Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht
Abschnitt 1
Zweck des Gesetzes und Anwendungsbereich
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Stationäre Einrichtungen
§ 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften
§ 5 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf
§ 6 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 2
Stärkung des Bewohnerschutzes, der Transparenz und Teilhabe
§ 7 Beratung
§ 8 Transparenzgebot
§ 9 Mitwirkung der Bewohner
Abschnitt 3
Vorschriften für stationäre Einrichtungen
§ 10 Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung
§ 11 Anzeigepflicht der stationären Einrichtung
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der stationären Einrichtung
Abschnitt 4
Vorschriften für ambulant betreute Wohngemeinschaften
§ 13 Anforderungen an die ambulant betreute Wohngemeinschaft
§ 14 Anzeigepflicht der ambulant betreuten Wohngemeinschaft und der vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaft
§ 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
Abschnitt 5
Verbot der Leistungsannahme
§ 16 Verbot der Leistungsannahme in stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften
§ 17 Überprüfung der Qualität in stationären Einrichtungen
Abschnitt 6
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 18 Überprüfung der Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
§ 19 Bekanntgabe des Prüfberichts
§ 20 Ordnungsrechtliche Maßnahmen
§ 21 Beratung bei Mängeln
§ 22 Anordnungen
§ 23 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
§ 24 Untersagung
§ 25 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
§ 26 Interessenkollision und Qualifikation
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Verordnungsermächtigung, Erprobungs- und Schlussregelungen
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Zuständigkeiten und Durchführung dieses Gesetzes
§ 29 Rechtsverordnungen
§ 30 Übergangsregelung
§ 31 Befreiungen, Erprobungsregelungen
§ 32 Anwendungs- und Auslegungsregelung
§ 33 Bestandsschutz