Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht
HFeiertagsG
- Inhalt =>
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Gesetzliche Feiertage
§ 2 Landesregierung kann durch Verordnung
§ 3 Die gesetzlichen Feiertage der §§ 1 und 2
§ 4 Soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen
Zweiter Abschnitt
Schutzbestimmungen
§ 5 Die gesetzlichen Feiertage nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt
§ 6 An den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten verboten
§ 7 An den gesetzlichen Feiertagen sind von 4 Uhr bis 12 Uhr verboten
§ 8 Am Karfreitag
§ 9 Am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag
§ 10 Am Gründonnerstag
§ 11 Auch bei solchen Verrichtungen und Veranstaltungen
§ 12 An den in § 4 genannten Tagen sind in den Orten
§ 13 Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit
§ 14 Die örtliche Ordnungsbehörde
§ 15 Der Minister des Innern
Dritter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten