Regelwerk, Arbeits-&Sozialgesetz, Kinder-&Jugendhilfe

KibeG-HH
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

§ 2 Aufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder

§ 3 Personelle und fachliche Fortentwicklung in den Tageseinrichtungen

§ 4 Gesundheitsvorsorge

§ 5 Geltungsbereich

Zweiter Teil
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH und sonstiger Leistungserbringer (Träger)

Erster Abschnitt
Rechtsbeziehungen zwischen den Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten und der Freien und Hansestadt Hamburg

§ 6 Anspruch auf Förderung

§ 7 Anspruch auf Kostenerstattung

§ 8 Höhe der Kostenerstattung

§ 9 Familieneigenanteil

§ 10 Bewilligungszeitraum

§ 11 Anspruch auf Beratung und Unterstützung

§ 12 Antragstellung

§ 13 Bewilligungsbescheid

§ 14 Beendigung der Kostenerstattung

Zweiter Abschnitt
Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern und der Freien und Hansestadt Hamburg

§ 15 Vereinbarungen

§ 16 Leistungsvereinbarung

§ 16a Verbesserung der pädagogischen Personalausstattung im Krippen- und Elementarbereich

§ 17 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

§ 18 Entgeltvereinbarungen

§ 19 Vereinbarungszeitraum

§ 20 Schiedsstelle

§ 21 Zahlungsanspruch der Träger

Dritter Abschnitt
Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern und den Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten

§ 22 Förderungs- und Betreuungsvertrag

Vierter Abschnitt
Mitwirkung der Kinder und Eltern

§ 23 Mitwirkung der Kinder in der Tageseinrichtung

§ 24 Mitwirkungsrechte von Eltern in der Tageseinrichtung

§ 25 Bezirks- und Landeselternausschuss

Fuenfter Abschnitt
Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder (Frühförderung)

§ 26 Frühförderung

Dritter Teil
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe und in Tagespflege

§ 27 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe

§ 28 Förderung in der Tagespflege

§ 29 Erhebung von Teilnahmebeiträgen

Vierter Teil
Gemeinsame Vorschriften

§ 30 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 31 Mitteilungspflichten

§ 32 Übermittlung personenbezogener Daten

§ 33 Sozialdatenschutz

§ 34 Meldepflicht der Träger

§ 35