seilendverbindungen bestimmt. Sie bestehen aus Klemmbügel, Klemmbacke und Bundmutter.
Im Hebezeugbetrieb werden an Drahtseilklemmen sicherheitstechnische Anforderungen gestellt. Daher dürfen hier nur Drahtseilklemmen mit Bundmuttern (Abb. 194) eingesetzt werden.
Abb. 194: Drahtseilklemme mit Bundmutter und ungeeignete Drahtseilklemme
Insgesamt ist der Einsatz von Drahtseilklemmen als Seilendverbindung im Hebezeugbetrieb nur sehr begrenzt möglich. So dürfen Drahtseilklemmen für die dauernde Befestigung von Seilen in Seiltrieben nicht verwendet werden.
Bei Anschlagseilen dürfen Drahtseilklemmen als Seilendverbindung nur für eine spezielle einmalige Verwendung eingesetzt werden. Steht auf einer Baustelle eine notwendige Seillänge nicht zur Verfügung, kann für diese spezielle Kranarbeit ein Anschlagseil aus losem Seil mit Hilfe von Drahtseilklemmen hergestellt werden.
Die Drahtseilklemmen sind nach Norm anzubringen und anzuziehen (Tabelle 11).
Tabelle 11: Auszug aus DIN 1142
Nenngröße | Erforderliches Anziehmoment Nm |
Erforderliche Anzahl der Drahtseilklemmen |
8 | 6 | 4 |
10 | 9 | |
13 | 33 | |
16 | 49 | |
19 | 67 | |
22 | 107 | 5 |
26 | 147 | |
30 | 212 | 6 |
34 | 296 | |
40 | 363 | |
Die angegebenen Anziehmomente gelten für gefettete Gewinde und Muttern-Auflageflächen |
Die angegebenen Anziehmomente gelten für gefettete Gewinde und Muttern-Auflageflächen
Die Klemmbügel sind immer auf das unbeanspruchte Seilende aufzulegen. Die Klemmbacke muss an dem tragenden Seilstrang anliegen. Bei umgekehrter Montage (Abb. 195) verursachen die Klemmbügel aufgrund der punktförmigen Berührung am tragenden Seilstrang Quetschungen. An dieser Stelle ist das Seil vorgeschädigt und damit ablegereif.
Abb. 195: Montage von Drahtseilklemmen
Bei Überlastung ist hier der Bruch des Seiles zu erwarten. Die Bundmuttern der Seilklemmen sind mit dem angegebenen Anziehmoment festzuziehen. Da sich ein Seil unter Belastung um 0,5 % bis 1 % dehnt, nimmt der Seildurchmesser ab. Es besteht die Gefahr, dass sich die Seilklemmen lockern und zusammenrutschen. Nach dem ersten Aufbringen der Last ist daher das Anziehmoment nochmals nachzuprüfen bzw. nachzustellen.
35.5 Metallischer Drahtseilverguss in Seilhülse (DIN 3092)
Für die Verbindung von Auslegerhalteseilen (Nackenseilen) finden vergossene Seilhülsen (Abb. 196) Verwendung. Diese Seilendverbindung ist eine der hochwertigsten Verbindungsarten. Sie ist in der Lage, 100 % der Mindestbruchkraft des Seiles zu übertragen. Der metallische Drahtseilverguss in der Seilhülse kann nur fabrikmäßig hergestellt werden. Abbindungen des Seils an der Seilhülse dürfen nicht vorhanden sein.
Abb. 196: Vergossene Seilhülsen
35.6 Seilschloss
Zur Befestigung des Hubseiles am Kran wird in der Regel ein Seilschloss verwendet. Das Seilschloss ist eine leicht lösbare Seilendverbindung. Man unterscheidet das
Symmetrische Seilschlösser sind im Hebezeugbetrieb nicht zulässig, da die Zugrichtungen im tragenden Seil und in der Seilführung des Seilschlosses nicht zusammenfallen.
Das Seilschloss ist nur unter Zugbeanspruchung sicher geschlossen. Bei einem harten Aufsetzen des Kranhakens kann sich der Seilkeil lösen (Abb. 197). Daher muss das freie Seilende gegen Durchziehen, z.B. mit einer Drahtseilklemme nach DIN 1142, gesichert sein. Diese Sicherung muss 10 % der Seilzugkraft aufnehmen können. Die Drahtseilklemme darf jedoch nicht das freie Seilende und den tragenden Seilstrang miteinander verbinden.
Abb. 197: Drahtseilklemme verhindert das Herausfallen des Seilkeiles
Das Seil ist so einzulegen, dass der tragende Seilstrang in der Zugachse des Schlosses verläuft. Anderenfalls wird es abgeknickt, verschleißt vorzeitig und bricht (Abb. 198). Werden zu dünne Seile eingelegt, reicht die Klemmwirkung des Seilschlosses nicht aus. Die Spitze des Keiles ragt dann zu weit aus dem Seilschlossgehäuse heraus. Bei zu dicken Seilen wird das Seil im Seilschloss gequetscht und vorzeitig zerstört. Durch eine Kennzeichnung auf dem Seilkeil und dem Seilschlossgehäuse wird sichergestellt, dass der richtige Keil zum entsprechenden Gehäuse benutzt wird.
Abb. 198: Seilschlossmontage
Das Anschweißen von Schlagflächen, um z.B. Beschädigungen des Hubseils beim Losschlagen des Seilschlosses mit dem Hammer zu vermeiden, ist nicht zulässig.
35.7 Stahlverpressung
Abb. 199: Stahlverpressung am Hubseil
Hubseile an Fahrzeugkranen werden anstelle eines Seilschlosses auch mit einer zylindrischen Stahlverpressung am Hubseil (Abb. 199) als Seilendverbindung geliefert. Die Stahl-Pressklemme des Hubseils wird in einen Halter eingelegt, der mit einer Sicherung gegen versehentliches Lösen ausgerüstet ist. Diese Hubseilendverbindung erleichtert das Umscheren, ist allerdings nicht genormt.
35.8 Formstahlkausche (DIN 3090)
Abb. 200: Seilschlaufe mit Kausche
Vom Verwendungszweck der Seile hängt es ab, ob in die Seilschlaufe Kauschen eingelegt sein müssen oder nicht. Eine Kausche in der Seilschlaufe erhöht nicht die Tragfähigkeit des Seiles, sondern stellt einen Seilschutz dar. Die Kausche ist da erforderlich, wo die Gefahr besteht, dass die Seilschlaufe um einen zu geringen Durchmesser gebogen wird (Abb. 200). Dies ist z.B. der Fall bei Seilaufhängungen an Festpunkten oder wenn an der Seilschlaufe ein Ösenhaken befestigt werden soll. Daher müssen bei Anschlagseilen mit Aufhänge-, Zwischen- und Endgliedern oder Ösenhaken Formstahlkauschen verwendet werden.
36 Anschlagketten
Rundstahlketten, die zum Anschlagen von Lasten benutzt werden, müssen geprüfte Ketten sein. Derartige Ketten sind in DIN 685 "Geprüfte Rundstahlketten" genormt. In Abhängigkeit vom verwendeten Werkstoff werden Rundstahlketten in Güteklassen eingeteilt. Zur Unterscheidung werden sie meterweise mit Prüfstempeln (Abb. 201) versehen, aus denen die Güteklasse hervorgeht. Je höher die Güteklasse ist, desto größer ist die Tragfähigkeit bei gleicher Nenndicke.
Abb. 201: Kennzeichnung von Kettengliedern:
H = Hochfeste Kette 1 = Hersteller 8 = Güteklasse 8
Als "Teilung" (Abb. 202) wird die innere Länge eines Kettengliedes bezeichnet. Nur Ketten mit einer Teilung, die nicht größer ist als das Dreifache des Kettenglieddurchmessers (sog. kurzgliedrige Ketten), dürfen als Anschlagketten verwendet werden.
Abb. 202: Teilung "T" bei Anschlagketten
Alle Anschlagketten, einsträngige und mehrsträngige, müssen mit der Tragfähigkeit im direkten Strang gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist bei mehrsträngigen Ketten die Tragfähigkeit für einen Neigungswinkel bis 45° und von über 45° bis 60° anzugeben. Diese Angaben werden auf einem an der Kette befestigten Anhänger eingestempelt. Aus seiner Form (Zahl der Ecken) sowie seiner Farbe geht die Güteklasse der Kette hervor (Abb. 203).
Abb. 203: Kettenanhänger Güteklasse 8
Fehlt der Kettenanhänger an der Anschlagkette, muss die Tragfähigkeit der Kette reduziert werden; diese Kette darf nur wie eine Kette Güteklasse 2 belastet werden.
Anschlagketten nach DIN 685 haben eine Bruchdehnung von 25 %. Wird die Anschlagkette stark überlastet, dehnt sich die Kette und zieht sich steif. An der vergrößerten Kettenteilung sieht der Kranführer, dass die Kette überlastet wurde und ablegereif ist.
Bei der Benutzung von Anschlagketten ist zu beachten:
Abb. 204: Verbotenes Zusammenhalten von Ketten mittels Schraube
Abb. 205: Kettenverbinder Güteklasse 8
37 Hebebänder
Hebebänder aus Chemiefasern werden in verschiedenen Ausführungen geliefert:
Diese Anschlagmittel haben sich dort bewährt, wo Lasten mit empfindlichen Oberflächen gehoben werden. Ferner lassen sich Hebebänder aufgrund ihres relativ geringen Eigengewichtes leichter handhaben als Stahldraht-Anschlagseile oder Anschlagketten gleicher Tragfähigkeit.
Hebebänder müssen DIN 61360 "Hebebänder aus synthetischen Fasern" entsprechen. In Abhängigkeit von der verwendeten Chemiefaser müssen Hebebänder mit einem farbigen Etikett versehen sein (Abb. 206). Neben Tragfähigkeit, DIN-Nummer, Werkstoff-Kurzzeichen und Hersteller müssen auch Herstellmonat und -jahr darauf angegeben sein. Bei Farbcodierung muss die Farbe des Hebebandes der Farbe aus Abb. 207 entsprechen (europäischer Normentwurf). Die Farbe gibt die Tragfähigkeit im senkrechten Strang an.
Abb. 206: Kennzeichnung des Hebebandes auf eingenähtem Etikett
Abb. 207: Farbcodierung bei Hebebändern als Hinweis auf die Tragfähigkeit
Den Vorzügen stehen auf der anderen Seite besondere Anwendungsbeschränkungen gegenüber, die sich aus der Art der verwendeten Chemiefaser ergeben. So haben Polyester-Hebebänder (Werkstoffkurzzeichen PES, erkennbar am blauen Etikett) eine gute Beständigkeit gegen viele Säuren und Lösemittel. Gegenüber Laugen sind sie jedoch sehr empfindlich; deshalb dürfen PES- Hebebänder z.B. nicht mit Seife abgewaschen werden. Polyamid-Hebebänder (Werkstoffkurzzeichen PA, erkennbar am grünen Etikett) haben dagegen eine gute Beständigkeit gegenüber Laugen. Jedoch nehmen sie in hohem Maße Feuchtigkeit auf, was bei Temperaturen unter 0 °C zum Steifwerden des Hebebandes führen kann.
Bei der Benutzung sind folgende Anwendungshinweise zu beachten:
Abb. 208: Öffnungswinkel von Hebeband-Endschlaufen
Abb. 209: Verbotenes Hervorziehen von Hebebändern
38 Schäkel
Schäkel sind lösbare Verbindungsteile. Verwendet werden Schäkel als Verbindungselement, z.B. zwischen Anschlagmittel und Last oder zum Verlängern von Anschlagmitteln. Schäkel bestehen aus einem U-förmigen oder bogenförmigen geschmiedeten Bügel, der mit einem Bolzen verschlossen wird (Abb. 210).
Abb. 210: Standard-Schäkel und Bogenschäkel
Als Bolzen sind üblich:
Schäkel müssen auf dem Bügel mindestens mit Angaben über Hersteller und Tragfähigkeit gekennzeichnet sein. Bei hochvergüteten Schäkeln ist zusätzlich die Güteklasse anzugeben.
Sie sind ausreichend bemessen, wenn sie nach einer der folgenden Normen hergestellt sind:
Schäkel dürfen nur mit den zugehörigen Bolzen verwendet werden. Verlorengegangene Bolzen dürfen nicht durch Sechskantschrauben ersetzt werden. Aufgebogene Schäkel sind ablegereif (Abb. 211).
Abb. 211: Ablegereifer Schäkel
39 Anschlagen
Unter "Anschlagen" versteht man das Befestigen der Last am Tragmittel von Hebezeugen oder an Lastaufnahmemitteln unter Verwendung eines Anschlagmittels. Bevor eine Last am Fahrzeugkran angeschlagen wird, müssen mehrere Fragen geklärt werden:
39.1 Lastgewicht
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Unternehmers bzw. seines Disponenten, vom Kunden zuverlässige Informationen über das Lastgewicht zu erhalten. Anderenfalls hat der Kranführer sie an der Einsatzstelle zu erfragen.
Liegen keine Angaben vor, hat der Kranführer unter Umständen folgende Möglichkeiten, das Gewicht der Last zu ermitteln:
39.2 Lastschwerpunkt
Ohne Wissen um die Lage des Schwerpunktes kann die Last nicht sicher angeschlagen werden. Denn beim Anschlagen von Lasten muss der Schwerpunkt
In günstigen Fällen können Angaben über die Schwerpunktlage an der Last vorhanden sein (z.B. Schwerpunktsymbol nach DIN 55402 Teil 1). Über Angaben zu Anschlagpunkten an der Last kann evtl. der Schwerpunkt ermittelt werden (z.B. Symbole für Anschlagpunkt (Abb. 212) oder Kranhaken).
Abb. 212: Kennzeichnung der Anschlagpunkte an der Last
39.3 Auswahl des Anschlagmittels
Bereits der Einsatzplaner sollte klären, welches Anschlagmittel für die spezifische Kranarbeit geeignet ist. Häufig muss der Kranführer jedoch aus den auf seinem Fahrzeugkran mitgeführten Anschlagmitteln das Geeignete auswählen. Welche Anschlagmittel sind wofür geeignet?
Seile: | Für Lasten mit glatten und rutschigen Oberflächen |
Ketten: | Für Lasten mit nicht rutschigen Oberflächen, scharfkantige Träger oder Profile |
Hebebänder: | Für Lasten mit rutschigen oder empfindlichen Oberflächen |
Seil-Kette-Seil: | Für das Umschlingen scharfkantiger Lasten mit der Kette, wobei das Seil das Durchstecken unter der Last erleichtert und das Gewicht des Anschlagmittels reduziert. |
39.4 Tragfähigkeit des Anschlagmittels
Nachdem das für die Last geeignete Anschlagmittel ausgewählt ist, muss der Kranführer bestimmen, welche Bemessung es haben muss (Durchmesser des Drahtseiles, Nenndicke der Kette). Denn die Last soll gehoben werden, ohne dass das Anschlagmittel überlastet wird oder gar reißt und es so zum Absturz der Last kommt.
Die Tragfähigkeit des Anschlagmittels ist abhängig von
39.5 Anschlagart
In Tabelle 12 sind die grundsätzlichen Anschlagarten nach DIN 30785 "Anschlagen im Hebezeugbetrieb" aufgeführt, die für alle Anschlagmittel Gültigkeit haben.
In der Anschlagart "geschnürt" wird in der Schnürstelle das Anschlagmittel um eine scharfe Kante gelegt. Um Schäden zu vermeiden, muss die Tragfähigkeit auf 80 % (LA = 0,8) verringert werden.
Der Lastanschlagfaktor LA ist ein Rechenwert. In ihm werden die beim Anschlagen herrschenden Bedingungen (Belastungsfaktoren) zusammengefasst.
Tabelle 12: Anschlagarten
direkt | |
geschnürt | |
doppelt geschnürt | |
umgelegt (Hängegang) | |
umschlungen |
39.6 Zahl der Stränge
Abb. 213: Seilbelastung im direkten Strang
Wird eine Last statt an einem Strang an zwei senkrechten Strängen angeschlagen (Abb. 213) und verteilt sich die Last gleichmäßig auf beide Stränge, trägt jeder Strang die Hälfte der Last. Gegenüber dem Anschlagen mit einem direkten Strang kann bei zwei direkten, senkrechten Strängen die Last also zweimal so schwer sein. In diesem Fall beträgt der Lastanschlagfaktor La= 2.
Er berechnet sich wie folgt:
LA = Belastungsfaktor für Anschlagart x Belastungsfaktor für Anzahl der Stränge
In Tabelle 13 sind die Lastanschlagfaktoren in Abhängigkeit von der Anschlagart und der Zahl der Stränge aufgeführt.
Tabelle 13: Lastanschlagfaktoren
Hinweis: Die Tragfähigkeitsangabe auf dem Etikett eines Endlosstranges bezieht sich immer. auf beide Stränge.
39.7 Neigung der Stränge
Häufig wird eine Last so angeschlagen, dass die Stränge der Anschlagmittel nicht senkrecht, sondern geneigt von der Last zum Kranhaken verlaufen. Den Winkel zwischen dem geneigten Seilstrang und der Lotrechten bezeichnet man als Neigungswinkel. Je größer die Neigung der Stränge wird, desto größer wird die Zugkraft in ihnen gegenüber der Zugkraft bei parallelen, senkrecht verlaufenden Seilsträngen.
Als "geneigt" gelten Seilstränge, die um mehr als 7° geneigt sind. Bei einem Neigungswinkel von 60° entspricht die Zugkraft in einem der geneigten Stränge dem Gewicht der gesamten Last (Abb. 214).
Abb. 214: Seilbelastung im geneigten Strang
Für die Praxis bedeutet dies:
Hinweis:
Der sogenannte "Spreizwinkel" (Winkel zwischen den geneigten Strängen) darf nicht mehr für die Tragfähigkeits-Berechnung der Anschlagmittel verwendet werden. Bei bestimmten Anschlagarten können durch den Spreizwinkel keine zuverlässigen Aussagen über die Belastbarkeit der Anschlagmittel getroffen werden. Dies gilt insbesondere für das Anschlagen mit unterschiedlich geneigten Strängen. Außerdem ist der Spreizwinkel vom Anschläger schwieriger zu bestimmen als der Neigungswinkel.
Bei der Berechnung des Lastanschlagfaktors LA muss die Neigung der Stränge ebenfalls berücksichtigt werden:
LA = Belastungsfaktor für Anschlagart x Belastungsfaktor für Anzahl der Stränge x Belastungsfaktor für Neigung der Stränge
In Tabelle 14 sind die Lastanschlagfaktoren in Abhängigkeit von Anschlagart, Anzahl der Stränge und Neigung der Stränge aufgeführt.
Tabelle 14: Lastanschlagfaktoren bei geneigten Strängen
Hinweis: Die Angaben gelten auch für den Drei- und Vierstrang. Ausnahmen siehe Abb. 216 bis 218
Die Gesamttragfähigkeit mehrsträngiger Anschlagmittel ergibt sich durch Multiplikation der Tragfähigkeit eines einzelnen, senkrechten Stranges mit dem Lastanschlagfaktor LA.
Auf der Grundlage dieser Formel hat man sog. Belastungstabellen (Tabelle 15) geschaffen, um dem Anschläger die Rechenarbeit zu erleichtern. Mit Hilfe der Belastungstabellen kann er die Tragfähigkeit von Anschlagmitteln schnell bestimmen. Diese Belastungstabellen müssen sich beim Fahrzeugkran befinden.
Tabelle 15: Auszug aus Belastungstabellen (BGI 622)
Ein Anwendungsbeispiel zeigt Abb. 215. Ein Kranführer soll eine 2,5 t schwere Last mit seinem Kran heben. Anstelle einer Traverse will er ein Seilgehänge verwenden. Hinsichtlich der Belastbarkeit der Seile ergeben sich für ihn zwei Möglichkeiten:
Abb. 215: Belastbarkeit von Stahldrahtanschlagseilen (Seilart N)
Oft hat eine Last (z.B. ein Maschinenteil) keine gleichmäßige Form. Der Schwerpunkt liegt dann nicht in der Mitte der Last. Beim Anschlagen stellt sich der Schwerpunkt immer unter den Kranhaken; die Last hängt in diesem Fall schief und es ergeben sich unterschiedliche Neigungswinkel (Abb. 216). Der dem Schwerpunkt nähere Strang wird stärker belastet.
Abb. 216: Anschlagen einer Last mit außermittigem Schwerpunkt
Hierbei muss die Tragfähigkeit der Anschlagmittel immer nach dem Tabellenwert "Neigungswinkel 45° bis 6001 bestimmt werden. Um das Überlasten des höher beanspruchten Seilstranges zu verhindern, darf nur die Tragfähigkeit eines direkten Stranges zugrunde gelegt werden. Hiervon darf abgewichen werden, wenn die Beanspruchung eines jeden einzelnen Stranges nachgewiesen wird.
Wird eine starre Last mit einem drei- oder viersträngigen Anschlagmittel angeschlagen, so verteilt sich die Last nicht gleichmäßig auf alle Stränge (Abb. 217).
Abb. 217: Ungleichmäßige Seilbelastung; nur zwei Stränge gelten als tragend
Daher dürfen grundsätzlich nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Nur wenn durch technische Maßnahmen (z.B. Ausgleichswippe, Abb. 218) oder durch einen Nachweis (z.B. Berechnung, Versuch) sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auf die einzelnen Stränge verteilt, dürfen max. drei Stränge als tragend angenommen werden.
Abb. 218: Starre Last, angeschlagen mit Ausgleichswippe
Grundregeln für sicheres Anschlagen
40 Sicher Anschlagen
Lasten müssen sicher angeschlagen werden, um ein Herabfallen der Last bzw. ein versehentliches Aushängen der Last zu verhindern.
Eine ausreichende Sicherung der Last allein durch die Anschlagmittel ist nicht immer möglich. Beim Heben von Plattformen (Paletten) mit gestapelten Gütern müssen zusätzliche Sicherungen verwendet werden, damit Einzelteile nicht herabfallen können. Eine Einzellast jedoch, die mit einer Plattform fest verbunden ist, benötigt keine zusätzliche Sicherung gegen Herabfallen.
Folgende Regeln müssen beachtet werden:
Abb. 219: Verboten - Rödeldraht als Anschlagmittel
Ausnahme: Um die Anschlagmittel unter der Last hindurchzuführen, darf durch Einhaken unter die Umschnürung die Ladeeinheit angelüftet werden.
Abb. 220: Verbotener Hängegang
Ausnahmen: Bei einer großstückigen, starren Last ist der Hängegang zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel verhindert ist und sich die Last nicht verbiegen und verlagern kann.
Lange, stabförmige Lasten, dürfen ebenfalls im Hängegang angeschlagen werden, wenn das Schrägstellen der Last, das Verrutschen der Anschlagmittel und das Herausschießen der Last (oder Teilen davon) verhindert ist.
Diese Bedingungen können z.B. mit einer geeigneten Traverse erfüllt werden.
Abb. 221: Gefahr des Kippens bei lose über den Kranhaken gelegtem Seil
Ausnahmen: Es wird ein sog. "Ausgleicher" verwendet, der in den Kranhaken eingehängt wird. Nachdem eine asymmetrische Last in die Waage gebracht worden ist, wird das Anschlagmittel im Ausgleicher gegen Durchrutschen gesichert (Abb. 222).
Abb. 222: Ausgleichsgehänge mit Seil-Blockiervorrichtung
Das Durchlegen eines Anschlagmittels durch den Kranhaken ist zulässig, wenn die Enden des Anschlagmittels an der Last in einem Punkt zusammengeführt werden.
Abb. 223: Verboten - Anschlagen mit Einzelschlinge bei langen, schlanken Gütern
Abb. 224: Bolzendurchmesser und Seilschlaufe müssen zueinander passen
Abb. 225: Verbotenes Kürzen des Anschlagmittels
Abb. 226: Unzulässiges Heben loser Teile auf der Last
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(Stand: 08.01.2019)
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