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Regelwerk, Arbeitsschutz

Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(betr. Baustellenverordnung)

Fassung: 15. Januar 1999
(BArbBl. 3/1999 S. 67)


zur Baustellenverordnung

Am 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ( Baustellenverordnung) in Kraft getreten. Diese Verordnung setzt die noch umzusetzenden Mindestvorschriften der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in nationales Recht um. Die Verordnung ist sehr schlank ausgestaltet worden und gibt Raum für flexible Lösungen, den Vorschriften der Verordnung zu genügen. Diese Flexibilität verlangt ein hohes Maß an Eigenverantwortung insbesondere für den Bauherrn. Ihn bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung zu unterstützen und gleichzeitig aber auch Hilfen für eine erfolgreiche Anwendung der Instrumente der Baustellenverordnung für Arbeitsschutzbehörden und Arbeitgeber zu geben, ist das Anliegen von Bund, Ländern, Berufsgenossenschaften, Sozialpartnern und Fachverbänden. Sie haben hierzu die folgenden Erläuterungen erarbeitet.

Diese Erläuterung dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der Instrumente der Baustellenverordnung.

Sie stellt den gemeinsamen Standpunkt einer Arbeitsgruppe aus Vertretern

dar.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, daß die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde in Umsetzung der noch umsetzungsbedürftigen Vorschriften der EG-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht die Baustellenverordnung erlassen. Sie beruht auf § 19 des Arbeitsschutzgesetzes und trifft besondere Regelungen für die spezifischen Anforderungen auf Baustellen. Die Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet.

Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherren:

Durch diese Maßnahmen können sich für den Bauherrn positive Effekte ergeben, z.B.:

zu § 1 Ziele; Begriffe

(1) Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Von der Verordnung werden grundsätzlich Beschäftigte in allen privaten und öffentlichen Tätigkeitsbereichen erfaßt. Der Begriff "Beschäftigte" ist im Sinne von § 2 Abs. 2 des ArbSchG zu verstehen. Dies bedeutet, vom Anwendungsbereich werden insbesondere alle diejenigen Personen erfaßt, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung zum Arbeitgeber (u.a. Arbeitsvertrag, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung) Arbeitsleistungen erbringen, sowie Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

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