Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen

WaffRG
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Abschnitt 1
Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister

§ 1 Zweck des Waffenregisters

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Registerbehörde

§ 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister

Abschnitt 2
Datenbestand des Waffenregisters

§ 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister

§ 6 Grunddaten des Waffenregisters

§ 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern

Abschnitt 3
Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden

§ 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde

§ 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden

§ 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten

§ 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde

§ 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung

Abschnitt 4
Datenübermittlung der Registerbehörde

§ 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind

§ 14 Form des Übermittlungsersuchens

§ 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens

§ 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle

§ 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen

§ 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung

§ 19 Gruppenauskunft

§ 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren

§ 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren

§ 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden

§ 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten

§ 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung

§ 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung

Abschnitt 5
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

§ 27 Speicherfristen

§ 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung

§ 29 Einschränkung der Verarbeitung

Abschnitt 6
Rechte der betroffenen Person

§ 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person

§ 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften

§ 32 Verordnungsermächtigung

§ 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 34