Regelwerk

Rundschreiben zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung
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1. Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 BBG
1.1 Antragsvoraussetzungen
1.2 Keine entgegenstehenden dienstlichen Belange
2. Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Absatz 4 BBG
2.1 Anspruch auf Bewilligung
2.2 Ermittlung der Quote
2.2.1 Ressortquote
2.2.2 Behördenquote
2.3 Unterjährige Nachbesetzung
3 Verfahren bei der Bewilligung
3.1 Antrag auf Altersteilzeit nach § 93 Absatz 3 BBG
3.2 Antrag auf Altersteilzeit nach § 93 Absatz 4 BBG
4. Rechtsfolgen der Altersteilzeit
4.1 Altersteilzeit im Blockmodell
4.1.1 Arbeitszeitumfang
4.1.2 Verteilung der Arbeitszeit
4.2 Altersteilzeit im Teilzeitmodell
4.3 Besonderheiten bei begrenzter Dienstfähigkeit
4.4 Besoldung
4.5 Versorgung
4.6 Sonstige Rechtsfolgen
4.6.1 Beihilfe
4.6.2 Erholungsurlaub
4.6.3 Sonderurlaub
4.6.4 Mehrarbeit
4.6.5 Laufbahnrecht
4.6.6 Umzugskostenvergütung
4.6.7 Nebentätigkeiten
5. Störungsfälle im Blockmodell
5.1 Wechsel zwischen Blockmodell und Teilzeitmodell
5.2 Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses
5.2.1 Besoldungsrechtlicher Ausgleich
5.2.2 Versorgungsrechtlicher Ausgleich
Anlage 1
Festgelegte Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche nach § 93 Absatz 3 Nummer 4 BBG
Anlage 2
Altersteilzeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nach § 93 Bundesbeamtengesetz (BBG)
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Wer kann Altersteilzeit beantragen?
3. Bis wann kann Altersteilzeit bewilligt werden?
4. Welche Möglichkeiten der Bewilligung gibt es?
5. Wann kann Altersteilzeit beantragt werden?
6. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Regelungen zur Altersteilzeit?
7. Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden?
8. Welchen Zeitraum muss die Altersteilzeit umfassen?
9. Wie sieht die Besoldung während der Altersteilzeit aus?
10. Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Versorgung aus?
11. Wie wirkt sich die Altersteilzeit im Übrigen aus?