Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Art. 1 Zweck des Gesetzes
Art. 2 Anwendungsbereich, Abgrenzungen
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
Abschnitt 1
Anforderungen an Träger und Leitung
Art. 3 Qualitätsanforderungen an den Betrieb
Art. 4 Anzeigepflichten
Art. 5 Hausverbot
Art. 6 Informationspflichten
Art. 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Art. 8 Leistungen an Träger und Beschäftigte
Art. 9 Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
Art. 10 Kurzzeiteinrichtungen, stationäre Hospize
Abschnitt 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
Art. 11 Qualitätssicherung
Art. 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen bei Prüfungen der zuständigen Behörde
Art. 13 Aufklärung und Anordnungen bei Mängeln
Art. 14 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
Art. 15 Untersagung
Art. 16 Informationspflicht der zuständigen Behörde
Art. 17 Erprobungsregelungen, Ausnahmeregelung
Abschnitt 3
Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen
Art. 17a Ergebnisprotokoll
Art. 17b Einsichts- und Informationsrechte
Art. 17c Nachprüfung
Art. 17d Rechtsmittel
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen
Art. 18 Beratung
Art. 19 Qualitätsanforderungen in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Art. 20 Qualitätsanforderungen in Betreuten Wohngruppen
Art. 21 Externe Qualitätssicherung in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Betreuten Wohngruppen
Art. 22 Interne Qualitätssicherung in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Vierter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung
Art. 23 Ordnungswidrigkeiten
Art. 24 Zuständigkeit
Art. 25 Rechtsverordnung
Fuenfter Teil
Schlussvorschriften
Art. 26 Inkrafttreten