Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht

SächBeWoGDVO
Inhalt =>

§ 1 Zweckbestimmung

Teil 1 Anforderungen an die Räumlichkeiten

§ 2 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen

§ 3 Allgemeine Grundsätze; Abstellflächen

§ 4 Barrierefreiheit

Abschnitt 2 Besondere Anforderungen an Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1

§ 5 Wohnplätze

§ 6 Gemeinschaftsräume

§ 7 Funktions- und Arbeitsräume

§ 8 Sanitäre Anlagen

§ 9 Rufanlage

Abschnitt 3 Besondere Anforderungen an Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 2

§ 10 Bauliche und räumliche Gestaltung

§ 11 Individueller Wohnbereich

§ 12 Sanitäre Anlagen

§ 13 Küche, Gemeinschaftsraum und Hauswirtschaftsraum

Teil 2 Personelle Anforderungen

§ 14 Grundsatz

§ 15 Fachliche Eignung der Leitung

§ 16 Persönliche Ausschlussgründe

§ 17 Eignung der Pflegedienstleitung

§ 18 Fachkräfte

§ 19 Beschäftigte für betreuende und pflegerische Tätigkeiten

§ 20 Fort- und Weiterbildung

Teil 3 Übergangsregelungen und Befreiungen

§ 21 Übergangsregelungen

§ 22 Allgemeine Regelungen zur Befreiung von räumlichen und personellen Anforderungen

§ 23 Spezielle Regelung zur Befreiung von personellen Anforderungen für Einrichtungen mit maximal neun Plätzen

Teil 4 Ordnungswidrigkeiten, Ersetzung von Bundesrecht, Inkrafttreten

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Ersetzung von Bundesrecht

§ 26 Inkrafttreten

Anlage Fachkräfte im Sinne der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoGDVO)

I.
In Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige oder ältere Menschen

1. Pflegerische Tätigkeit

2. Betreuende Tätigkeit

II.
In Einrichtungen für volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen