Regelwerk Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden
§ 3 Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 4 Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
§ 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
§ 8 Inkrafttreten