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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 20. November 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 14 vom 05.12.2024 S. 781; 13.12.2024 S. 963 24)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
Das Kindertagesförderungsgesetz vom 12. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. August 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 686), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 15 werden die Wörter "des Einrichtungsträgers" gestrichen.
b) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 15a Finanzierungsvereinbarungen"
c) Die Angabe zu § 16 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 16 Ergänzende Förderung, Sprach-Kindertageseinrichtungen | " § 16 Ergänzende Förderung" |
d) Nach der Angabe zu § 16 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 16a Sprach-Kindertageseinrichtungen
§ 16b Perspektiv-Kindertageseinrichtungen"
e) Die Angabe zu § 22 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 22 Schließzeiten | " § 22 Schließtage" |
f) Die Angabe zu § 26 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 26 Betreuungsschlüssel | " § 26 Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel" |
g) Die Angabe zu § 27 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 27 Offene Arbeit, Ergänzungs- und Randzeitenförderung | " § 27 Mindestanwesenheit von Betreuungskräften im Anstellungsschlüssel" |
h) Die Angabe zu § 35 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 35 Prüfung der Fördervoraussetzungen, Rückforderung von Fördermitteln | " § 35 (weggefallen)" |
i) Die Angabe zu § 37 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 37 Personalkostenanteil | " § 37 Finanzierung des pädagogischen Personals im Anstellungsschlüssel" |
j) Die Angabe zu § 38 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 38 Sachkostenanteil | " § 38 Personalbudget im Anstellungsschlüssel" |
k) Die Angabe zu § 39 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 39 Leitungszuschlag | " § 39 Finanzierung des nichtpädagogischen Personals und der Sachkosten"
" § 39 Finanzierung des nichtpädagogischen Personals und der Sachkosten" |
l) In der Angabe zu § 42 werden die Wörter "für Platzzahlreduzierungen" durch die Wörter "bei Verringerung der Gruppengröße" ersetzt.
m) Nach § 56 erhält die Angabe zu Teil 8 folgende Fassung:
alt | neu |
Teil 8 Übergangs- und Sondervorschriften, Evaluation |
"Teil 8 Übergangs- und Sondervorschriften, Monitoring" |
n) In der Angabe zu § 48 werden die Wörter "für Ausfallzeiten" durch die Wörter "bei Ausfall" ersetzt.
o) In der Angabe zu § 52 werden die Wörter "Erstattungen der Aufwendungen für Sprach-Kindertageseinrichtungen" durch die Wörter "Erstattung der Aufwendungen für Sprach- und Perspektiv-Kindertageseinrichtungen" ersetzt.
p) Die Angabe zu § 58 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(Stand: 02.01.2025)
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