Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Nds. ArbZVO-Schule
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Erster Abschnitt
Arbeitszeit der Lehrkräfte, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitszeit
§ 3 Regelstundenzahl
§ 4 Unterrichtsverpflichtung
§ 5 Verpflichtende Arbeitszeitkonten
§ 6 Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten
§ 7 Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten und der Freijahrsregelung
§ 8 Altersermäßigung
§ 9 Altersteilzeit
§ 10 Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte
§ 11 Ermäßigung wegen vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit
§ 12 Anrechnungen für besondere Funktionen, Leitungsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule
§ 13 Übertragung von Anrechnungsstunden innerhalb einer kollegialen Schulleitung
§ 14 Anrechnungen für besondere Belastungen
§ 15 Anrechnungen für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben
§ 16 Anrechnungen für Sonderaufgaben
§ 17 Höchstmaß von Anrechnungen und Ermäßigungen
§ 18 Freistellungen für Lehrkräfte
§ 19 Berechnung bei Bruchteilen
§ 20 Arbeitszeitmodelle
Zweiter Abschnitt
Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter
§ 21 Geltungsbereich
§ 22 Arbeitszeit
§ 23 Leitungszeit, Unterrichtsverpflichtung
§ 24 Arbeitszeitkonten, Freijahr
§ 25 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen
§ 25a Altersteilzeit
§ 26 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für schwerbehinderte Schulleiterinnen und Schulleiter
§ 27 Ermäßigung der Arbeitszeit bei vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit
§ 28 Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben
§ 29 Berechnung bei Bruchteilen
Dritter Abschnitt
Schlussvorschrift
§ 30 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12 Abs. 1) Anrechnungen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
Anlage 2 (zu § 12 Abs. 3 und § 23 Abs. 1) Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter
1. Grundschule
2. Hauptschule
3. Realschule
4. Oberschule
5. Gymnasium, Kolleg
6. Abendgymnasium
7. Integrierte Gesamtschule
8. Förderschule
9. Berufsbildende Schule
Anlage 3 (zu § 12 Abs. 5) Anrechnungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule