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Änderungstext
Gesetz Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts
Vom 21. November 2007
(ABl. Nr.2 vom 17.01.2008 S. 75; 13.10.2015 S. 790 15)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 2
Änderung des Feiertagsgesetzes
§ 8 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) vom 18. Februar 1976 (Amtsbl. S. 213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen.
2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Unbeschadet der Vorschriften der §§ 4 bis 6 ist der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen am Karfreitag, am Allerheiligentag, am Totensonntag, am Volkstrauertag, am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (Heiliger Abend) und am 1. Weihnachtstag verboten. Der Betrieb des Vortages kann an diesen Tagen bis spätestens 4.00 Uhr fortgeführt werden."
3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften
( 1) § 9 Satz 4 des Saarländischen Krankenhausgesetzes vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1290)
Es ist darauf hinzuwirken, dass in den Krankenhäusern Rauchverbote eingeführt werden.
wird aufgehoben.
( 2) § 19 des Gesetzes zur Förderung von Kinderkrippen und Kinderhorten vom 29. November 1989 (Amtsbl. 1990 S. 133), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2006 (Amtsbl. S. 2046), wird wie folgt geändert:
1. Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
2. Absatz 2 wird aufgehoben.
( 3) § 20 Abs. 5 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 des Gesetzes vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, 1730), wird aufgehoben.
( 4) In § 14 Abs. 6 Satz 1 der Allgemeinen Schulordnung vom 10. November 1975 (Amtsbl. S. 1239), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. August 2007 (Amtsbl. S. 1650), werden die Wörter "sowie das Rauchen" gestrichen.
( 5) § 17 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der vorschulischen Erziehung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 1975 (Amtsbl. S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), wird aufgehoben.
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 1 § 6 tritt am 1. Juni 2008 in Kraft.
(3) Im Übrigen treten Artikel 1 und 3 am 15. Februar 2008 in Kraft.
( 4)Artikel 1 tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft. 15
(Stand: 16.06.2018)
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