Regelwerk

Änderungstext

Gesetz Nr. 1868 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer
von Vorschriften des Landesrechts

- Saarland -

Vom 13. Oktober 2015
(Amtsbl.I Nr. 33 vom 19.11.2015 S. 790)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Gesetze aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. Das Gesetz über das Universitätsklinikum des Saarlandes vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2940), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1087), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 24 folgende Angabe angefügt:

" § 25 Inkrafttreten"

b) In § 3 Satz 1 werden die Wörter "des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

c) § 9 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"1. die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident oder ihre Vertreterin/ ihr Vertreter/seine Vertreterin/sein Vertreter als Vorsitzende/Vorsitzender sowie eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter der für die Angelegenheiten der Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde,"

bbb) In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter "Ministeriums der Finanzen" durch die Wörter "Ministeriums für Finanzen und Europa" und die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" ersetzt.

bb) In Absatz 3 werden die Wörter "vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

d) In § 10 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

e) In § 15 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

f) In § 18 Absatz 3 werden die Wörter "dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

g) In § 19 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

h) § 21 wird wie folgt geändert:

aa) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

bb) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

i) § 25 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 3 1. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

2. Das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juni 2010 (Amtsbl. I S. 1306), wird wie folgt geändert:

a) In § 4 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/ dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

b) In § 5 Absatz 6 Satz 4 werden die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

c) § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden die Wörter "vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

bb) In Satz 4 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

d) In § 15 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

e) In § 16 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

f) In § 17 Absatz 4 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

g) § 18 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 18 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2002 in Kraft."

3. Das Saarländische Archivgesetz vom 23. September 1992 (Amtsbl. S. 1094), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1386), wird wie folgt geändert:

a) In § 6 wird das Wort "Ministerpräsident" durch das Wort "Ministerpräsidentin/Ministerpräsident" ersetzt.

b) In § 12

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