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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Ersetzung des Begriffs "Rasse" im Hamburgischen Landesrecht
- Hamburg -

Vom 3. Mai 2023
(HmbGVBl. Nr. 20 vom 16.05.2023 S. 193)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

§ 77 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 659, 661), wird wie folgt geändert:

1. Die Textstelle "der Rasse," wird gestrichen.

2. Hinter dem Wort "Einstellung" werden die Wörter "sowie jede rassistische Behandlung" eingefügt.

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes

§ 2 Nummer 18 des Hamburgischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 158), geändert am 5. April 2022 (HmbGVBl. S. 250), erhält folgende Fassung:

alt neu
18. "personenbezogene Daten besonderer Kategorien"
  1. Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
  2. genetische Daten,
  3. biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
  4. Gesundheitsdaten und
  5. Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung;
"18. "personenbezogene Daten besonderer Kategorien" sind solche im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. EU 2016 Nr. L 119 S. 89, 2018 Nr. L 127 S. 9, 2021 Nr. L 74 S. 36);"

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei

Das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 12. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 485), geändert am 29. Juni 2021 (HmbGVBl. S. 514), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
"(2) Mit diesem Gesetz werden auch Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. EU 2016 Nr. L 119 S. 89, 2018 Nr. L 127 S. 9, 2021 Nr. L 74 S. 36) getroffen."

2. § 2 Absatz 21 erhält folgende Fassung:

alt neu
"(21) "Besondere Kategorien personenbezogener Daten" sind Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit oder weitere in Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 enthaltene Kriterien hervorgehen."

Artikel 4
Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

§ 1 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 532), wird wie folgt geändert:

1. In Satz 2 wird die Textstelle "seiner Rasse," gestrichen.

2. Hinter Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Zum Anspruch auf Bildung und Erziehung gehört auch ein Schulwesen, das frei von rassistischer Diskriminierung ist."

Artikel 5
Änderung des Allgemeinen Wiedergutmachungsgesetzes

Im Titel des Allgemeinen Wiedergutmachungsgesetzes vom 8. April 1953 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 25-e), zuletzt geändert am 5. Februar 1985 (HmbGVBl. S. 62), wird das Wort "rassische" durch das Wort "rassistische" ersetzt.

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten

In § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 511), zuletzt geändert am 8. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 697), wird die Textstelle "ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Identität und Orientierung, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Heimat, Herkunft oder Beziehungen und" gestrichen.

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für bildende Künste

Die Verordnung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für bildende Künste vom 18. Juli 1988 (HmbGVBl. S. 124) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.

ID 231039

ENDE

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