Regelwerk, Arbeits-&Sozialgesetz, Kinder-&Jugendhilfe
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2 Begriff der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege für Kinder
§ 3 Auftrag der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
Abschnitt 2
Arten und Formen der Tageseinrichtungen
§ 4 Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren
§ 5 Tageseinrichtungen für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
§ 6 Tageseinrichtungen für Schulkinder
§ 7 Öffnungs- und Betreuungszeiten der Tageseinrichtungen
Abschnitt 3
Träger, Ausstattung und Betrieb der Tageseinrichtungen
§ 8 Träger der Tageseinrichtungen
§ 9 Räumliche Erfordernisse
§ 10 Fachkräfte
§ 11 Aufnahme von Kindern
§ 12 Gesundheitsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit Elterngruppen und Elterngremien
§ 14 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und sozialen Diensten
Abschnitt 4
Kindertagespflege
§ 15 Kindertagespflege
Abschnitt 5
Modellversuche
§ 16 Modellversuche
Abschnitt 6
Angebotsplanung und Finanzierung von Tageseinrichtungen
§ 17 Angebotsplanung
§ 18 Förderung freier Träger und Eigenleistungen der Träger
§ 19 Beiträge der Eltern
§ 19a Beitragsfreiheit
§ 19b Beitragsfestsetzung und -erhebung
§ 20 Mitwirkungspflichten der Eltern
§ 20a Datenübermittlung
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 21 Haushaltsvorbehalt