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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -

Vom 20. November 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 14 vom 05.12.2024 S. 781; 13.12.2024 S. 963 24)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Das Kindertagesförderungsgesetz vom 12. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. August 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 686), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In der Angabe zu § 15 werden die Wörter "des Einrichtungsträgers" gestrichen.

b) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 15a Finanzierungsvereinbarungen"

c) Die Angabe zu § 16 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 16 Ergänzende Förderung, Sprach-Kindertageseinrichtungen " § 16 Ergänzende Förderung"

d) Nach der Angabe zu § 16 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 16a Sprach-Kindertageseinrichtungen

§ 16b Perspektiv-Kindertageseinrichtungen"

e) Die Angabe zu § 22 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 22 Schließzeiten " § 22 Schließtage"

f) Die Angabe zu § 26 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 26 Betreuungsschlüssel " § 26 Mindestpersonalausstattung im Anstellungsschlüssel"

g) Die Angabe zu § 27 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 27 Offene Arbeit, Ergänzungs- und Randzeitenförderung " § 27 Mindestanwesenheit von Betreuungskräften im Anstellungsschlüssel"

h) Die Angabe zu § 35 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 35 Prüfung der Fördervoraussetzungen, Rückforderung von Fördermitteln " § 35 (weggefallen)"

i) Die Angabe zu § 37 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 37 Personalkostenanteil " § 37 Finanzierung des pädagogischen Personals im Anstellungsschlüssel"

j) Die Angabe zu § 38 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 38 Sachkostenanteil " § 38 Personalbudget im Anstellungsschlüssel"

k) Die Angabe zu § 39 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 39 Leitungszuschlag " § 39 Finanzierung des nichtpädagogischen Personals und der Sachkosten"

" § 39 Finanzierung des nichtpädagogischen Personals und der Sachkosten"

l) In der Angabe zu § 42 werden die Wörter "für Platzzahlreduzierungen" durch die Wörter "bei Verringerung der Gruppengröße" ersetzt.

m) Nach § 56 erhält die Angabe zu Teil 8 folgende Fassung:

alt neu
Teil 8
Übergangs- und Sondervorschriften, Evaluation
"Teil 8
Übergangs- und Sondervorschriften, Monitoring"

n) In der Angabe zu § 48 werden die Wörter "für Ausfallzeiten" durch die Wörter "bei Ausfall" ersetzt.

o) In der Angabe zu § 52 werden die Wörter "Erstattungen der Aufwendungen für Sprach-Kindertageseinrichtungen" durch die Wörter "Erstattung der Aufwendungen für Sprach- und Perspektiv-Kindertageseinrichtungen" ersetzt.

p) Die Angabe zu § 58 erhält folgende Fassung:

alt neu

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