Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

AG SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Inhalt =>

Erster Teil
Träger der Jugendhilfe

Erster Abschnitt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe

§ 1 Örtlicher und überörtlicher Träger

Zweiter Abschnitt
Organisation der Jugendämter

§ 2 Bezirksämter als Jugendhilfebehörden

§ 3 Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse

§ 4 Zahl der stimmberechtigten Mitglieder

§ 5 Frauenquorum

§ 6 Berufung oder Wahl der beratenden Mitglieder

§ 7 Vorsitz und Geschäftsordnung

§ 8 Aufgaben der Jugendhilfeausschüsse

§ 9 Verfahren

§ 10 Amtsdauer

Dritter Abschnitt
Organisation des Landesjugendamtes

§ 11 Landesjugendamt

§ 12 Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses

§ 13 Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses

§ 14 Wahlverfahren

§ 15 Frauenquorum

§ 16 Vorsitz und Geschäftsordnung, Geschäftsstelle

§ 17 Verfahren

§ 18 Amtsdauer

Vierter Abschnitt
Geschäfte der laufenden Verwaltung

§ 19 Zuständigkeiten

§ 19a Jugendhilfeinspektion

§ 19b Qualitätsmanagement

§ 19c Rahmenverträge

Zweiter Teil
Sonstige Vorschriften

§ 20 Aufsicht des Familiengerichts

§ 21 Fachliche Qualifikation der Urkundspersonen

§ 22 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

§ 23 (aufgehoben)

§ 24 Arbeitsgemeinschaften

§ 25 Frühförderung

§ 26 Grundsätze für die Gestaltung der Jugendhilfeleistungen

§ 27 Aufsichtskommission für Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung

§ 27a Ombudsstellen

Dritter Teil
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendberatung

§ 28 Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit

§ 29 Grundsätze für die Angebotsentwicklung

§ 30 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendberatung

§ 31 Freistellung zum Zwecke der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit

§ 31a Förderung der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit

§ 32 Jugendhilfeausschüsse

§ 33 Inkrafttreten

§ 34