Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

Nds. ArbZVO-Schule
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Erster Abschnitt
Arbeitszeit der Lehrkräfte, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arbeitszeit

§ 3 Regelstundenzahl

§ 4 Unterrichtsverpflichtung

§ 5 Verpflichtende Arbeitszeitkonten

§ 6 Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten

§ 7 Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten und der Freijahrsregelung

§ 8 Altersermäßigung

§ 9 Altersteilzeit

§ 10 Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte

§ 11 Ermäßigung wegen vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit

§ 12 Anrechnungen für besondere Funktionen, Leitungsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule

§ 13 Übertragung von Anrechnungsstunden innerhalb einer kollegialen Schulleitung

§ 14 Anrechnungen für besondere Belastungen

§ 15 Anrechnungen für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben

§ 16 Anrechnungen für Sonderaufgaben

§ 17 Höchstmaß von Anrechnungen und Ermäßigungen

§ 18 Freistellungen für Lehrkräfte

§ 19 Berechnung bei Bruchteilen

§ 20 Arbeitszeitmodelle

Zweiter Abschnitt
Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter

§ 21 Geltungsbereich

§ 22 Arbeitszeit

§ 23 Leitungszeit, Unterrichtsverpflichtung

§ 24 Arbeitszeitkonten, Freijahr

§ 25 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen

§ 25a Altersteilzeit

§ 26 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für schwerbehinderte Schulleiterinnen und Schulleiter

§ 27 Ermäßigung der Arbeitszeit bei vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit

§ 28 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben

§ 29 Berechnung bei Bruchteilen

Dritter Abschnitt
Schlussvorschrift

§ 30 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 12 Abs. 1) Anrechnungen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 3 und § 23 Abs. 1) Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter

1. Grundschule

2. Hauptschule

3. Realschule

4. Oberschule

5. Gymnasium, Kolleg

6. Abendgymnasium

7. Integrierte Gesamtschule

8. Förderschule

9. Berufsbildende Schule

Anlage 3 (zu § 12 Abs. 5) Anrechnungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule

Anlage 4