Regelwerk, Arbeits-&Sozialgesetz, Kinder-&Jugendhilfe
Abschnitt 1
Ziel, Arten und Aufgaben der Kinderbetreuung
§ 1 Ziel der Kinderbetreuung
§ 2 Freiwilligkeit der Kinderbetreuung
§ 3 Anspruch auf Kinderbetreuung
§ 3a Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen durch das Jugendamt nach § 20 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3b Wunsch- und Wahlrecht
§ 4 Arten der Kinderbetreuung
§ 5 Aufgaben der Tageseinrichtungen
§ 6 Tagespflege
§ 7 Kindermitwirkung in den Tageseinrichtungen
§ 8 Besondere Angebote für Kinder mit Behinderung
Abschnitt 2
Träger, Finanzierung, Errichtung und Sicherstellungsaufgaben
§ 9 Träger
§ 10 Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung
§ 10a Zusammenarbeit des Jugendamts mit Tageseinrichtungen zur Vermeidung von Gefährdungen des Kindeswohls
§ 11 Grundsätze der Finanzierung
§ 11a Vereinbarungen
§ 12 Finanzielle Beteiligung des Landes
§ 12a Finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 12b Finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Verbandsgemeinden
§ 12c Finanzierung bei Inanspruchnahme von Angeboten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
§ 13 Kostenbeiträge
§ 13a Zuweisungen zur Milderung von Belastungen nach § 90 Abs. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 14 Bauliche Beschaffenheit, Ausstattung
§ 15 Auskunftspflicht und Datenverarbeitung
§ 15a Fortschrittsbericht und Monitoring nach dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
Abschnitt 3
Betrieb und Unterhaltung
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 (aufgehoben)
§ 18 Medizinische Betreuung
§ 19 Elternvertretung und Kuratorium
§ 20 Aufsicht
Abschnitt 4
Pädagogische Fachkräfte
§ 21 Pädagogische Fachkräfte
§ 22 Leitung und Fortbildung, pädagogische Fachberatung
§ 23 Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 24 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Übergangsvorschrift
§ 25a Einschränkung von Grundrechten