Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

PfleWoqG
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Zweck des Gesetzes

Art. 2 Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe

Abschnitt 1
Anforderungen an Träger und Leitung

Art. 3 Qualitätsanforderungen an den Betrieb

Art. 4 Anzeigepflichten

Art. 5 Hausverbot

Art. 6 Informationspflichten

Art. 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Art. 8 Leistungen an Träger und Beschäftigte

Art. 9 Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner

Art. 10 Kurzzeiteinrichtungen, stationäre Hospize

Abschnitt 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Art. 11 Qualitätssicherung

Art. 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen bei Prüfungen der zuständigen Behörde

Art. 13 Aufklärung und Anordnungen bei Mängeln

Art. 14 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung

Art. 15 Untersagung

Art. 16 Informationspflicht der zuständigen Behörde

Art. 17 Erprobungsregelungen, Ausnahmeregelung

Abschnitt 3
Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen

Art. 17a Ergebnisprotokoll

Art. 17b Einsichts- und Informationsrechte

Art. 17c Nachprüfung

Art. 17d Rechtsmittel

Dritter Teil
Besondere Vorschriften für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen

Art. 18 Beratung

Art. 19 Qualitätsanforderungen in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Art. 20 Qualitätsanforderungen in Betreuten Wohngruppen

Art. 21 Externe Qualitätssicherung in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Betreuten Wohngruppen

Art. 22 Interne Qualitätssicherung in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Vierter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung

Art. 23 Ordnungswidrigkeiten

Art. 24 Zuständigkeit

Art. 25 Rechtsverordnung

Fuenfter Teil
Schlussvorschriften

Art. 26 Inkrafttreten

Art. 27