Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht

SächBeWoGDVO
Inhalt =>

§ 1 Zweckbestimmung

Teil 1

§ 2 Anwendungsbereich

Abschnitt 1

§ 3 Allgemeine Grundsätze; Abstellflächen

§ 4 Barrierefreiheit

Abschnitt 2

§ 5 Wohnplätze

§ 6 Gemeinschaftsräume

§ 7 Funktions- und Arbeitsräume

§ 8 Sanitäre Anlagen

§ 9 Rufanlage

Abschnitt 3

§ 10 Bauliche und räumliche Gestaltung

§ 11 Individueller Wohnbereich

§ 12 Sanitäre Anlagen

§ 13 Küche, Gemeinschaftsraum und Hauswirtschaftsraum

Teil 2

§ 14 Grundsatz

§ 15 Fachliche Eignung der Leitung

§ 16 Persönliche Ausschlussgründe

§ 17 Eignung der Pflegedienstleitung

§ 18 Fachkräfte

§ 19 Beschäftigte für betreuende und pflegerische Tätigkeiten

§ 20 Fort- und Weiterbildung

Teil 3

§ 21 Übergangsregelungen

§ 22 Allgemeine Regelungen zur Befreiung von räumlichen und personellen Anforderungen

§ 23 Spezielle Regelung zur Befreiung von personellen Anforderungen für Einrichtungen mit maximal neun Plätzen

Teil 4

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Ersetzung von Bundesrecht

§ 26 Inkrafttreten

Anlage Fachkräfte im Sinne der SächsBeWoGDVO

I.
In Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige oder ältere Menschen

1. Pflegerische Tätigkeit

2. Betreuende Tätigkeit

II.
In Einrichtungen für volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen