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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB XII und anderer Gesetze
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 27. Januar 2018
(GVOBl. M.-V. Nr. 2 vom 14.02.2018 S. 38)
Gl.-Nr.: 860-21



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB XII

Das Landesausführungsgesetz SGB XII vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V S. 546), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 603) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Soziales, Integration und Gleichstellung" ersetzt.

2. In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "Sport" durch das Wort "Europa" ersetzt.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Sie unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere beim Abschluss der Landesrahmenverträge nach § 131 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Vereinbarungen."

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) Die zentrale Stelle der Sozialhilfeträger nach § 2 Absatz 3 erlässt den Widerspruchsbescheid in den Fällen des § 8 Nr. 2 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch, soweit es sich um eine stationäre Leistung handelt, sowie des § 8 Nr. 4 bis 6 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch und der Blindenhilfe nach § 72 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch. "(3) Die zentrale Stelle der Sozialhilfeträger nach § 2 Absatz 3 erlässt den Widerspruchsbescheid in den Fällen des § 8 Nummer 4 bis 6 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch und der Blindenhilfe nach § 72 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch. Soweit es sich dabei um stationäre Leistungen handelt, erlässt die zentrale Stelle den Widerspruchsbescheid auch hinsichtlich aller Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch zu erbringen sind."

c) In Absatz 4 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Soziales, Integration und Gleichstellung" und das Wort "Sport" durch das Wort "Europa" ersetzt.

4. In § 7 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Soziales, Integration und Gleichstellung" und das Wort "Sport" durch das Wort "Europa" ersetzt.

5. In § 8 werden die Wörter "in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2170-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) geändert worden ist," gestrichen.

6. Dem § 12 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Für das Verfahren nach § 136 des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. Die Meldungen über die Anzahl der Leistungsbeziehenden, denen Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch zustanden und die zugleich Leistungen nach dem Sechsten Kapitel erhalten haben, sind der obersten Landessozialbehörde spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Meldetermin beim Bund zu übermitteln."

7. § 20 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe "und 4" wird durch die Angabe "bis 5" ersetzt.

bb) Folgender Satz wird angefügt:

"Die zentrale Stelle leitet ihr gegenüber im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung getätigte Einzahlungen an das Land weiter, soweit sie bei der Bestimmung der Nettoauszahlungen nach Satz 1 nicht berücksichtigt worden sind."

b) Absatz 2 Satz 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die jeweiligen Beträge werden auf volle Eurobeträge gerundet. "Die jeweiligen Beträge werden auf volle durch vier teilbare Eurobeträge gerundet."

8. In § 21 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe " § 17 Absatz 3" durch die Angabe " § 18 Absatz 3" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II

Das Landesausführungsgesetz SGB II vom 28. Oktober 2004 (GVOBl. M-V S. 502), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2012 (GVOBl. M-V S. 502) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das Wort "Sport" durch das Wort "Europa" ersetzt.

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" ersetzt.

bb) In Satz 3 werden die Wörter "Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" und das Wort "Sport" durch das Wort "Europa" ersetzt sowie nach dem Wort "dem" die Wörter "Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und dem" eingefügt.

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