Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, Berufe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Zeitpunkt der Prüfung
§ 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
§ 5 Überwachung nach Erlass
§ 6 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen
§ 8 Verhältnismäßigkeitsprüfung bei abgeleiteter Befugnis zur Rechtsetzung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1
Nach § 4 Absatz 1 zu berücksichtigende Punkte
Anlage 2
Nach § 4 Absatz 2 zu berücksichtigende Punkte
Anlage 3
Nach § 4 Absatz 3 zu berücksichtigende Punkte