Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht
SächBeWoGDVO
Inhalt =>
§ 1 Zweckbestimmung
Teil 1 Anforderungen an die Räumlichkeiten
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Allgemeine Grundsätze; Abstellflächen
§ 4 Barrierefreiheit
Abschnitt 2 Besondere Anforderungen an Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1
§ 5 Wohnplätze
§ 6 Gemeinschaftsräume
§ 7 Funktions- und Arbeitsräume
§ 8 Sanitäre Anlagen
§ 9 Rufanlage
Abschnitt 3 Besondere Anforderungen an Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 2
§ 10 Bauliche und räumliche Gestaltung
§ 11 Individueller Wohnbereich
§ 12 Sanitäre Anlagen
§ 13 Küche, Gemeinschaftsraum und Hauswirtschaftsraum
Teil 2 Personelle Anforderungen
§ 14 Grundsatz
§ 15 Fachliche Eignung der Leitung
§ 16 Persönliche Ausschlussgründe
§ 17 Eignung der Pflegedienstleitung
§ 18 Fachkräfte
§ 19 Beschäftigte für betreuende und pflegerische Tätigkeiten
§ 20 Fort- und Weiterbildung
Teil 3 Übergangsregelungen und Befreiungen
§ 21 Übergangsregelungen
§ 22 Allgemeine Regelungen zur Befreiung von räumlichen und personellen Anforderungen
§ 23 Spezielle Regelung zur Befreiung von personellen Anforderungen für Einrichtungen mit maximal neun Plätzen
Teil 4 Ordnungswidrigkeiten, Ersetzung von Bundesrecht, Inkrafttreten
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Ersetzung von Bundesrecht
§ 26 Inkrafttreten
Anlage Fachkräfte im Sinne der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoGDVO)
I.
In Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige oder ältere Menschen
1. Pflegerische Tätigkeit
2. Betreuende Tätigkeit
II.
In Einrichtungen für volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen