Regelwerk, Arbeits-&Sozialgesetz, Kinder-&Jugendhilfe

BremKTG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes

§ 2 Begriff der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege für Kinder

§ 3 Auftrag der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege

Abschnitt 2
Arten und Formen der Tageseinrichtungen

§ 4 Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren

§ 5 Tageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

§ 6 Tageseinrichtungen für Schulkinder

§ 7 Öffnungs- und Betreuungszeiten der Tageseinrichtungen

Abschnitt 3
Träger, Ausstattung und Betrieb der Tageseinrichtungen

§ 8 Träger der Tageseinrichtungen

§ 9 Räumliche Erfordernisse

§ 10 Fachkräfte

§ 11 Aufnahme von Kindern

§ 12 Gesundheitsvorsorge

§ 13 Zusammenarbeit mit Elterngruppen und Elterngremien

§ 14 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und sozialen Diensten

Abschnitt 4
Kindertagespflege

§ 15 Kindertagespflege

Abschnitt 5
Modellversuche

§ 16 Modellversuche

Abschnitt 6
Angebotsplanung und Finanzierung von Tageseinrichtungen

§ 17 Angebotsplanung

§ 18 Förderung freier Träger und Eigenleistungen der Träger

§ 19 Beiträge der Eltern

§ 19a Beitragsfreiheit

§ 19b Beitragsfestsetzung und -erhebung

§ 20 Mitwirkungspflichten der Eltern

§ 20a Datenübermittlung

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 21 Haushaltsvorbehalt

§ 22